Joachim Wagner

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass es bei dem vorliegenden Entwurf wieder um die Regelungswut von Rot-Grün geht, ist heute schon deutlich herausgekommen. Liebe Kollegen von der rot-grünen Koalition, dass Rauchmelder eine sinnvolle Einrichtung sind, wird hier keiner bestreiten. Auch ich habe so ein Ding zu Hause. Das ist in Ordnung. Mir ist aber unbegreiflich, dass Sie so etwas per Gesetz vorschreiben wollen. Sie machen sich offensichtlich keinerlei Gedanken - das ist in der Debatte bisher noch nicht gesagt worden -, welcher Aufwand dadurch entsteht.
Meine Befürchtung ist, dass Sie vielleicht sogar eine Anregung aufnehmen, die hier von dem Kollegen der FDP gemacht wurde, und sagen: Um einen Rauchmelder richtig sicher zu machen, muss er über das Netz betrieben werden. Haben sich diejenigen, die sich mit diesem Thema beschäftigen, überhaupt einmal überlegt, was das konkret bedeutet? - Rauchmelder sind sinnvollerweise an Decken anzubringen und
jeder weiß, dass an Decken in den von Ihnen geforderten Zimmern - Kinderzimmer, Schlafzimmer, Flure - zwar Brennstellen sind, aber diese Brennstellen über Schalter betrieben werden. Die können Sie für einen Rauchmelder logischerweise nicht nutzen. Das bedeutet, Sie müssen in jeder Wohnung, in jedem Schlafzimmer, in jedem Kinderzimmer, in jedem Flur - -
- Hören Sie doch einmal zu, was ich sage! Sie schreiben doch: netzbetrieben oder batteriebetrieben. Der Kollege von der FDP hat gesagt: Wenn Sie es richtig machen wollen, dürften es nur netzbetriebene sein.
- Kann ich jetzt einmal ausreden, liebe Kollegen?
Meine Damen und Herren, ich warne nur davor, dass Sie vielleicht noch auf den Gedanken verfallen und sagen: Es müssen netzbetriebene sein. Das ist Ihnen ja in Ihrer Regelungswut auch noch zuzutrauen. Das sind enorme Kosten.
Warum wollen Sie den Menschen gesetzlich vorschreiben, einen Rauchmelder einzubauen, den sie im Baumarkt für 5 € bekommen? Führen Sie doch landesweit anständige Kampagnen durch! Erklären Sie, wie sinnvoll das ist, aber lassen Sie es doch nach, alles und jedes per Gesetz regeln zu wollen! Wir werden den Bürgerinnen und Bürgern in SchleswigHolstein in den nächsten zwei Monaten klarmachen, wozu es führt, wenn Sie weiter an der Regierung sind. Sie wollen alles und jedes regeln und das ist Blödsinn.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe dieser Debatte sehr aufmerksam gelauscht. Sie macht irgendwo ein bisschen wütend und deswegen habe ich mich noch einmal zu Wort gemeldet. Frau Kultusministerin, niemand in meiner Partei hätte Ihnen nach dem Ergebnis der PISA-Studie einen Vorwurf gemacht, weil auch wir wissen, dass man innerhalb von ein paar Jahren keine wesentlichen Änderungen herbeiführen kann. Wütend macht aber die Konsequenz, die Sie aus dieser PISA-Studie ziehen.
- Bleiben Sie einmal ganz ruhig, Herr Kollege, und lassen Sie mich bitte ausreden! - Das einzige, was Ihnen dazu einfällt, ist eine Änderung des Schulsystems. Das Schulsystem soll an allen Dingen schuld sein. Was Sie nicht tun und was ich von der Regierungskoalition nicht gehört habe, ist, über die Inhalte zu diskutieren. Kann es vielleicht auch an den Lehrplänen liegen? Kann es vielleicht auch an der Lehrerversorgung liegen? Dazu habe ich hier nichts gehört.
Ich begreife eines nicht, Frau Erdsiek-Rave, und das haben Sie mir auch nicht erklären können: In jeder Klasse gibt es logischerweise gute und schlechte Schülerinnen und Schüler. Ein guter Schüler auf dem Gymnasium sagt sich: Wir müssen uns immer nach dem schlechtesten richten. Herr Hay, Sie haben gerade gesagt: Wir wollen uns nicht nach dem langsamsten richten. Ich möchte einmal wissen, wie Sie sich das bei einer Schule vorstellen, bei der nicht nur das Gymnasiumniveau und das Realschulniveau, sondern auch das Hauptschulniveau vertreten ist. Wie wollen
Sie da einen vernünftigen Unterricht machen? Die Spannbreite ist doch viel größer. Mir ist einfach nicht klar, wie Sie das machen wollen. Sprechen Sie doch einmal mit Schülerinnen und Schülern von Gymnasien, ob Sie zehn Jahre mit Schülern auf Hauptschulniveau unterrichtet werden wollen, aber genauso auch umgekehrt.
Frau Birk, ich bin genauso davon überzeugt, dass diejenigen mit einem Hauptschulniveau, die vielleicht Handwerker werden wollen, sicherlich kein Interesse daran haben, zehn Jahre lang zusammen mit Schülern auf Gymnasialniveau unterrichtet zu werden.
Ich möchte Sie herzlich bitten, Frau Kultusministerin, die letzten zwei Monate zu nutzen, nicht nur über Schulsysteme nachzudenken, sondern auch darüber, vielleicht einmal Lehrpläne zu verändern. Vielleicht würde uns dies helfen, bei der nächsten PISA-Studie einen erheblich besseren Platz zu bekommen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielen Dank für den Applaus, Autogrammkarten gibt es später.
Mit Bekanntmachung des Innenministeriums, Landesplanungsbehörde, vom 21. April 2004 wurde das Verfahren zur Teilfortschreibung des Landesraumordnungsplanes eingeleitet. Da dieses Vorhaben auch im Einzelhandel bekannt ist, wird derzeit gerade von Discountern versucht, die bisherigen lückenhaften Regelungen zu nutzen. Daher drängen wir auf eine schnelle Verabschiedung der Teilfortschreibung.
Ich möchte mich in meiner Rede auf die Nummer 7.5 beschränken, die sich mit den Einkaufseinrichtungen größeren Umfangs beschäftigt. Wir müssen immer mehr feststellen, dass die Güter des täglichen Bedarfs zwar zu niedrigen Preisen erhältlich sind, aber zunehmend nicht mehr wohnortnah. Die Versorgung kann nur noch mittels PKW oder ÖPNV erfolgen. Den kleinen Tante-Emma-Läden ging es schon lange an den Kragen. Nun sind auch die bisherigen größeren Einzelhandelsgeschäfte, sprich Supermärkte, betroffen. Discounter schießen überall wie Pilze aus dem Boden. Eine Waffengleichheit gibt es im Wettbewerb schon lange nicht mehr, weil raumordnerische Ungleichgewichte bestehen, die schnellstens beseitigt werden müssen. So ist es unseres Erachtens richtig, im Rahmen des Zentralitätsgebotes, sprich Absatz 3, großflächige Einzelhandelseinrichtungen oder zentrenrelevante Sortimentsstrukturen nur in zentralen Orten vorzusehen.
Es ist auch richtig, dass insbesondere Discounter nicht wie bisher in Wohn- und Gewerbegebieten, sondern nur noch in ausgewiesenen Sondergebieten angesiedelt werden sollten. Dies darf aber nicht bedeuten, dass die Kommunen in ihrer gesetzlich garantierten Planungshoheit beeinträchtigt werden
dürfen, sondern nur, dass sie die übergeordneten Planungsinteressen als Rahmen zu berücksichtigen haben.
- Das habe ich doch gerade gesagt.
- Natürlich habe ich das gesagt. Dann müssen Sie einmal zuhören.
- Mein Gott! - Wir möchten nicht, dass die Kommunen in ihrer Planungshoheit beeinträchtigt werden. Das heißt, der Rahmenplan soll einen Rahmen darstellen. Es darf nicht zu detailliert geregelt werden. Darum geht es.
- Herr Hentschel, wir haben doch nichts dagegen. Hören Sie doch erst einmal weiter zu!
Die Formulierung zum Beeinträchtigungsverbot, meine Damen und Herren, können wir ebenfalls mittragen. Dennoch ist hier sorgsam darauf zu achten, nicht über eine landesplanerische Zielsetzung an den Rand des Eingreifens in die freie Marktwirtschaft zu kommen. Ziel sollte letztlich die Bewahrung und Stärkung der Funktionsfähigkeit der gewachsenen Innenstädte sein. Ein reiner Wettbewerbsschutz für bestehende Unternehmen darf unseres Erachtens nicht daraus resultieren.
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass eine Beurteilung des Zieles Beeinträchtigungsverbot bei Großvorhaben in der Regel immer eine aktuelle Einzeluntersuchung erfordern dürfte, was eventuell zu aufwendigen und kostspieligen Gutachten führen wird.
Das Gleiche gilt für das geforderte Kongruenzgebot. Es ist zwar lobenswert, im Folgenden dann exakte Zahlen hinsichtlich Einwohnerschwellenwerten und Verkaufsflächen vorzugeben. Allerdings scheint uns dies mit dem rahmensetzenden Charakter des Landesraumordnungsplanes nur schwerlich vereinbar.
- Vielen Dank. - Eine Überarbeitung dieses Absatzes scheint uns daher dringend geboten. So sind zumindest einige konkrete Größenordnungen zu überprüfen. Ob zum Beispiel eine Begrenzung auf höchstens 800 m2 Verkaufsfläche in Gemeinden ohne zentralörtliche Einstufung heute noch wirtschaftlich und sinnvoll ist, wird stark bestritten. Hier wäre unserer Ansicht nach eine Anhebung auf 1.000 bis 1.200 m2 zu prüfen.
Einem aktuell zu erbringenden Nachweis der Raum- und/oder Standortverträglichkeit im Rahmen der Einzeluntersuchung sollte landesplanerisch mehr Bedeutung beigemessen werden als einem weitgehend schematischen, quasi verordneten zentralörtlichen Kongruenzverbotes.
Lassen Sie mich insbesondere auf die Problemlage in der Metropolregion Hamburg eingehen. Für die Stadtrandkerne im Hamburger Umland hat die Freie und Hansestadt Hamburg die Kernstadtfunktion. Durch die vorgesehene Regelung würde die Einzelhandelsentwicklung vor Ort einseitig von Entscheidungen des benachbarten Bundeslandes abhängen.
Dies wäre nur tragbar, wenn eine entsprechend wirksame Regelung auch von Hamburg anerkannt und verbindlich geregelt wäre. Nur so können nachteilige Auswirkungen großflächiger Einzelhandelseinrichtungen in den an der Landesgrenze gelegenen Bezirken Hamburgs auf das schleswig-holsteinische Umland vermieden werden.
Die Forderung in Absatz 11 nach interkommunal abgestimmten Konzepten und Planungen ist zeitgemäß und daher zu begrüßen.
Insgesamt unterstützt meine Fraktion die vorgesehenen Änderungen.
Wir beantragen daher, den Entwurf zügig zu überarbeiten und zur weiteren Beratung an den Wirtschafts- sowie an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Danach sollte die Teilfortschreibung so schnell wie möglich auf den Weg gebracht werden, bevor weitere Unternehmen unter Ausnutzung der alten Regelungen Tatsachenbestände schaffen, die nachträglich nicht mehr geändert werden können.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Von verschiedenen Rednern sind drei Dinge gesagt worden, die nicht ganz unwidersprochen im Raum stehen bleiben sollen.
Herr Kollege Harms, Sie haben gesagt, freiwillige Bündnisse fruchteten nicht, weil sich die Unternehmen immer wieder aus ihrer Verantwortung herausziehen wollten.
- Nein, es ist nicht so: Freiwillige Bündnisse, wie Sie sich vorstellen, wie kommen die eigentlich zustande? Eine Kammer, ein Verband sagt: Wir machen mit, wir werden unsere Unternehmen, unsere Mitgliedsfirmen motivieren, mehr Auszubildende einzustellen. Zwingen können Sie sie dazu nicht. Das heißt, ein Unternehmen entscheidet selber, ob es Auszubildende einstellt.
- Genauso ist das. - Hören Sie doch einmal zu, Herr Kollege Astrup. - Insofern möchte ich mich gern mit Herrn Hentschel und Herrn Jacobs beschäftigen. Sie erzählen uns, welche Möglichkeiten geschaffen worden sind, Ausbildungsplätze zu akquirieren. Herr Hentschel - daran erkennt man den DiplomMathematiker - hat kurzerhand gerechnet: 23 % bilden aus, 100 % sind es, also bleiben 77 % nach, die nicht ausbilden. Sie haben nicht gefragt, warum diese Unternehmen nicht ausbilden. Glauben Sie wirklich, dass irgendwo der böse Unternehmer sitzt und sagt: „Dieses Jahr bilde ich einfach einmal nicht aus“? Es hat doch Gründe, dass Unternehmen nicht ausbilden. Das hängt mit der verfehlten Steuerpolitik zusammen. Das hängt mit der verfehlten Wirtschaftspolitik zusammen.
Ganz besonders hängt das mit der nicht vorhandenen Ausbildungsreife der Schülerinnen und Schüler zusammen.
Sprechen Sie doch einmal mit Unternehmern, warum sie nicht ausbilden. Das haben Sie doch noch gar nicht gemacht.
- Herr Kollege Astrup, nutzen Sie Ihre freie Zeit, mit Unternehmern zu sprechen. Machen Sie bei 100 Unternehmern eine Umfrage, warum sie nicht ausbilden. Dann sind Sie vielleicht etwas schlauer.
Last but not least: Dass wir in dieser Debatte die Segnungen Dänemarks zu hören bekommen, hatte ich innerlich schon geahnt.
Über die letzten Jahre war für mich die wesentliche Erfindung Dänemarks die des Hot Dogs. Aber nun ist etwas Neues hinzugekommen, nämlich dass sie seit
Jahren in Dänemark eine Ausbildungsplatzabgabe haben. Ich finde es gut, dass Sie das erwähnen, Herr Kollege Harms. Sie sollten allerdings auch so fair sein, diesem hohem Hause zu sagen, dass die Ausbildungsquote in Dänemark bei 3,2 % liegt und in Deutschland bei 6,4 %.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lesen ist eine der wichtigsten Kulturtechniken und ich freue mich, dass alle Fraktionen dies heute festgestellt haben und unterstützen.
Kinder und Jugendliche haben viele Möglichkeiten, sich im Vorlesen zu üben; auf viele Veranstaltungen ist heute bereits hingewiesen worden.
Richtig vorzulesen ist eine Kunst, die nicht jeder beherrscht. Deswegen sollten Kinder und Jugendliche wirklich jede Möglichkeit nutzen, von Erwachsenen zu lernen. Frau Kollegin Birk hat angesprochen, dass wir ein Vorbild sein sollen und müssen. Insofern meine ich, dass es für Kinder und Jugendliche sehr wichtig ist, sich aus diesen Gründen Parlamentsdebatten anzuschauen.
Warum sage ich das? - Weil ich die Gelegenheit an dieser Stelle nutzen möchte, allen Kolleginnen und Kollegen aus den Fraktionen und aus der Regierung recht herzlich dafür zu danken, dass sie abweichend von der Geschäftsordnung ihre Reden wörtlich vorlesen. Das ist wirklich im Sinne des Antrages und der Kinder.
Diejenigen unter uns, die ihre Reden nicht vorlesen und frei vortragen, sollten deswegen kein schlechtes Gewissen haben; das ist mir auch wichtig zu betonen. Denn der freie Vortrag ist die nächste Stufe nach dem Vorlesen und es ist auch wichtig, das unseren Kindern möglichst früh beizubringen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wenn ich heute kein Sitzungsgeld bekomme, reden darf ich hier!
Ich begrüße ganz ausdrücklich den Antrag der FDP, das muss ich hier ehrlich sagen. Ich hätte mir aber gewünscht, dass dort nicht nur auf die Strecke Wankendorf-Kiel abgehoben wird, sondern auf den gesamten Ausbau der B 404.
Mich stört in dieser Debatte, dass wir hier ständig über Kreistage reden. Und es wird so dargestellt, als wenn Mitglieder meiner Partei in Kreistagen irgendetwas Unsägliches getan hätten, was anderen nie passiert wäre. Meine Damen und Herren gerade auf der anderen Seite des Parlamentes, ich möchte an Folgendes erinnern: Die B 404 ist relativ lang, wie wir wissen. Der Südteil der B 404 wird allgemein auch als Todesstrecke bezeichnet, deren Ausbau genauso dringend ist.
Es gibt aber einen Beschluss des Stormarner Kreistages, dem ich angehöre, von 1996, wo mit rot-grüner Mehrheit beschlossen wurde: Wir wollen auf Dauer keinen Ausbau der B 404 zu einer Bundesautobahn.
Und erst meine Fraktion hat nach der Kommunalwahl - -
- Richtig, Herr Kollege Wodarz weist mich darauf hin, dass das korrigiert worden ist. Ich sage hier gern: Nach der Kommunalwahl im Frühjahr diesen Jahres hat meine Fraktion als absolute Mehrheitsfraktion als
Erstes diesen unsäglichen Beschluss korrigiert, lieber Herr Kollege Wodarz.
Der Vollständigkeit halber erwähne ich: Der Kollege Wodarz ruft mir zu, die SPD habe zugestimmt. Es gibt also auch bei der SPD eine Entwicklung, die in die richtige Richtung geht.
Herr Kollege Hentschel, den Gipfel finde ich in der Tat, wenn Sie heute über den Beschluss des Kreistages Plön reden. Dieser Beschluss ist meiner Kenntnis nach mit den Stimmen der Grünen abgefasst worden.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist heute eine Debatte für Juristen. Wir haben heute sehr viel juristischen Sachverstand gehört. Gestatten Sie mir, als Nichtjurist dazu eine Anmerkung zu machen. Ich habe viel über die Täter, über die Gründe ihrer Taten, über die Wurzeln ihrer Kriminalität, über soziale Prävention und über Täter-Opfer-Ausgleich gehört. All das sind Dinge, die sicherlich wichtig sind. Da sind wir einer Meinung. Was ich aus den Fraktionen - auch aus
meiner - jedoch überhaupt nicht gehört habe, sind Worte zum Thema Schutz der Gesellschaft vor solchen Tätern.
Wir sind uns einig, wir reden nicht über den 13Jährigen, der irgendwo bei Karstadt eine Coladose klaut. Das ist nicht unser Thema. Frau Ministerin, wir reden hier über Probleme, die es in SchleswigHolstein - Gott sei dank - noch nicht in starkem Maße gegeben hat. Das ist aber jederzeit möglich. Denken Sie an das hier erwähnte Thema Mehmet. Denken Sie an die Autoaufbrüche in Hamburg. Das waren 30 bis 50 Fahrzeuge. Was hat man mit diesem Jungen nicht alles gemacht? Man hat ihn nach Finnland zur Erholung geschickt. Nichts hat geholfen. Völlig richtig, zur Erholung.
- Ja, in der Sauna ist er wahrscheinlich auch gewesen. Trotzdem hat er weiter Fahrzeuge aufgebrochen, Herr Kollege.
- Selbstverständlich haben die Eltern. Haben Sie nicht zugehört? Mir fehlt das Thema Schutz der Gesellschaft. Ich bitte Sie und uns alle herzlich, dass wir in den Ausschussberatungen wirklich auch über dieses Thema sprechen. Das ist hier nicht ein einziges Mal geschehen. In Ausnahmefällen muss man einfach ein schärferes Instrumentarium haben. Das ist meine herzliche Bitte.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich mich ganz spontan dazu entschlossen habe, hier zwei kurze Sätze zu sagen, dann nicht aus dem Grund, weil ich intimer Kenner der schleswig-holsteinischen Stiftungsszene wäre, sondern vielmehr aufgrund der Tatsache, dass ich bis zum Ende vergangenen Jahres selber Vorstand einer Stiftung war, die in Hamburg tätig gewesen ist. Diese Stiftung wurde vor drei Jahren gegründet, und ich musste diese ganze Etappe von der Gründung bis zum Auf-den-Weg-bringen mitmachen. Insofern empfehle ich in der Tat - und das sage ich ohne Häme -, einfach einmal in das Hamburger Stiftungsgesetz hineinzugucken. Da ist zum Beispiel in die Ausführungen über die Anlage von Kapital das schöne Wort „mündelsicher“ hineingeschrieben worden. In Hamburg wäre niemand auf den Gedanken gekommen, von dem Stiftungsgeld Aktien zu kaufen oder am Neuen Markt zu spekulieren. Im Gegenteil, ich war gezwungen, Papiere zu kaufen mit relativ niedrigen Zinsen, die aber mündelsicher gewesen sind.
- Dann haben Sie aber einen schweren Fehler gemacht. Das ist der Punkt bei der ganzen Geschichte.
Ich empfehle, in das Hamburger Gesetz hineinzugucken, sowohl von den Regelungen der Stiftungsaufsicht her als auch von den Vorschriften zur Anlage des Stiftungskapitals ist das vernünftig und vorbildlich geregelt. Wenn wir uns daran anlehnen, wird so etwas zukünftig in Schleswig-Holstein in diesem Umfang sicher nicht mehr passieren.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Spoorendonk, Sie haben gesagt, der Bundestag habe in der letzten Woche eine große Chance vertan. Man kann nur hoffen, dass es der Landtag
nicht genauso macht und die Chance nutzt, etwas für die Kommunen zu tun, und unserem Antrag zustimmt.
Heute ist viel vom Konnexitätsprinzip geredet worden. Darauf will ich in meinem Beitrag eingehen. Sie haben das für die Bundesebene gefordert. Es wäre natürlich schön, wenn wir es erst einmal auf Landesebene - dafür sind wir zuständig - einhielten. Ich freue mich, dass beide Minister, der Verfassungsminister und der zuständige Umweltminister, heute anwesend sind.
Ich will ein Beispiel nennen, denn wir reden hier immer von nebulösen Dingen. Ich bin Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion in Stormarn. Das wissen Sie.
- Damit Sie es auch behalten. - Bei den Haushaltsberatungen hat die Kreisverwaltung eine halbe IV bStelle zur Altlastenerfassung und Altlastenverdachtsflächenerfassung gefordert.
Nein, bei drei Minuten Redezeit nicht. - Es handelt sich um eine halbe IV b-Stelle und damit um 24.300 €. Die Kreisverwaltung hat gesagt: Das müssen wir aufgrund des Landesbodenschutzgesetzes vom März 2002 machen.
Wir haben gefragt: Ist denn das Land bereit, hierfür auch einen Beitrag zu leisten? Das wird laut Aussage der Kreisverwaltung noch geprüft. Wir haben noch keine Zusage vom zuständigen Ministerium. Aufgrund dessen haben wir im Hauptausschuss gesagt: Wir werden diese Stelle so lange nicht einrichten, bis das Land seiner Verpflichtung nachkommt, uns dafür die Kosten zu erstatten. Ich kann nur alle Kommunen auffordern, genauso zu handeln. Denn anders wird
das Konnexitätsprinzip in diesem Lande nicht zur Geltung kommen.
- Herr Minister. Es ist so. Das ist Tatsache. Erkundigen Sie sich.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe nicht die Hoffnung, dass wir die Mehrheit von Rot/Grün und SSW noch von den richtigen ökonomischen Argumenten überzeugen werden. Das will ich auch gar nicht versuchen. Mich ärgert nur eines an der ganzen Diskussion - ich glaube, Frau Heinold hat es vorhin gesagt -: Für Sie gibt es in der Bauwirtschaft nur zwei Gruppen - das eine sind die Tarifgebundenen, das sind die Guten, und dann gibt es die Schwarzarbeiter und die Lohndumping-Unternehmen aus dem Osten. Das mag ja so richtig sein
und es ist sicherlich auch richtig - lassen Sie mich doch einmal ausreden! -, dass wir die schleswigholsteinische Bauwirtschaft vor diesen LohndumpingUnternehmen schützen wollen. Da bin ich mit Ihnen einer Meinung.
Aber, meine Damen und Herren, eine Gruppe von Unternehmen ist hier heute noch gar nicht angespro
chen worden - und das ärgert mich persönlich -: Es gibt nämlich durchaus auch Unternehmen, die ein wirtschaftliches Problem haben und die sich überlegen, was sie tun können, um die Kosten zu senken. Bevor sie ihr Unternehmen in die Pleite schicken, sagen diese Unternehmen: Ich werde aus dem Tarifverband austreten.
Was, bitte schön, machen Sie denn eigentlich mit diesen Unternehmen, die aus dem Unternehmensverband austreten, weil sie sagen - ich kenne persönlich solche Unternehmen -, um mein Unternehmen vor einer Pleite zu schützen, trete ich aus dem Unternehmensverband aus? Diese Unternehmen bestrafen Sie noch mit Ihrem Gesetz, indem Sie sagen,
die kriegen jetzt keine Aufträge mehr, weil sie nicht tarifgebunden sind. Das ist der Nachteil an Ihrem Gesetz.
Die Idee, die Sie haben, vor Lohndumping zu schützen, ist gut, aber Unternehmen, die nicht tarifgebunden sind, die sollten Sie auch berücksichtigen, meine Damen und Herren!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das, was ich hier gehört habe, animiert mich, nun doch einmal das Wort zu meiner so genannten Jungfernrede zu ergreifen.
Herr Kollege Behm, als ehemaliger Kompaniechef, der ich nämlich auch bin, sage ich Ihnen: Es ist falsch, was Sie hier erzählen. Ich weiß nicht, wann Sie Kompaniechef waren. Es ist wahrscheinlich schon ein bisschen länger her.
Erstens haben wir in der Bundeswehr eine hervorragend ausgebildete Feldjägertruppe, die jederzeit in der Lage ist, diese Aufgaben zu übernehmen, wenn sie es denn müsste.
Zweitens nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass die SFOR-Truppen, um nur ein Beispiel zu nennen, genau diese Aufgaben wahrnehmen.
Sie stellen sich vor, dass ein 18- oder 19-Jähriger nach kurzer Zeit irgendetwas bewachen muss. Ich muss Ihnen sagen, Herr Kubicki: Das ist die Realität in der Bundeswehr! Nach der Wachausbildung müssen die jungen Rekruten die Kaserne bewachen. Das ist Tatsache.
Ich kann wirklich nicht verstehen, dass als Argument für Ihren Antrag zwei Weltkriege angeführt werden. Sie tun gerade so, als ob im Falle einer Änderung des Grundgesetzes mit dem Ziel, in außergewöhnlichen Fällen die Bundeswehr einsetzen zu können, der dritte Weltkrieg vor der Tür stünde. Das finde ich albern. Ich finde es hingegen gut, dass wir jede Möglichkeit prüfen, die Sicherheit der Bevölkerung Deutschlands sicherzustellen.
Wenn es erforderlich sein sollte, hierfür das Grundgesetz zu ändern, sollte man das tun und dies nicht mit ollen Kamellen verhindern.