Ich bin ja wirklich dankbar dafür, dass hier vom Kollegen Schlie gesagt worden ist: In der Tat, es war eine schwierige Situation und es musste gehandelt werden.
Ich denke, ich habe mit dieser Verordnung so ganz schlecht nicht gehandelt; sie hat ja auch bundesweit einige Beachtung gefunden, weil sie nämlich im Vergleich zu den Regelungen in anderen Ländern mit die mildeste Verordnung ist, wenn wir das nur einmal mit Hamburg vergleichen.
Die Verordnung ist seit dem 7. Juni dieses Jahres in Kraft. Ziel war und ist der Schutz von Leben und Gesundheit der Menschen vor den Folgen von Beißzwischenfällen mit gefährlichen Hunden. Aber natürlich sollen auch andere Hunde geschützt werden.
Herr Dr. Garg, ich will gar nicht so weit ausholen, weil ich das in den mir zur Verfügung stehenden fünf Minuten gar nicht machen kann. Aber eines ist doch sicher: Dem Menschen, der von einem Hund gebissen worden ist, ist es ziemlich egal, ob der Hund von sich aus daran schuld ist oder der Mensch, der ihn so gezüchtet hat.
Wir haben in der Gefahrhundeverordnung elf Hunderassen beziehungsweise -kreuzungen aufgeführt - das ist mehrfach erwähnt worden -, bei denen die Gefährlichkeit unwiderlegbar vermutet wird, und wir haben vor allen Dingen einen Punkt darin, der hier bisher überhaupt nicht erwähnt worden ist, den ich aber für besonders wichtig halte, nämlich dass bei allen anderen Hunden - also auch bei Schäferhunden oder bei Dackeln, Herr Dr. Garg - nach einem einmaligen Biss die Gefährlichkeit fingiert wird. Das ist der entscheidende Unterschied zur alten Verordnung, die Sie wieder einführen wollen, weil dort auch in solchen Fällen Gefährlichkeit als unbestimmter Rechtsbegriff enthalten ist und deswegen - diese Erfahrung habe ich als
Aber - wie gesagt - ich will das gar nicht weiter vertiefen. In Bayern ist eine solche Verordnung, die wir im Wesentlichen von Bayern so übernommen haben, seit 1993 in Kraft und mit großem Erfolg angewandt worden. Ich denke, ich darf hier feststellen, dass sie auch hier in Schleswig-Holstein mit großem Erfolg angewandt worden ist. Natürlich kann ich sie nicht zu 100 % vollziehen, aber wenn ich nur 90 % vollziehen kann, ist das im Interesse der Menschen, die zu schützen sind, doch auch ein schöner Erfolg.
Von den Kommunen haben wir überwiegend positive Rückmeldungen erhalten - vielleicht mit einer Ausnahme: der Stadt Kiel, die das nicht als kommunale Aufgabe begreifen will. Aber es war und es ist eine kommunale Aufgabe. Das Land kann nur den rechtlichen Rahmen geben,
Ich will noch einen Punkt aufgreifen, Herr Dr. Garg, den Sie dankenswerterweise heute nicht mehr angesprochen haben, den ich aber bis heute im Kopf behalten habe, nämlich Ihre Äußerung im Innen- und Rechtsausschuss, die mich ziemlich erschüttert hat, als wir darüber sprachen. Sie sagten damals: Herr Minister, Sie müssen doch bedenken, dass es viele Kinder gibt, die sich Hunden gegenüber falsch verhalten. Daraufhin habe ich Ihnen gesagt - dabei bleibe ich auch -, Kinder, die sich gegenüber Hunden falsch verhalten, gibt es für mich überhaupt nicht.
Seit dem Beschluss der Innenministerkonferenz vom Mai - diesen Beschluss haben wir umgesetzt - gibt es in fast allen Ländern Rasselisten. Wir werden darüber im Ausschuss zu diskutieren haben; das werde ich auch gern tun. Ich mache es vor allem auch deshalb gern, weil ich - das ist hier schon angekündigt worden - vermutlich im Dezember einen Gesetzentwurf einbringen werde. Ich glaube, es ist sehr vernünftig und sachdienlich, wenn dann Gesetz und Verordnung zusammen diskutiert werden, um im Interesse der Menschen - ich sage es noch einmal - wirklich ein Paket zu schnüren.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung. Es ist beantragt worden, den Antrag dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dies ist einstimmig so angenommen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ihnen liegt ein schriftlicher Bericht zum Stand der Reform des Zivilprozesses seit etwa drei Monaten vor.
Einen Moment, Frau Ministerin! Es ist zwar so, dass Zivilprozesse erst dann beginnen, wenn man selbst betroffen ist, ich bitte aber darum, dass Sie etwas mehr Ruhe bewahren und Gespräche draußen fortsetzen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich wollte gerade auch darauf hingewiesen haben, dass das natürlich kein so spannendes Thema ist, wie es beißende oder nicht beißende Hunde sind. Aber auch beißende Hunde können zu einem Zivilprozess führen. Dann kommt es natürlich darauf an, wie dieses Verfahren ausgestaltet ist. Deshalb ist es nicht nur ein Fachthema, sondern ein sowohl rechts- als auch allgemeinpolitisches eminent wichtiges Thema. Nichtsdestotrotz befindet sich die allgemeine Diskussion derzeit in Bewegung.
Wir haben Ihnen diesen Bericht - wie gesagt - vor einigen Monaten vorgelegt. Zwischenzeitlich gibt es
einen Entwurf der Bundesregierung und einen Entwurf der beiden Regierungsfraktionen im Bundestag. Beide Entwürfe wurden im Plenum des Deutschen Bundestages und des Bundesrates diskutiert und sind an die Ausschüsse überwiesen worden. Gerade diese Woche hat der Unterausschuss Recht des Bundesrates eine erste Beratung vorgenommen. Mithin befinden wir uns in einer Gesamtdebatte.
Hierbei handelt es sich um eine Gesamtdebatte, die noch nicht beendet ist. Ich halte es auch für falsch, in der jetzigen Situation - wie im Unterausschuss von der Mehrheit der Länder vorgeschlagen - diesen Gesamtentwurf abzulehnen, weil man sich damit schon geschäftsordnungsmäßig aus dem Verfahren verabschieden würde.
Das ist aber nicht der Hauptpunkt. Ein wesentlicher Punkt ist, dass in den vorgelegten Reformvorschlägen wesentliche Vorschläge enthalten sind, bei denen wir uns hier alle einig sind, dass sie keinesfalls abgelehnt werden dürfen.
Das sind etwa die Vorschläge für eine Stärkung der Eingangsinstanz, verbunden mit Vorschlägen, die die Streitkultur sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich verändern, eigentlich demokratisieren sollen, insbesondere die Güteverhandlung erster Instanz als auch die obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung.
Dies korrespondiert mit dem Vorschlag SchleswigHolsteins, ein Landesschlichtungsgesetz zu verabschieden, das die außergerichtliche Streitkultur zu unterstützen geeignet ist.
Sicherlich ist nach wie vor einer der Hauptstreitpunkte in der Debatte, die wir hier bereits vor der Sommerpause begonnen haben, die Frage der Zuständigkeiten in erster und in zweiter Instanz. Da hat SchleswigHolstein gemeinsam mit einer anderen Mehrheit deutlich die Auffassung vertreten, dass die Änderungen des Gerichtsverfassungsgesetzes, wie sie in beiden Entwürfen vorgelegt worden sind, nicht durchführbar sind, also so nicht beschlossen werden dürfen.
Wir sind uns sicherlich einig, dass es noch eine sowohl juristische als auch politische Debatte erfordert, diese
Meinung zur Mehrheitsmeinung in der ganzen Bundesrepublik zu machen. Deshalb schlage ich Ihnen vor, die Gesamtdiskussion intensiv gemeinsam zu führen. Wir, mein Haus und ich, sind gern bereit, Ihnen die jetzige aktuelle Debatte noch einmal darzulegen. Die vorliegenden unterschiedlichen Vorschläge können hier in fünf Minuten nicht qualifiziert vorgetragen werden. Ihr Einverständnis voraussetzend, würden wir den Bericht deshalb gern ergänzen, zum einen um eine Darstellung der Veränderungen durch die vorgelegten Entwürfe des Bundeskabinetts als auch des Bundestages und zum anderen um die aktuellen Vorschläge insbesondere aus Nordrhein-Westfalen, die zu einer deutlichen Veränderung führen, insbesondere die Veränderung der Zuständigkeit des Oberlandesgerichts in zweiter Instanz nicht weiter vorschlagen.
Wenn wir gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen an dieser Reformdebatte teilnehmen und gerade nicht lediglich einen Ablehnungsbeschluss in die Welt setzen, können wir zu einer Reform kommen, die ein bürgernahes, transparentes, aber auch sehr zügiges Zivilverfahren garantiert. Dazu aber - das will ich nicht verhehlen - ist noch einiges an Debatte nötig. Daran beteiligt sich Schleswig-Holstein, und zwar wie ich hoffe, unter reger Beteiligung des Landtages sehr intensiv.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits in der Debatte über die Einbringung des Berichtsantrages meiner Fraktion hatte sich ein großes Maß an Übereinstimmung zwischen der Frau Justizministerin und den Oppositionsfraktionen ergeben. Ausweislich Ihres Berichtes besteht diese Übereinstimmung in zentralen Fragen zu der von der Bundesjustizministerin geplanten Reform fort. Ich habe keinen Zweifel daran, dass Sie diese Übereinstimmung in wesentlichen Fragen auch im Bundesrat weiterhin engagiert vortragen werden, Frau Ministerin, auch wenn ich schon der Meinung bin, dass Sie Ihre ablehnende Haltung im Unterausschuss in dieser Woche in einer insgesamt ablehnenden Stellungnahme gegenüber