Neben den Regelungen zum großflächigen Einzelhandel wird es durch die Teilfortschreibung des Landesraumordnungsplans auch möglich, Gebiete mit besonderer Bedeutung für den vorbeugenden Hochwasserschutz auszuweisen. Dies ist angesichts der bekannten Flutereignisse in Deutschland unabweisbar und soll das Bewusstsein für den vorbeugenden Hochwasserschutz in den kommunalen Planungen und Maßnahmen verankern.
Das Anhörungsverfahren ist inzwischen abgeschlossen. Die Stellungnahmen der Beteiligten und Betroffenen enthalten großen Zuspruch zu den vorgetragenen Regelungen.
Damit ist aus meiner Sicht auch die parlamentarische Behandlung abgeschlossen. Wir freuen uns gemeinsam, dass die Neuregelung noch im Januar in Kraft treten wird.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hatten eigentlich bereits im September eine sehr deutliche Problemanalyse vorgenommen und waren im Ausschuss - auch auf Drängen der SPD und des Innenministeriums - dazu gekommen zu sagen: Das Verfahren ist damit abgeschlossen und der Antrag wird für erledigt erklärt. So waren wir schon überrascht, dass es für heute noch einmal auf der Tagesordnung stand. Aber, Herr Minister, ich gestehe Ihnen - im Wahlkampf sowieso - zu, dass man, wenn man eine gute Sache beendet hat, noch einmal darüber spricht.
Meine Damen und Herren, es war gar nicht leicht durchzusetzen, dass sich das Parlament mit der Teilfortschreibung beschäftigt, dass wir noch einmal eine parlamentarische Anhörung durchführen konnten. Man musste sich im September manchen dummen Spruch anhören. Aber es hat alle klug gemacht.
Die parlamentarische Behandlung war auch wichtig, um jedem die Problemsituation noch einmal zu vergegenwärtigen. Denn vielen Abgeordneten ist aus dem Alltagsgeschäft bekannt, dass es jahrelange
rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Nachbarkommunen gab. Ich darf auch an Pinneberg erinnern. Dort gab es kräftige Drohungen von Einzelhandelsunternehmen gegenüber Kommunalpolitikern. All diese Geschichten stecken jedem noch in den Knochen und man hat gesagt: Da muss etwas kommen. Das gilt gerade für den ungezügelten Missbrauch der Discounter, die sich mit ihren unter 800 m2 Fläche in jede Ecke hineindrängten und praktisch die Strukturen im Ort kaputtgemacht haben. Das haben Sie sehr deutlich ausgeführt, Herr Minister.
Man muss sagen, dass der Entwurf der Landesregierung genau das trifft, was an Instrumenten fehlte. Ich denke, wir haben das recht gut diskutiert, und ich bin froh, dass das auch so umgesetzt werden konnte.
Ich muss auch sagen, ich war sehr betrübt, dass die kommunalen Spitzenverbände nicht einmal zur Anhörung gekommen sind. Das ist nicht hinzunehmen. Sie hätten ja unterschiedliche Meinungen deutlich machen können. Aber wenn wir sie als Parlamentarier bitten, uns bei der Meinungsbildung zu helfen, und wenn die Gelder der Kommunen dort hineingehen, dann erwarte ich auch, dass sie uns Rede und Antwort stehen.
Nun gibt es einige, die sagen: Ihr von der CDU wollt das. Meine Damen und Herren, um nicht missverstanden zu werden: Die CDU ist für Wettbewerb und wir sind auch gegen Wettbewerbsschutz und gegen Planwirtschaft. Aber die notwendigen Strukturveränderungen haben stattgefunden und es war Aufgabe der Politik, die Rahmendaten vorzugeben, an denen sich die Entscheidungen orientieren können, so wie in allen anderen Dingen auch. Das ist ja die einzige Aufgabe, die wir haben. Dann müssen die Einzelnen entscheiden, was für die Zukunft am besten ist.
Wir haben ja erlebt, was in den neuen Bundesländern passiert ist. Dort gab es keine Strukturen. Dann sind Einzelhandelsstrukturen aufgebaut worden, unter denen sie nachhaltig leiden. Das ist nicht mehr zu korrigieren. So soll es in Zukunft nicht mehr sein.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns ehrlich sein: Wir haben in den letzten Jahren Gewerbegebiete gerade in der Fläche ausgewiesen. Und was ist dort gelandet? - Ein Discounter! Der Discounter war der
Es ist doch aberwitzig, wenn wir heute wieder mit Geldern der EU und des Bundes anfangen und sagen: Richtet nun wieder einen „Markttreff“ Marktzentrum ein, als Gegenpol zu dem Discounter, den wir auch schon finanziert haben.
Dann versteht die Politik gar keiner mehr. Deswegen ist es gut, dass wir für Discounter als Sondergebiete ausweisen, damit so etwas nicht passieren kann.
Meine Damen und Herren, die ländliche Bevölkerung ist schon dadurch gestraft gewesen, dass wir die vielen kleinen Schulen geschlossen haben. Hierdurch ging viel Kultur aus den kleinen Dörfern. Dann wurden die Poststellen geschlossen. Nun war die Kirche nicht mehr in der Lage, ihre Kirchen vor Ort zu halten. Wenn dann auch noch der letzte Laden weg ist und Maut und Fortfall der Kilometerpauschale greifen, dann ist es um den Lebenswert in den Dörfern bitter bestellt. Deswegen muss eine solche Planung sein.
Aber - das wurde sehr deutlich gemacht - es liegt noch an der Umsetzung. Wir brauchen interkommunal abgestimmte, regionsverträgliche Ansiedlungspolitik.
Dann müssen sie sich bekennen. Diese Rivalität einer gegen den anderen hat nichts gebracht. Nun ist es auch Aufgabe der Landesplanung, den Zwang, der jetzt vorgegeben wird, auch durchzusetzen. Politiker, auch Landespolitiker, dürfen sich jetzt nicht, nur weil Wahlkampf ist, hinstellen und sagen: Errichten wir einmal hier ein großes Zentrum und dort ein großes Zentrum. Nein, meine Damen und Herren, das muss abgestimmt sein, und daran muss man sich orientieren. Alle Politiker aller Parteien sind aufgefordert, sich dem Druck des Augenblicks nicht zu beugen, sondern zu sagen: Wir haben eine Verantwortung für die Region. Da müssen wir ehrlich miteinander sein.
In dem Sinne sage ich: Wir freuen uns über den Einstig in die neue Planung. Ich hoffe, dass all das, was wir uns redlich überlegt haben, von den Politikern vor Ort, aber auch von den jeweiligen Regierungen mit Nachdruck so fortgesetzt wird, dass diese Diskussion zu einer vernünftigen Zukunft auch für den Einzelhandel in unserem Lande führt.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Die Befassung des Landtages mit der Teilfortschreibung des Landesraumordnungsplanes ist schon eine merkwürdige Angelegenheit. Wir dürfen dabei nicht vergessen, dass es sich bei dieser Teilfortschreibung um reines Regierungshandeln handelt. Das scheint aber einigen Abgeordneten nicht bewusst zu sein. Erst stellt die CDU im Spätsommer letzten Jahres einen Antrag, mit dem sie die Landesregierung auffordert, die Teilfortschreibung so schnell wie möglich umzusetzen - was sowieso die Aufgabe der Landesregierung ist, selbstverständlich unter Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Fristen -,
und nun kommen SPD und Grüne und beantragen im Parlament einen Bericht über die Teilfortschreibung des Landesraumordnungsplanes, also über etwas, was wir im Rahmen der Ausschussberatung aufgrund des schon überflüssigen CDU-Antrages gründlich aufgearbeitet haben und was dem direkten Einfluss des Parlamentes - ich sagte es - sowieso entzogen ist.
So ist es letztlich auch dazu gekommen, dass am 9. Dezember 2004 festgestellt wurde - ich zitiere aus der Bericht- und Beschlussempfehlung -:
„Im Einvernehmen mit den beteiligten Ausschüssen sowie mit dem Antragsteller empfiehlt der Ausschuss dem Landtag einstimmig, den Antrag für erledigt zu erklären.“
In Wahlkampfzeiten ist offensichtlich vieles anders und so haben wir jetzt dieses Thema wieder auf der Tagesordnung.
Für das Ergebnis hätte es keinen Bericht im Landtag bedurft, denn das Studium der Pressemitteilung des Innenministers vom 18. Januar 2005 hätte völlig ausgereicht. Die Auffassungen der Fraktionen waren ebenfalls bereits bekannt. Ich verweise hierzu auf die Parlamentsdebatte vom 24. September letzten Jahres. Das hingegen, was wir als Parlamentarier im Planungsrecht regeln können, zum Beispiel im Landesplanungsgesetz, ist von der Tagesordnung abgesetzt worden. Rot-Grün hat sich in dieser Angelegenheit
völlig „zerlegt“. Sie haben es nicht mehr geschafft, bis zur heutigen Sitzung einen gemeinsamen Entwurf vorzulegen. Nebenbei: Die CDU hatte hierzu bereits zu Beginn der Legislaturperiode im Jahr 2000 einen Gesetzentwurf eingebracht. Insgesamt ist das wieder ein erneuter Beweis für die nicht vorhandene rotgrüne Leistungsfähigkeit.
Mein Fazit hierzu lautet: Erstens, wir bedanken uns für den Bericht, den Inhalt kannten wir schon vorher. Zweitens, ändern können wir bei reinem Regierungshandeln sowieso nichts. Und drittens, wir helfen SPD und Grünen das nächste Mal gern weiter und stellen ihnen die Pressemitteilung des Innenministers zur Verfügung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der vorliegenden Novelle des Landesraumordnungsplanes handelt es sich - das ist wichtig - um Regierungshandeln. Man könnte das auch anders machen, Bayern regelt das zum Beispiel über Parlamentsvorlagen. Das fände ich durchaus sinnvoll, darüber müssten wir einmal reden. Denn mir liegt natürlich daran, dass gerade ein solcher Landesraumordnungsplan nicht nur Regierungshandeln ist, sondern auch vom Parlament breit getragen wird. Ich finde das sehr wichtig, denn das ist die Planungsgrundlage für das ganze Land.
Insofern begrüße ich es außerordentlich, dass wir das Thema heute noch einmal behandeln. Ich bedanke mich auch für die konstruktive Haltung der CDU, insbesondere das Engagement von Uwe Eichelberg, der ganz wesentlich dazu beigetragen hat, dass dieses Vorhaben vonseiten der CDU unterstützt wird.
Ich glaube, das ist ganz wichtig, wenn wir das Ganze in Zukunft exekutieren wollen. Das ist keine Selbstverständlichkeit.
Es handelt sich hier natürlich um eine Regulierung und Regulierungen sind nicht immer beliebt, gerade in den Kommunen. Es wird zu Protesten kommen, wenn die Landesplanung Vorhaben untersagt. Aber wir sind uns darin einig, dass es sinnvoll ist, so zu