Hinsichtlich der Gebühren für die Genehmigung der Gefahrenabwehrpläne halten wir es für richtig, uns den Gepflogenheiten der anderen Länder anzuschließen. Da es sich hierbei um ein Gesetz handelt, das einen internationalen Standard umsetzt, können deshalb nach unserer Ansicht in Schleswig-Holstein bei den Gebühren nicht andere Maßstäbe gesetzt werden als bei unseren europäischen Nachbarn.
Aus diesen Gründen werden wir bei der alternativen Abstimmung nicht dabei sein und geben dies schon jetzt zu Protokoll. Wir werden beiden Gesetzentwürfen nicht zustimmen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke den Mitgliedern der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Gesetzesinitiative.
Das bestehende Hafenanlagensicherheitsgesetz musste um Regelungen über die Zuverlässigkeitsüberprüfung und damit zusammenhängende datenschutzrechtliche Bestimmungen ergänzt werden. Verfassungsrechtlichen Bedenken wegen eines Verstoßes wegen des Trennungsgebotes zwischen Verfassungsschutz und Polizei bestehen nicht. Sie sind abwegig. Die Dateien, die Auskunft über die Zuverlässigkeit geben sollen, sind ausschließlich von der Wasserschutzpolizei geführt. Der Verfassungsschutz erhält keinen Zugriff. Dass in die Dateien auch Informationen aufgenommen werden sollen, die der Verfassungsschutz liefert, ist nichts Besonderes. Der Verfassungsschutz wird sich genau an den § 19 des Landesverfassungsschutzgesetzes vom 23. März 1991 halten. Um es zu wiederholen: Das Hafenanlagensicherheitsgesetz wird die Regelungen des Landesverfassungsschutzgesetzes weder ändern noch aufweichen. Das durch einstimmigen Beschluss des Landtages geschaffene Vorschaltgesetz sollte um den vorliegenden Vorschlag ergänzt werden. Ich danke Ihnen deshalb für die Unterbreitung des vorliegenden Entwurfs zur Änderung dieses Gesetzes.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit schließe ich die Beratung. Zur Abstimmung habe ich mich mit dem Antragsteller, Herr Abgeordneten Maurus, verständigt. Wir stimmen nicht alternativ ab. Über Gesetzentwürfe haben wir komplett abzustimmen. Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Ausschusses ab.
Ich komme zunächst zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 15/3838. Der Ausschuss empfiehlt unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU, FDP und SSW angenommen.
Wir stimmen jetzt ebenfalls auf der Grundlage der Ausschussempfehlung über die Drucksache 15/3858 ab. Der Ausschuss empfiehlt Ablehnung des Gesetzentwurfes. Wer dieser Ausschussempfehlung folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von CDU und FDP abgelehnt.
b) Teilfortschreibung des Landesraumordnungsplans insbesondere zu Einkaufseinrichtungen größeren Umfangs
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Dann will ich darauf hinweisen, dass wir es zu a) mit einem Berichtsantrag - Erstellung eines mündlichen Berichtes in dieser Tagung - zu tun haben. Ich ziehe die Abstimmung über diesen Berichtsantrag vor. Wer diesem Berichtsantrag folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann haben wir, wenn auch etwas verdeckt erkennbar, einstimmig so beschlossen.
Ich erteile zunächst dem Berichterstatter des Agrarausschusses, Herrn Abgeordneten Ehlers, das Wort.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter für diesen erschöpfenden Bericht. Wortmeldungen zu diesem Bericht gibt es nicht. Dann erteile ich jetzt zunächst dem Herrn Innenminister das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Neuregelung der Teilfortschreibung des Landesraumordnungsplanes betrifft vor allem das Thema großflächiger Einzelhandel. Wir haben dort in den letzten Jahren, und das bei insgesamt stagnierender Kaufkraft, ein massives Wachstum von Verkaufsflächen feststellen können, insbesondere bei Fachmärkten wie zum Beispiel im Textilbereich und bei Discountmärkten vor allem im Lebensmittelbe
reich. Der konsequent eingehaltene Sortenmix aus schnelllebigen Produkten, hochwertigen Aktionsartikeln und aktuellen Modeartikeln zu günstigen Preisen ist beim Verbraucher auf viel Gegenliebe gestoßen. Das ist zunächst einmal erfreulich. Aber der rasante Wandel in der Einzelhandelsstruktur hat auch zu negativen Entwicklungen geführt. Beispielhaft nenne ich hier die Discountmärkte, die sich mit ihren preisaggressiven Waren an innenstadt- und nahversorgungsfernen Standorten wie etwa Gewerbegebieten nahezu ohne rechtliche Hindernisse ansiedeln konnten. Die Folge des massiven Verdrängungswettbewerbs war zum einen ein rapider Funktionsverlust der Innenstädte als traditioneller Markt- und Handelsplatz, aber auch als gesellschaftlicher Integrationspunkt. Zum anderen werden durch die massiven Konzentrationstendenzen an nicht integrierten Standorten auch gewachsene Nahversorgungsstrukturen gefährdet. Das bedeutet: Für bestimmte, vor allem wenig mobile Bevölkerungsgruppen verschlechtert sich die Versorgungssituation.
Wie sehen die wichtigsten Neuregelungen des Landesraumordnungsplans, mit denen wir auf diese Entwicklung reagieren, aus? - Um die Nahversorgungsstrukturen zu sichern, werden zukünftig - erstens - die je nach zentralörtlicher Einstufung der Gemeinde festgelegten Verkaufsflächenregelgrenzen aktuellen Entwicklungen angepasst und - zweitens - wohnortnahe Einzelhandelseinrichtungen zur Deckung des täglichen Bedarfs am örtlichen Bedarf ausgerichtet mit der Folge, dass von den Verkaufsflächenbegrenzungen gemäß zentralörtlicher Einstufung im Einzelfall abgewichen werden kann.
Um die zentralen Orte, insbesondere unsere Innenstädte, in ihren traditionellen und bewährten Funktionen zu stärken, wird das städtebauliche Integrationsgebot in seiner Bindungswirkung erhöht. Damit hat die Landesplanung gewisse Einflussmöglichkeiten auf die Entwicklung des Einzelhandels auch in den Mittel- und Oberzentren.
Eine weitere Anpassung soll mehr Gerechtigkeit für die Marktteilnehmer schaffen. Lebensmitteldiscountmärkte werden künftig auch bei Verkaufsflächengrößen unterhalb der Vermutungsgrenze von 1.200 m² Geschossfläche und entsprechenden Auswirkungen genauso behandelt wie Supermärkte oder Frische-Märkte mit Vollsortimenten. Auch sie dürfen dann nur in eigens für sie festgelegten Kern- oder Sondergebieten ausgewiesen werden.
Meine Damen und Herren, wir stellen uns mit den Änderungen des Landesraumordnungsplans auf die modernen Angebots- und Nachfragestrukturen im Einzelhandel ein. Dabei verstehen wir uns - ich sage das sehr nachdrücklich - nicht als Regulierungsbehörde. Wir betreiben keinen Konkurrenzschutz. Aber wir erachten es als unsere Verantwortung, im Allgemeininteresse, da wo es nötig ist, regelnd einzugreifen. Wir werden aber gleichzeitig auch für die Freiräume eintreten, um ein vielfältiges Angebot des Marktes im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher erst möglich zu machen.
Dabei kommt - das ist mein letzter Punkt, meine Damen und Herren - den Städten und Gemeinden eine zentrale Bedeutung zu. Die interkommunale Abstimmung im Einzelhandelsbereich erhält durch die Teilfortschreibung verstärkte Bedeutung.
Wenn sich die kommunalen Partner einig sind, kann über die für die Städte und Gemeinden geltenden Ansiedlungsgrenzen hinaus vieles möglich gemacht werden. Ich denke - die Ergebnisse der in den Ausschüssen durchgeführten Expertenanhörungen bestätigen uns das -, dass wir auch im Vergleich mit anderen Ländern mit den Neuregelungen des Landesraumordnungsplans ein gutes Fundament gelegt haben, um die wirtschaftsstrukturellen Veränderungen im Einzelhandelsbereich besser als bislang mit den bewährten Siedlungsstrukturen unseres Landes in Einklang zu bringen.
Die Landesregierung - so glaube ich jedenfalls - hat schnell und effektiv gehandelt. Die Teilfortschreibung soll noch im Januar dieses Jahres in Kraft treten.
Ich danke dem Herrn Innenminister für diesen Bericht und eröffne die Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Kruse.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat den Landtag bereits im April letzten Jahres darüber informiert, dass der Landesraumordnungsplan fortgeschrieben werden solle. Ich will an dieser Stelle nicht an den verfahrenstechnisch ungewöhnlichen Antrag der CDU-Fraktion erinnern, da im Ergebnis eine parlamentarische Befassung mit diesem Thema sehr sinnvoll war, Herr Eichelberg.
Wir haben uns im Herbst im Plenum und in den Ausschüssen gemeinsam mit allen Beteiligten intensiv mit den geplanten Änderungen beschäftig, und ich freue mich, dass wir heute, nach den Anhörungen, das Thema erneut im Plenum behandeln und allen das überaus positive Echo zu den geplanten Änderungen vorstellen dürfen.
Schade ist - ich denke, das haben wir gemeinsam bedauert -, dass sich die kommunalen Landesverbände nicht zu einer gemeinsamen Stellungnahme zur Teilfortschreibung durchringen konnten. Die Vorstellungen der kleinen und großen Städte zur Ansiedlungspolitik für großflächige Einkaufseinrichtungen sind offenbar zur unterschiedlich. Dieser Konflikt unterstreicht allerdings die Notwendigkeit einer Neuregelung in diesem Bereich und die Sinnhaftigkeit der Teilfortschreibung.
Wir sichern mit der Fortschreibung die Grundversorgung für die Menschen in Schleswig-Holstein. In allen Regionen sollen die Menschen auch in Zukunft ortsnah und ausgewogen im Einzelhandel einkaufen und Dienstleistungen in Anspruch nehmen und nicht zum Einkaufen lange Wege mit dem Auto zurücklegen müssen. Vereinfacht ausgedrückt, sollen Städte an ihrer Einstufung im zentralörtlichen System gemessen werden und auch nur abgestuft entsprechend große Verkaufsflächen für den Einzelhandel anbieten. Großkaufhäuser oder Factory-Outlet-Center gehören nicht auf die grüne Wiese neben ein Dorf, sondern in die Oberzentren Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster.
Wir wollen die Innenstädte mit einem vielfältigen Einkaufsangebot stärken und nicht die Natur weiter zubetonieren. Die neuen Regelungen können einen wichtigen Beitrag darstellen, um gegen das Ladensterben in der Innenstadt anzugehen. Dies ist umso wichtiger, da in Deutschland allein im Jahre 2003 30.000 innerstädtische Geschäfte mit 90.000 Beschäftigten geschlossen worden sind. Wir haben erfahren, dass bei Ansiedlung neuer Geschäfte außerhalb der Städte nur halb so viele neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
Mit den neuen Regelungen stoppen wir den Wettbewerb der Gemeinden um die größte Zahl der ansässigen Discounter und wirken der Landschaftszersiedelung entgegen.
Wir wollen auch mehr Kooperation und Abstimmung zwischen den Städten und Gemeinden. Neue Flächen für großflächigen Einzelhandel sollen daher zwischen den im Einzugsbereich liegenden Kommunen abgestimmt werden. Wir setzen auf Freiwillig
Neben den Regelungen zum großflächigen Einzelhandel wird es durch die Teilfortschreibung des Landesraumordnungsplans auch möglich, Gebiete mit besonderer Bedeutung für den vorbeugenden Hochwasserschutz auszuweisen. Dies ist angesichts der bekannten Flutereignisse in Deutschland unabweisbar und soll das Bewusstsein für den vorbeugenden Hochwasserschutz in den kommunalen Planungen und Maßnahmen verankern.