Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Reaktion auf terroristische Anschläge nahm die Internationale Schifffahrtsorganisation, wie wir eben schon gehört haben, im Februar 2002 die Arbeiten zur Schaffung von Regelungen zur Abwehr äußerer Gefahren für den Seeverkehr auf. Die Beratungen führten zu dem Vorschlag einer Änderung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz menschlichen Lebens auf See, dem so genannten SOLAS-Abkommen, das nach den verheerenden Terroranschlägen in New York durch ein Kapitel Regelungen besonderer Maßnahmen zur Verbesserung der Gefahrenabwehr in der Schifffahrt und in Hafenanlagen ergänzt wurde. Die technischen Ausführungsbestimmungen hierzu finden wir in einem internationalen Code, den der Kollege Malerius eben angesprochen hat. Es ist der ISPS-Code.
Dies sind die Rechtsgrundlagen für nationalstaatliche Regelungen, zu denen letztlich auch das hier vorliegende Hafenanlagensicherheitsgesetz gehört. Nachdem Innenminister Buß im Mai letzten Jahres mit seinem ursprünglichen Entwurf eines Hafenanlagensicherheitsgesetzes im Innen- und Rechtsausschuss wegen unter anderem vorgesehener überzogener Sicherheitsstandards gescheitert ist, haben wir heute die Chance, in zweiter Lesung ein praktikables Gesetz auf den Weg zu bringen.
Von diesem Gesetz werden von 31 Häfen mit 98 Hafenanlagen in Schleswig-Holstein 61 betroffen sein. Die Häfen Schleswig-Holsteins haben bereits auf eigene Kosten und auf eigenes wirtschaftliches Risiko hin umfangreiche investive, operative und administrative Leistungen erbracht, um auch zeitgerecht die Anforderungen des ISPS-Codes erfüllen zu können. Für die deutsche Seewirtschaft bedeutete dies für die Reeder Investitionen von rund 55 Millionen € im Jahr 2004. In den Folgejahren werden 34 Millionen € in Ansatz gebracht. Für die Unternehmen in den deutschen Seehäfen kommen zur Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen nochmals Kosten von etwa 50 Millionen € hinzu.
Vor dem Hintergrund der gerade erst vorgestern auf der 4. Internationalen Maritimen Konferenz in Bremen beschworenen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Häfen müssen wir die Kostenbelastungen der Hafenbetreiber im Auge haben, zumal es eigentlich um den Schutz vor Terroranschlägen geht. Dieser Schutz des Staates und seiner Bürger ist eigentlich eine originär staatliche Aufgabe. Vor diesem Hintergrund sind auch Belastungen, wie sie nunmehr im Gesetz über Verwaltungsgebühren zur Genehmigung
Wenn hier die Rede davon ist, dass ein solcher Plan bis zu 3.000 € an Gebühren auslösen kann und für die Genehmigung von Planänderungen 61 € pro aufgewendeter Stunde in Rechnung gesetzt werden, vermag ich das nicht nachzuvollziehen. Hier stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit, aber auch nach der Angemessenheit solcher Gebühren.
Wenn man den Ansatz des Innenministers von 61 € pro Stunde zugrunde legt, die 3.000 € für die Plangenehmigung und -prüfung, dann ist ein Mitarbeiter 49,81 Stunden zugange, um diesen Plan zu prüfen. 49,18 Arbeitsstunden, also länger als eine Woche, von morgens bis abends, das erscheint mir wirklich abwegig und überprüfenswert. Daher plädieren wir in diesem Falle für den Wegfall einer Gebührenregelung.
Ich möchte einen weiteren Punkt ansprechen, nämlich die Frage der Zuständigkeit. Wenn wir immer deutlich machen, dass Hafenwirtschaft ein Wirtschaftsbereich ist, dann sollten wir auch darauf achten, dass die Kompetenzen und Zuständigkeiten in einem Hause liegen. Wir werden morgen über Notliegeplätze sprechen. Dort ist der Wirtschaftsminister zuständig. Wir haben ansonsten in allen Bereichen der See- und Hafenwirtschaft die Zuständigkeit des Wirtschaftsministers. Gerade wenn wir dem Bereich der See- und Hafenwirtschaft in Zukunft noch mehr Bedeutung zumessen, sollten wir die Zuständigkeit in einer Hand lassen.
Wir schlagen Ihnen vor, unserem Antrag zuzustimmen. Da das gesamte Haus dem nicht folgen wird, beantragen wir alternative Abstimmung, um unsere Punkte, die wir besonders herausgestellt haben, noch einmal zu unterstreichen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute wird ein Gesetz verabschiedet, mit dem wir uns in den vergangenen sechs Monaten intensiv beschäftigt haben - was man nicht von allen Vorlagen, die wir bekommen, sagen. Die Landesregierung scheiterte mit dem Versuch, diesen Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause quasi ohne Aussprache und weitere Beratungen durch das Parlament zu schicken.
Insbesondere meiner Fraktion ist es zu verdanken, dass die Bedenken des Zentralverbandes der Deutschen Seehafenbetriebe, des Landesdatenschützers und beispielsweise auch der Seemannsmission im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens nicht nur gehört, sondern teilweise auch in das Gesetz mit eingearbeitet worden sind.
So hat beispielsweise der Zentralverband der Deutschen Seehafenbetriebe kritisiert, dass die Landesregierung im Ursprungsentwurf zum Hafenanlagensicherheitsgesetz über die zwingenden Vorschriften des ISPS-Codes noch hinausgegangen ist. Sie hatte beispielsweise Mindeststandards zur Gefahrenabwehr für Kreuzfahrtterminals vorgeschrieben, für die es keine rechtliche Grundlage gab und die auch im Musterentwurf nicht vorgesehen waren, Herr Kollege Malerius. Diese Regelung, die sich ursprünglich in § 7 Abs. 2 des Gesetzentwurfs fand, wurde auf Intervention der FDP-Fraktion ersatzlos gestrichen, und das war gut so. Es nützt nichts, Mindeststandards zu formulieren, die im Einzelfall möglicherweise Hafenbetriebe finanziell belasten und zur Gefahrenabwehr nicht immer nötig sind.
Nun gab es darüber hinaus weitere Bedenken gegen den Gesetzentwurf, der uns seinerzeit vom Innenministerium vorgelegt wurde. Diese sind bei SPD und Grünen anscheinend nicht angekommen. Rot-Grün will weiterhin eine Gebühr für die Genehmigung der Gefahrenpläne von Hafenanlagen und die Genehmigung für die Änderung entsprechender Pläne erheben. Das ist zwar rechtlich zulässig, aber ein Wettbewerbsnachteil für schleswig-holsteinische Seehäfen. Darüber hinaus muss man nicht alles machen, was rechtlich zulässig ist. Wir haben mit der Union gemeinsam vorgeschlagen, diesen Gebührentatbestand zu streichen.
Wir haben uns damit den Forderungen der Seehafenbetriebe angeschlossen. Diese haben aus unserer Sicht zu Recht moniert, dass entsprechende Gebühren in direkten Wettbewerbshäfen nicht erhoben werden. Darüber hinaus sei den Häfen bis heute nicht bekannt, wie die in der Gebührenordnung aufgelisteten Beträge zustande gekommen sind. Nicht einmal die Transparenz zur Begründung der Gebührenhöhe ist also geklärt. Das Beste ist deshalb aus unserer Sicht, diese undurchsichtige Regelung ganz zu streichen.
Der zweite noch ausstehende Konflikt mit Rot-Grün dreht sich um die Frage der zuständigen Hafenanlagensicherheitsbehörde. Nach Vorstellung von SPD und Grünen soll die zuständige Behörde zur Genehmigung zur Hafenanlagensicherheit immer noch die
Wasserschutzpolizei sein. Dagegen hat sich explizit der Landesdatenschützer gewandt. Er schlägt eine Regelung wie in Niedersachsen vor, wo die Verkehrsbehörde für die Genehmigung von Gefahrenplänen für die Hafenanlagensicherheit zuständig ist. Der Datenschützer hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene Zuverlässigkeitsüberprüfung mit einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz vergleichbar ist. Er ist der Auffassung - der wir uns anschließen -, dass hier die Zuständigkeit der Wasserschutzpolizei wie von Rot-Grün gewollt problematisch ist. Das Trennungsgebot zwischen geheimdienstlicher und polizeilicher Tätigkeit sei berührt - so der Landesdatenschützer.
Insbesondere den Grünen ist das wieder einmal egal, Frau Kollegin Fröhlich. Wir haben uns im Entwurf von FDP und CDU dafür ausgesprochen, dem Vorschlag des Landesdatenschützers zu folgen, und als zuständige Behörde das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr benannt. Das ist eine saubere Lösung. Wir hoffen, dass hierfür im Plenum noch eine Mehrheit gefunden werden kann.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben im Sommer ein so genanntes „Vorschaltgesetz“ für die Verbesserung der Hafensicherheit beschlossen, weil ein Termin anstand, zu dem Deutschland und auch Schleswig-Holstein die internationale Vereinbarung erfüllen muss. Grundlage für diese Vereinbarung waren die terroristischen Großanschläge der letzten Jahre auf Schiffe wie die „Achille Lauro“ 1985, das Kriegsschiff „USS Cole“ im Jahre 2000, die „Limburg“ 2002 und die „Superferry 14“ 2004. Man muss feststellen, dass die Gefährdung von Schiffen nicht auszuschließen ist. Deshalb finden wir es richtig, dass ein Hafenanlagensicherheitsgesetz verabschiedet wird.
Da Kiel ein Fährhafen ist und Lübeck der wichtigste Ostseehafen, ist es umso wichtiger, weil insbesondere bei den Fährhäfen die Gefahr besteht, dass Passagierschiffe deutsche Häfen nicht mehr anlaufen dürfen, wenn sie nicht entsprechende Regelungen treffen. Deshalb ist es wichtig, dass wir eine solche Regelung treffen und dementsprechend ausgestalten.
Ich möchte nur noch kurz auf die Fragen eingehen, die von der Opposition angesprochen worden sind. Die Bedenken bezüglich des Datenschutzes teilen wir, wir sehen das ebenso. Wir haben aber daraus keinen grundsätzlichen Koalitionsstreit gemacht, weil wir denken, dass man unterschiedlicher Auffassung sein kann.
- Man kann da unterschiedlicher Auffassung sein, wir haben uns in diesem Fall der Auffassung des Ministeriums gebeugt und werden dem zustimmen.
- Es ist häufig so, dass man in der Koalition unterschiedliche Auffassungen hat, und dann muss man sich einigen. Es ist nun einmal so, dass man als kleiner Koalitionspartner nicht immer gewinnen kann, das ist leider so. Das werden auch Sie noch erleben,
wenn Sie jemals an die Regierung kommen sollten. Da Sie das nicht werden, können Sie noch lange warten.
Zur Gebührenfrage! Über die Gebührenfrage haben wir lange nachgedacht. Natürlich kann man sagen, das Land sollte die Gebühren übernehmen, aber angesichts der Finanzlage und angesichts der Vorlage der Regierung, die sagt, es sei angemessen, dass die Wirtschaft die Gebühren auch trägt - es handelt sich ja nicht um riesige Gebührensummen, die da anfallen -, sind wir der Auffassung, dass wir im Sinne der Sparsamkeit der Vorlage des Ministeriums folgen und bei der jetzigen Regelung bleiben sollten. Es ist populistisch, immer zu sagen: Das Land macht alles kostenfrei. Das ist aber - wenn man die Finanzlage des Landes sieht - nicht immer angebracht.
Die Opposition macht es sich ja immer relativ einfach, sie ist immer dafür, dass alles nichts kostet und dass man möglichst viel verschenken kann. Anschließend sagt sie, sie seien die Obersparer. Die Praxis Ihrer Programme zeigt ja etwas anderes, dass Sie sehr freigiebig im Verteilen von Wahlgeschenken sind - zumindest virtuell, real werden Sie es ja nicht müssen -, und dass Sie für Einsparungen keine realen Vorschläge haben. Solange Sie nicht mit konkreten Einsparvorschlägen kommen, glaube ich, dass es angemessen ist, der Vorlage des Ministeriums zu folgen und die Gebühren im Gesetz zu belassen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat sich bereits im letzten Jahr mit diesem Gesetzentwurf beschäftigt und hatte aufgrund der drängenden Zeit ein so genanntes Vorschaltgesetz beschlossen. Alle Parteien hatten sich ausdrücklich vorbehalten, sich ausführlich weiter mit diesem Gesetz und weiteren Änderungen auseinander zu setzen. Hintergrund war, dass es aufgrund von internationalen Abkommen einer Umsetzung für Europa und auch noch auf der Bundesebene bedurfte, bevor wir uns damit ausführlicher beschäftigen konnten.
Das Grundproblem an diesem Gesetz bleibt jedoch, dass hier internationale Sicherheitsvorgaben in nationales Recht umgesetzt werden müssen, damit keine schwerwiegenden wirtschaftlichen Nachteile für die schleswig-holsteinischen Häfen entstehen. Es muss also eine einheitliche Umsetzung des ISPSCode, des „International Ship and Port Facility Security Code“, erfolgen.
- Daran habe ich auch lange geübt, wie Sie sich vielleicht vorstellen können. - Damit soll einheitlich einer möglichen Terrorgefahr vorgebeugt werden.
Im Ursprungsgesetzentwurf ist die gesamte Geschichte nachzulesen. Der Kollege Malerius war so nett, uns die Geschichte dieses Gesetzes darzustellen. Heute liegen uns zwei Gesetzentwürfe vor, die sich mit den weiter in Landesgesetz umzusetzenden Vorschriften beschäftigen. Die Begründungen unterscheiden sich kaum, ebenso die Gesetzestexte. Der Streit besteht in zwei erheblichen Punkten. Meine Vorredner sind darauf schon eingegangen. Zum einen ist im bisherigen Gesetz als zuständige Behörde die Wasserschutzpolizeidirektion vorgesehen. Diese kann nach Ansicht der CDU und der FDP die wirtschaftlichen Folgen der gestellten Anforderungen an die Betreiber von Häfen nicht ausreichend berücksichtigen. Weiterhin hat der Kollege Kubicki die Bedenken des Landesdatenschutzbeauftragten ausgeführt. Deshalb halten CDU und FDP es für sinnvoller, dass das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr den Vollzug des ISPS-Code und der weiteren damit in Zusammenhang stehenden Gesetze beaufsichtigt.
sind die Sicherheitspläne der Häfen zur Gefahrenabwehr und spätere Änderungen dieser Pläne durch die zuständige Behörde zu genehmigen. Für diese Genehmigung soll gezahlt werden. In anderen Ländern werden hierfür keine Gebühren erhoben. Dies ist der aktuelle Streitstand. Vor dem Hintergrund dieser verschiedenen Haltungen wurde mehrmals versucht, einen Kompromiss zu finden, der dann durch alle Parteien des Landtages akzeptiert werden könnte. Dies ist leider gescheitert. Vor diesem Hintergrund werden wir keinem der Entwürfe zustimmen. Denn beide Vorschläge sind für uns nicht zu akzeptieren.
Die Zuständigkeitsabwägung ergibt für uns trotz der Bedenken, dass es sich in erster Linie um ein Gesetz zur Gefahrenabwehr handelt und damit das nach unserer Ansicht in den Bereich des Innenministeriums gehört und damit zur Wasserschutzpolizeidirektion, wie das im Moment vorgesehen ist.
Denn nach unserer Kenntnis hat das Wirtschaftsministerium nicht ganz so weitgehende Erfahrungen in der Gefahrenabwehr.
Hinsichtlich der Gebühren für die Genehmigung der Gefahrenabwehrpläne halten wir es für richtig, uns den Gepflogenheiten der anderen Länder anzuschließen. Da es sich hierbei um ein Gesetz handelt, das einen internationalen Standard umsetzt, können deshalb nach unserer Ansicht in Schleswig-Holstein bei den Gebühren nicht andere Maßstäbe gesetzt werden als bei unseren europäischen Nachbarn.