Andere Bundesländer, wie beispielsweise ganz aktuell Hamburg, locken inzwischen mit privaten Einrichtungen wie der Bucerius-Law-School, die in diesem Wintersemester ihren Betrieb aufgenommen hat. Neben einem klassischen Studium, das ebenfalls zum Staatsexamen führt, werden zusätzlich Sprachkenntnisse und Auslandsaufenthalte vermittelt. Da kann es nicht ausreichen, dass Schleswig-Holstein stetig Kapazitäten abbaut - und dann mit besseren Wassersportbedingungen wirbt. Wir müssen fachliche Anreize bieten, müssen unsere Uni attraktiver gestalten, gegebenenfalls auch in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft. Den Schlüssel dafür hat die Landesregierung schon jetzt in der Hand.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde hier schon gesagt - ich will es auch noch einmal sagen - und es ist kein Geheimnis, dass den Juristen der Ruf der traditionell Konservativen vorauseilt. Das ist so und das muss vielleicht auch so sein.
Viele Bonmots weisen immer wieder darauf hin, dass die Debatten um die Reform der Juristenausbildung so alt sind wie die Ausbildung selber. Ich glaube, es gibt kaum einen universitären Ausbildungsgang, der dieses Parlament beziehungsweise seine Ausschüsse so intensiv beschäftigt hat wie die Juristenausbildung. Die dicken Stapel an Zuschriften zeigen uns fast jeden Tag, dass ein großes Interesse daran besteht, sich hier einzumischen und die parlamentarische Debatte und Arbeit intensiv zu begleiten.
Obwohl diese Debatte schon ziemlich lange geführt wird, sind nach meiner Meinung zu viele Fragen unberücksichtigt geblieben.
Anstoß und treibende Kraft war wie so oft - ich finde das auch nicht nur schlecht; das möchte ich an dieser Stelle ganz deutlich sagen - die Finanznot. Natürlich muss einen auch der Rahmen immer wieder bedenklich stimmen; das sollte anregen, diesen Rahmen nicht zu sprengen und sich in ihm zu halten. Das ist nach meinem Empfinden im Übrigen auch für die nachfolgenden Generationen immer wieder eine Aufgabe, die die Politik hat.
Damit stand aber die Frage, wie die steigende Zahl von Studierenden und Referendaren und Referendarinnen bewältigt werden soll, zunächst einmal im Vordergrund. Wenn wir es nun aber mit einer Reform im wahrsten Sinne des Wortes ernst meinen, dürfen wir uns natürlich nicht auf die Frage nach einer oder zwei Phasen, nach V- oder Y-Modell oder auf die Frage nach CM-Werten beschränken. So wichtig diese Fragen sind - es darf nicht nur darum gehen, wie die Ausbildung strukturiert ist und wie sie finanziert wird, sondern es muss auch darum gehen, welches denn die wesentlichen Inhalte der Ausbildung sein sollen.
Es geht auch darum, was die Anwälte, die Richter und Richterinnen, die leitenden Verwaltungsbeamtinnen und -beamten von Morgen lernen sollen und was sie können müssen.
Die Auseinandersetzung mit diesen Fragen habe ich im Zusammenhang mit der politischen Diskussion um die Juristenausbildung bisher größtenteils vermisst. Die
Bewertung der Ministerin im Rahmen des jetzt schon seit Monaten vorliegenden Berichts geht dankenswerterweise darauf ein. Das gilt dementsprechend auch für die Diskussion hier im Plenum.
Lassen Sie mich einige Beispiele anführen. Das Bundesverfassungsgericht schätzt, dass 80 % des Wirtschaftsrechts und 50 % aller Gesetze gemeinschaftsrechtlichen Ursprungs seien. Das nationale Recht wird gegenüber dem europäischen Gemeinschaftsrecht mehr und mehr zurücktreten. Dieser Tatsache wird aber die derzeitige Ausbildung nicht gerecht. Eine stärkere Orientierung am Europarecht und die Vermittlung von Fremdsprachenkompetenz tun Not. Das kann natürlich nicht nur der freiwilligen Leistung und dem Engagement der einzelnen Studentin oder des einzelnen Studenten überlassen bleiben. Das muss vielmehr eine Studienordnung natürlich berücksichtigen, wenn solche Anforderungen tatsächlich als notwendig erachtet werden.
Einen anderen Schwachpunkt sehe ich in der schon häufiger beklagten Justizlastigkeit des Studiums. Anders ausgedrückt: Hier scheint es so, als wenn nur Richter ausgebildet werden, die erst dann auf den Plan treten, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Wo wird gelehrt, wie Konflikte moderiert werden, wie man zu einer gütlichen Einigung zwischen Personen mit entgegengesetzten Interessen kommen kann? Das ist nicht nur im Hinblick auf die schon gestern erwähnte vorgerichtliche Streitschlichtung von Interesse, es ist auch wichtig für die Abwicklung schwieriger Abwägungsprozesse im Verwaltungsverfahren, jedenfalls dann, wenn der Begriff der bürgerfreundlichen und effizienten Verwaltung nicht nur ein Lippenbekenntnis bleiben soll.
Wenn wir über eine Reform reden wollen, die diesen Namen auch verdient, müssen wir uns dieser Themen annehmen. So wichtig die Frage ist, ob eine einphasige Ausbildung nicht sowohl den Interessen der Finanzminister als auch dem Interesse an einer guten Ausbildung entgegenkommen kann - es sollte nicht die Einzige sein, mit der wir uns befassen. Wir müssen uns auch fragen, ob wir gerade angesichts der erwähnten Umwälzungen der europäischen Rechtssysteme wirklich am Einheitsjuristen, wie wir ihn bisher hatten, festhalten wollen. Es ist sicherlich richtig, dass für das Verständnis des Rechts Kenntnisse aller Rechtsgebiete wichtig sind. Trotzdem sollte die fachliche Spezialisierung nicht erst in der beruflichen Praxis oder der geplanten Berufseinarbeitungsphase möglich sein.
Ich danke der Justizministerin ausdrücklich für ihren Bericht. Ich bin der Überzeugung, dass die Zukunft des beruflichen Nachwuchses bei ihr in guten Händen ist, und ich denke, sie wird uns in dieser Frage über das Weitere auf dem Laufenden halten. Abschließende Worte zu diesem Thema wären deshalb sicherlich verfrüht.
Ich möchte aber noch erwähnen, Herr Geißler - weil Sie gesagt haben, wie gut es sei, dass die Euphorie weg sei -: Euphorie ist sicherlich immer nur ein notwendiger Anfangsimpuls. Da gebe ich Ihnen Recht und für eine Sachdebatte ist vielleicht höchstens noch ein Schatten von Euphorie erforderlich. Aber etwas mehr Reformeifer würde nicht nur der Juristenausbildung, sondern auch der CDU gut tun.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieses Thema ist wieder so interessant wie gestern die Diskussion zur Zivilprozessreform; ich merke das an dem großen Interesse. Deshalb bleibe ich weiterhin beim Vorschlag: Wenn Berichtsanträge gestellt werden, dann sollte doch bitte erst über die Berichte geredet werden und nicht schon vorher, weil wir auch heute wieder anlässlich der Diskussion der Juristenausbildung etwas wiederholen müssen.
Ich möchte mich bei Frau Lütkes für die mündliche Ergänzung ihres Berichts ausdrücklich bedanken. Er zeigt uns aber auch, dass nichts passiert ist - so muss man leider sagen -, auch innerhalb der letzten fünf Monate nicht. Ich finde das sehr bedauerlich. Deshalb ist für mich die Frage, ob man dieses Thema nicht vielleicht im Ausschuss etwas besser und intensiver hätte diskutieren können.
Wir alle haben hier schon vor einiger Zeit gestanden und unsere Bedenken zu diesem Thema vorgetragen. Wir haben auch weiterhin unsere Zweifel daran, ob der angekündigte große Wurf nun wirklich kommt. Diese Einschätzung wird durch Ihre Ausführungen, Frau Lütkes, eher bestätigt. Dass diese Bedenken berechtigt sind, zeigt der Bericht. Die einphasige Ausbildung wird wohl irgendwann in irgendeiner Form kommen, aber vorher sind noch erhebliche Streitpunkte zu klären. Der Katalog der ungeklärten und strittigen Fragen ist schier endlos. Man hat noch keine Antwort auf die zentrale Frage gefunden, wie die Be
Man hat keine befriedigende Lösung dafür, wie angehende Juristen die Spezialisierung wechseln können, wenn sie in der Praxisphase feststellen, dass eine andere Ausrichtung für sie besser wäre. Wie erhält man Ausbildungen für alle Absolventen? Wie bewältigt man die Übergangszeit? Wie integriert man die praktische Ausbildungszeit in das Studium? Wie wird das Studium inhaltlich gestaltet? Fragen über Fragen - und leider bis heute keine Einigung in Sicht! Konferenzen und Arbeitsgruppen werden noch lange tagen. Wir bekommen sehr ausführliche Papiere zu diesen Fragen. Insbesondere scheint auch die Abstimmung der Niederschriften erhebliche Probleme zu bereiten. Ich möchte auf den letzten Umdruck verweisen. Es schien doch vier Monate gedauert zu haben, bis man sich einig war, was man besprochen hatte.
Der einzige wirkliche Konsens scheint darüber zu bestehen, dass eine Qualitätsverbesserung notwendig ist. Damit sind wir wieder bei dem Problem, vor dem wir schon vor fünf Monaten gestanden haben.
Uns stellt sich immer noch die Frage, ob man nicht sinnvollerweise jetzt bundeseinheitlich mit kleineren Schritten anfangen sollte, statt auf diesen großen Wurf zu warten. Angesichts der zu Recht bestehenden Kritik an den vorliegenden Entwürfen sollte doch zumindest das Referendariat geändert werden. Es wäre pragmatisch, mit einer Überarbeitung des Vorbereitungsdienstes zu beginnen. Ich habe allerdings wenig Hoffnung, dass diese Vernunft siegen wird.
Der Bericht trifft auch keinerlei Aussagen zu einer Staffelung der Reformen. Es wird im Gegenteil deutlich, dass alle daran arbeiten, die gesamte Ausbildung in einem Zug zu verändern. Das lässt sich bereits daran erkennen, dass sämtliche Ministerien in die Vorbereitungsarbeiten für die Reformierung der Juristenausbildung involviert sind. Die Folge dieser Vorgehensweise ist schon jetzt die massive Verunsicherung der unmittelbar Betroffenen, nämlich der Lehrenden und der Lernenden. Vertrauensbildung wird schwierig, wenn ein beschlussreifes Modell weit und breit nicht in Sicht ist.
Sicherlich ist es nachvollziehbar, dass es dem Staat nicht leicht fällt, seinen Einfluss auf die Ausbildung zu reduzieren. Es ist aber nach unserer Ansicht der richtige Weg, den Schritt weg von einer Monopolausbildung und der formalen Einheitsjuristin oder des Einheitsjuristen zu tun. In anderen Ländern bestehen bereits Juristenausbildungen, die nicht so stark auf die
Bedürfnisse des Staates ausgerichtet sind. Dort sieht man nicht die Probleme, die hierzulande befürchtet werden. Das Wichtigste ist, dass man jetzt endlich einen Anfang macht. Ich hoffe, das wird auch bald geschehen.
Es ist beantragt worden, den Bericht dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Ich schlage vor, dass die Überweisung zur abschließenden Beratung erfolgt. Wenn Sie einverstanden sind, bitte ich Sie um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Es ist einstimmig so beschlossen.
Nicht ohne Bezug zum nächsten Tagesordnungspunkt möchte ich in der Loge eine Vertreterin der Stadt Kiel begrüßen, die Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Frau Bommelmann. Herzlich willkommen!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich den Bericht in fünf Punkten geben:
Erstens. Das Gutachten von Professor Rüschmann hat sich in einem breiten Diskussions- und Beteiligungsverfahren in acht Regionalkonferenzen, in einer Vielzahl von Fachgesprächen und Arbeitsgruppensitzungen der gesetzlich bestimmten Planungsbeteiligten und trotz vielfältiger und zum Teil völlig unsachgemäßer Kritik als solide Basis für die zukunftsorientierte Krankenhausplanung im Land erwiesen. Mit seinen Daten und Analysen stehen den Krankenhäusern erstmals umfassende und die zurzeit bestmöglichen Informationen über ihr eigenes Leistungsgeschehen zur Verfügung.
Nach anfänglichen Widerständen werden diese Informationen von den Krankenhäusern jetzt konstruktiv für Effizienzverbesserungen und neue arbeitsteilige Kooperationen mit Struktur- und Budgeteffekten genutzt. Das Gutachten und der intensive Dialog haben in der Krankenhauslandschaft ein hohes Maß an Bewegung und Beweglichkeit bewirkt.
Zweitens. Die Umsetzung des Gutachtens erfolgt auf der Basis von einvernehmlich in der Arbeitsgruppe der Planungsbeteiligten - also auch der Krankenkassen entwickelten Kriterien für ein gestuftes Verfahren, für Parameter wie Auslastungsgrade, Verweildauer, Benchmarks, Berücksichtigung der Alters- und Morbiditätsentwicklung.
In der ersten Stufe werden Bettenzahlen nur noch für das gesamte Krankenhaus vorgegeben, für die Abteilungen dagegen bereits Leistungsmengen in Form von Fallzahlen. Die für 2001 entwickelten Parameter führen in der ersten Stufe per saldo zu einem Kapazitätsabbau von rund 500 Betten. Für die zweite Stufe erfolgt zum 1. Januar 2003 eine Zwischenfortschreibung mit den Fallzahlen von 2001 und dem neuen Diagnoseschlüssel ICD 10. Dies bedeutet eine nochmalige Verbesserung der Datengrundlagen. Der Benchmark wird dann angehoben; alle Krankenhäuser müssen sich an der Leistungsfähigkeit des besten Drittels messen lassen.