Dies erfordert eine frühere Begegnung von Schülerinnen und Schülern mit Englisch als bisher. Während andere Bundesländer bereits bei der Einführung des verbindlichen Englischunterrichts sind, befindet sich Schleswig-Holstein - das hat die Ministerin auch zum Ausdruck gebracht - immer noch in der Prüfphase. Hier in Schleswig-Holstein gibt es bereits sehr viele Beispiele für die hohe Akzeptanz der Eltern und Lehrer für die Einführung des Englischunterrichts.
Da gibt es nicht nur eine Akzeptanz, sondern auch ein massives Drängen und Fordern, dass die Politik hier die notwendigen Entscheidung herbeiführt. Deshalb ist
Vor diesem Hintergrund gibt es im Lande viele Elterninitiativen, die in Form unterschiedlicher Modelle Englischunterricht außerhalb des regulären Stundenplanes organisieren und auch finanzieren. Das zeigt sehr deutlich, dass Schleswig-Holstein erheblichen Nachholbedarf hat. Wir begrüßen die Arbeit dieser Initiativen. Aber angesichts des Gebots, flächendekkend Chancengerechtigkeit herzustellen, ist es wichtig, eine schulpolitische Entscheidung über die Zukunft des Englischunterrichts an schleswig-holsteinischen Grundschulen zu treffen.
Die Landesregierung setzt zurzeit auf das Konzept der freiwilligen Begegnung mit der ersten Fremdsprache in Form von zehn- beziehungsweise fünfzehnminütigen Einheiten ab der dritten Klasse. Im Bericht wird über eine Weiterentwicklung des Konzepts durch eine Kommission, die bereits seit Oktober 2000 tagt, nachgedacht. Sie kündigen an, bis zum Schuljahr 2004/05 die Fremdsprachenbegegnung flächendeckend in Schleswig-Holstein einzuführen. Das zeigt, dass wir nicht besonders früh und schnell mit der Einführung von Englisch und weiteren Fremdsprachen hier in Schleswig-Holstein begonnen haben.
Die CDU hat ein anderes Konzept und bringt es heute mit dem Antrag hier auch ein. Wir befürworten die Einführung von Englisch als ordentliches Unterrichtsfach ab der dritten Klasse an allen Grundschulen des Landes. Deshalb haben wir ein Zwei-Phasen-Modell entwickelt, dass genügend Vorbereitungszeit für die erforderlichen Änderungen in den Lehrplänen, in der Lehreraus- und fortbildung und in der Erstellung von Unterrichtsmaterialien vorsieht. In der Phase I sollen innerhalb von drei Jahren freiwillige Angebote auf der Grundlage ganzer Unterrichtsstunden ausgeweitet werden. Während dieser Zeit sind die organisatorischen Voraussetzungen für die flächendeckende Einführung von Englisch als erster Fremdsprache und ordentlichem Unterrichtsfach zu treffen.
In der Phase II wird Englisch ab dem Schuljahr 2003/04 als ordentliches Unterrichtsfach eingeführt. Der Lehrerbedarf ist im Zuge der Lehrerbedarfsplanung - die ja in Vorbereitung ist - sicherzustellen.
(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Wie viel Stellen sind das denn? Haben Sie das mal ausgerechnet?)
- Das haben wir ausgerechnet. Die CDU ist gern bereit, diese Diskussion mit Ihnen zu führen. Und auf die
und zwar ausreichend für die Schüler in SchleswigHolstein. Frau Heinold, es wäre schön, wenn Sie da mitmachen.
Das wird auch aus den Beiträgen von Frau Heinold immer deutlicher. Durch den ganzen Bericht zieht sich wie ein roter Faden das fiskalische Argument: Kein Geld und deshalb kein Englischunterricht.
Aber so kann es nicht weitergehen. Ich hoffe, dass die heutige schulpolitische Debatte den nötigen Anschub für zukunftsfähigen Fremdsprachenunterricht in Schleswig-Holstein gibt. Wir beantragen die Ausschussüberweisung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die hier im Landtag vertretenen Parteien haben ja in der September-Tagung gemeinsam den Berichtsantrag eingebracht. Wir sind uns in diesem Haus darüber einig, dass unsere Kinder und Jugendlichen im Hinblick auf ein zusammenwachsendes Europa eine Fremdsprachenkompetenz brauchen.
Aufgrund langjähriger wissenschaftlicher Begleitung und auch aus Erfahrungen wissen wir, dass das Erlernen mehrerer Sprachen Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter in keiner Weise überfordert, wenn es in pädagogisch geeigneter Weise geschieht. Der Spracherwerb ist - bezogen auf die Sprache - weder genetisch noch durch Herkunft bedingt. Wir wissen,
Wir können also Eltern hinsichtlich möglicher Befürchtungen beruhigen, dass etwa die Einführung einer Fremdsprache in der Grundschule die Unterrichtsleistung in den anderen Fächern beeinträchtigen wird. Gemeinsames Lernen ist in der Grundschule Alltag. Für den Erwerb einer Fremdsprachenkompetenz an der Grundschule bedeutet dies, dass die Fremdsprachenkompetenz von allen Kindern erworben wird. Das bedeutet in der Konsequenz, dass wir das Angebot zum Erwerb von Fremdsprachenkompetenz dann auch flächendeckend an allen Grundschulen einzuführen haben.
Wir wissen, dass es in Schleswig-Holstein eine Vielzahl von freiwilligen Angeboten gibt. Aus meiner Erfahrung ist das nicht immer unproblematisch, vor allen Dingen dann, wenn es um die Frage der immer noch zuständigen örtlichen Grundschule geht, die vielleicht dieses Angebot nicht vorhält. Es gibt auch Probleme bei den Eltern, wenn Familien umziehen. Hier denke ich zum Beispiel an den Hamburger Randbereich. Wenn dort Familien aus der Hansestadt in den Schleswig-Holsteinischen Raum ziehen, werden sie, sofern sie Kinder im Grundschulalter haben, dann auf den Fremdsprachenunterricht für sie verzichten müssen. Ich denke, dass das ein Thema ist, was wir zu bewältigen haben.
Herr Storjohann, wir haben mit Ihrem Antrag, den Sie heute eingebracht haben, keine großen Probleme.
Wir müssen aber diskutieren, wie wir diesen Weg nun wirklich beschreiten wollen. Sie schlagen vor, in der ersten Phase die freiwilligen Angebote weiter auszuweiten. Ich denke, wenn wir die Chancengleichheit wahren wollen, dann müssen wir allen Grundschulen die Möglichkeit geben, wir müssen die Einführung der Fremdsprache eben auch regulieren. Ich kann die Intension Ihres Antrages schon verstehen, sind doch freiwillige Arbeitsgemeinschaften etwas, was wir immer gern in der Schule haben und uns auch sonst im Leben wünschen. Ich denke, wir müssen diesen Initiativen auch sehr dankbar sein. Nur, irgendwann wird es eine Situation geben, wo dieses freiwillige Element staatlich reguliert wird. Dann werden wir unser Bestreben, was wir sonst haben, nämlich Deregulierung zu betreiben, in die andere Richtung umkehren müssen und regulieren müssen, weil es zu übergeordneten Normen kommen soll.
Die Ministerin hat in ihrem Bericht auf Seite 5 die Konzepte für die Fremdsprachenvermittlung an den Grundschulen beschrieben und empfiehlt, in Schleswig-Holstein das Konzept im Sinne einer Fremdsprachenbegegnung fortzuentwickeln, das sich auch in den bisherigen Initiativen durchgesetzt hat. Wir haben bislang an 115 der insgesamt 618 Grundschulen des Landes solche Initiativen.
Nach dem Bericht der Ministerin haben bisher 500 Lehrerinnen und Lehrer an entsprechenden Fortbildungen teilgenommen.
Wenn man das auf die Anzahl der Lehrer hochrechnet, die benötigt werden, stellt man fest, es ist im Augenblick etwa ein Drittel der Lehrkräfte, die diesbezüglich ausgebildet worden sind. Das Thema der Lehrerausund -fortbildung wird nach wie vor ein zentrales bei der Bewältigung dieses Themas bleiben.
Neben der Einführung der Fremdsprache an den Grundschulen haben wir auch Sorge dafür zu tragen, dass die in der Grundschule erworbene Fremdsprachenkompetenz der Schülerinnen und Schüler in den weiterführenden Schulen auf dieser Grundlage weiterentwickelt wird. Es darf sich nicht das wiederholen, was etwa in den 70er-Jahren geschah, als es eine ähnliche Initiative
Damals hatte man an den Gymnasien gesagt: Das, was ihr an den Grundschulen an Fremdsprachunterricht hattet, ist alles Spielerei gewesen. Vergesst das einmal. Wir fangen in der Sexta noch einmal von vorn und dann ordentlich an. Das darf nicht passieren.
Herr Storjohann, Sie haben eben den Eindruck erweckt - ich komme damit zum Schluss -, wir seien in Schleswig-Holstein das Schlusslicht hinsichtlich der Fremdsprachenvermittlung an den Grundschulen.