Protokoll der Sitzung vom 14.12.2000

Neu ist auch die Regelung, mit der endlich die Doppelversorgung abgeschafft wird. Jetzt werden sowohl auf das Übergangsgeld als auch auf das Ruhegehalt andere Einkommen angerechnet. Eine solche Regelung war lange überfällig.

Die Vorschläge der F.D.P.-Fraktion lehnen wir ab. Darauf bin ich ja schon eingegangen.

Die CDU-Fraktion hat keine eigenen Vorschläge vorgelegt. Ich bedanke mich aber bei Ihnen, Herr Dr. Wadephul, dass Sie dem Gesetzentwurf heute zustimmen können, weil ich es richtig und wichtig finde, dass dieses Gesetz mit einer möglichst breiten Mehrheit verabschiedet wird.

Die Opposition oder andere im Landtag haben keine weiter gehenden Vorschläge gemacht. Herr Wadephul, Sie haben eben in Ihrer Rede kurz erwähnt, was in Nordrhein-Westfalen in der Diskussion über das Gutachten geschehen ist und was der Bund der Steuerzahler, der manchmal auch den einen oder anderen klugen Gedanken hat, zu Recht in die Diskussion eingebracht hat.

Der Bund der Steuerzahler schlägt vor - wie auch die Diätenkommission in Nordrhein-Westfalen -, die Versorgung ausgeschiedener Ministerinnen und Minister völlig von dem überkommenen Dienstrecht für Beamte abzukoppeln und die Altersversorgung von Regierungsmitgliedern privat zu regeln - natürlich bei einem höheren Gehalt. Ich unterstütze diesen Vor

(Monika Heinold)

schlag, denn er ist transparent und trägt zur Haushaltswahrheit und -klarheit bei.

(Beifall des Abgeordneten Karl-Martin Hent- schel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Die Diskussion in Nordrhein-Westfalen hat aber auch gezeigt, dass die Gesellschaft für eine solche gravierende Änderung noch nicht zu haben ist und sie nicht mitträgt.

Da wir Reformen nur im gesellschaftlichen Konsens erfolgreich voranbringen werden, haben wir mit der heutigen Vorlage eines neuen Ministergesetzes erst einmal realistische Brötchen gebacken. Meine Fraktion ist froh, dass dieser Prozess heute erfolgreich abgeschlossen werden kann.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag erteile ich Frau Abgeordneter Hinrichsen das Wort und nutze die Gelegenheit, auf der Tribüne neue Gäste zu begrüßen, und zwar die Damen und Herren des Ortsverbandes Tangstedt. Herzlich willkommen!

(Beifall)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist erfreulich, dass wir uns heute aufgrund der Initiative der F.D.P.-Landtagsfraktion mit einer Änderung des Landesministergesetzes beschäftigen. Diese Initiative werde dadurch ausgelöst, dass Schleswig-Holstein mit Beginn dieser Legislaturperiode einen sehr jungen Minister in das Kabinett der Landesregierung bekommen hat. Erst aufgrund dieses Sachverhaltes ist erneut eine Überprüfung in Gang gekommen.

Wie allen bekannt ist, läuft seit Jahren eine sehr kritische Diskussion um die Gehälter von Ministern sowohl der Bundes- als auch der Landesregierungen. Hinzu kommt ebenfalls die Diskussion über die Diäten von Abgeordneten. Mitte diesen Jahres hat sich eine Kommission unter Leitung von Roland Berger kritisch mit den Entlohnungssystemen für Minister auseinander gesetzt. Auftraggeber waren CSU-Ministerpräsident Stoiber und SPD-Ministerpräsident Clement.

Der Unternehmensberater hat als Vorsitzender der Kommission festgestellt, dass eine radikale Neuordnung der Landesministerversorgung erforderlich sei, da durch Privilegien und Nebeneinkünfte ein undurchschaubarer Wust entstanden sei, der nicht mehr transparent und angemessen sei.

Die steuerfreien Pauschalen, eventuell Diäten, großzügige Altersversorgung und Übergangsgelder bieten ein System, welches auch für Experten unübersichtlich und nur mit erheblichem Aufwand nachvollziehbar ist.

Aber der Kollege Hildebrand erklärte nun eben gerade, dass die Grundzüge des Beamtenrechts Grundlage des Landesministergesetzes seien. Ich kann dem F.D.P.-Entwurf leider überhaupt nicht entnehmen, dass da eine Änderung stattfindet. Auch der von Ihnen vorgelegte Entwurf lehnt sich an das jetzige Landesministergesetz an. Die großartigen Änderungen, die unter anderem Herr Sager beziehungsweise die Kommission vorgeschlagen haben, kann ich Ihrem Entwurf in keiner Weise entnehmen.

(Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Dann kann ich Ihnen auch nicht weiterhelfen!)

Wie auch der Bund der Steuerzahler richtigerweise feststellt, liegt dies an den Regelungen, die auf der Grundlage des Systems der Grundsätze des Beamtenrechtes beruhen.

Diese Kritik wird gern in den Medien verbreitet und führt auch zu den verständlichen Unmutsäußerungen in der Bevölkerung. Hier möchte ich nur auf die diversen Artikel im „Spiegel“ dieser und der vergangenen Wochen zu den Versorgungsbezügen zum Beispiel des ausgeschiedenen Bundesministers Naumann verweisen. Aber, Herr Dr. Wadephul, vielleicht sollten Sie ab und zu die Berechnungen über das Weihnachtsgeld des ehemaligen Bundeskanzlers und seine derzeitige Versorgung verfolgen.

(Dr. Johann Wadephul [CDU]: Was hat das denn damit zu tun?)

Heute beschäftigen wir uns bei diesem Gesetzentwurf hauptsächlich mit der Veränderung der Versorgungsansprüche für ausgeschiedene Landesminister. Ein Kritikpunkt des Bundes der Steuerzahler wurde bereits durch den Antrag der Mehrheitsfraktionen in die Beschlussempfehlung des Ausschusses aufgenommen. Hierbei handelt es sich darum, dass in SchleswigHolstein jetzt auch eine Anrechnung von Bezügen aus anderen Tätigkeiten stattfinden soll. Dies begrüßt der SSW ausdrücklich.

Ich möchte hier allerdings für einen vom SSW eingebrachten Änderungsantrag werben, der sowohl die Kritik der Öffentlichkeit, aber auch zwei Anmerkungen des Landesrechnungshofes und des Bundes der Steuerzahler aufgreift. Für viele Menschen bedeutet das Erreichen der Altersgrenze von 60 Jahren beziehungsweise 65 Jahren einen Schritt in einen neuen Lebensabschnitt. Durch unseren Änderungsantrag wird nun eine Vorreiterrolle des Landes SchleswigHolstein angestrebt, was die Altersgrenze für die Al

(Silke Hinrichsen)

tersversorgung von Landesministern angeht. Hier würden wir es wünschen, wenn wir es schaffen könnten, die Altersgrenze für die Altersversorgung von Landesministern an die der Gesamtbevölkerung anzunähern.

(Beifall beim SSW)

Wenn ich mir unsere heutige Landesregierung in Person ansehe, kann ich mir im Moment sehr schlecht vorstellen, dass zum Beispiel unsere Sozialministerin beziehungsweise unsere Ministerpräsidentin angesichts ihrer jetzigen aktiven Arbeit in SchleswigHolstein hier plötzlich als Pensionärinnen sitzen.

Wenn Sie heute für unseren Änderungsantrag stimmen, erreichen wir, dass ein erheblicher Kritikpunkt am Versorgungssystem der Minister in SchleswigHolstein ausgeräumt wird.

Zu dem Änderungsantrag, den wir eben gerade zwei Sekunden, bevor ich hier nach oben ging, erhielten, weise ich darauf hin, dass wir ihm nicht zustimmen werden.

Unserer Ansicht nach liegt der Arbeit der Ministerinnen und Minister in der Landesregierung und der Vorsitzenden von Fraktionen und Landtag eine ganz andere Funktion zugrunde. Ich weise darauf hin, dass die Funktion, die man in der Landesregierung wahrnimmt, trotz allem eine andere ist als die, die man als Abgeordneter - oder entsprechend als Landtagspräsident oder Fraktionsvorsitzender - wahrnimmt. Ich bitte daher darum, dem Antrag der CDU-Fraktion auf keinen Fall zuzustimmen.

(Beifall bei SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Regierung hat uns wissen lassen, dass sie in diesem Punkt das wurde unterstrichen - auf ihr Rederecht verzichtet.

Eine Ausschussüberweisung wurde nicht beantragt. Ich schließe die Beratung. Wir treten in die Abstimmung ein. Wenn es die Zustimmung des Hauses findet, werden wir zunächst über die Änderungsanträge gemäß ihrem Eingang - und danach über den Gesetzentwurf der F.D.P. und über den Gesetzentwurf der Landesregierung abstimmen. - Wie ich sehe, findet das Ihre Zustimmung.

Wir stimmen zuerst über den Änderungsantrag des SSW, Drucksache 15/592, ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dieser Antrag des SSW ist mit den Stimmen von SPD,

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und F.D.P. abgelehnt.

Wir kommen zum Änderungsantrag der CDU, Drucksache 15/607. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dieser Antrag der CDU, Drucksache 15/607, ist gegen die Stimmen von CDU und F.D.P. mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW abgelehnt.

Wir stimmen jetzt über den Gesetzentwurf der F.D.P., Drucksache 15/56, ab. Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung. Wer diesem Votum folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf der F.D.P., Drucksache 15/56, ist gegen die Stimmen von CDU und F.D.P. mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW abgelehnt.

(Zurufe)

- Der Gesetzentwurf ist bei vereinzelten Enthaltungen aus den Reihen der Fraktion der CDU abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 15/117, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung. Wer diesem Gesetzentwurf insgesamt in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dieser Gesetzentwurf ist mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU - bei Gegenstimmen der F.D.P. und Enthaltung der Abgeordneten des SSW angenommen. Damit ist Tagesordnungspunkt 9 erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und anderer Gesetze

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/570

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Innenminister Buß das Wort zur Begründung.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Landesbeamtengesetz ist in der letzten Legislaturperiode mehrfach im Schleswig-Holsteinischen Landtag beraten worden. Die Dienstrechtsreform hat zu zahlreichen - teilweise grundlegenden Änderungen geführt. Ich erinnere an die Einführung der Führungsfunktionen auf Zeit und auf Probe, die erweiterten Maßnahmen der gesundheitlichen Rehabil

(Minister Klaus Buß)

itation, die Änderung des Nebentätigkeitsrechts und die Einführung der Altersteilzeit.

Die Landesregierung verfolgt mit Interesse Bestrebungen auf Bundesebene, die Dienstrechtsreform weiter voranzutreiben. Stillstand darf es auch hier nicht geben. Die Landesregierung sieht sich weiterhin als Motor der Entwicklung des öffentlichen Dienstrechts auf Bund- und Länderebene und beteiligt sich mit sachgerechten Vorschlägen aktiv an der Diskussion. Handlungsbedarf gibt es aber auch im Landesbeamtenrecht. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf werden Regelungen vorgeschlagen, die sich vor allem aus der Verwaltungspraxis heraus als erforderlich und sinnvoll erwiesen haben. Es würde zu weit führen, hier alle Änderungen aufzuführen.

Die Kernpunkte des Gesetzentwurfs sind: Erstens. Die Einführung einer landesspezifischen Grundlage für die Erhöhung der Wegstreckenentschädigung bei Dienstreisen.

Zweitens. Die Ermächtigung der Kommunen, Jubiläumszuwendungen für Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte - und andere ehrenamtlich Tätige - vorzusehen.