Protokoll der Sitzung vom 14.12.2000

Zweitens. Es wird ein eigenständiger Ruhegehaltsanspruch nach vollen zwei Jahren Amtszeit in Höhe von 10 % der Amtsbezüge ab dem 60. Lebensjahr begründet.

Drittens. Die Höhe des Ruhegehalts für den Regelfall soll so geregelt werden, dass ein Ausgangsbetrag von 35 % des Ministeramtsgehalts erst nach einer Amtszeit von fünf Jahren für jedes weitere volle Jahr der berücksichtigungsfähigen Amtszeiten 2 % bis zum Höchstsatz von 75 % erhöht wird.

Viertens. Beim Zusammentreffen von Ministerübergangsgeld und Ruhegehalt mit anderen Einkünften auch aus Abgeordnetentätigkeit - sind konsequente Anrechnungen vorgesehen.

Fünftens schließlich: Der Abschnitt über die Möglichkeit der Bestellung parlamentarischer Vertreterinnen und Vertreter soll ersatzlos gestrichen werden.

Im Gegensatz zur F.D.P.-Fraktion halten wir die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen auch und gerade im Bundes- und Bundesländervergleich für eine insgesamt sachgerechte und angemessene Lösung. Das gilt insbesondere für die eingezogenen Altersgrenzen von 55 beziehungsweise 60 Jahren, die der SSW jeweils um fünf Jahre höher ansetzen will, und es gilt auch für die Einordnung der Materie in das Beamtenversorgungsrecht, Herr Hildebrand, die vom Bund her vorgegeben ist.

Der F.D.P.-Gesetzentwurf, der die Ministerversorgung entsprechend unserem Landtagsabgeordnetenrecht

regeln möchte, ist bei uns in der Fraktion in der Tat sehr ausführlich diskutiert worden;

(Günter Neugebauer [SPD]: Das stimmt!)

wir haben uns dann mehrheitlich aus rechtssystematischen Gründen für die von der Regierung vorgeschlagene Regelung ausgesprochen. Wir tun das auch heute und bitten, dem Gesetzentwurf der Landesregierung in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung zuzustimmen.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Wer hat euch bloß das Kreuz gebrochen?)

Für die CDU-Fraktion erteile ich jetzt dem Herrn Abgeordneten Dr. Johann Wadephul das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann mich im Wesentlichen den Äußerungen des Kollegen Puls anschließen, dem ich namens der CDU-Fraktion an dieser Stelle ebenfalls noch einmal ganz herzlich für den Vorsitz in der Enquetekommission und für die sachorientierte und zielgerichtete Leitung dieser Enquetekommission danken möchte.

(Beifall bei CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kollege Hildebrand hat schon auf den Anlass der Debatte in diesem Hause hingewiesen. Ich möchte diesen Anlass ebenfalls noch einmal kurz aufgreifen.

Es war kein guter Vorgang für die Demokratie in unserem Lande und auch für das Ansehen von Politik und Politikern in unserem Land, dass es erst die öffentlichen Medien waren, die uns dazu veranlassen, über diesen Punkt überhaupt zu sprechen und die notwendige Korrektur durchzuführen. Dieses Verhaltensmuster - die Medien decken eine Überversorgung auf und dann handelt die Politik beschämt - fördert Urteile und insbesondere auch Vorurteile bei den Bürgerinnen und Bürgern über geldgierige Politiker, die sich selbst bedienen. Dafür haben wir auch in den letzten Tagen wieder einige Beispiele erlebt, die einen Beitrag dazu geleistet haben.

In der niedersächsischen Regierung hat man es für richtig gehalten, die künftige Sozialministerin zunächst für einen Tag zur Staatssekretärin zu ernennen und erst danach zur Ministerin, um alle Versorgungsansprüche, die sie vorher erworben hatte, mitzunehmen. Auch das - unter Verantwortung der Sozialdemokraten

(Dr. Johann Wadephul)

- ist kein Beitrag dazu, dass das Ansehen von Politikern besser wird.

Ich möchte aber auch auf den Fall des ehemaligen Wirtschaftsministers Thomas hinweisen, den Frau Simonis bei ihrer Amtsübernahme zunächst als Minister entlassen, ihn danach aber pro forma noch als Staatssekretär im Dienst gelassen hat, damit auch in seinem Fall die Versorgung besser war.

(Unruhe bei der SPD - Bernd Schröder [SPD]: Dann sollten wir auch mal Fälle von CDU-Regierungen vornehmen! Menschens- kinder!)

Auch das - unter Verantwortung von Heide Simonis ist ein Beitrag dazu, dass man über Versorgung und Überversorgung in unserem Land kritisch diskutiert.

Ungeachtet dessen möchte ich Folgendes grundsätzlich sagen. Wir brauchen in Deutschland und wir brauchen in Schleswig-Holstein eine offene und ehrliche Debatte über eine angemessene Vergütung für Menschen, die sich für die Politik entscheiden. Ich möchte damit nicht einer schlichten Berufspolitikerkarriere das Wort reden, aber beklagen wir nicht alle immer wieder, dass es allen Parteien immer weniger gelingt, außerhalb des öffentlichen Dienstes Kandidaten zu rekrutieren?

(Beifall des Abgeordneten Karl-Martin Hent- schel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Die Ursachen dafür liegen sicherlich nicht allein im finanziellen Bereich, aber die Entscheidung von Handwerkern, von Facharbeitern, von Ärzten und Managern, sich zeitlich begrenzt für die Politik zu engagieren, darf eben auch nicht am Geld scheitern. Deswegen sind wir gemeinsam gefordert, eine offene, ehrliche und sachorientierte Debatte über dieses Thema miteinander zu führen. Das von den Ministerpräsidenten Stoiber und Clement zu dieser Problematik eingeholte Gutachten stellt sicherlich hohe Ansprüche, aber es schärft wohl auch den Sinn dafür, dass wir an dieser Stelle ein wenig offener in der Öffentlichkeit miteinander reden müssen und auch den Anspruch vertreten müssen, dass es eine angemessene Versorgung auch von Ministerinnen und Ministern gibt.

Ich möchte abschließend noch auf einen Punkt zu sprechen kommen, der jetzt leider eine Neuregelung erfahren hat, die wir als CDU-Fraktion nicht für richtig halten. Das ist der Tatbestand, dass die Fraktionsvorsitzenden und Landtagspräsidenten von einer entsprechenden Ruhegehaltsregelung ausgenommen werden. Ich halte das nicht für richtig.

Sie haben natürlich hier im Hause und auch innerhalb unserer Verfassung formal eine andere Rechtsstellung; das wissen wir alle ganz genau. Aber eine Ungleich

behandlung halte ich dennoch nicht für gerechtfertigt, weil ihre Tätigkeit politischen Handelns nicht minderwertig ist und weil ich auch keinen Anreiz dafür schaffen möchte, sich für ein Ministeramt zu entscheiden und die Möglichkeit abzulehnen, als Fraktionsvorsitzender oder Landtagspräsident in diesem Hause tätig zu sein. Deswegen sollten wir noch einmal darüber diskutieren, ob es nicht in der Zukunft wieder möglich sein sollte,

(Glocke des Präsidenten)

für Fraktionsvorsitzende und Landtagspräsidenten eine entsprechende Ruhegehaltsregelung vorzusehen.

Herr Abgeordneter Dr. Wadephul, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Arens?

Ja, bitte.

Würden Sie mir zustimmen, Herr Abgeordneter, dass wir die eben angesprochene Regelung im Jahre 1990 alle gemeinsam beschlossen haben?

- Ehrlich gesagt, Herr Abgeordneter Arens, habe ich Ihre Frage eben nicht verstanden. Wir wollen jetzt eine Ruhegehaltsregelung für die Landtagspräsidenten und die Fraktionsvorsitzenden aus dem Gesetz herausnehmen. Das ist eine finanzielle Schlechterstellung für den genannten Personenkreis; das halte ich nicht für gerechtfertigt. Das war mein Petitum.

(Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, das ist so nicht richtig! Nur, wenn sie anschließend Minister sind! Das haben Sie falsch verstanden!)

Auch wenn Teile der SPD-Fraktion bei dem Vortrag des Kollegen Hildebrand applaudiert haben, kann ich der Regierung versichern: Es wird eine ausreichende parlamentarische Mehrheit in diesem Hause für den Regierungsentwurf geben, denn die CDU-Fraktion hält den Gesetzentwurf der Regierung für angemessen und richtig und wird ihn unterstützen.

(Beifall bei der CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich jetzt der Frau Abgeordneten Monika Heinold das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Landesministergesetz wird geändert. Die heute vorliegenden Änderungen sind keine Peanuts und sie erfüllen die Hauptforderungen meiner grünen Fraktion: Altersversorgung von Ministerinnen und Ministern gibt es erst im Alter und nicht mehr - wie bisher - unabhängig vom Alter mit dem Ausscheiden aus dem Amt.

Im Mai dieses Jahres hatte meine Fraktion ihre Vorstellungen von einem neuen Ministergesetz öffentlich in die Diskussion eingebracht. Ich freue mich, dass mit der jetzigen Vorlage fast alle unsere Forderungen umgesetzt werden.

Künftig gibt es erst mit 55 Jahren ein lebenslängliches Ruhegehalt. Bisher gab es keine Altersbegrenzung. Meine Fraktion hatte 60 Jahre als Grenze vorgeschlagen - so wie heute auch der SSW -, aber zur Koalition gehört, dass man am Ende das mitträgt, was gemeinsam vereinbart worden ist. So werden wir - leider heute den Antrag des SSW ablehnen.

Künftig werden die ersten fünf Jahre der Ministerzeit nicht mehr doppelt angerechnet - in dem Antrag der F.D.P.-Fraktion ist das ja nach wie vor enthalten und das Wort „weiter“ wurde nicht verändert -, sodass jetzt nach fünf Jahren ein Versorgungsanspruch erst von 35 % und nicht - wie bisher - von 45 % entsteht. Bei Beamten sind es 55 %. Nach dem F.D.P.-Modell ist es nach wie vor so - wenn Sie, Herr Hildebrand zu Ihrem Entwurf stehen -, dass Beamte nach fünfjähriger Zugehörigkeit zum Landtag 75 % erworben haben, die sie dann im Alter von 65 Jahren erhalten. Wir glauben, dass eine Versorgung in Höhe von 75 % für fünf Jahre im Landtag, auch wenn Mann oder Frau vorher Beamte waren, zu viel ist.

(Beifall des Abgeordneten Karl-Martin Hent- schel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Rechnen Sie es nach, es ist so.

Das führt auch dazu, dass das maximale Ruhegehalt nicht schon nach 20, sondern erst nach 25 Dienstjahren erreicht wird.

Die Anrechung von früheren Tätigkeiten als Landtagspräsident oder Fraktionsvorsitzender entfällt.

Herr Wadephul, noch einmal eine Bemerkung zum Tatbestand: Es war ja nicht so, dass Landtagsabgeordnete und Fraktionsvorsitzende automatisch wie Ministerinnen oder Minister versorgt worden sind. Diese Zeit wurde Ihnen nur gutgeschrieben, wenn sie anschließend Minister oder Ministerin wurden. Wie es war, halte ich für falsch. Ich bin über die Änderung froh, weil ich nach wie vor von der Gleichbehandlung der Abgeordneten ausgehe und nicht von der Gleich

stellung der Fraktionsvorsitzenden mit den Ministerinnen und Ministern.

(Beifall der Abgeordneten Silke Hinrichsen [SSW])

Die Amtsbezüge werden jetzt erst ab dem Ernennungstag gezahlt und enden mit dem Tag der Entlassung.

Neu hinzu kommt eine Sonderregelung für „Kurzzeitministerinnen/-minister“ - wenn ich sie denn so nennen darf -, die keine Beamte sind. Diese bekommen mit 60 Jahren, wenn sie zwei Jahre im Kabinett waren, ein Ruhegehalt von 10 % ihrer Amtsbezüge. Diese Regelung war uns Grünen besonders wichtig, weil wir den Austausch zwischen Wirtschaft und Politik wollen. Es kann nicht darum gehen, diejenigen zu belohnen, die aus dem Beamtenapparat kommen und dann im Kabinett möglichst lange ausharren, und diejenigen ohne Versorgungsanspruch nach Hause zu schicken, welche für drei oder vier Jahre aus dem Wirtschaftsleben in die Politik wechseln. Daher ist mir der Protest der F.D.P.-Fraktion an der Stelle völlig unverständlich.