Das ist ein Thema, dem wir uns nach wie vor zu widmen haben - mit Kraft, Geduld und - wie gesagt - mit großem Engagement. Ich hoffe, Sie begleiten uns dabei.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich mich bei Ihnen, Frau Ministerin Lütkes, und bei Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr herzlich für diesen Bericht bedanken. Es ist gut, dass es jetzt diesen Bericht gibt. Daher gilt mein Dank auch den Antragstellern, Frau Birk und Herrn Baasch.
Der Bericht ist kurz und prägnant abgefasst, sinnvoll gegliedert und geht an vielen Stellen unter die Haut. Er stellt die Situationen dar, denen Homosexuelle tagtäglich ausgesetzt sind, beschreibt die Maßnahmen, die bereits von der Landesregierung ergriffen worden sind oder ergriffen werden sollen, und gibt an einigen Stel
len politische Bewertungen der Landesregierung wieder. Mit diesen Bewertungen und den aus Sicht der Landesregierung daraus notwendig werdenden oder gewordenen Konsequenzen stimme ich nicht in jedem Fall überein - aber doch in vielen Fällen.
Die Diskussion über das Lebenspartnerschaftsgesetz und über das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz möchte ich nicht wieder aufrollen, schon um Missverständnissen, die willentlich oder unwillentlich entstanden sind, aus dem Weg zu gehen. Beide Gesetze - das wurde bereits gesagt - sind mittlerweile verabschiedet und das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz liegt jetzt im Vermittlungsausschuss.
Homosexuelle Menschen und Lebensgemeinschaften haben in unserer Gesellschaft Anspruch auf Nichtdiskriminierung, auf Achtung und Nichtausgrenzung.
Es macht keinen Sinn und ist nicht im Interesse der Gesellschaft, denjenigen, die für Ehe und Familie im herkömmlichen Sinn auf Grund ihrer sexuellen Orientierung als Lebensform nicht infrage kommen, die Chance einer bürgerlichen Existenz und eines würdigen und erfüllten Lebens zu erschweren. Es gibt aber noch etliche Defizite im Umgang mit Homosexuellen, schlimme und schwere Defizite, die mir persönlich wehtun - richtig körperlich wehtun - und die nicht unbedingt eine Frage des Rechts, sondern eine Frage des täglichen Umgangs miteinander und untereinander sind.
Die Gesellschaft und damit wir alle sind aufgerufen, diesen Zurücksetzungen und Benachteiligungen im Alltag ganz energisch entgegenzutreten, um die Toleranz gegenüber unterschiedlichen Lebensweisen zu fördern. Vorurteile und Wissensdefizite abzubauen, die eigenen Gefühle und die der anderen wahrzunehmen, verantwortlich damit umzugehen und zu respektieren, aber auch um ganz praktische Lebenshilfe zu geben - dafür sind die im Bericht beschriebenen Maßnahmen der Landesregierung in ihrer Mehrzahl eine wichtige Hilfestellung.
Wer einmal miterlebt hat, was es für Eltern, für Familien bedeutet, wenn sich ein Kind oder ein Elternteil seiner Homosexualität bewusst wird und sich offenbart, und wer gesehen hat, welche Abgründe sich auftun, welche Krisen zu bewältigen sind, der weiß, dass
und zwar einerseits ganz konkret und sofort durch Beratung und emotionale Unterstützung - das wird in hervorragender Weise von vielen ehrenamtlich arbeitenden Menschen und in Selbsthilfegruppen geleistet -, andererseits darf aber nicht nachgelassen werden, durch geeignete Maßnahmen Klischees und Vorurteile abzubauen. Für unsere Zukunft, für die Entwicklung eines öffentlichen Bewusstseins, dass die Sexualität eines Menschen als Teil seiner individuellen Persönlichkeit akzeptiert und respektiert wird - ohne abwertende, bloßstellende Bemerkungen und Witze, ohne Mobbing am Arbeitsplatz, ohne Ausgrenzung im gesellschaftlichen Leben -, ist eine breit angelegte gesellschaftliche Diskussion notwendig.
Elternhaus, Schule, Arbeitswelt: Homosexualität darf kein Tabuthema sein! Kinder und Jugendliche sollen zu Toleranz gegenüber unterschiedlichen Lebensweisen und damit unterschiedlicher sexueller Identität erzogen werden. Sie haben ja im Bericht auch auf den Schwerpunkt Jugendarbeit und Schule hingewiesen. Im Berufsleben müssen Kollegialität, gegenseitiger Respekt und fairer Umgang endlich normal werden.
Ziel muss es sein, dem Thema Homosexualität keinen Sonderstatus zu geben - Sie haben es anders, aber inhaltlich gleich formuliert -, sondern es als ein selbstverständliches Thema zu behandeln. Davon sind wir allerdings noch weit entfernt.
Insofern begrüße ich den Kabinettsbeschluss vom Februar des letzten Jahres, der insbesondere die Überprüfung von Gesetzen, Öffentlichkeitsarbeit, Berücksichtigung von Belangen Homosexueller in allen Bereichen der Gesellschaft, Aufarbeitung von Diskriminierung und Verfolgung Homosexueller und Aufklärung über und Maßnahmen gegen Gewalt gegenüber Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung zum Inhalt hat. Daran muss weiter gearbeitet werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bericht der Landesregierung ist ein gutes Handbuch für eine bessere Zukunft von Lesben und Schwulen in unserem Land.
Herr Präsident! Meine liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Bericht zeigt die Aktivitäten der Landesregierung, auf eine aktive Antidiskriminierungspolitik hinzuwirken und diese umzusetzen, sehr deutlich auf: eine Antidiskriminierungspolitik, die zum Ziel hat, die Vorurteile, die gegenüber Lesben und Schwulen in unserer Gesellschaft nach wie vor vorhanden sind, zu verringern und die Diskriminierung von Homosexuellen und ihren Lebensweisen im Alltag und im Berufsleben zu reduzieren.
- Frau Schwarz, ich möchte Ihre nachdenklichen Gedanken aufgreifen; ich teile sie in weiten Teilen. Ich glaube, Ihr Beitrag ist ein großer Beitrag für unsere gemeinsame künftige Diskussion in diesem Bereich ist und ich bin Ihnen sehr dankbar für Ihre Rede.
Die rechtliche Gleichbehandlung in jeglicher Form ist das Ziel der Politik der rot-grünen Koalition und der Landesregierung in Schleswig-Holstein. Dass diese Politik nicht nur eine Politik ist, die sich an vermeintlichen Minderheiten orientiert, bestätigt die Aussage im Bericht, dass die Landesregierung das Ziel hat, aktiv der gegen Lesben und Schwule gerichteten Gewalt und Diskriminierung entgegenzuwirken, die Chancengleichheit von Menschen mit homosexueller und mit heterosexueller Orientierung - das heißt aller Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung in unserer Gesellschaft aktiv zu fördern.
Im Bericht besonders hervorgehoben ist die Rechtslage, gleichgeschlechtliche Lebensweisen aktuell zu verbessern. Hierzu hat die Landesregierung auf Bundesebene und im Rahmen des Bundesrates nicht nur eindeutig Stellung bezogen, sondern sich auch aktiv dafür eingesetzt, Rechtsnormen zu schaffen, die die Menschen mit gleichgeschlechtlicher Orientierung durch eine rechtliche Anerkennung ihrer Lebensgemeinschaften unterstützen.
Das Ziel der Landesregierung, ein Rechtsinstitut für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften einzuführen, das einen Angehörigenstatus für lesbische Partnerinnen und schwule Partner in auf Dauer angelegten Partnerschaften vorsieht und eine Gleichbehandlung von lesbischen und schwulen Lebensgemeinschaften mit verheirateten Paaren überall dort verwirklicht, wo
sachliche oder verfassungsrechtliche Gründe dem nicht entgegenstehen, findet unsere volle Unterstützung.
Es war schon längst überfällig, dass zum Beispiel im Mietrecht gleichgeschlechtliche Lebenspartner nicht schlechter gestellt werden als heterosexuelle Partner. Aber auch beim Zeugnisverweigerungsrecht, im Ausländerrecht oder bei der Beantragung von Sozialhilfeleistungen dürfen gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften in Zukunft nicht schlechter gestellt und nicht anders behandelt werden als heterosexuelle Paare.
Aus dem Bericht möchte ich vor allem aber auch den Bereich „Maßnahmen im Bereich der Arbeitswelt“ hervorheben. Die Kollegin Schwarz und auch die Ministerin haben schon sehr deutlich den Bereich Jugendhilfe und Bildung hervorgehoben. Aber ich will noch einmal auf die, wie ich finde, sehr nachdenklichen, aber auch fordernden Aussagen im Bereich Arbeitswelt eingehen. Nach wie vor werden Lesben und Schwule am Arbeitsplatz und in den Betrieben aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert und in Konflikte getrieben. Dies hat negative Auswirkungen auf das Betriebsklima. Ebenso sinken die Motivation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und damit natürlich zum Beispiel auch die Leistungskraft eines Unternehmens.
Für Menschen, die sich zu ihrer gleichgeschlechtlichen sexuellen Orientierung bekennen, sind Mobbing und sexuelle Belästigung beziehungsweise Ausgrenzung am Arbeitsplatz eine häufige und eine sehr erhebliche persönliche Belastung. Diese Einschränkung der freien Entfaltung am Arbeitsplatz und im Berufsleben ist häufig begleitet von schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Auf diese Problematik wird hingewiesen und durch entsprechende Fortbildung beziehungsweise durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit der Diskriminierung im Arbeitsleben entgegengewirkt. Diesen Prozess, den die Landesregierung jetzt aufgreifen und umsetzen will, werden wir nachdrücklich unterstützen.
Es wird darauf gesetzt, dass in Zukunft im Rahmen einer Kooperation von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Unternehmen und Betrieben ein Arbeitsklima entsteht, das die Diskriminierung ausschließt und sich für eine Gleichbehandlung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einsetzt.
Die Aktivitäten der Landesregierung als Arbeitgeber selbst, wie aber auch das Einwirken auf das Betriebsklima in anderen Bereichen der Wirtschaft müssen sich daran messen lassen, Gleichbehandlung und Antidiskriminierung als Ziel zu haben.
Leider ist es nicht möglich, im Rahmen des Zeitbudgets noch intensiver auf Maßnahmen im Bereich von Bildung und Kultur, auf Aussagen zu Jugendhilfe und Familien im Detail einzugehen. Ich will aber noch kurz erwähnen, dass ich glaube, dass gerade auch die Erwähnung nationalsozialistischen Unrechts, dem auch Homosexuelle ausgesetzt waren, Bestandteil eines solchen Berichtes sein muss. Die Forderung, eine gesetzliche Grundlage für eine Entschädigung durch begangenes Unrecht im NS-Staat heute noch zu schaffen, sollte auch Bestandteil unseres Bekenntnisses und unserer Aufarbeitung der Geschichte sein.
Der Bericht über „Maßnahmen zum Abbau der Diskriminierung von Lesben und Schwulen“ sollte nicht nur heute hier im Parlament zu einer Debatte führen, sondern wir sollten diesen guten Bericht, für den ich mich an dieser Stelle auch herzlich bei der federführenden Ministerin, Frau Lütkes, und ihren Mitarbeitern bedanken möchte, im Sozialausschuss weiter beraten. Diskriminierung von Lesben und Schwulen, Gleichstellung von homosexuellen und heterosexuellen Partnerschaften werden wir nicht durch eine einfache Debatte im Parlament erreichen. Wir müssen die gesetzlichen Grundlagen für Gleichbehandlung und für ein offenes und selbstverständliches Zusammenleben und Akzeptieren aller Lebensgemeinschaften schaffen. Wir wollen die guten Anregungen dieses Berichtes aufgreifen und schlagen deshalb vor, ihn vertiefend im Innen- und Rechtsausschuss und im Sozialausschuss weiter zu beraten.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Frau Kollegin Schwarz! Ich möchte Ihnen an dieser Stelle ausdrücklich für Ihren Redebeitrag danken. Ich nehme an, das tue ich auch im Namen meiner gesamten Fraktion.