Mich interessiert das deshalb, weil sich die Ministerpräsidentin offensichtlich völlig überrascht von Ihren Äußerungen gezeigt hat. Danach kann sich die Landesregierung in schönster Eintracht überlegen, wie ein gemeinsamer Betriebsrat von Zuliefer- und Kundenunternehmen funktionieren und dies mit dem deutschen und europäischen Wettbewerbsrecht in Einklang gebracht werden soll. Vielleicht leisten Sie da noch Aufklärungsarbeit.
Der neue Entwurf ignoriert ebenfalls, dass sich viele Belegschaften gerade in kleineren Betrieben oder in bestimmten Branchen ganz bewusst gegen einen Betriebsrat entschieden haben. Meiner Auffassung nach muss diese Entscheidung ebenso respektiert werden wie die Entscheidung für einen Betriebsrat.
(Beifall bei der F.D.P. und vereinzelt bei der CDU - Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: So ist es! - Zuruf des Abgeordneten Karl-Martin Hent- schel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Das Betriebsverfassungsgesetz von 1972 wurde doch geschaffen, um die Mitbestimmung und den Willen der Arbeitnehmer zu regeln.
Es wurde aber nicht geschaffen, Herr Hentschel, um den Bestand und den Einfluss von Gewerkschaften zu sichern. Und, Herr Kayenburg, weil er jetzt hier ist, fragen Sie doch einmal Herrn Wadephul, ob er das anders sieht. Ich weiß, Sie sehen das nicht anders.
Anstelle dieses Kniefalls vor den Gewerkschaften fordern wir, dass dem Betriebsrat im Hinblick auf die Tarifpolitik in Zukunft eine wichtigere Rolle zukommen soll. Wer Arbeitsplätze sichern und neue schaffen will, muss auch vom Flächentarifvertrag abweichen können. Die Möglichkeiten des Betriebsrats, zu dezentraleren und flexibleren Lohnverhandlungen zu kommen, müssen ausgeweitet werden.
Das wäre im Übrigen eine echte Reform, die sich den Anforderungen des wirtschaftlichen Wandels tatsächlich stellte.
(Beifall bei der F.D.P. - Karl-Martin Hent- schel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Rich- tig! Das steht genauso darin!)
Ziel muss es sein, die Dynamik der kleineren und mittleren Betriebe zu nutzen und diese zu stärken. Wissen Sie, ich würde mich gern weiter mit Ihnen streiten, nur leider läuft mir die Zeit davon.
Insofern bekommt auch die F.D.P. ungeahnte Schützenhilfe von sechs SPD-Wirtschaftsministern. Aber ich frage Sie: Sind die sechs SPD-Wirtschaftsminister mit dem Kompromiss zufrieden? - Nein, das sind sie natürlich nicht. Daher frage ich Sie weiter: Kann denn die Kritik, die von verschiedener Seite an dem Entwurf geäußert wird, so falsch sein? Warum sollten die Betriebsräte vor Ort nicht das Recht erhalten, selbst zu entscheiden, was für die Mitarbeiter, von denen sie ja gewählt worden sind, besser ist? Was ist an Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene eigentlich so schlimm, wenn sie freiwillig geschlossen und beispielsweise von 75 % der abstimmenden Mitarbeiter des Unternehmens befürwortet werden? Warum wurde bei diesem Entwurf nicht die Mitarbeiterbeteiligung als moderne Form der Mitbestimmung zum Thema gemacht? Hier hätte man die Identifikation des jeweiligen Arbeitnehmers mit „seinem“ Betrieb tatsächlich fördern können. Stattdessen wird eine staatlich verordnete Ausweitung des gewerkschaftlichen Funktionärskörpers vorgenommen, der den Sozialpartnern mehr schadet als nutzt.
Daher kann ich Sie, Herr Minister Rohwer, nur auffordern: Bleiben Sie am Ball! Lassen Sie sich auch nicht von einer Union, die ab und an einen leicht verwirrten Eindruck hinterlässt, beeinflussen. Und leisten Sie noch ein wenig Überzeugungsarbeit bei Ihren eigenen Genossen.
Ich formuliere den letzten Satz, Herr Präsident: Die F.D.P.-Fraktion ist da schon ein ganzes Stück weiter. Deshalb können Sie in dieser Frage auch mit unserer vollen Unterstützung rechnen. Ich bedanke mich für die angeregte Debatte.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erstens muss ich feststellen, dass der Hauptbestandteil der Rede von Herrn Garg das aus seiner Sicht nicht klare Verhältnis zwischen Herrn Wadephul und Herrn Kayenburg war.
Zweitens. Wir befassen uns mit einem Antrag, der sich mit dem Thema eines Referentenentwurfes des zuständigen Bundesarbeitsministers beschäftigt, der noch nicht einmal den Bundestag gesehen hat.
Die dritte Bemerkung ist: Wir beschäftigen uns mit einem Gesetzentwurf, der im Bundesrat nicht einmal zustimmungspflichtig ist. Aber ich will diese Gelegenheit gern nutzen, Herr Garg - dafür bin ich Ihnen dankbar -, um deutlich zu machen, wie die grundsätzliche Position der Sozialdemokraten hinsichtlich der Reform der Betriebsverfassung aussieht. Dann werden wir feststellen: Zwischen F.D.P. und SPD ist der Abstand in dieser Frage so groß wie der zwischen Süd- und Nordpol.
Der Antrag der F.D.P.-Fraktion erweckt den Eindruck, als ginge es beim Betriebsverfassungsgesetz allein um das Geld, als sei die Frage von Beteiligung und Demokratie in den Betrieben nur unter finanziellen Gesichtspunkten zu bewerten. Das können Sie eigentlich nicht ernst meinen, denn damit würden Sie letztlich der Rückkehr zu partriarchalischen Strukturen in den Unternehmen das Wort reden. Dies aber widerspricht jeder modernen Philosophie von Unternehmensführung und Beteiligung der Mitarbeiter, die zur Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft entscheidend beigetragen hat.
Unternehmenserfolg ist heute von der Beteiligung der Mitarbeiter, von ihrem Einsatz, von ihren kreativen Ideen und von ihrer Einbeziehung in die Weiterentwicklung des Unternehmens abhängig. Wer das Betriebsverfassungsgesetz aus dem Jahre 1972, damals
verabschiedet durch die sozialliberale Koalition, jetzt reformiert, kann dabei nicht ernsthaft andeuten, er wolle zurück auf den Weg in die 50er-Jahre. Wer das vorhat, wird auf den entschiedenen Widerstand der Sozialdemokraten auch in diesem Lande treffen.
Die betriebliche Mitbestimmung in Deutschland ist ein bewährtes Element der sozialen Marktwirtschaft. Da bin ich auch mit der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft völlig einig.
Kluge Unternehmer - die soll es auch in F.D.P.-Nähe geben wissen, dass die Betriebsverfassung in Deutschland ein Standortvorteil ist. Das vielerorts diskutierte Co-Management zwischen Betriebsrat und Unternehmensleitung hilft Friktionen zu beseitigen, Probleme rechtzeitig zu erkennen und die Beschäftigten in die Zukunftsorientierung des Unternehmens und dessen Zielsetzungen einzubinden.
Wir diskutieren das manchmal nur bei Negativentscheidungen. Fragen Sie doch bitte einmal in Flensburg bei einem großen Handyunternehmen nach, warum der weltkonjunkturbedingte Abbau von Arbeitsplätzen so reibungslos funktioniert: weil ein Betriebsrat hilft, das zu erreichen.
Während sich die technologischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Bedingungen der Unternehmen stark verändert haben, ist das Betriebsverfassungsgesetz seit mehr als 25 Jahren im Wesentlichen unverändert geblieben. Es ist deshalb an der Zeit, die Betriebsverfassung zu modernisieren, zukunftsfähig zu machen und dabei auf neue unternehmerische Organisations- und Arbeitsformen einzugehen.
Wir begrüßen den in der letzten Woche vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Novellierung der Betriebsverfassung.
Wir gehen davon aus, dass die Bedenken, die sowohl von Gewerkschaften als auch von Unternehmensverbänden vorgetragen werden,
stimmte Punkte, zum Beispiel wenn es um das Berichtswesen geht, bei denen ich der Meinung bin - da teile ich die Auffassung unseres Wirtschaftsministers -: Durch das Gesetz soll nicht mehr Bürokratie aufgebaut werden, sondern soll am Ende eine moderne Betriebsverfassung, die beiden Seiten entgegenkommt, verabschiedet werden.