Obwohl wir uns also eher ein gemeinsames Gremium zur Behandlung dieser Fragen gewünscht hätten - das sagte ich bereits -, wird der SSW in beiden Ausschüssen konstruktiv mitarbeiten.
In diesem Zusammenhang - auch das möchte ich noch einmal ausdrücklich erwähnen - danke ich der CDU dafür, dass sie in ihrem Vorschlag zur Einsetzung der Enquetekommission den SSW nicht vergessen hat. Das ist bei uns sehr positiv herübergekommen.
Ich habe mich allerdings ein bisschen darüber gewundert, weil zur Einsetzung einer Enquetekommission in der Geschäftsordnung steht, dass dem SSW ein Grundmandat zusteht. Von daher ist es mir egal -
- Nein, es ist mir nicht egal, ob wir jetzt eine Enquetekommission mit 16 oder mit 13 Mitgliedern bekommen. Ich finde, eine Enquetekommission darf nicht zu groß sein. Ich habe ja in der anderen mitgearbeitet. Mit 13 Mitgliedern war es schon reichlich.
Meine letzte Bemerkung: Wir haben uns immer wieder dafür eingesetzt, dass der SSW bei Sonderausschüssen ein Stimmrecht bekommt. Das war bei dem Sonderausschuss „Verfassungsreform“ der Fall. Dort hatten wir ein Grundmandat. Wir können damit leben, dass es in diesem Sonderausschuss wie bei den normalen Ausschüssen verläuft. Denn es ist im Grunde genommen ein normaler Ausschuss.
Bei Untersuchungsausschüssen werden wir aber weiterhin vehement darauf bestehen, ein Mandat zu haben. Denn nur wer stimmberechtigtes Mitglied im Untersuchungsausschuss ist, kann auch Beweisanträge stellen. Das ist also eine andere Qualität.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe die Hoffnung, dass wir beides hinbekommen. Denn ansonsten machen wir uns lächerlich. Das ist wohl das Schwierigste an der ganzen Geschichte.
Wenn es also einen Sonderausschuss gibt, dann muss der Sonderausschuss klar definierte Aufgaben haben. Bei einer Enquetekommission gilt das Gleiche.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach allem, was ich gehört habe, herrscht doch Einigkeit, dass es sinnvoll ist, die Finanzbezie
hungen zwischen Land und Kommunen und den kommunalen Finanzausgleich im engeren Sinne einmal gründlich zu durchleuchten. Nur über den Weg herrscht keine Einigkeit. Die einen sagen: Sonderausschuss. Die Opposition sagt: Enquetekommission.
Die Frage Sonderausschuss oder Enquetekommission ist nicht nur eine akademische Frage oder eine Geschmacksfrage. Beide Einrichtungen unterscheiden sich, wie Sie wissen, in wesentlichen Merkmalen.
Der Sonderausschuss ist deutlich enger an den Landtag gebunden, dessen Beschlüsse er vorbereitet. Er besteht ausschließlich aus Mitgliedern des Landtages. Für das Verfahren eines Sonderausschusses gelten die gleichen Vorschriften, die für das Verfahren der ständigen Ausschüsse gelten. Das bedeutet, dass er auch Sachverständige zu seinen Beratungen hinzuziehen kann und er durch eine straffe Ausschussarbeit in der Lage ist, relativ rasch politische Entscheidungen mit entsprechenden Beschlussempfehlungen für den Landtag vorzubereiten.
Die Enquetekommission ist eher zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe geeignet. Sie leistet insofern lediglich Vorarbeiten für Initiativen.
Ein besonderes Merkmal der Enquetekommission ist, dass Mitglieder neben Parlamentariern vorzugsweise auch externe Sachverständige sein können.
Da die Enquetekommission dem Landtag keine entscheidungsreifen Beschlussempfehlungen vorlegt, bedarf es im Anschluss noch einer weiterführenden parlamentarischen Beratung. Sie erfolgt in der Regel zunächst in den Ausschüssen. Dadurch ist der zeitliche Horizont bei der Einsetzung einer Enquetekommission wesentlich weiter.
Ich habe hier bewusst nur einige wesentliche Unterschiede angedeutet, die mich persönlich zu der Überzeugung gelangen lassen, dass für eine effektive und zeitnahe Vorbereitung der Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen sowie für dringende finanzausgleichssystematische Änderungen im Finanzausgleichsgesetz die Einsetzung eines Sonderausschusses vorzuziehen ist. Das wird Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, jedoch kaum überzeugen. So richten wir uns natürlich schon auf eine Parallelarbeit für den Sonderausschuss und die Enquetekommission ein.
Allerdings bin ich der Auffassung - das ist auch meine Bitte an Sie alle -, dass sich unproduktive Parallel- und Doppelarbeit weitgehend vermeiden lässt, wenn es gelingt, die Arbeitsziele und Arbeitsaufträge - gegebenenfalls sogar in Absprache der beiden Einrichtungen
Damit es keine Missverständnisse gibt, betone ich hier nochmals ausdrücklich, dass die beteiligten Ministerien natürlich beiden Gremien, also sowohl dem Sonderausschuss als auch der Enquetekommission, mit aller Kraft und Intensität zuarbeiten werden.
Die Landesregierung hat ein großes Interesse daran, dass beide Gremien Ergebnisse erzielen, die uns alle auf dem schwierigen Weg zur Neuordnung der Finanzbeziehungen oder - ganz allgemein - der Beziehungen zwischen Land und Kommunen und auch der Kommunen untereinander ein Stückchen voranbringen. Das sollte auch unser gemeinsamer Wunsch sein.
Wir kommen damit zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 9 abstimmen. Das betrifft die Bildung eines Sonderausschusses. Es handelt sich um den Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 15/23. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Dieser Antrag ist mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen der Vertreter der Fraktionen von CDU und F.D.P. angenommen.
Hierzu ist mir soeben - ich weiß nicht, ob er bereits an Sie verteilt worden ist - ein weiterer Änderungsantrag der Fraktion der CDU vorgelegt worden, den der Herr Oppositionsführer bereits mündlich gestellt hatte.
Frau Präsidentin, dieser Text liegt uns noch nicht vor. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie den Text vorlesen könnten. Dann werden wir den Text entsprechend würdigen.
Herr Astrup, ich danke Ihnen für diesen Antrag zur Geschäftsordnung. Ich war gerade dabei, die Drucksachennummer zu nennen und den Antrag vorzulesen. Ich freue mich, dass wir einer Meinung sind.
Es handelt sich um den Änderungsantrag der Fraktion der CDU zum Antrag der CDU, Drucksache 15/72. Er erhält die Drucksachennummer 15/95.
2. Gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 GO-LT besteht die Enquetekommission aus 17 Mitgliedern, von denen auf die SPD-Fraktion 8, die CDUFraktion 6, die F.D.P.-Fraktion 1 Mitglied entfällt.
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der SSW benennen je ein Mitglied der Enquetekommission gemäß § 12 Abs. 2 Satz 4 GO-LT.“
Ich lasse über diesen weitergehenden Änderungsantrag zunächst abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dieser Antrag ist abgelehnt worden mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des SSW gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und F.D.P.
Ich lasse jetzt über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 15/94, abstimmen. Auch hierbei geht es um die Änderung der Ziffer 2. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen! - Enthaltungen? - Dieser Antrag ist angenommen mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und F.D.P.
Nunmehr lasse ich über den Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/72, in der soeben geänderten Fassung abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! Enthaltungen? - Damit ist dieser Antrag in der geänderten Fassung einstimmig angenommen worden.
Der Änderungsantrag wird verteilt. - Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.