Protokoll der Sitzung vom 30.05.2001

Aber Herr Dr. Garg hat sich zur Geschäftsordnung gemeldet. Bitte!

Herr Präsident! Ich beantrage, die beiden letzten Sätze in der Nummer 2 der Drucksache 15/998 als neue Nummer 4 in der Drucksache 15/959 anzufügen.

Ich gehe einmal davon aus, dass das mit den Antragstellern abgesprochen ist.

(Martin Kayenburg [CDU]: Nein, nein! - Lothar Hay [SPD]: Wir bleiben bei alternati- ver Abstimmung!)

- Eine Sekunde! Herr Dr. Garg hat vorgeschlagen, zwei Sätze aus dem Antrag der Fraktion der FDP -

(Martin Kayenburg [CDU]: Umgekehrt!)

- Entschuldigung, der Antrag Drucksache 15/998 ist der der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Er hat beantragt, die letzten beiden Sätze der Nummer 2 in der Drucksache 15/998 dem Antrag der FDP, Drucksache 15/959, als Nummer 4 anzufügen. - Das ist mit den antragstellenden Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht abgestimmt worden?

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das muss es auch nicht!)

- Ja, gut, okay. Das hätte ja sein können.

(Heiterkeit)

Jetzt wollen wir uns einmal über die Antragslage unterhalten. Ich darf vom Grundsatz fragen: Wird erst einmal Abstimmung in der Sache verlangt oder Ausschussüberweisung?

(Martin Kayenburg [CDU]: In der Sache!)

- In der Sache. Dann haben wir einmal den Antrag der Fraktion der FDP in der Fassung, wie er vorliegt, und den Änderungsantrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Formal wäre über den Änderungsantrag zuerst abzustimmen.

Nun gibt es den zweiten Antrag, dass Sie sagen, Sie möchten gern die letzten beiden Sätze aus der Nummer 2 des Antrages Drucksache 15/959 in die Drucksache 15/998 übertragen haben. Ist das richtig?

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Nein!)

- Ja, bitte, was hier nicht schriftlich vorliegt, kann auch nur schwer vorgelesen werden. - Bitte, Herr Abgeordneter Garg!

Ich beantrage, die letzten beiden Sätze der Nummer 2 in der Drucksache 15/998 - „Der Schleswig-Holsteinische Landtag unterstützt das Ziel, die staatlichen Leistungen weitgehend von der Institution der Ehe auf die Kinder zu verlagern. Zu diesem Zweck soll die geltende Regelung des Ehegattensplittings überprüft werden.“ - als neue Nummer 4 dem Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 15/959, anzufügen.

Ja, so ist das. Das ist schon richtig. Es ist ja für die Abstimmung wichtig zu wissen, dass Sie Ihren Antrag verändern, der hier schriftlich vorliegt. Sonst stimmen wir über etwas ab, was Sie gar nicht mehr als Antrag aufrechterhalten. Das würde auch nicht viel Sinn machen. Insofern haben wir jetzt den neu gestellten An

(Vizepräsident Thomas Stritzl)

trag der Fraktion der FDP in der von Herr Dr. Garg vorgetragenen Form. Ist das verständlich? - Gut. Ich darf jetzt fragen, ob die Antragsteller des Änderungsantrages, sprich SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag Drucksache 15/998 in unveränderter Form aufrechterhalten.

(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Ja!)

- Gut. Jetzt haben wir zwei Möglichkeiten. Entweder stimmen wir in der Reihenfolge über die gestellten Anträge ab oder alternativ. Ich darf fragen, was gewünscht ist.

(Zurufe: Alternative Abstimmung! Alternativ abstimmen!)

- Alternativ! Wunderbar, wir nähern uns dem Ergebnis.

Damit kommen wir jetzt zur alternativen Abstimmung. Das eine ist der Antrag Drucksache 15/959, der Ursprungsantrag der FDP, mit der von Dr. Garg vorgenommenen Veränderung. Der andere Antrag wird sein: Annahme des Antrages der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 15/998, in unveränderter Form. Das ist jetzt die Ausgangslage.

Wer also dem abgeänderten Antrag der FDP-Fraktion in der hier im Plenum dargestellten Form seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Dieser Antrag hat die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP erhalten.

Ich darf jetzt fragen, wer dem Antrag Drucksache 15/998 - Antragsteller sind die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - in der vorliegenden Form seine Zustimmung geben möchte. - Dieser Antrag hat die Stimmen der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW erhalten.

(Martin Kayenburg [CDU]: Die Ministerprä- sidentin hat sich enthalten!)

Damit ist der Tagesordnungspunkt 14 erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 20 auf:

Funde von gentechnisch verändertem Saatgut

Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/970

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht Fall. Der Antrag beinhaltet die Bitte der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an die Landesregierung, in der 13. Plenartagung des Landtages über die Funde von gentechnisch verändertem Maisaatgut in Schleswig-Holstein sowie die dar

aus resultierenden Folgen zu berichten. Gehe ich recht in der Annahme, Herr Umweltminister, dass Sie zur Berichterstattung willens sind? - Dann darf ich für die Landesregierung dem Umweltminister Müller das Wort für den Bericht erteilen.

Vorweg: Das Thema hat auch etwas mit Kindern zu tun.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren. Im vergangen Jahr erreichte uns alle die Nachricht vom gentechnisch veränderten Sommerraps der Sorte Viola 401. Damals war Schleswig-Holstein - bis auf eine kleine Fläche - nicht betroffen.

(Vizepräsidentin Dr. Gabriele Kötschau übernimmt den Vorsitz)

Die Landesregierung hat neben anderen Akteuren diesen Vorgang zum Anlass genommen, Vorsorge für derartige künftige Fälle zu treffen. Auf Antrag Schleswig-Holsteins hat die Agrarministerkonferenz unter anderem beschlossen, über gesetzliche Regelungen hinaus mit den betroffenen Wirtschaftsverbänden Vereinbarungen zu treffen, in denen sich diese verpflichten, Saatgut mit Herkunft aus Ländern, in denen gentechnisch verändertes Saatgut erzeugt wird, nur dann einzuführen, wenn aufgrund von Untersuchungen und entsprechenden Zertifikaten bei den jeweiligen Partien solche Verunreinigungen ausgeschlossen werden können.

Die Umweltministerkonferenz hat später einen ähnlichen Beschluss gefasst.

Ebenfalls auf Antrag Schleswig-Holsteins hat der Länderausschuss Gentechnik beschlossen, die Saatgutimporteure zu bitten sicherzustellen, dass das nach Deutschland importierte Saatgut nicht mit gentechnisch veränderten Organismen verunreinigt ist.

Am 25. Januar 2001 erging ein Schreiben von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung an andere Behörden und die Saatgutbranche mit der Bitte, bei Importen das Gentechnikrecht zu beachten und eigenständige Untersuchungen vorzunehmen.

Anfang April wurden in Schleswig-Holstein im Rahmen der amtlichen Saatgutverkehrskontrollen Proben von Maissaatgut entnommen. Ein Teil dieser Maissaatgutproben wurde im Gentechniküberwachungslabor der Hamburger Umweltbehörde - hier gibt es die Kooperation schon - auf gentechnische Verunreinigungen hin getestet.

Am 27. April wurden dem Umweltministerium als der zuständigen Gentechniküberwachtungsbehörde die

(Minister Klaus Müller)

ersten Ergebnisse mitgeteilt. In den meisten der untersuchten Proben wurden keine Kontaminationen von gentechnisch veränderten Organismen nachgewiesen. In je einer Partie zweier Maissorten wurden jedoch gentechnisch veränderte Organismen nachgewiesen, für die es in Deutschland keine oder keine uneingeschränkte Genehmigung zum Inverkehrbringen gibt.

Weil in der Europäischen Union bisher kein Grenzwert für nicht genehmigte GVOs existiert, musste damit der Grenzwert 0,0 gelten. Daraufhin wurden die betroffenen Zwischenhändler informiert und es wurde angeordnet, dieses Saatgut in Schleswig-Holstein nicht weiter in Verkehr zu bringen und zurückzurufen.

Die betroffenen Saatgutunternehmen haben daraufhin nach ihren Angaben in Absprache mit den Zwischenhändlern kurzfristig Rückrufaktionen eingeleitet und damit das Ausbringen des Saatgutes durch die Landwirte reduziert. Ich begrüße das sehr.

Weitere Recherchen ergaben, dass im Fall der ersten Partie bereits acht Landwirte in Schleswig-Holstein und einige weitere Landwirte in einem anderen Bundesland das verunreinigte Maissaatgut ausgebracht hatten.

Um weitere Sicherheit zu erlangen, wurden Nachuntersuchungen neuer Chargen der Proben durchgeführt. Für die erste Partie wurden die Verunreinigungen voll bestätigt. Es wurden in diesem Fall verschiedene Gespräche mit der Saatgutfirma und den betroffenen Landwirten geführt. Leider ist das betroffene Saatgutunternehmen bislang nicht bereit, die acht Landwirte auf freiwilliger Basis zu entschädigen. Die betroffenen Landwirte wurden zu der beabsichtigten Anordnung, das Mais umzubrechen, angehört. In sieben Fällen ist diese Anordnung inzwischen ergangen, sodass der gentechnisch verunreinigte Mais auf den Feldern umgebrochen werden muss.

Dies erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass die Landwirte ausreichend Vorlauf erhalten, um rechtzeitig vor Ablauf der Prämienfrist am 31. Mai - sprich morgen - die Neusaat in die Erde zu bringen. Den Landwirten wurde in dieser Sache fachliche Beratung angeboten.