Protokoll der Sitzung vom 11.07.2001

Das ist höchst interessant, denn Anfang Juni konnten wir lesen, dass sich unser verehrter ehemaliger Bundespräsident Roman Herzog, CDU-Mitglied, 67-jährig nach dem Tod seiner Frau wieder verheiraten will, und zwar mit einer Frau, die 60 Jahre alt ist, wenn man der „Süddeutschen Zeitung“ Glauben schenken darf. Sie werden mir darin zustimmen, dass die Aussicht dieses Paares auf gemeinsame Kinder doch eher gering ist, wenngleich ich natürlich nicht anstehe, diesen beiden für ihren gemeinsamen Lebensweg von Herzen alles Gute zu wünschen.

(Beifall bei CDU und FDP - Frauke Tengler [CDU]: Finden Sie das gut?)

Aber, wer von Ihren Parteifreundinnen und Parteifreunden, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen der CDU, hat dem ehemaligen Verfassungsrichter und Bundespräsidenten vorgehalten, dass ausgerechnet er das Institut der Ehe verrate? - Ich hoffe, niemand; es wäre auch absurd.

Dieses prominente Beispiel macht deutlich, was eine Ehe wirklich ausmacht: Dass sich zwei Menschen, die einander verbunden sind, das Versprechen gegenseitiger Unterstützung und Fürsorge geben. Dies sieht vermutlich - so hoffe ich - auch Herr Beckstein so, solange es sich um heterogeschlechtliche Paare handelt. Wenn er das auf gleichgeschlechtliche Paare nicht ausdehnen will, ist auch dies absurd.

Gleichgeschlechtliche Partnerschaften - das sollten Sie Herrn Beckstein vielleicht noch einmal sagen sind keine Erfindung der 68er Generation - vielleicht denkt er das -, es gibt sie vermutlich seit Anbeginn der Menschheit; sie mussten in den vergangenen Jahrhunderten und Jahrtausenden nur meistens im Verborgenen gelebt werden. Dieses Schicksal teilen sie allerdings mit anderen früheren Tabus. Auch die Scheidung und Wiederverheiratung - daran kann ich mich noch gut erinnern - war beispielsweise bis vor kurzer Zeit noch gesellschaftlich verpönt; dennoch käme heute in diesem Haus vermutlich niemand auf die Idee, eine

(Irene Fröhlich)

zweite Ehe widerspreche verfassungsrechtlich gesehen dem Wesen dieser Institution. Auch das wäre absurd.

Sie werden meinen Ausführungen entnommen haben, dass ich den Kritikern des Lebenspartnerschaftsgesetzes durchaus darin zustimme, dass die geplante Lebenspartnerschaft in ihrer Ausgestaltung der traditionellen Ehe sehr ähnlich ist, und das wünschen sich die Homosexuellen, soweit ich sie richtig verstanden habe.

Ich sehe keinen Grund, die Ehe nicht auch für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Das sage ich in allem Ernst und mit allen Konsequenzen. Dies ist zurzeit nicht möglich. Daher wurde von der rot-grünen Regierung in Berlin die Form der etwas zerstückelten Gesetzgebungsdebatte gewählt. Bei aller Offenheit für Debatten um die Inhalte grundgesetzlich geschützter Werte habe ich kein Verständnis für die Kläger gegen dieses Gesetz, denn es ändert an der traditionellen Mann-Frau-Ehe nicht das kleinste bisschen. Es ist wahrlich kein Ruhmesblatt für die demokratische Auseinandersetzung, wenn mit dieser an den Haaren herbeigezogenen Begründung ein regulär zustande gekommenes Gesetz gestoppt werden soll, das bestimmten Gruppen von Ewiggestrigen einfach nicht in ihr Weltbild passt. Und - was noch schwerer wiegt - es wird der demokratischen Tradition in diesem Land kein Dienst erwiesen, wenn sich die unionsregierten Länder weigern, im Vermittlungsausschuss über die große Lösung mit steuerrechtlicher Gleichstellung überhaupt nur zu reden.

Noch schlimmer ist aber das Kalkül, auf den eigentlichen Normenkontrollantrag zu verzichten, weil vorauszusehen ist, dass der Antrag in der Hauptsache keine Chance hat. Gleichzeitig wird versucht, durch die einstweilige Anordnung das Gesetz noch ein paar Monate zu verzögern. Ein solches Verfahren ist des Umgangs von Bund und Ländern miteinander unwürdig.

(Beifall der Abgeordneten Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich bin mir sicher, dass sich das Bundesverfassungsgericht für solche Spielchen nicht instrumentalisieren lässt und dass wir - wie geplant - ab August die ersten Hochzeitstorten mit zwei Männern oder zwei Frauen genießen und vor den Standesämtern des Landes die schönsten gleichgeschlechtlichen Brautpaare beglückwünschen können.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort für den SSW hat Frau Abgeordnete Silke Hinrichsen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass wir heute und Freitag die Ausführungsbestimmungen für ein Gesetz beschließen, das vielleicht in der kommenden Woche vom Bundesverfassungsgericht erst einmal wieder auf Eis gelegt werden wird. Es darf bezweifelt werden, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz zum 1. August in Kraft treten kann.

Wir diskutieren also heute über ein Ausführungsgesetz für ein Gesetz, von dem wir gar nicht wissen, wie es tatsächlich aussehen wird, wenn es die Mühlen der Justiz durchlaufen hat. Trotzdem halten wir es für richtig, wenn der Landtag das Ausführungsgesetz schon jetzt beschließt.

Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist ein Kompromiss gewesen, hinter den wir nicht mehr zurückgehen können. Der besondere Schutz der Familie ist für Lebensgemeinschaften mit Kindern notwendig. Es kann aber wirklich nicht mehr angehen, dass Partnerschaften heute noch nach den sexuellen Vorleben der Partner beurteilt werden.

Der heute zu beratende Gesetzentwurf beschäftigt sich in wenig erotischer Weise mit den verwaltungstechnischen Erfordernissen der neuen Partnerschaft, er ist aber notwendig für die praktische Umsetzung des vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes zur Lebenspartnerschaft. Das Lebenspartnerschaftsausführungsgesetz soll das Verwaltungshandeln koordinieren; denn ohne diese Vorschrift wissen wir nicht, wer zuständig ist, wer die Erklärung der Partner und Partnerinnen entgegennehmen darf, welche Urkunden beigebracht werden müssen, wie die Personenstandsbücher von den Eltern und den Abkömmlingen ergänzt werden, und Ähnliches. - Deshalb kann ich - ehrlich gesagt - die Aufregung nicht so ganz verstehen, dass das Gesetz jetzt eingebracht wird; es handelt sich aus meiner Sicht wirklich nur darum, wie das Verwaltungshandeln zu erfolgen hat.

Wir hoffen, dass schwule und lesbische Paare in Schleswig-Holstein trotz allem bald endlich in den Bund der registrierten Partnerschaften eintreten können. Deshalb begrüßen wir diese Initiative der Landesregierung.

Wir können den Gesetzentwurf nur unterstützen, möchten allerdings anregen, die zweite Hälfte des § 2 Abs. 2 Nr. 4 zu streichen, da dieser durch § 2 Abs. 3 Satz 3 überflüssig ist.

Dass wir uns überhaupt mit einer Ausführungsbestimmung beschäftigen müssen, ist ja traurig genug und liegt nur daran, dass es im Bundesrat für die weiter gehenden Regelungen des Lebenspartnerschaftsergän

(Silke Hinrichsen)

zungsgesetzes keine Mehrheit gibt. Wir müssen also auf Länderebene etwas machen, weil die unionsregierten Bundesländer eine sinnvolle Regelung im Bundesrat blockieren.

Der SSW hat sich von Anfang an gegen eine rein familienrechtlich basierte Lösung bei der Absicherung schwuler und lesbischer Partnerschaften gewandt. Es muss auch eine Gleichstellung in anderen relevanten Bereichen wie zum Beispiel Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Mietrecht und Ausländerrecht erfolgen. Wichtig ist nämlich, dass nicht viele neue Sonderregelungen für gleichgeschlechtliche Paare eingeführt werden, denn eine solche Vorgehensweise wirkt erneut diskriminierend. Nur eine rechtliche Gleichstellung beziehungsweise eine Annäherung mit der Ehe ist letztlich akzeptabel, mit allen Rechten, aber auch den Pflichten.

Dies scheint aber wieder in eine weite Ferne zu rükken, jetzt, wo das Bundesverfassungsgericht wieder angerufen wurde. Eigentlich hatten wir die Hoffnung, dass dem ersten Schritt zur Gleichstellung von lesbischen und schwulen Partnerschaften bald weitere folgen würden, obwohl uns die Erfahrung leider lehrt, dass gesetzliche Regelungen hier häufig in Beton gegossen werden. Häufig ziehen Jahre oder Jahrzehnte ins Land, bis Verbesserungen vorgenommen werden. Dies gilt nicht zuletzt dann, wenn ein Gesetz den mühsamen Umweg über Karlsruhe genommen hat.

Jenseits der politischen und ethischen Bedeutung des Lebenspartnerschaftsgesetzes für die Gleichstellung der schwulen und lesbischen Menschen muss sich die Politik in Deutschland endlich einmal Gedanken darüber machen, ob die letzte Instanz der Gesetzgebung wirklich immer das Bundesverfassungsgericht sein muss. Es dient nicht gerade dem Ansehen der Politik, dass die Schwerpunktsetzungen der Politik mittlerweile von den Damen und Herren in den roten Roben verkündet werden statt von den gewählten Volksvertretern und Volksvertreterinnen.

(Beifall bei SSW und SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wer den Gesetzentwurf zum Lebenspartnerschaftsausführungsgesetz dem Innen- und Rechtsausschuss zur Beratung überweisen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen. Damit ist der Tagesordnungspunkt erledigt.

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 9 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Prüfung von Anwärterinnen und Anwärtern des gehobenen Justizdienstes - Rechtspflegerlaufbahn - bei dem Prüfungsamt für die Rechtspflegerprüfung bei der niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/1082

Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen. Tagesordnungspunkt 9 ist damit erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf:

Gemeinsame Vereinbarung über regionale Zusammenarbeit zwischen dem Land SchleswigHolstein und Sønderjyllands Amt

Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/1042

Ich darf fragen: Wird das Wort zur Begründung gewünscht?

(Lothar Hay [SPD]: Nein!)

Mit dem Antrag - darauf darf ich hinweisen - wird ein Bericht in dieser Tagung beantragt. Deswegen darf ich vorschlagen, dass zunächst die Frau Ministerpräsidentin das Wort nimmt. Frau Ministerpräsidentin Simonis, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Beziehungen zwischen Deutschland und Dänemark sind immer doppelt geprägt. Das notwendige und gute Verhältnis unmittelbarer europäischer Nachbarn legt die Zusammenarbeit nahe und eröffnet die Chance, gemeinsam die Zukunftsperspektiven beider Partner zu stärken. Da sind die manchmal auch nur feinen Unterschiede zwischen beiden Seiten, in der Vergangenheit belastet, in der Gegenwart noch immer sehr sensibel. Es sind zwei Seiten ein und derselben Medaille. Das gilt im Großen wie im Kleinen, in der Grenzregion wie im Miteinander des Landes Schleswig-Holstein und seines Nachbarn Sønderjylland. Diese doppelte Bedeutung war und ist uns stets bewusst. Sie hat nicht abgeschreckt, sondern die Menschen in dieser Region immer wieder herausgefordert und ermuntert, die Beziehungen zueinander und die Netzwerke der Zusammenarbeit stetig weiter auszu

(Ministerpräsidentin Heide Simonis)

bauen. Dafür stehen heute die seit zehn Jahren erfolgreiche Interreg-Zusammenarbeit, der Regionalrat Sønderjylland/Schleswig, Foren wie die Grenzlandkonferenz oder die unverzichtbare Arbeit der Minderheiten beiderseits der Grenzen.

Jüngstes Beispiel ist die gemeinsame Erklärung über die regionale Zusammenarbeit, die ich vor vier Wochen gemeinsam mit Amtsbürgermeister Carl Holst auf der Ochseninsel unterzeichnet habe. Wir wollen damit ein neues Kapital in der deutsch-dänischen Zusammenarbeit aufschlagen. Dabei geht es nicht darum, mit einem Federstrich gewachsene Strukturen der Zusammenarbeit in der Grenzregion kontrollieren oder dirigieren zu wollen. Im Gegenteil, gerade für die deutsch-dänische Grenzregion gilt: Die Vielfalt der Zusammenarbeit auf den verschiedenen Ebenen ist das Pfund, mit dem diese Region noch mehr als bisher wuchern sollte und Gewinn einfahren soll. Im Wettbewerb der Regionen ist diese Vielfalt ein nicht zu unterschätzender Vorteil.

Mit der gemeinsamen Erklärung wollen wir gemeinsam die Zusammenarbeit zwischen dem Land Schleswig-Holstein und Sønderjyllands Amt auf eine neue Basis stellen.

(Beifall bei der SPD)

Nach dem Muster der Partnerschaften des Landes mit anderen Regionen im Ostseeraum wollen wir den Weg für größere gemeinsame Projekte ebnen, die zeitlich befristet beide Seiten voranbringen können.

Im Moment beschränkt sich die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf das Grenzland im engeren Sinne. Dieses Netzwerk wollen wir ergänzen, indem wir die Potenziale aus dem gesamten Land hinzunehmen. Für die Startphase haben wir uns vorgenommen, in gemeinsamen Expertentreffen und Workshops in ausgewählten Handlungsfeldern das praktische Wissen voneinander und die Kenntnisse über Strukturen und Kompetenzen in beiden Partnerregionen zu vertiefen. Darauf aufbauend wollen wir gezielt Projekte auswählen, mit denen wir die Chancen und Stärken Schleswig-Holsteins und Sønderjyllands nutzen und ausbauen können.

Dabei wollen wir auch über den Tellerrand der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit hinausblicken. Die gemeinsamen Chancen besser zu nutzen erfordert auch, dass wir die Zusammenarbeit, wo immer möglich, nach Norden und Süden erweitern. Mut dazu gibt uns die innerdänische Entwicklung. Nach der Øresundregion beginnt jetzt auch die westdänische Amtskommune eine intensivere Zusammenarbeit. Im jetzt auslaufenden ersten STRING-Projekt haben alle Partner aus Deutschland, Dänemark und Schweden

gemeinsam gelernt, wie man gemeinsam neue Entwicklungschancen erarbeiten kann. Vielleicht gelingt es uns eines Tages, einen ähnlichen Prozess auf der Achse Schleswig-Holstein/Jütland/Oslo/Göteborg zu starten. Schleswig-Holstein könnte seine guten Partnerbeziehungen zur Region Ost-Norwegen einbringen. Wirtschaftsgeographisch spricht vieles dafür, verkehrs- und infrastrukturpolitisch auch. Wir könnten die gemeinsamen Aufgaben, die wir in der Ostseeregion, zum Beispiel in Kaliningrad, zu erledigen haben, noch stärker als bisher mit unseren dänischen Partnern ausbauen.

(Beifall bei der SPD)

Da gibt es schon Ansätze und Angebote und wir brauchen sie eigentlich nur zu ergreifen und stufenweise auszubauen.