Protokoll der Sitzung vom 11.07.2001

Wir sollten uns daran erinnern, dass viele europäische Nachbarn diesen Schritt schon lange vollzogen haben.

Jahrhundertelang wurden Menschen mit gleichgeschlechtlicher Sexualität verfolgt, umgebracht oder bestraft. Justitian machte Homosexuelle für Naturkatastrophen verantwortlich und ließ sie hinrichten. Hitler ließ Homosexuelle ins KZ werfen. Erst der damalige Bundespräsident von Weizsäcker hat erstmals öffentlich anerkannt, dass Homosexuelle Opfer des Nationalsozialismus waren. Der berüchtigte § 175 des Strafgesetzbuches wurde erst Anfang der 90er-Jahre ganz aus dem Gesetz gestrichen.

Die gesellschaftliche Stellung von Homosexuellen und Lesben hat sich verändert. Aber es sind nicht nur Ewiggestrige wie Herr Stoiber in der CSU oder die katholische Kirche, die die Diskriminierung auch heute noch fortsetzen wollen, denn bei ehrlicher Betrachtung muss man feststellen, dass große Teile unserer Gesellschaft noch nicht frei von Diskriminierung der Schwulen und Lesben sind und offene Ohren für Stammtischzoten haben. Insofern gibt es noch viel zu tun.

Viele lesbische und schwule Paare warten auf dieses Gesetz - auch in Bayern. Die eingetragene Lebenspartnerschaft geht davon aus, dass beide Partnerinnen füreinander einstehen wollen. Wenn Menschen in Liebe füreinander Verantwortung übernehmen wollen, dann sollten wir das respektieren und unterstützen.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es bleibt zu hoffen, dass sich mit diesem Gesetz auch die gesellschaftlichen Betrachtungen von homosexuellen Beziehungen weiter verändern. So werden in Zukunft vielleicht Eltern die Homosexualität ihres Kindes nicht als Katastrophe erleben, sondern es schaffen, ihr Kind so zu akzeptieren, wie es ist. Sie werden es gegen die Diskriminierung anderer in Schutz nehmen und sich vielleicht auch bald darüber freuen können, wenn sich ihr Kind oder ihr Enkel frisch verliebt hat. Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre gut so.

(Beifall bei SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW sowie des Abgeordneten Thorsten Geißler [CDU])

Für die CDU-Fraktion hat der Herr Abgeordnete Thorsten Geißler das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 22. Februar dieses Jahres wurde das Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften im Bundesgesetzblatt

(Thorsten Geißler)

verkündet. Es soll am 1. August 2001 in Kraft treten und für gleichgeschlechtliche Paare ein eigenständiges familienrechtliches Institut, nämlich die eingetragene Lebenspartnerschaft, schaffen, die ihnen einen gesicherten Rechtsrahmen für ein auf Dauer angelegtes Zusammenleben unter Einbeziehung ihrer gleichgeschlechtlichen Identität ermöglicht.

Ferner legt es fest, dass aus der gegenseitigen Verantwortung verbindliche Rechte und Pflichten erwachsen. Das Lebenspartnerschaftsgesetz enthält jedoch keinerlei Regelungen, wem die Aufgaben der zuständigen Behörde obliegen und wie das Verwaltungsverfahren abläuft. Daher haben fast alle Bundesländer - auch unionsregierte Bundesländer - in den vergangenen Monaten Landesausführungsgesetze zu diesem Lebenspartnerschaftsgesetz beraten und auch verabschiedet. Nur der Herr Innenminister dieses Landes ist in einen Tiefschlaf verfallen, aus dem er offenbar erst kürzlich aufgewacht ist, denn die Tatsache, dass dieser Landtag heute in erster Lesung ein Ausführungsgesetz beraten soll, das nach einer Ausschussberatung am Freitagvormittag dann am Freitag in zweiter Lesung auch verabschiedet werden soll, ist nicht nur eine Zumutung für dieses Parlament, sondern zeigt auch, dass unser Innenministerium ungeachtet der Gesetzgebungsaktivitäten in anderen Bundesländern - auch unionsregierten - in den vergangenen Monaten offensichtlich komplett geschlafen hat. Guten Morgen, Herr Minister!

(Beifall bei CDU und FDP)

Herr Minister, Sie können auch nicht darauf verweisen, dass das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz derzeit noch im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat beraten wird, denn es zeichnet sich seit längerem ab, dass dieses Ergänzungsgesetz die erforderliche Mehrheit im Bundesrat nicht finden wird. Sie können auch nicht auf die Verfassungsklage der Länder Bayern und Sachsen verweisen, denn es ist eine Selbstverständlichkeit, dass auf Landesebene alle Voraussetzungen getroffen werden, die ein Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. August 2001 ermöglichen, solange eine anderweitige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dies nicht verhindert.

Ob Letzteres eintritt, werden wir bald erfahren. Heute ist die mündliche Verhandlung. Wir werden am 18. Juli die Entscheidung haben. Ich möchte anmerken, dass auch viele derjenigen, die ein Rechtsinstitut einer eingetragenen Lebenspartnerschaft grundsätzlich für verfassungsgemäß halten, einräumen müssen, dass das vom Bundestag verabschiedete Gesetz erhebliche handwerkliche Mängel enthält. Darauf hat übrigens auch diese Landesregierung im Rahmen der Beratung im Bundestag aufmerksam gemacht. Herr Möller hat

die Landesregierung dort vertreten. Warten wir die Entscheidung aus Karlsruhe ab. Dann wissen wir auch, wie die Angelegenheit verfassungsrechtlich zu beurteilen ist.

In der Sache gibt es zwischen den Gesetzen beziehungsweise den Gesetzentwürfen in den unionsgeführten wie auch in den SPD-geführten Bundesländern Übereinstimmungen, aber auch Differenzen. Gemeinsam ist die Aufgabe der zuständigen Behörden an die Gemeinden übertragen worden, die die Behörde im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes bilden sollen. Verfahrensvorschriften sind ebenfalls ähnlich. Einen Unterschied gibt es in der Frage, ob als zuständige Behörde ausdrücklich die Standesbeamtin oder der Standesbeamte bezeichnet wird, in deren oder dessen Bezirk eine der Personen, die eine Lebenspartnerschaft begründen wollen, ihre Wohnung hat. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht dies ausdrücklich vor und weicht damit von den Gesetzen anderer Bundesländer ab.

In der Gesetzesberatung in diesen Bundesländern wurden rechtliche Bedenken gegenüber dieser ausdrücklichen Festlegung geltend gemacht, die auch in den leider bei uns unter großem Zeitdruck stehenden Ausschussberatungen erörtert werden müssen. Die rechtlichen Bedenken betreffen den Eingriff in die Organisationshoheit der Kommunen, aber auch die Hinwegsetzung über die bundesrechtlich geregelte Zuweisung von Personenstandsaufgaben an die Standesämter, die eine diesbezügliche Kompetenz des Landesgesetzgebers fraglich erscheinen lassen. Mit einer rechtlich fragwürdigen Regelung wäre niemandem gedient; am allerwenigsten denjenigen, denen das Lebenspartnerschaftsgesetz die Möglichkeit geben soll, ihrem Zusammenleben einen rechtlichen Rahmen zu geben.

(Beifall der Abgeordneten Caroline Schwarz [CDU])

Ich erwarte von der Landesregierung daher, dass Sie, Herr Minister, in der Ausschussberatung zu dieser Rechtsfrage ausführlich Stellung nehmen.

Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist in Bundesrat und Bundestag kontrovers diskutiert worden. Auch in meiner Partei gibt es dazu unterschiedliche Auffassungen. Die Erfahrungen in denjenigen Ländern Europas, die teilweise seit langem ähnliche Gesetze verabschiedet haben - da gibt es zahlreiche Länder -, zeigen, dass die Akzeptanz eines solchen Gesetzes nach dessen InKraft-Treten deutlich steigt.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten Jutta Schümann [SPD])

(Thorsten Geißler)

Das hat sich in Dänemark erwiesen, dem Land, in dem dies seit langem geltendes Recht ist. Unzweifelhaft aber dürfte sein, dass der Wille des Bundesgesetzgebers von den Ländern zu respektieren ist.

Gerade diese Landesregierung hätte alle Veranlassung gehabt, das Parlament frühzeitig mit einem erforderlichen Entwurf eines Ausführungsgesetzes zu befassen. Ich möchte noch einmal meinen Unmut darüber kundtun, dass dies unterblieben ist. Wir werden dennoch damit einverstanden sein, den Gesetzentwurf hier im Hause am Freitag in zweiter Lesung zu beraten, weil wir denjenigen, die die Möglichkeit des neuen Gesetzes nutzen möchten, keine weitere Verzögerung zumuten möchten - es sei denn, wir erhalten bis dahin ein anders lautendes Signal aus Karlsruhe, was sich aber nicht abzeichnet.

(Beifall bei CDU, FDP und SSW)

Für die Fraktion der FDP hat Herr Abgeordneter Dr. Heiner Garg das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf, der als landesrechtliche Regelung zur Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes beschlossen werden soll, wird eine Basis für die künftige Praxis und damit eine verwaltungskonforme Regelung hergestellt. Allerdings frage ich Sie, Herr Minister Buß, warum diese Landesregierung erst jetzt den Gesetzentwurf vorlegt, obwohl doch bereits seit Februar bekannt ist, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz zum 1. August in Kraft treten soll. Warum hat man diesen Gesetzentwurf nicht bereits im letzten Plenum vorgelegt, sodass man darüber noch intensiver hätte diskutieren können?

Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, ich verstehe überhaupt nicht, warum gerade Sie der Landesregierung in dieser Frage nicht mehr Dampf gemacht haben. Was soll dieses Huschhusch auf den letzten Drücker? Sollte hier möglicherweise ohne viel Aufhebens etwas verabschiedet werden, weil Widerstände befürchtet wurden? Die Regelungen sollen doch dem jetzt bestehenden Personenstandsgesetz ähneln, sodass hier nicht gerade etwas grundlegend Neues geschaffen wird.

Frau Kollegin Fröhlich, ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass Normalität im Umgang mit gleichgeschlechtlichen Partnerschaften eintreten sollte. Zu dieser Normalität gehört - jedenfalls unserer Auffassung nach - auch ein ordentliches Verfahren.

(Beifall bei FDP und CDU)

Frau Kollegin Fröhlich, es wird dem Thema nicht sonderlich gerecht, wenn es auf diese Art und Weise durchgepeitscht werden soll, auch wenn es sich hier nur um ein Ausführungsgesetz, also um Ausführungsbestimmungen für die Verwaltung, handelt.

Die Fraktion der FDP befürwortet ausdrücklich, dass das Land Schleswig-Holstein von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch macht und eine Gesetzesvorlage vor In-Kraft-Treten der bundesrechtlichen Regelungen zum Beschluss vorlegt. Das bedeutet: Wir gewährleisten, dass dieses Gesetz den einzelnen Gemeinden und Ämtern bereits vorliegt und diese dann bereits zum Stichtag ihre neue Aufgabe wahrnehmen können.

Leider zeigt sich auch, dass der vorgelegte Gesetzentwurf mit heißer Nadel gestrickt worden ist. Für meine Fraktion stelle ich folgende Fragen, über die wir im Ausschuss leider nicht mehr intensiv beraten werden können: Erstens. Warum wird nicht analog zu § 8 Personenstandsgesetz geregelt, dass die Lebenspartnerschaft in einer seiner Bedeutung entsprechenden würdigen Form vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten vorgenommen wird? Es werden wohl die Standesbeamtin oder der Standesbeamte als die zuständigen Beamten bestimmt, nicht aber, in welchem äußeren Rahmen die Begründung einer solchen Lebenspartnerschaft vorgenommen werden soll.

Frau Kollegin Fröhlich, ich sage es noch einmal: Das ist keine böse Unterstellung von mir. Ich finde es eben nicht angemessen, wenn die Lebenspartnerschaft etwa auf dem Einwohnermeldeamt oder der Hundesteuerstelle begründet werden soll, nur weil das Institut der Lebenspartnerschaft durch die jeweilige Gemeinde abgelehnt wird, Frau Fröhlich, Sie müssen sich das einmal ansehen.

Frau Schümann, vielleicht sollten Sie sich einmal mit Dingen beschäftigen, von denen Sie etwas verstehen. Sie schütteln hier mit dem Kopf. Schauen Sie doch einmal in die Verordnung. Dann werden Sie sehen, dass das theoretisch möglich wäre. Ich bitte die Kollegin Fröhlich, die nämlich etwas davon versteht, darauf noch einmal hinzuwirken.

(Zuruf der Abgeordneten Jutta Schümann [SPD])

- Ja, Sie nicht! Zweitens. Warum enthält der vorgelegte Gesetzentwurf keine verwaltungsgemäße Umsetzung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften? Will sich Schleswig-Holstein tatsächlich durch eine bundesgesetzliche Regelung derart in seinen Kompetenzen beschneiden lassen, sodass alle im Ausland geschlossenen Lebenspartnerschaften im Standesamt I in Berlin eingetragen werden müssen? So

(Dr. Heiner Garg)

sieht es der neue § 41a Personenstandsgesetz vor. Sollen wirklich die Betroffenen von Flensburg bis Passau - oder von mir aus auch von Schwerin bis Freiburg - nach Berlin fahren, um eine solche Lebenspartnerschaft eintragen zu lassen? Ist dieses versteckte Tourismusprogramm von der Landesregierung tatsächlich so gewollt?

Trotz der knappen Zeit hoffe ich, dass wir zumindest diese Fragen im Ausschuss noch besprechen oder wenigstens ansprechen können.

An dieser Stelle kann und will ich nicht beurteilen, ob dieser Entwurf einer verwaltungsrechtlichen Regelung dazu beiträgt, dass das Zusammenleben von gleichgeschlechtlichen Partnern in der Bevölkerung akzeptiert wird. Wir alle wissen ganz genau, dass eine gesellschaftliche Diskriminierung über die Art des Zusammenlebens nicht durch ein Gesetz oder ein Ausführungsgesetz beendet werden kann. Dennoch ist zu berücksichtigen, dass dieses Gesetz ein Signal an die Gesellschaft ist. Es bedeutet einen ersten Schritt zu einer Normalisierung der Verhältnisse.

(Beifall der Abgeordneten Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Auch wenn wir mit diesem Huschhusch-Verfahren nicht einverstanden sind, wird die FDP-Fraktion selbstverständlich zustimmen.

(Beifall bei FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Abgeordnete Fröhlich das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wohl selten geht es in der Debatte um ein Landesgesetz so wenig um den Inhalt des Gesetzes und so sehr um eine dahinter stehende prinzipielle Frage. Vielleicht deswegen ein bisschen die Aufgeregtheit, obwohl ich hier jetzt nicht Öl ins Feuer kippen will!

Es ist okay; auch ich finde, dass es ein bisschen kurzfristig ist. Es wäre schöner gewesen, wenn es eher gekommen wäre. Aber es geht um nichts anderes, als dass wir sagen, es findet in den Standesämtern und nicht irgendwo im Einwohnermeldeamt statt. Das ist doch irgendwie klar. Wir haben ein Gesetz vor uns, das die Ausführung eines Bundesgesetzes regelt, genau genommen das Verwaltungsverfahren und die zuständigen Behörden. Es gibt da wohl auch keine großen Differenzen in diesem Hause, dass die Begrün

dung der Lebenspartnerschaft am besten im Standesamt aufgehoben ist.

Damit könnte ich meine Rede eigentlich beenden. Aber worum geht es eigentlich? - Eigentlich geht es um die Frage, ob wir die biologischen und gesellschaftlichen Realitäten anerkennen und auf Dauer angelegte Partnerschaften von zwei Frauen oder zwei Männern staatlicherseits anerkennen und fördern wollen. Vielerorten wurde die Auseinandersetzung um die so genannte „Homo-Ehe“ schon als Kulturkampf bezeichnet. Herr Beckstein hat heute wieder einmal bekräftigt, eine Ehe müsse stets für die Zeugung von Nachkommen offen sein.

Das ist höchst interessant, denn Anfang Juni konnten wir lesen, dass sich unser verehrter ehemaliger Bundespräsident Roman Herzog, CDU-Mitglied, 67-jährig nach dem Tod seiner Frau wieder verheiraten will, und zwar mit einer Frau, die 60 Jahre alt ist, wenn man der „Süddeutschen Zeitung“ Glauben schenken darf. Sie werden mir darin zustimmen, dass die Aussicht dieses Paares auf gemeinsame Kinder doch eher gering ist, wenngleich ich natürlich nicht anstehe, diesen beiden für ihren gemeinsamen Lebensweg von Herzen alles Gute zu wünschen.