Stattdessen fordern die Innenminister, Rückführungshindernisse aufgrund fehlender Papiere zu beseitigen, wo wir doch wissen, dass gerade Pässe und andere Papiere von den Serben bewusst verbrannt worden sind. Gerade dies hat doch den Landtag im April letzten Jahres dazu veranlasst zu fordern, dass in Schleswig-Holstein eine unbürokratische und humanitäre Handhabe vollzogen werden muss - was dann ja auch passierte. Darüber kann man nur froh sein.
So ist es Dank der Unterstützung von Herrn Innenminister Wienholtz dann auch passiert. Wir können hier also sehr wohl etwas ausrichten. Das möchte ich unterstützen und beschleunigen. Insofern weise ich zurück, dass es sich dabei um einen Alibiantrag handelt.
Lediglich Roma, Serben, Ashkalis und traumatisierte Opfer des Krieges sollen noch in Deutschland bleiben dürfen. Alle anderen, etwa 180.000 Flüchtlinge in Deutschland, sollen noch in diesem Jahr in das Kosovo zurückkehren, obwohl eine in diesem Jahr überstürzte Rückkehr aller Kosovo-Flüchtlinge aus Deutschland nach Einschätzung von UNMIK Instabilität in das Kosovo importiert. Das ist übrigens etwas, was natürlich auch sofort wieder auf uns zurückschlagen wird, denn die Situation wird wieder eskalieren, wir werden uns wieder verschärft damit auseinander setzen müssen. Ich denke, wir sollten das für uns Notwendige tun und die Flüchtlinge hier auch wirklich schützen.
Ich bin also dem SSW sehr dankbar, dass er mit dem Antrag die Situation der Flüchtlinge aus dem Kosovo und aus Bosnien heute wieder thematisiert. Ergänzend haben wir unseren Antrag eingebracht, um den Antrag des SSW noch weiter zu unterstützen. Zur Anhörung habe ich schon etwas gesagt. Das scheint mir außerordentlich sinnvoll zu sein; es wird auch beispielsweise vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein und von anderen Nichtregierungsorganisationen gewünscht, die auf diese Weise gern die Abgeordneten des Landtages mit ihren Kenntnissen unterstützen möchten.
Ergänzend wäre dann zu prüfen - ich gebe zu, das haben wir vielleicht nicht ganz sauber formuliert -, ob es nicht eine Möglichkeit gibt, diesen unseligen BlümErlass und seine Folgen doch ein wenig abzumildern gerade für diese Flüchtlinge -, weil es ja durchaus Möglichkeiten gibt, dass diese Menschen hier auch Arbeit finden können. Das würde ihre Situation erheblich erleichtern. Dazu wäre es wichtig, dass gerade diejenigen zu Wort kommen würden, die sich mit der derzeitigen Situation im Kosovo bestens vertraut gemacht haben. Aus diesem Grunde schlagen wir unseren Ergänzungsantrag vor.
Der Absatz 7 hat hier keine Kritik gefunden. Ich glaube, hier können wir uns einig werden, dass wir dies an die Europäische Kommission und an den BalkanBeauftragten weitergeben, weil die Hindernisse für das Verteilen der Mittel oft auch wirklich vor Ort liegen. Damit muss man sich auch nach Auskunft der dort
Eine Rückkehr kann meiner Meinung nach nur im Einklang mit internationalen Prinzipien nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit erfolgen. Nur dann kann es einen sinnvollen und wirkungsvollen Aufbau im Kosovo geben.
Ich bitte Sie, im Ausschuss und wirklich in aller Offenheit, aber auch mit Parteilichkeit für die Flüchtlinge, die zu uns gekommen sind und die vor einem schrecklichen Krieg Schutz gesucht haben, zu beraten.
Nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich jetzt dem Vorsitzenden der F.D.P.-Fraktion, Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki, das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Fröhlich, ich halte sehr viel von individueller Betroffenheit. Jeder von uns ist in vielfältiger Weise individuell betroffen. Das sollten wir aber nicht zum Maßstab allgemeiner Handlungsmaxime machen. Solange es eine christlich-liberale Bundesregierung gegeben hat - ich sage das jetzt wirklich so drastisch -, haben Anträge dieser Art als Schaulaufen einen möglichen Sinn gemacht - für Sie, um sich darzustellen. Gegenwärtig macht es überhaupt keinen Sinn. Es gibt eine rot-grüne Regierung in Berlin. Anhörungen haben dann einen Sinn, wenn man eine Regelungskompetenz hat, aber nicht, wenn man bewusstseinsbildend wirken will - auf wen auch immer. Wir haben in dieser Frage keine Regelungskompetenz.
Sie werden erleben, dass ich mich in gleicher Weise, auch was meine Fraktion angeht, dagegen verwahren werde, dass wir jetzt, weil die Rollen in Berlin gewechselt haben, was die Regierungsmehrheiten angeht, unsererseits diese Form des Schaulaufens veranstalten, zu jedem Thema, bei dem die Regelungskompetenz in Berlin liegt, hier in Schleswig-Holstein eine eigene Anhörung durchzuführen oder eine eigene PRVeranstaltung zu organisieren. Damit nützen wir niemandem.
Meine herzliche Bitte an Sie ist: Machen Sie das doch innerhalb Ihrer eigenen Partei, innerhalb Ihrer Fraktion; organisieren Sie das bei der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Belasten Sie nicht den Schleswig-Holsteinischen Landtag mit Ihrer Selbstfindung beziehungsweise mit unnötigen Kosten in Bereichen, in denen wir das Geld wirklich sinnvoller einsetzen sollten. Haben Sie doch einfach einmal Vertrauen dazu - das muss man mir jetzt nachsehen -, dass der Innenminister, ohne dass es einer Aufforderung durch Sie bedarf, das Notwendige im Rahmen der Innenministerkonferenz oder auch auf Bundesebene organisieren wird. Der letzte Innenminister hat dies getan und der jetzige wird es auch tun.
Wir brauchen diese Veranstaltung nicht. Wir haben in den nächsten Monaten und Jahren auch keine Wahlen, sodass Sie damit nichts organisieren können.
Das Problem hat der Kollege Behm beschrieben. Sie erwecken Hoffnungen, die nur enttäuscht werden können. Das ist das Schlimmste, was wir den Menschen dieses Landes antun können.
Bevor ich nach § 56 Abs. 4 der Frau Abgeordneten Anke Spoorendonk das Wort erteile, darf ich auf der Tribüne neue Gäste begrüßen. Wir haben zu Gast Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte des TheodorStorm-Gymnasiums in Husum,
der Wilhelm-Wisser-Realschule aus Eutin und des Thomas-Mann-Gymnasiums aus Lübeck. Herzlich willkommen!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will in einer Bemerkung auf unseren Antrag eingehen und auch noch einmal den Hintergrund des Antrages deutlich machen. Ich finde, es ist bemerkenswert, dass 100 Bundestagsabgeordnete - quer durch alle Parteien - an die Ministerpräsidenten der Länder appelliert haben, von einer Ausreiseaufforderung abzusehen und für bestimmte Gruppen wirklich Einzelfallprüfungen vorzunehmen.
Das ist eine bemerkenswerte Initiative. Nun kann man natürlich sagen, hier in Schleswig-Holstein gibt es keine Probleme - das hoffe ich ja auch so. Ich habe aber trotzdem vernommen, dass es auch in SchleswigHolstein in Sachen Ausreiseaufforderung immer wieder Probleme gegeben hat. Gerade aus diesem Grund fordern wir die Landesregierung auf, im Sinne dieses Appells zu handeln, und wir fordern die Landesregierung auf, auch im Sinne des Appells des UNOBeauftragten zu handeln.
Gleichzeitig kann ich hinzufügen - Sie wissen das ja auch, weil Sie die Berichte aus dem Kosovo lesen -, dass die Sache dort viel komplizierter ist, als es manchmal bei uns in den Medien herüberkommt. Der Leiter der Kfor-Truppen im Kosovo, Klaus Reinhard aber ich glaube, er ist jetzt zurückversetzt worden -, hat darum gebeten, dass die Truppen aufgestockt werden. Gleichzeitig sagen aber andere europäische Länder: Jetzt ziehen wir unsere Kontingente zurück. Das heißt, die Sache im Kosovo ist noch lange nicht zu Ende und wird uns noch viele Jahre lang begleiten.
Wir müssen sehen, dass Einzelfallprüfungen - das liegt in der Zuständigkeit des Landes! - für bestimmte Gruppen möglich sind und durchgeführt werden. Das hat nichts mit dem Wecken von Erwartungen zu tun überhaupt nichts.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der humanitäre Umgang mit Bürgerkriegsflüchtlingen ist nun - weiß Gott! - ein besonderes Anliegen der Landesregierung. Dabei bleibt es auch.
Die vorliegenden Anträge geben mir dankenswerterweise Gelegenheit, eine kurze Zwischenbilanz zu ziehen. Zur Rückführung von Bürgerkriegsflüchtlingen nach Bosnien-Herzegowina gibt es wegen der großen Zahl der Betroffenen und des langen Zeitraums der Aufnahme in Deutschland schon jetzt eine sehr differenzierte Beschlusslage. Sie ermöglicht, individuelle Ausreisefristen zu setzen oder besondere Personengruppen vorerst noch ganz von der Rückführung auszunehmen, wie dies zum Beispiel trau
matisierte Flüchtlinge oder Zeugen vor dem Internationalen Menschengerichtshof in Den Haag betrifft.
Die Initiative Schleswig-Holsteins, dem besonders schwer betroffenen Personenkreis der kriegsbedingt traumatisierten Personen auf der Grundlage eines IMK-Beschlusses eine Aufenthaltsbefugnis und somit einen sicheren Status zu gewähren, scheiterte - wie Sie wissen - im November des letzten Jahres. Durch Erlass hat Schleswig-Holstein geregelt, dass diesen Menschen unter bestimmten Voraussetzungen zumindest eine längerfristige Duldung - zurzeit von bis zu zwei Jahren - erteilt werden kann. Einige Länder - darüber freue ich mich - haben sich dieser Regelung inzwischen angeschlossen.
(Beifall bei der F.D.P. und der Abgeordneten Bernd Schröder [SPD] und Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Ich möchte Ihnen, Herr Behm, etwas zur Innenministerkonferenz und den vielen Köchen, die den Brei verderben, sagen. Da treffen unterschiedliche Interessen aufeinander und da muss man sich zusammenraufen. Sie verderben nicht den Brei; der Brei wird aber nicht immer ganz so wohlschmeckend, wie er sein könnte. Aber immerhin haben wir auf der letzten IMK in Düsseldorf gerade noch einmal über die traumatisierten Flüchtlinge gesprochen und es scheint sich dort ein Durchbruch abzuzeichnen, den ich natürlich maßgeblich unterstützt habe.
(Beifall bei der F.D.P. und der Abgeordneten Andreas Beran [SPD] und Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Die Lage im Kosovo unterscheidet sich grundlegend von der Situation in Bosnien. Die Aufnahme von Kosovo-Flüchtlingen im April und im Mai des letzten Jahres erfolgte erstmals nach § 32 a des Ausländergesetzes, einer Norm, die auf den Asylkompromiss von 1992 zurückgeht.
Nach Einstellen der Kampfhandlung im Juni 1999 hielt das Bundesministerium des Innern seit November 1999 die Rückkehr in das Kosovo bewusst wieder für möglich. Schleswig-Holstein hatte dennoch keine zwangsweise Rückführung vor dem 31. März 2000 durchgeführt, jedoch zahlreiche freiwillige Rückreisen ermöglicht. Mittlerweile sind freiwillige Rückreisen und Rückführungen auf dem Luft- und Landweg möglich.
Bei der Rückkehr der Kosovo-Albaner sollen individuelle Belange berücksichtigt werden. Kriegsbedingt traumatisierte Flüchtlinge, die im Rahmen des Kontingents aufgenommen worden sind, können vorerst bleiben. Das haben wir als erstes Bundesland bereits im Januar 2000 festgelegt.
Weiter haben wir geregelt - das ist bereits angesprochen worden, ich möchte es aber nochmals betonen -, dass schulpflichtige Kinder oder Personen in der Ausbildung das Schuljahr beziehungsweise die Ausbildung in diesem Jahr hier noch beenden können. Ethnische Minderheiten aus dem Kosovo wie zum Beispiel Roma, Ashkali oder auch Serben sollen zurzeit noch gar nicht zurückgeführt werden. Darüber hinaus können die - ich zitiere unseren eigenen Erlass - „individuellen Belange des Flüchtlings bei der Bemessung der Ausreisefrist berücksichtigt werden“. Alle möglichen bedeutsamen Umstände kann ein Erlass nicht komplett auflisten. Es gilt daher: Jeder Flüchtling ist ein Einzelfall.