Es ist zu einem guten Ende nach einem zähen Ringen gekommen. Zum Verfahren ist genügend gesagt worden.
Die CDU hat Anfang des Jahres erkannt, dass nur mit einer landesgesetzlichen Änderung die Entwicklung umgekehrt werden kann. Ich möchte das nicht als Vorwurf formulieren, ich möchte das einfach nur feststellen. Deshalb haben wir den Gesetzentwurf eingebracht. Die FDP hat durch Herrn Dr. Garg eine Vereinbarungslösung hinzugefügt, zu der wir schon nach zwei oder drei Minuten Beratung im Ausschuss gesagt haben: Da machen wir mit.
- Ja, es ist ein gutes Zeichen der in diesem Fall vereinigten Opposition, dass wir gemeinsam an einem Strang ziehen können, wenn wir es nur wollen.
Aufbauend auf diese Diskussion haben sich die Beratungen im Sozialausschuss weiterentwickelt. Die Art und Weise, wie eben Herr Beran hier seinen Bericht vorgetragen hat, entspricht dem angenehmen Klima im Ausschuss, gerade auch bei diesem Thema, Herr Beran. Das möchte ich ausdrücklich hervorheben. Sie haben für eine gemeinsame Lösung geworben. Ich möchte weiter hinzufügen, dass, nachdem Frau Ministerin Moser zu dem Ergebnis gekommen war, eine Änderung des Landesgesetzes sei unumgänglich, sie genauso wie Herr Staatssekretär Fischer die Beratungen im Ausschuss in gleichfalls angenehmer Art und Weise begleitet hat. Vielen Dank dafür!
Die beiden kommunalen Landesverbände Landkreistag und Städtetag haben erbittert für ihre Position gefochten. Ich sage, leider - aus ihrer Sicht - haben es die Argumente nicht getragen, ihnen zu folgen.
Wir wollen ja nach vorn blicken. Deshalb sollte man bei zukünftigen Beratungen ein bisschen mehr darauf achten, welche Argumente man vorträgt und in welchem Stil man das macht. Ich glaube, wenn man das schon jetzt getan hätte, wäre manches ein Stück einfacher gewesen.
(Beifall der Abgeordneten Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Andreas Beran [SPD] und Dr. Heiner Garg [FDP])
Aus Gesprächen in den vergangenen Tagen habe ich die Hoffnung mitgenommen, dass wir auch das Problem, das mit dem Gesetzentwurf und dem Gesetz nicht gelöst wird, nämlich das Problem der Kostentragung für die Fehlfahrten in den vergangenen Jahren hierzu haben wir nur einen Appell vorgebracht - zufrieden stellend lösen werden. Die Krankenkassen haben bei der Anhörung vor dem Sozialausschuss erklärt, sie seien zu einer konstruktiven Lösung bereit. Was genau das heißt, wollten sie uns aus verständlichen Gründen vor der Entscheidung des Parlamentes nicht sagen.
Meine Damen und Herren von den Kassen, Sie würden ein großes Zeichen in Schleswig-Holstein setzen nicht nur zu diesem Thema, sondern auch als Grundlage für die zukünftige vertrauensvolle Zusammenarbeit -, wenn Sie sagen würden: Wir machen einen Schlussstrich und das Thema Fehlfahrten ist für die Vergangenheit geklärt und für die Zukunft durch das Gesetz geregelt.
Das ist unsere Bitte. In diesem Sinne dürfen wir uns alle darüber freuen, dass wir für die Bürger eine notwendige und angemessene Lösung gefunden haben.
Bevor ich weiter das Wort erteile, darf ich in der Loge die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten, Frau Wille-Handels, ganz herzlich begrüßen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kalinka, jeder in diesem Haus kennt unsere „tiefe“ Freundschaft.
Eine Anspielung darauf ist heute wahrlich nicht angebracht. Ich habe mir während Ihrer Rede keine Noti
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte zu diesem Tagesordnungspunkt mit sehr persönlichen, aber auch deutlichen Worten meine Rede beginnen. Es sind Worte der Enttäuschung über die Zusammenarbeit mit den Landesverbänden des Städtetages und des Landkreistages bei diesem Vorhaben.
Als uns der von mir geschätzte Geschäftsführer der Verbände am parlamentarischen Abend - ich meine, es war im Juli dieses Jahres - bat, die Beratungen zu einem interfraktionellen Antrag mit dem Ziel, eine Vereinbarungslösung in das Rettungsdienstgesetz einzuführen, zurückzuziehen - mit der festen Zusage, nach der Sommerpause würde uns eine einvernehmliche Lösung mit den Kassen vorgelegt -, fiel nicht nur mir, sondern auch meinen Kollegen Dr. Garg, Frau Hinrichsen, Frau Birk und Herrn Maurus - der das für die CDU übernommen hat - ein Stein vom Herzen. Damit hätte die Möglichkeit bestanden, das neue Gesetz, das ausschließlich zum Ziel hatte, die so genannte Fehlfahrtenproblematik zu lösen, in gegenseitigem Respekt und zum Wohle der Betroffenen schon damals auf den Weg zu bringen. Was daraus geworden ist, wissen wir nun: Pustekuchen; geht nicht; wollen wir nicht; rechtliche Bedenken und ein ganzer Katalog von Bedenkenträgerschaft. Nun also schlagen wir den üblichen Weg der Abstimmung und - Gott sei Dank wieder eine interfraktionelle Vorlage ein. Und offensichtlich gibt es wieder einmal Gewinner und Verlierer.
Ich bin froh, dass Ihnen nach der Sitzung des Sozialausschusses heute ein Papier vorgelegt werden kann, in dem sich alle - so denke ich - mit ihren Ideen und Forderungen wiederfinden können. Das Ziel ist erreicht. Es wird eine Vereinbarungslösung mit der entsprechenden Einbindung einer Qualitätssicherung geben. Bei Bedarf wird eine Schiedsstelle tätig werden. Wir stellen fest, die Verhandlungslösungen sollen die Gesamtkosten berücksichtigen. Es bleibt jedoch deutlich festzustellen, dass nach wie vor die Kommunen die Träger der Rettungsdienste sind. Es liegt also an ihnen, den Kreisen und kreisfreien Städten - und diesen Wunsch des Kollegen Dr. Garg wollen wir gern unterstützen -, andere Träger des Rettungsdienstes wie Rotes Kreuz, Malteser, Arbeiter-Samariter-Bund und Johanniter einzubinden. Wir ermutigen die Kreise und kreisfreien Städte dazu.
Herr Kalinka sprach von einer Regelung mit den Kassen, die erst nach dem Beschluss heute hier bekannt
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe am Beginn meiner Rede deutliche Worte an den Landkreistag und Städtetag gerichtet. Gleiches tue ich selbstverständlich auch an die Adresse der Kostenträger. Wir erwarten ein faires Auftreten in den Verhandlungsgesprächen und wir nehmen gern zur Kenntnis, dass Sie als Kostenträger mit dafür Sorge tragen wollen, dass es keine Gebührenbescheide ab sofort und für die Zukunft für so genannte Fehlfahrten geben wird. Sie haben es uns schriftlich gegeben. Wir nehmen Sie beim Wort und hoffen auch in den so genannten Altfällen auf eine einvernehmliche Lösung.
In dieser Richtung gibt es viel versprechende und wunderbare Signale. So viel kann ich schon einmal sagen. Vielen Dank dafür.
Ich komme zum Schluss. Meine Damen und Herren, dies ist ein Rettungsdienstgesetz für das Land Schleswig-Holstein.
Wir wollen aber weiterhin und sehr intensiv daran arbeiten, eine bundeseinheitliche Regelung zum Beispiel über die Änderung des § 60 SGB V zu erreichen. Die von der Sozialministerin eingebrachte Bundesratsinitiative wollen wir zum Ziel führen. Wir, die Sozialdemokraten, haben mittlerweile unsere Sprecherinnen und Sprecher der anderen Länder in der Bundesrepublik Deutschland um Unterstützung gebeten. Vielleicht sollten auch Sie, meine Damen und Herren von der FDP, von der CDU und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ihre Gremien mit der Bitte um Unterstützung animieren. Vielleicht hilft ein freundlicher Druck ein bisschen.
Wir müssen die anderen Länder mit unserer Problematik vertraut machen. Ich weiß, in vielen anderen Bundesländern kennt man die Probleme mit den Fehlfahrten nicht, weil es dort eben stellenweise die hier diskutierte Vereinbarungslösung gibt.
In diesem Sinne bitte ich Sie um ein einstimmiges Votum für die uns vorliegende Vorlage des Sozialausschusses und der - ich erwähne es jetzt zum ersten Mal - gemeinsamen Resolution.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Denken wir an den CDU-Antrag zurück, mit dem ich nicht gerade zimperlich umgegangen bin. Ich habe damals gesagt: Wir werden die Probleme des Rettungsdienstes in Schleswig-Holstein nicht über eine Änderung des Rettungsdienstgesetzes des Landes Schleswig-Holstein lösen. Lieber Kollege Kalinka, ich bin nach wie vor der Meinung, dass uns der Ursprungsantrag von Ihnen nicht unheimlich weitergeholfen hätte. Aber wenn man so kritisch mit dieser Initiative umgeht, dann muss man sich natürlich dreimal fragen, wenn man hinterher selber den Vorschlag macht, das Rettungsdienstgesetz des Landes zu ändern, ob wir in dieser Frage tatsächlich zielführend weiterkommen, indem wir jetzt das tun, von dem ich ursprünglich gesagt habe: Das nützt nichts. Ich bin nach wie vor der Meinung, wir brauchen dringend eine Änderung, eine Klarstellung im SGB V. Anders kriegen wir gar keine wirklich saubere Lösung dieser Problematik hin.
Das Problem dabei ist, dass die meisten anderen Bundesländer dieses Problem derzeit offensichtlich noch nicht so sehen. In Rheinland-Pfalz gibt es beispielsweise eine Vereinbarungslösung. Rheinland-Pfalz bezuschusst den Rettungsdienst noch aus Landesmitteln, aus Haushaltsmitteln. Somit ist das dort zur Verfügung stehende Budget flexibler und man kann einfacher zu Vereinbarungen kommen, als das hier möglicherweise der Fall sein wird.
Gleichwohl sehe ich in der nun von allen Fraktionen des Hauses vorgeschlagenen Vereinbarungslösung die einzige Möglichkeit, von Landesseite aus diesen Konflikt, der im Prinzip bis heute herrscht, zu entspannen. Ich bin mir jedoch sehr wohl bewusst, dass man durch keinen noch so guten Vorschlag Vernunft gesetzlich verordnen kann. Wir können aber versuchen, die beiden Parteien, die Träger des Rettungsdienstes auf der einen Seite und die Kostenträger auf der anderen Seite, an den Verhandlungstisch zu bringen, weil sie jetzt gesetzlich dazu verpflichtet werden, tatsächlich zu einer Lösung zu kommen.
Die Pattsituation, so wie sie bisher hier im Lande bestanden hat, darf sich aus meiner Sicht nicht wiederholen, insbesondere mit den Auswirkungen auf Patien