Für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag erteile ich jetzt Herrn Abgeordneten Lars Harms das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPNV-Leistungen sind regionalisiert worden und das Land Schleswig-Holstein stellt die einzelnen Strecken nun nach und nach in den Wettbewerb. Trotzdem müssen wir feststellen, dass der Wettbewerb im positiven Sinn nur dann greifen kann, wenn bestimmte Grundlagen des freien Wettbewerbs erfüllt werden. Dies ist im Bereich des Schienenverkehrs mit Sicherheit nicht der Fall.
Die Schieneninfrastruktur gehört dem größten Mitbewerber um den Betrieb der Strecken: der Deutschen Bahn AG. Das hat mit Wettbewerb nichts mehr zu tun, sondern führt zu einem Wettbewerbsvorteil für die Deutsche Bahn AG, den es in der Marktwirtschaft sonst nirgendwo gibt.
Wenn der Landtag und die Landesregierung somit den diskriminierungsfreien Zugang zum Netz verlangen, so ist dies in dem Wunsch begründet, die Chancengleichheit aller Anbieter von Verkehrsdienstleistungen zu gewährleisten.
Diese Sicht der Dinge scheint bei der Bundesregierung nicht vorzuherrschen. Verkehrsminister Bodewig hat sich klar gegen die Herausnahme des Netzes aus dem Konzern Deutsche Bahn AG ausgesprochen. In meinen Augen ist dies Protektionismus pur zugunsten eines großen, überregionalen Anbieters.
Deshalb begrüßen wir als SSW ausdrücklich, dass die Landesregierung ein eigenes Gutachten erstellen lässt, das die Chancen und Risiken der Überführung der Netzinfrastruktur in eine regionale Trägerschaft untersuchen soll. Ich bin überzeugt, dass man im Endeffekt
zu dem Ergebnis kommt, dass eine regionale, öffentlich kontrollierte Trägerschaft für den Netzbetrieb immer noch die beste Lösung ist.
Im Bericht wird kurz auf das Güterverkehrskonzept aus dem Jahr 1999 eingegangen. Wir können in diesem Zusammenhang zwei Dinge feststellen. Die erste Erkenntnis ist, dass es für manch ein regionales Unternehmen in Zukunft wichtig sein wird, sich im Güterverkehrsbereich zu engagieren. Am Beispiel der Nordfriesischen Verkehrs AG, die einige Aufträge der DB AG im Rahmen von MORA C übernommen hat, kann man dies ganz deutlich erkennen. Die Unternehmen müssen versuchen, so flexibel wie möglich zu sein, um ihren Bestand zu sichern. Deshalb brauchen sie die Mischfinanzierung ihres Betriebes.
Die zweite Erkenntnis ist, dass wir zwar das Güterverkehrskonzept haben, aber die praktische Umsetzung noch zu wünschen übrig lässt. Auch wir sehen es als wichtig an, dass vor allem die Brückenproblematiken in Hochdonn und in Rendsburg gelöst werden.
- So ist es, Herr Neugebauer. - Beide Brücken sind für die verkehrliche und wirtschaftliche Erschließung des Nordens absolut wichtig und für uns von höchster Priorität. Bevor wir uns für eine Transitverbindung über den Fehmarnbelt Gedanken machen, müssen wir die weiteren Probleme, die wir vordringlich im Land haben, lösen.
Die Attraktivität des Personenverkehrs hängt natürlich von der Anbindung an den Busverkehr und von der Vertaktung des Schienenverkehrs ab. Bei der Einführung eines integralen Taktfahrplans für das ganze Land kann man sicherlich Schritt für Schritt vorgehen. Allerdings muss ich sagen, dass eine Strecke wirklich Auswirkungen auf das ganze Land hat und man damit vordringlich ein Augenmerk auf diese Strecke werfen sollte. Ich meine die Strecke Kiel-Lübeck. Derzeit ist diese Strecke nicht vertaktet, sodass in Kiel kein reiner Taktknoten vorhanden ist. Dies hat Auswirkungen in alle Himmelsrichtungen. Zum Beispiel ist aus diesem Grund die komplette Vertaktung des Knotens Husum noch nicht möglich. Im Bericht wird der Ausbau der Strecke Kiel-Lübeck daher auch als eine sehr wichtige Maßnahme eingestuft. Das ist richtig so.
Gleichwohl möchte ich an ein Konzept von PRO BAHN erinnern, nach dem es möglich sei, auch ohne große bauliche Maßnahmen die Strecke Kiel-Lübeck schneller zu machen. Ich glaube, man sollte sich noch
einmal Gedanken darüber machen, ob und wie der Vorschlag von PRO BAHN umgesetzt werden kann, um so vielleicht schon im Jahr 2002 einen Taktknoten in Kiel einzurichten, was die Attraktivität und auch die Rentabilität des Schienenverkehrs in Schleswig-Holstein zwei Jahre früher als geplant erhöhen würde.
Zusammenfassend möchte ich sagen, dass der Bericht sehr deutlich macht, dass der Schienenverkehr bei der Landesregierung eine hohe Priorität genießt und man durchaus sagen kann, dass die Bahnpolitik in Schleswig-Holstein in guten Händen ist.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir treten in die Abstimmung ein. Ich stelle zunächst fest, dass durch den Bericht der Landesregierung der Antrag Drucksache 15/1061 als erledigt betrachtet werden kann. Ich stelle weiter fest, dass der Bericht, so wie er gegeben ist, zur weiteren Beratung in den zuständigen Verkehrsausschuss überwiesen werden soll.
- Zur abschließenden Beratung! - Wer dem so zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig. Der Tagesordnungspunkt 33 ist insoweit erledigt.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Notfallrettung und den Krankentransport (Rettungsdienstgesetz - RDG)
Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 15/1293 (neu)
Ich erteile zunächst dem Berichterstatter des Sozialausschusses, Herrn Abgeordneten Andreas Beran, das Wort zum Bericht.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Punkt hat in der Öffentlichkeit viel Aufmerksamkeit erregt. Daher glaube ich, es ist richtig,
Ausgangspunkt der Änderung des Rettungsdienstgesetzes ist die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom Februar 2000, wonach die Kosten für so genannte Fehleinsätze im Rettungsdienst nicht in die Gesamtkosten eingerechnet und auf die von den übrigen Gebührenschuldnern zu tragenden Gebührensätze umgelegt werden dürfen. Unter Fehlfahrten werden diejenigen Einsätze verstanden, in denen eine Versorgung des Patienten vor Ort ausreicht oder nicht notwendig ist oder der Patient verstirbt und damit kein Krankentransport erfolgt.
Die Gerichtsentscheidung führte dazu, dass die Träger des Rettungsdienstes - Kreise und kreisfreie Städte die Gebührenbescheide direkt an die Patienten beziehungsweise deren Hinterbliebenen verschickten und damit die Bürgerinnen und Bürger mit den Kosten für Fehlfahrten im Rettungsdienst belastet wurden - aus gesundheits- und gesellschaftspolitischer Sicht ein untragbarer Zustand,
der in letzter Konsequenz dazu führen könnte, dass nicht mehr in allen möglicherweise notwendigen Fällen der Rettungswagen gerufen wird.
Der Streit zwischen den Krankenkassen als Kostenträgern auf der einen und den Kreisen und kreisfreien Städten als Träger des Rettungsdienstes auf der anderen Seite konnte auch nach einem Kompromissgespräch mit Ministerin Moser Ende letzten Jahres nicht beigelegt werden. Einig waren und sind sich alle Beteiligten darin, die vom Landtag einstimmig begehrte und von der Ministerin auf den Weg gebrachte Bundesratsinitiative zur Änderung der §§ 60, 61 und 62 des Sozialgesetzbuches V zu unterstützen, mit der klargestellt werden soll, dass die Kassen die Kosten für die Leistungen des Rettungsdienstes in jedem Fall tragen, unabhängig davon, ob der Patient zu einer weiter gehenden Behandlung transportiert werden muss. Bedauerlicherweise hat allerdings der Gesundheitsausschuss des Bundesrats am 12. September 2001 beschlossen, das Ansinnen Schleswig-Holsteins auf unabsehbare Zeit zurückzustellen.
Umso größer wird aus unserer Sicht die Notwendigkeit, die Fehlfahrtenproblematik jetzt vonseiten des Landesgesetzgebers anzugehen, mit der sich der Sozialausschuss in mehreren Sitzungen beschäftigt hat. Im Mai dieses Jahres hat die CDU-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes in den Landtag eingebracht, der durch einen Antrag der FDP-Fraktion modifiziert wurde.
Nachdem der Ausschuss in zwei Sitzungen die Vertreter der Krankenkassen als Kostenträger und die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes angehört hatte, die sich nach wie vor nicht auf einen Kompromiss einigen konnten, hat der Ausschuss in der letzten Woche mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen, das Rettungsdienstgesetz in der Fassung eines Formulierungsvorschlages des Sozialministeriums vom August dieses Jahres zu ändern und damit Kommunen und Krankenkassen zu zwingen, sich hinsichtlich der Kosten im Wege einer Vereinbarung notfalls unter Anrufung einer Schiedsstelle - zu verständigen. Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich dieser Gesetzesänderung gestern einmütig angeschlossen.
Außerdem legen die Fraktionen dem Landtag heute einen interfraktionellen Resolutionsantrag mit dem Appell vor, dass die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Krankenkassen für die bereits bestehenden Gebührenbescheide eine einvernehmliche Lösung finden, die die Bürgerinnen und Bürger von Belastungen freihält, und dass die Kommunen als Träger des Rettungsdienstes die von ihnen nach § 6 des Rettungsdienstgesetzes beauftragten Organisationen des Rettungsdienstes an den Verhandlunen angemessen beteiligen.
(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, SSW und vereinzelt bei der CDU so- wie Beifall des Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP])
Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für den Antragsteller des Grundantrages, die CDU-Fraktion, erteile ich jetzt Herrn Abgeordneten Werner Kalinka.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn zwei sich streiten, nämlich die kommunalen Landesverbände und die Kassen, zahlen die Dritten, nämlich die Bürger. Das darf doch wohl nicht wahr sein!
(Beifall bei CDU, FDP und der Abgeordneten Wolfgang Baasch [SPD] und Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Ich finde, dass es ein gutes Zeichen der Souveränität des Parlamentes ist, dass wir erstens eine Entschei