Protokoll der Sitzung vom 15.11.2001

(Beifall beim SSW, vereinzelt bei der CDU und Beifall der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan [FDP])

Frau Abgeordnete Dr. Happach-Kasan erhält jetzt das Wort zu einem Kurzbeitrag.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Fröhlich, Ihren Verdacht möchte ich fröhlich zurückweisen.

(Dr. Christel Happach-Kasan)

Ich habe keine Trennung von Kultur- und Naturerbe in irgendeiner Weise beabsichtigt. Diese Diskussion wollte ich auch gar nicht eröffnen.

Ich möchte die Menschen in Nordfriesland aber darauf aufmerksam machen, dass sie am Rande eines Kulturerbes leben, das es sich lohnt, näher zu betrachten. Ich glaube, wir sind uns alle darüber einig, dass Welterbestätten nicht quadratmeterweise ausgewiesen werden können. Wir sind uns zum Beispiel darüber einig, dass es auch in der Hansestadt Lübeck in der Altstadt Gebäude gibt, die nicht so welterbefähig sind wie zum Beispiel das Rathaus, die Marienkirche, der Dom et cetera. Das heißt, wir wissen, dass man das großzügig sehen muss. Deswegen haben wir - darauf kommen wir morgen noch - den Denkmalbereich geschaffen. Das zeigt, dass wir das etwas großzügiger sehen müssen und wollen. Genauso müssen wir das auch beim Wattenmeer machen. Wenn wir über die Grenzen schauen - Lars Harms hat das dankenswerterweise gemacht -, müssen wir zum einen nach Dänemark, zum anderen aber auch in die Niederlande schauen, wo sehr sehr großer Wert darauf gelegt wird, dass das Gebiet des Trilateralen Wattenmeerplanes sowohl als Naturerbe wie auch als Kulturerbe ausgewiesen wird. Ich finde, wir sollten uns der Diskussion, die in den Niederlanden geführt wird, nicht einfach verschließen.

Es wird immer gesagt, der Deich sei die Trennlinie für das Kulturerbe. Das stimmt natürlich so nicht. Das gilt für das Naturerbe genauso. Wir sind uns alle einig darin, dass ohne Deiche die gesamte Landschaft sowohl im Hinblick auf die Natur als auch im Hinblick auf die kulturelle Landschaft anders aussehe würde. Das ist trivial. Darüber sind wir uns alle einig.

(Holger Astrup [SPD]: Warum reden wir dann darüber!)

Wir wissen aber auch, dass wir das Gebiet des Trilateralen Wattenmeerplanes haben. Um dieses Gebiet handelt es sich. Natürlich wäre es auch für den Naturschutz sinnvoll, wenn wir in den Nationalpark auch Naturschutzgebiete am Rande mit einbeziehen könnten. Diese Diskussion können wir im Augenblick in der Region an der Westküste nicht führen. Herr Harms hat richtig darauf hingewiesen, dass wir das nicht tun sollten. Wir sollten diese Diskussion auch nicht im Hinblick auf ein Weltkulturerbe führen. Ich denke aber, wir sollten hinsichtlich einer Ausweisung als Welterbestätte Natur und Kultur gemeinsam betrachten.

Im Zusammenhang mit der Ausweisung des Grabungsschutzgebietes verweise ich noch einmal auf den Denkmalschutzbericht. Hierin wird gesagt, die Wattenmeerarchäologie sei eine Spezialität der

schleswig-holsteinischen Archäologie. Von daher können wir sie auch entsprechend mit einem UNESCO-Welterbe anerkennen oder zumindest darüber diskutieren. Ich weise noch einmal darauf hin, dass der Minister über das LANCEWAD-Projekt noch nicht berichten konnte, weil die Zeit nicht ausreichte. Insofern macht es Sinn, ihm die Möglichkeit zu geben, im Ausschuss über das LANCEWAD-Projekt zu berichten.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug [FDP])

Deshalb danke ich den Kollegen für den Antrag auf Überweisung an den Umwelt- und an den Kulturausschuss.

(Beifall bei der FDP und des Abgeordneten Lars Harms [SSW])

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat Frau Abgeordnete Ursula Sassen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur noch einen kurzen Satz sagen. Ich möchte noch einmal betonen: Ob nun der Nationalpark SchleswigHolsteinisches Wattenmeer Weltnaturerbe oder Weltkulturerbe wird, entscheiden einzig und allein die Bürgerinnen und Bürger, wenn ich das alles richtig verstanden habe, was seitens der Regierung hier gesagt wurde. Mich stört nur die Manipulation, die Art, wie man uns das verkaufen will. Sie erfolgt nach dem Motto: Wenn es uns in den Kram passt, dann machen wir ein Weltnaturerbe. Dafür sprechen dann diese oder jene Argumente. Hätten Sie aber ein Weltkulturerbe favorisiert, hätten Sie in Ihrem Bericht die dafür nötigen Argumente gefunden, die dann gegen das andere sprächen. Das hat mich gestört.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort zu einem Kurzbeitrag hat jetzt der Herr Abgeordnete Dr. von Hielmcrone.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte die Debatte nicht allzu lang fortsetzen. Aber an einer Feststellung liegt mir sehr. Das Wattenmeer ist und bleibt eine Naturlandschaft. Sie ist keine Kulturlandschaft.

(Beifall der Abgeordneten Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

(Dr. Ulf von Hielmcrone)

Es gibt im Wattenmeer Kulturspuren - völlig klar. Es gibt eine kulturlandschaftliche Zone zwischen Wattenmeer und Binnenland, nämlich die Deiche, die Ringe der Deiche und was alles dazugehört, aber die Natur ist im Wattenmeer vorrangig. Es kann sich primär beim Wattenmeer nur um ein Weltnaturerbe handeln. Alles andere verschleiert den Blick. Wir wollen keine neue Machbarkeitsstudie, wir wollen uns lediglich mit dem Bericht im Ausschuss befassen. Unsere Zielrichtung ist in der Tat das Weltnaturerbe. Allerdings gibt es auch wichtige Kulturspuren.

(Beifall bei der SPD und der Abgeordneten Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN])

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit schließe ich die Beratung. Wir treten in die Abstimmung ein. Es ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 15/1249, die Absätze 2 und 3 -

(Konrad Nabel [SPD]: Nur Absatz 2! Absät- ze 1 und 3 sind erledigt! - Dr. Christel Hap- pach-Kasan [FDP]: Den gesamten Antrag! - Konrad Nabel [SPD]: Den Bericht hat der Minister doch schon gegeben!)

- Es ist beantragt worden, beide Absätze zu überweisen. Es ist also beantragt worden, den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 15/1249, und den Bericht der Landesregierung, Drucksache 15/1354, an den zuständigen Umweltausschuss, mitberatend dem Kulturausschuss zu überweisen. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, komme ich gern einer angenehmen Pflicht nach. Ik begröt nu to disse Stünd op de Tribün as Gäst de Bramdorfer Fleckensgild von 1677 sowie die Damen und Herren des CDU-Bezirksverbandes Kropp. - Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Ich rufe jetzt die Tagesordnungspunkte 20 und 36 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Erfolgskontrolle ASH 2000

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/1352

b) Statistischer Arbeitsmarktbericht SchleswigHolstein 2000

Bericht der Landesregierung Drucksache 15/1322

Wird das Wort zur Begründung des Antrages gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich weise darauf hin, dass mit dem Antrag Drucksache 15/1352 ein Bericht in dieser Tagung beantragt worden ist. Die Regierung möchte diesen Bericht jetzt geben.

Deshalb erteile ich zur Berichterstattung zunächst der Arbeitsministerin, Frau Moser, das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Jahr 2000 war für den Arbeitsmarkt in Schleswig-Holstein ein gutes Jahr. Das macht der statistische Arbeitsmarktbericht sehr deutlich. Die jahresdurchschnittliche Arbeitslosigkeit ist von 122.000 im Jahr 1999 auf 114.000 im Jahr 2000 zurückgegangen. Im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 1998 gab es sogar einen Rückgang von über 14.000. Das bedeutet einen Rückgang von über 10 % in diesen wenigen Jahren. Diese Zahlen können sich sehen lassen und sie gaben - ich benutze hier die Vergangenheitsform - Anlass zu großen Hoffnungen. Diese Hoffnungen haben sich leider nicht erfüllt. Auch wenn bis zum März dieses Jahres die Arbeitslosigkeit in Schleswig-Holstein gegenüber dem Vorjahresmonat weiter sank, müssen wir heute leider feststellen, dass dieser Trend seit April nicht mehr anhält. Seitdem verzeichnen wir wieder einen Anstieg der Arbeitslosigkeit gegenüber dem jeweiligen Vorjahresmonat. Allerdings haben wir noch nicht das Niveau von 1999 und schon gar nicht das der davor liegenden Jahre erreicht. Ich füge hinzu: Dieser Trend ist auch nicht hausgemacht, sondern er ist, wie Sie alle wissen, ein bundesweiter Trend.

Gerade dieser Vergleich zeigt aber, dass die Lage am schleswig-holsteinischen Arbeitsmarkt noch lange nicht als dramatisch bezeichnet werden muss. Allerdings: Die Hoffnung auf eine weitere Besserung, zu der die Zahlen aus dem Jahr 2000 Anlass gaben, ist das müssen wir wohl so sagen - einer gewissen Sorge gewichen. Die aktuellen Zahlen zeigen, dass sich der Arbeitsmarkt in Schleswig-Holstein sozusagen in einer Atempause befindet. So ist die Arbeitslosigkeit der Jüngeren unter 25 Jahren im Oktober gegenüber dem Vorjahresmonat um 8,9 % gestiegen. Gleichzeitig hat sich die Arbeitslosigkeit der 55- bis 64-Jährigen um 10,3 % verringert. Eine solche Situation, sich neu abzeichnende Probleme an der zweiten Schwelle des Arbeitsmarktes und ein Rückgang der Arbeitslosigkeit

(Ministerin Heide Moser)

Älterer, weil hier weniger Entlassungen vorgenommen werden, ist typisch für einen abwartenden Arbeitsmarkt in Zeiten der Konjunkturschwäche.

Wenn es gelingt, diese Konjunkturschwäche möglichst schnell zu überwinden, dann können wir an den positiven Trend des Jahres 2000 anknüpfen. Ich will in diesem Zusammenhang auf das verweisen, was der Kollege Rohwer zu den konjunkturellen Rahmenbedingungen, die wir mitgestalten, gesagt hat. Auch er hat betont, dass wir versuchen, die Investitionen im Lande so weit wie möglich vorzuziehen. Ich will hinzufügen, dass wir uns bemühen, eine Verzahnung zwischen Beschäftigungspolitik und aktiver Arbeitsmarktpolitik im engeren Sinne hinzubekommen.

Meine Damen und Herren, die schleswig-holsteinische Arbeitsmarktpolitik im engeren Sinne muss weiter so optimiert werden, dass sie einen möglichst großen Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit im Lande leisten kann. Dem dient ganz aktuell die Revision von ASH 2000. Deshalb kommt mir der Antrag der FDP, über die neuesten Ergebnisse der Erfolgskontrolle von ASH 2000 zu berichten, ganz gelegen. Zwar hatten wir eigentlich vor, nachdem wir bis zum Ende 2000 für jeden einzelnen Programmpunkt von ASH 2000 messbare Ziele erarbeitet und veröffentlicht hatten, das Jahr 2001 in Gänze dazu zu nutzen, Zielmessverfahren zu testen, Erfahrungen zu sammeln und dies bei der ursprünglich erst für 2002 ins Auge gefassten Richtlinienrevision zu nutzen. Doch wir leben in dynamischen Zeiten und man muss dann auch so flexibel sein, kurzfristig seine Zeitpläne zu ändern.

Es gab Handlungsdruck für eine Revision aus drei Gründen: Erstens hat die Nachfrageentwicklung bei ASH 2000 den finanziellen Rahmen überschritten und sie war gewissermaßen unwuchtig, weil sie sich ganz stark auf den einen Punkt, ASH 21, bezog. Zweitens ist das neue Job-Aqtiv-Gesetz auf Bundesebene geeignet, auf einige Programmpunkte zu verzichten beziehungsweise Anpassungen vorzunehmen. Drittens gab und gibt es auch noch die Notwendigkeit des Sparens.

Bei der Revision, die wir jetzt vornehmen, spielen die ersten Ergebnisse der Erfolgskontrolle eine ganz entscheidende Rolle für die künftige Mittelverteilung, denn gerade bei dem am stärksten nachgefragten Programmpunkt - ASH 21, Integration von Langzeitarbeitslosen und Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern - sieht die Mittelverteilung in Zukunft so aus, dass sie nach Vermittlungsquoten kontingentiert wird.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP])

Dies war jetzt nicht die Idee des Ministeriums allein, vielmehr hat sich auf diese Art der Kontingentierung die regionale Aktion „Arbeit für Schleswig-Holstein“ verständigt. Dies zeigt auch, dass die Träger der Arbeitsmarktmaßnahmen selbst gewillt sind, sich an ihren Vermittlungserfolgen messen zu lassen.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD sowie Bei- fall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Es kann uns damit gelingen, ein System zu entwickeln, das sich über die Erfolgskontrolle selbst steuert. Das wäre sozusagen ideal. Ich kenne nichts Vergleichbares in der Arbeitsmarktpolitik dieser Republik.

Es zeigt, dass wir in Schleswig-Holstein nicht nur stringent steuern können und wollen, es zeigt auch ich sagte es eben schon -, dass wir leistungsfähige Partner haben, die in der Lage sind, schnell zu reagieren und die Konkurrenz um bessere Eingliederungserfolge nicht scheuen. Dafür bin ich dankbar. Denn die Flexibilität eines Ministeriums und einer Landesregierung allein genügt nicht, wenn nicht auch die Partner flexibel sind.

Allerdings waren nicht nur die Ergebnisse der Erfolgskontrollen Kriterium für die Revision. Vor dem Hintergrund der Notwendigkeit des Sparens haben wir einen Programmpunkt, ASH 2, gestrichen, nämlich Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber. Darauf wollen wir in Zukunft verzichten, obwohl hier die Eingliederungsquote naturgemäß 100 % beträgt. Wir sind aber der Meinung, dass es hier keines weiteren Anreizes für die Kommunen bedarf, weil sie sehr gut selbst ausrechnen können, wie stark sie durch die direkte Vermittlung und die Vergabe von Lohnkostenzuschüssen entlastet werden. Deshalb ist der Anreiz auch ohne Landesmittel groß genug.

Darüber hinaus haben wir auch in Absprache mit dem Landesarbeitsamt Förderhöhenbegrenzungen und weitere kleinere Änderungen bei der ergänzenden Förderung von ABM und SAM vorgenommen. Dies geschah auch vor dem Hintergrund der bundesweiten Diskussion um die Effizienz dieser Instrumente; Sie kennen diese Diskussion. Ich nenne einmal die Zahlen für Schleswig-Holstein, so wie sie jetzt aussehen. Wir haben in den messbaren Zielen eine Vermittlung zwischen 30 und 50 % vorgegeben. Wir liegen jetzt bei 14 %. Hier wird es also weiter Diskussionsbedarf geben. Vielleicht ergibt sich auch die Notwendigkeit einer weiteren Revision, je nachdem, wie sich auch die Bundesanstalt für Arbeit dazu einlässt.