Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die antragstellende Fraktion hat zunächst die Frau Abgeordnete Dr. Christel Happach-Kasan.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, in Ihren Einleitungsworten haben Sie gesagt, Sie hätten sich bemüht - das gestehe ich Ihnen zu -, und Sie haben auch gesagt, Sie hätten Fehler gemacht - das finde ich ebenfalls -, und von daher meine ich, dass wir eine gute Grundlage erreicht haben, die die Chance bietet, dass Sie es das nächste Mal
Ein Umweltranking stellt nur dann eine sinnvolle Maßnahme dar, wenn das zugrunde liegende Verfahren und die Entscheidungskriterien zumindest annähernd faire Ergebnisse produzieren. Nach dem Bericht, den Sie vorgelegt haben, meine ich, dass Sie sich darum bemüht haben. Das will ich Ihnen nicht absprechen.
Die Grundfrage, die wir uns stellen müssen, ist, was mit einem Ranking erreicht werden soll. Nach unserer Vorstellung soll ein Ranking die Qualität der Umwelt in einer Region und die Handlungen der betreffenden Gebietskörperschaft bewerten und in der Folge dazu führen, dass die Umweltqualität verbessert wird.
Um ein annähernd objektives Benchmarking zu erreichen, müssen die Verantwortlichen an der Erarbeitung eines Kriterienkataloges beteiligt werden. Es reicht mir nicht aus, dass sie informiert werden; sie müssen an der Erarbeitung beteiligt werden, um Hinweise geben zu können. Nur dann besteht im Übrigen auch die Chance, dass das Benchmarking akzeptiert und in der Folge als Anstoß für Verbesserungen genommen wird. Ohne die aktive Beteiligung der kommunalen Landesverbände ist das Ranking nur sehr wenig wert.
Weiter berücksichtigen die aufgestellten Kriterien nicht - anders, als Sie es angegeben haben -, dass die Gegebenheiten in den kreisfreien Städten und Landkreisen zu unterschiedlich sind, um in einem direkten Vergleich nachvollziehbare Ergebnisse zu bringen.
Beim Ranking muss klar zwischen der aktiven Tätigkeit einer Gebietskörperschaft und den naturräumlichen Gegebenheiten getrennt werden, welche die Handlungsmöglichkeiten der Körperschaft in ihrem Gebiet begrenzen. Der Erhalt eines hohen Niveaus an Umweltqualität muss der Verbesserung auf ein vergleichbares Niveau gleichstehen. Grundsätzlich darf es für das Ranking einer Region nicht nachteilig sein, wenn sie Opfer, aber nicht Verursacher einer Umweltbelastung ist.
Gerade das, Herr Umweltminister, haben Sie in Ihrem Konzept nicht ausreichend berücksichtigt. Die naturräumlichen Gegebenheiten wurden ebenfalls nicht ausreichend berücksichtigt. Bei einigen Regionen wurde es nachteilig bewertet, dass sie unter Umweltbelastungen leiden, die aus Nachbarregionen stammen.
auch eine Beschlussfassung zur Agenda 21 hat in der Bewertung einer Region nichts zu suchen. Es ist wichtig, die Verbesserung der Umweltqualität im Land zu erreichen. Welche Wege die Gebietskörperschaften dabei wählen, haben wir nicht zu bewerten; das ist deren Sache.
Bei der Tabellendarstellung zu den Altlasten der einzelnen Kreise und kreisfreien Städte werden die Anzahl der Altlasten, die Anzahl der durchgeführten Gefährdungsabschätzungen, die Anzahl der durchgeführten Sanierungen als Bewertungsmaßstäbe festgelegt.
Es dürfte eigentlich auch Ihnen aufgefallen sein, dass Nordfriesland mit 5.585 Altlasten, Plön mit 4.509 Altlasten über 20 Mal mehr Altlasten gezählt haben als beispielsweise Pinneberg.
Es ist unmittelbar ersichtlich, dass die Qualität der Altlasten völlig unterschiedlich ist. Die Deponie 78 in Barsbüttel oder das Metallhüttengelände in Lübeck sind nicht vergleichbar mit der Hausmülldeponie einer Kleinstgemeinde.
Im Bereich des Klimaschutzes fällt bei den kreisfreien Städten auf, dass sie so gut wie keine Windkrafträder aufgestellt haben - man sollte das auch nicht kritisieren -; der Kreis Herzogtum Lauenburg als waldreichster Kreis hat dies ebenfalls nicht getan. Dafür haben sie aber mehr im Bereich Fernwärme geleistet. Ich finde es auch in Ordnung, dass beide Gesichtspunkte gegeneinander verrechnet werden. Ländlich strukturierte Kreise ohne Fernwärme und ohne Windhöffigkeit können beim Thema Klimaschutz aber nur schlechte Karten haben, ohne dies beeinflussen zu können. Oder soll das Umweltranking ein Anreiz sein, möglichst viele Regionalkonferenzen zu veranstalten, obwohl diese keinerlei Einfluss auf die Umwelt haben? Hier werden Verfahren bewertet, nicht aber das Ergebnis und nicht die Situation der Umwelt.
Auch bei der Beurteilung zum Treibhauseffekt schießen Sie glatt den Vogel ab. Sie ziehen den Anteil der zugelassenen 3-Liter-Autos in einer Gebietskörperschaft als Kriterium für das Umweltranking heran. Wie soll aber jemand, der im Norden von Sylt wohnt, mit einem 3-Liter-Auto zu seinem Arbeitsplatz in der Mitte des Landes gelangen? Ich glaube, das ist einigermaßen schwierig.
Ich darf Sie auch fragen, wer denn von den Abgeordneten der grünen Fraktion ein 3-Liter-Auto fährt und wie der Hubraum Ihres Dienstwagens ist, Herr Minister? Ich frage das nur einmal als Anregung.
Ein weiterer Punkt: Bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten werden FFH-Gebiete und Fördergebiete für den gesamtstaatlich repräsentierten Naturschutz nicht berücksichtigt, obwohl sie sehr gut die Biodiversität der Gebiete beschreiben.
Die Ausweisung von Naturschutzgebieten erfolgt nur durch das Land. Der Bericht zur biologischen Vielfalt, den wir Morgen besprechen werden, hätte deutlich machen können, dass Zahl und Größe der ausgewiesenen Schutzgebiete ein Maßstab für behördliches Handeln sind, und zwar des Landes, aber nicht für die Biodiversität.
Die Redezeit reicht leider nicht aus, um alle Kritikpunkte aufzuzählen. Als Fazit bleibt: Man kann es wesentlich besser machen. Die FDP-Fraktion beantragt, dass es besser gemacht wird, und sagt, man hätte mit dem Geld wirklich mehr für die Umwelt leisten können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mir ging es wie vielen von Ihnen: Ich erfuhr vom Umweltranking der Kreise und kreisfreien Städte in SchleswigHolstein am Ende der Herbstferien aus den Medien. Ich war erstaunt, dass es meinen Kreis Stormarn getroffen hatte, der dieses Ranking gewonnen hatte.
Ich sah im „Schleswig-Holstein-Magazin“ den Stormarner Landrat, wie er diesen Wanderpokal übernahm, dahinter eingeblendet unser Umweltminister mit einem Heiligenschein. Danach, beim Interview des Reporters mit dem Landrat eines der Kreise, die nicht gewonnen hatten, sah ich unseren Umweltminister mit Hörnern, Teufelshörnern. Ich glaubte zunächst an einen Scherz des NDR.
Als ich am nächsten Tag die Zeitungen durchblätterte, war ich zunächst echt sauer - das sage ich ganz deutlich -, schienen mir doch auf den ersten Blick die für den Umweltpreis ausgewählten Indikatoren als nicht repräsentativ für das groß angelegte und für alle Regionen des Landes gleich gewichtete Ranking. „Ranking“ - dies übrigens für Herrn Greve - heißt „Rangfolge“.
Erst nachdem ich im Internet die Pressemitteilung des MUNF gelesen und mich im InfoNet-Umwelt mit mehr Informationen zum Umweltranking ausgestattet hatte, konnte ich nach einigem Nachdenken diesem neuen Instrument der Bewertung der Umweltsituation im Land halbwegs zustimmen.
Der seit kurzem vorliegende Bericht Drucksache 15/1432 geht auf die Fragestellungen unseres Antrages ein und fasst einen Teil der im InfoNet-Umwelt vorliegenden Informationen zu den Zielen, Methoden und zur Indikatorenauswahl zusammen und gibt darüber hinaus Auskunft über die bisherige Information der örtlichen Akteure sowie einen Ausblick auf das weitere Verfahren.
Wir danken dem Minister - bei aller freundschaftlichen Kritik - und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für diesen Bericht.
Worum geht es beim Umweltranking? In 13 Umweltfeldern und mit Hilfe von 22 Indikatoren haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der CAU unser Land daraufhin untersucht, welchen Status Umwelt und Naturschutz in den verschiedenen Regionen unseres Landes haben und welchen Stellenwert sie genießen. Nach der Zusammenführung der einheitlich erhobenen Daten, einer Gewichtung und einem Vergleich wurden ein erster, ein zweiter und ein dritter Preis vergeben.
Soweit aus den bisher vorliegenden Informationsquellen ersichtlich, sind diese Umweltfelder und Indikatoren auf der Grundlage der Umweltgutachten des Sachverständigenrates beim Bundesumweltminister und vor allem des Gutachtens aus dem Jahr 1998 entwickelt worden.
Ausdrücklich hebt der Bericht hervor, dass sich damit das problemorientierte und verursacherbezogene Vorgehen von medialbezogenen Vergleichen früherer Jahre abhebt und damit den - wie es auf Seite 7 des Berichtes heißt - „komplexen Prozessabläufen, die zwischen den verschiedenen Umweltmedien bestehen, Rechnung getragen wird“.
Die ausgesuchten Indikatoren sollen einen möglichst breiten Bereich des Handelns aller Akteure auf den verschiedenen politischen Ebenen in Umwelt- und Naturschutzfeldern in unserem Land abdecken. Deshalb könnten diese Indikatoren und ihre vergleichende Bewertung sehr wohl dazu dienen, den bisherigen Weg zur Erreichung von definierten Umweltsqualitätszielen zu bewerten und weiteren Handlungsbedarf aufzuzeigen. Damit würde nicht nur dem seit langem erhobenen Vorwurf entgegen getreten, in der deutschen Umweltpolitik fehle es an quantifizierbaren Zielen, sondern es würde auch erreicht, dass Umweltqualitätsziele an sich ins Bewusstsein der handelnden, vor allem auch der nicht handelnden Personen gehoben würde.