Protokoll der Sitzung vom 14.12.2001

Dann werden wir in der Lage sein, den dafür erforderlichen Ausgleich zu finanzieren. Vor diesem Hintergrund und vor dem Hintergrund Ihrer Aussagen im

Mai, Herr Harms, verstehe ich Ihre Pirouette von heute nicht.

(Lars Harms [SSW]: Ich habe doch keine Pi- rouette gemacht!)

An diesem Punkt waren wir uns damals nicht so ganz einig. Wenn Sie Ihrer Linie von damals treu bleiben würden, dann könnten Sie im Gegensatz zu mir dem Antrag der CDU heute zustimmen.

(Beifall bei CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag Drucksache 15/1459 abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Änderungsantrag mit den Stimmen von SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und der Frau Abgeordneten Todsen-Reese gegen die Stimmen der übrigen Mitglieder der CDU-Fraktion abgelehnt.

Jetzt lasse ich über die Empfehlung des Ausschusses abstimmen, den Antrag für erledigt zu erklären und den Generalplan Küstenschutz zur Kenntnis zu nehmen. Wer so verfahren will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das haben wir einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Psychotherapeutenkammer und zur Änderung des Heilberufegesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/1319

Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses Drucksache 15/1418

(Unruhe)

Meine Herren und Damen, ich darf um etwas mehr Aufmerksamkeit bitten. - Ich erteile zunächst das Wort dem Berichterstatter des Sozialausschusses, Herrn Abgeordneten Beran. - Kann jemand aus dem Sozialausschuss Bericht erstatten? - Herr Abgeordneter Baasch!

Herr Präsident, ich verweise auf die Vorlage.

Vielen Dank für diesen ausführlichen Bericht.

(Beifall)

Wird dazu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Einzelberatung. Das Wort hat Frau Abgeordnete Tenor-Alschausky.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute liegt uns der Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Psychotherapeutenkammer und zur Änderung des Heilberufegesetzes zur zweiten Lesung vor. Wie wichtig das hohe Haus die Verabschiedung dieses Gesetzes erachtet, sieht man daran, dass wir das Thema am heutigen Freitagnachmittag ausführlich diskutieren.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Das Gesetz schafft für circa 1.000 Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten in Schleswig-Holstein die Möglichkeit, sich in einer eigenen Kammer zu organisieren. Grundlage des uns vorliegenden Gesetzentwurfs ist das im Juni 1998 auf Bundesebene verabschiedete Psychotherapeutengesetz, in dem erstmals die Berufe der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten anerkannt wurden. Seitdem gilt die Psychotherapie gegenüber den Krankenkassen als ärztliche Behandlung. Patientinnen und Patienten können psychotherapeutische Leistungen jetzt ebenso selbstverständlich in Anspruch nehmen wie zum Beispiel den Besuch bei einer Augenärztin. Zuvor war ein aufwendiges Antrags- und Genehmigungsverfahren bei den Krankenkassen nötig.

Nach anfänglichen Schwierigkeiten haben sich in Schleswig-Holstein die Allgemeinen Ortskrankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung über Eckpunkte bei der Bezahlung der psychotherapeutischen Leistungen geeinigt, sodass diese Schwierigkeiten nicht mehr auftreten.

Bislang bestehen in Schleswig-Holstein vier Kammern der Heilberufe: die Ärztekammer, die Apothekerkammer, die Tierärztekammer sowie die Zahnärztekammer. Nach Maßgabe des vorliegenden Gesetzentwurfs kommt die Psychotherapeutenkammer als fünfte Kammer hinzu. Die Kammern haben die Aufgabe, die Qualität des Berufsstandes zu wahren, den öffentlichen Gesundheitsdienst bei seinen Aufgaben zu unterstützen, die Berufspflichten der Kammermitglieder zu regeln, einen Notfallbereitschaftsdienst sicherzustel

len, die beruflichen Belange der Kammermitglieder wahrzunehmen und das Verhältnis der Kammermitglieder untereinander und zu Dritten zu gestalten.

In der letzten Sozialausschusssitzung wurde vonseiten des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz mitgeteilt, dass alle Beteiligten ihre Zufriedenheit mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geäußert haben.

(Lothar Hay [SPD]: Sehr gut!)

Meine Fraktion teilt diese Zufriedenheit.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Zu begrüßen ist insbesondere, dass der Errichtungsausschuss seine Arbeit aufnehmen kann und dass Angehörigen der beiden eigenständigen Berufe Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten angemessen vertreten sind. Wichtig scheint mir auch die Regelung der Weiterbildung in § 53 b:

„Die Weiterbildung umfasst insbesondere die Vertiefung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Feststellung, Heilung und Linderung von Störungen, bei denen eine psychotherapeutische Behandlung angezeigt ist, einschließlich der Wechselbeziehungen zwischen Mensch und Umwelt sowie die notwendigen Maßnahmen der Rehabilitation.“

Lassen Sie uns den vorliegenden Gesetzentwurf verabschieden in der Hoffnung, dass das Psychotherapeutenkammergesetz dazu beiträgt, die Arbeit der Psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten noch effektiver zu gestalten.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Ich erteile das Wort Herrn Abgeordneten Kalinka.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seitens der Psychotherapeutinnen und -therapeuten - so hat uns die Landesregierung wissen lassen - besteht der Wunsch, rasch die Einrichtung einer eigenen Kammer zu ermöglichen. Durch unser Ja zum vorliegenden Gesetzentwurf bekunden wir dazu unsere Bereitschaft.

Im November wurde der Gesetzentwurf dem Landtag zugeleitet, im Dezember 2001 wird er einvernehmlich verabschiedet. Das ist ein Zeichen guter Kooperationsbereitschaft im Landtag, wo das möglich ist.

(Werner Kalinka)

Wir verlassen uns dabei auf die Landesregierung, die sich im Gespräch mit allen Beteiligten und angrenzenden Bereichen wie den Ärzten um eine möglichst einvernehmliche Lösung bemüht hat. Wir selbst haben eine Anhörung nicht durchführen können, sondern wir haben das Gespräch mit Ihren Fachbeamten gesucht, Frau Moser. Wir haben dabei einen guten Eindruck und die Überzeugung gewonnen, dass der Gesetzentwurf auf guter Grundlage steht.

Rund 1.000 Psychotherapeutinnen und -therapeuten haben in Schleswig-Holstein ihr Interesse an einer Niederlassung bekundet - eine Zahl, die die Erwartungen sicherlich übertroffen hat.

Durch die Gründung einer eigenen Kammer schaffen sie sich eine eigene Interessenvertretung. Überlegungen, diese gemeinsam mit der Ärztekammer zu haben, wollten beide Seiten nicht. Dennoch wird sicherlich zu überprüfen sein, inwieweit organisatorisch gemeinsame Grundlagen geschaffen werden - handelt es sich doch beiderseits um medizinische Heilberufe. Einzelne Punkte wie die Ausrichtung der Grundrichtungen und Fragen der Weiterbildung werden sicherlich noch eine große Rolle in den weiteren Erörterungen spielen.

Eines ist auch klar: Eine eigene Kammer lässt sich nur über die Beiträge ihrer Mitglieder finanzieren und die sollten möglichst niedrig sein. Sie sind es dann, wenn möglichst kostengünstig gearbeitet wird. Insoweit wird sich die Frage stellen, wie die Form der organisatorischen Zusammenarbeit genutzt werden kann.

Die CDU stimmt dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu und wünscht der jüngsten Kammer in unserem Land viel Erfolg.

(Beifall bei CDU, FDP und der Abgeordneten Wolfgang Baasch [SPD], Renate Gröpel [SPD] und Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Garg das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich hoffe, es wird mir niemand als Geringschätzung auslegen, wenn ich auf meine Redezeit verzichte und Ihnen meinen Redebeitrag sozusagen zu Weihnachten schenke. Frau Ministerin, wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall im ganzen Haus)

Ich erteile Frau Abgeordneter Birk das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde hier aufgefordert, das zu unterbieten.

(Beifall der Abgeordneten Holger Astrup [SPD] und Jutta Schümann [SPD])

Zwei Sätze noch dazu! Auch wir unterstützen den Gesetzentwurf. Endlich sind die Psychotherapeuten nicht mehr am Gängelband der Ärzte. Ich darf hier noch einmal daran erinnern, dass im zweiten Halbjahr 1999 überall in der Bundesrepublik plötzlich das Budget für die Psychotherapie nicht mehr ausreichte, weil es offensichtlich für andere Arztgruppen verwendet wurde. Spätestens nach diesem Ereignis, das in vielen Bundesländern viele Fachleute unter den Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in den Ruin getrieben hat, war es überfällig, dass wir eine Kammer bekommen.

Auch wenn wir auf eine solche Zwangsinstitution durchaus ein kritisches Auge werfen, muss angesichts dessen, dass wir nun einmal ein Kammersystem in Deutschland haben, auch diese Berufsgruppe ihre Kammer finden.

Nachdem es sehr lange Auseinandersetzungen unter den sehr vielfältigen Berufsverbänden gegeben hat, ist es dem Ministerium gelungen, alle an einen Tisch zu bringen, alle auf diesen Gesetzentwurf zu vereinigen, die Weiterbildung zu regeln und so weiter.

Ich wünsche der Kammer, wenn sie sich jetzt gründet, viel Erfolg und Durchsetzungskraft und auch eine Weiterentwicklung der Psychotherapie in fachlicher Hinsicht. Gerade dafür bietet ja auch die Kammer eine Möglichkeit. Weil wir uns hier alle einig sind, können wir schnell zur Abstimmung schreiten.