Ich wünsche der Kammer, wenn sie sich jetzt gründet, viel Erfolg und Durchsetzungskraft und auch eine Weiterentwicklung der Psychotherapie in fachlicher Hinsicht. Gerade dafür bietet ja auch die Kammer eine Möglichkeit. Weil wir uns hier alle einig sind, können wir schnell zur Abstimmung schreiten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich wurde gebeten, mich den Worten von Herrn Dr. Garg anzuschließen. Dem kann ich leider nicht folgen, aus dem ganz einfachen Grunde, dass wir - wie ich bereits im Sozialausschuss angekündigt habe - diesem Gesetz nicht zustimmen können. Das werde ich Ihnen jetzt erklären.
Der Hintergrund für die Einrichtung der Psychotherapeutenkammer ist natürlich sehr erfreulich: Konnte sich früher jeder Pferdeflüsterer Psychotherapeut nennen, eine Couch kaufen und im Leben anderer Menschen herumpfuschen, so hat der Staat jetzt endlich die Verantwortung dafür übernommen, dass Bauernfänger und Scharlatane nicht länger psychotherapeutische Dienstleistungen anbieten dürfen. Das kann man nicht hoch genug einschätzen. Die logische Folge daraus ist, dass sich die Psychotherapeuten auch organisieren wollen und müssen.
Bereits mit dem Psychotherapeutengesetz aus dem Jahr 1998 sind bestimmte Berufe als eigenständige und eigenverantwortlich behandelnde Heilberufe geschaffen worden. Den Ländern wurde auferlegt, entsprechende Kammern für Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen und -therapeuten zu errichten. Dadurch können diese Aufgaben im Wege der Selbstverwaltung geregelt werden.
Mit Verabschiedung des Gesetzes zur Errichtung einer Psychotherapeutenkammer erhalten circa 1.000 Personen eine eigene Kammer. Diese Institution soll Berufspflichten und deren Erfüllung sowie die Erhebung von Daten und deren Verarbeitung regeln. Diese Aufgaben hätten ansonsten durch die Landesverwaltung wahrgenommen werden müssen.
Aber es handelt sich eben nicht nur um die Errichtung einer Psychotherapeutenkammer, sondern es finden durch die Änderung des Heilberufegesetzes ganz erhebliche Änderungen statt, die Auswirkungen auf die anderen Heilberufe haben. Die Rügeerteilung entfällt aus dem Gesetz. Darüber hinaus wird - was sehr erfreulich ist - in § 5 die Qualitätssicherung genauer als vorher ausgeführt. Die Kammern können nunmehr nähere Bestimmungen zur Qualitätssicherung treffen und insbesondere die Erteilung von Qualitätszertifikaten regeln. Das wird hoffentlich langfristig zur Weiterentwicklung der Berufe beitragen, die durch das Heilberufegesetz umfasst werden - und nicht nur der Psychotherapeuten.
Grundsätzlich ist es aber gut, eine Instanz für die Psychotherapeuten einzurichten. Aber wir haben in diesem Hause schon mehrmals gesagt, dass wir nach wie vor gegen das Kammersystem sind. Das aus der alten berufsständischen Ordnung abgeleitete Kammerwesen ist kein geeignetes und zeitgemäßes Instrumentarium zur Vertretung berufsmäßiger Interessen und Überwa
chung von ordnungsgemäßer Aufgabenerfüllung. Aus diesem Grunde und weil der SSW die Kammern mit ihrer Zwangsmitgliedschaft, wie sie bisher organisiert sind, ablehnt, werden wir dem Gesetz nicht zustimmen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Grund, Entstehung, Inhalt, Machart und Akzeptanz des Gesetzes sind hier ausreichend gewürdigt worden. Ich bedanke mich dafür und für das Interesse, dass hier in zweiter Lesung eine Aussprache stattfindet. Ich bedanke mich für die überwiegend signalisierte Zustimmung. Das macht es uns möglich, jetzt sehr schnell mit der Errichtung der Kammer zu beginnen.
Die grundsätzliche Ablehnung des Kammersystems muss ich so hinnehmen. Allerdings können nun nicht just die Psychotherapeuten als jüngster Kammerberuf darunter leiden.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit schließe ich die Beratung. Der Stein, den die Sozialpolitiker bei mir im Brett haben, ist größer als das Brett selbst.
Ich lasse über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei Enthaltung der Abgeordneten des SSW sowie mehrerer Abgeordneter der SPD ist dieses Gesetz angenommen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Der Landtag hat im Juli die Landesregierung um einen Bericht über die Maßnahmen der GMSH zur Reduzierung der Kosten für Ver- und Entsorgung bei den Landesliegenschaften gebeten. Bereits zuvor wurde unter Einbindung von Fachleuten der GMSH, der IB und dem Land ein Konzept erarbeitet und durch das Kabinett am 16. Juli 2001 gebilligt. Mit dem Konzept sollen dem im Geschäftsbesorungsvertrag festgelegten Ziel entsprechend die Kosten um 20 % reduziert werden.
Das Konzept bildet mit den zwei Teilkonzepten Energiekosten und Entsorgungskosten die Grundlage des Ihnen nun vorliegenden Berichtes. Zusätzlich wird das Projekt zur Einführung eines Umweltmanagementsystems nach EG-Ökoaudit-Verordnung vorgestellt.
Die GMSH setzt zur Senkung der Energiekosten auf ein prozessorientiertes Energiemanagement. Der Gesamtprozess kann durch drei laufende Bewirtschaftungsaufgaben der GMSH, Betriebsoptimierung, Energiebeschaffung und Energiecontrolling, abgedeckt werden. Ergänzend wirkt ein vierter Bereich, der auf die Erarbeitung weiterführender Konzepte und die Durchführung gesonderter Energiesparmaßnahmen zielt.
In dem Bereich Betriebsoptimierung können allein durch Beratung und Aufklärung der Nutzer und Betreiber durch die GMSH unmittelbar erhebliche Einsparpotenziale erschlossen werden. Die optimale Einstellung, Überprüfung und Überwachung von Steuerungs- und Regelungseinrichtungen der heizungs- und raumlufttechnischen Anlagen wird ebenfalls im hohen Maße Energie sparen.
In dem Aufgabenkreis Energiebeschaffung werden die bestehenden Verträge überprüft, die vertraglichen Einsparpotenziale erkannt und effektive Abnahmeund Auslastungskonzepte erarbeitet werden.
Zu den Maßnahmen im Bereich Energiecontrolling zählen unter anderem objektspezifische und übergreifende Energieberichte und Bilanzen. Diese ermöglichen Vergleiche mit anderen Liegenschaften und eine fortlaufende prioritätsgesteuerte Analyse über die Effektivität möglicher Maßnahmen.
Zu dem vierten Konzeptbereich gehört die Einbindung der Dienststellen, um durch nutzerspezifische Maßnahmen das Energiesparverhalten der Nutzer zu för
In diesem Zusammenhang greift auch die Richtlinie des BMVBW. Das Bundesministerium hat für die Durchführung von Bundesbaumaßnahmen den „Leitfaden Nachhaltiges Bauen“ erlassen. Die Richtlinie zielt auf die Minimierung des Verbrauchs von Energie und Ressourcen sowie auf eine möglichst geringe Belastung des Naturhaushalts.
Wir haben die Ressorts und die GMSH gebeten, künftig auch bei hiesigen Baumaßnahmen den Leitfaden zu beachten. Dem Gedanken der Nachhaltigkeit wird hier weiteres Gewicht verliehen.
In dem Teilkonzept zur Senkung der Entsorgungskosten wird der Aufgabenbereich der Abfallentsorgung zurzeit hinsichtlich gesetzlicher Vorgaben, zu denen insbesondere das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zählen, aufgearbeitet. Das Abfallmanagement wird in Analogie zum Energiemanagement in prozessorientierter Form ausgestaltet. Ansatzpunkte sind Abfalldaten- und Vertragscontrolling, die zur laufenden Optimierung der Abfallentsorgung und zu weiterführenden Konzepten zur Abfallentsorgung führen sollen.
Mit Beschluss vom 16. Juli hat das Kabinett das Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten und das Ministerium für Finanzen und Energie gebeten, darauf hinzuwirken, dass bei der GMSH ein Umweltmanagementsystem/Ökoaudit eingeführt und eine Registrierung der GMSH im Europäischen Standortregister bis Ende 2003 angestrebt wird.
Ziel ist es, alle umweltrelevanten Aspekte des Standortes zu erfassen und auf dieser Basis weitere Verbesserungen vorzunehmen.
Auch wenn das Konzept erst im Juli dieses Jahres durch das Kabinett gebilligt wurde, so können wir Ihnen bereits heute einige konkrete Ergebnisse nennen und Prognosen aufstellen.
Im Bereich des Vertragscontrollings Strom sind bis Ende 2000 bereits gut 12 % der Ver- und Entsorgungskosten beziehungsweise 2,2 Millionen DM pro Jahr nachhaltig eingespart worden.
Durch investive Energiesparmaßnahmen können mindestens weitere 300.000 DM pro Jahr gespart werden. Detailliertere Aussagen können hierzu erst im Zuge der ingenieurmäßigen Bearbeitung getroffen werden.
Wichtig ist, dass alle Vertragspartner mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an der Erarbeitung und Umsetzung weiterer Einsparmöglichkeiten konsequent und erfolgsorientiert mitwirken. Die Landesregierung ist sicher, mit den vorgestellten Konzepten und Maßnahmen das Einsparziel des Geschäftsbesorgungsvertrages nachhaltig zu übertreffen. Dies sage ich in Vertretung des Kollegen Energieministers.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei SPD und SSW - Holger Astrup [SPD]: Ausgezeichnet! Gut vorgele- sen!)