Ich will deutlich sagen, eine Politik: „Was ihr habt, wollen wir auch haben“, sozusagen öffentlich durch das Land zu tragen, macht überhaupt keinen Sinn, sondern man muss deutlich abschichten, wer was am Besten kann unter der Maßgabe - das haben wir in diesem Parlament auch schon mehr als einmal gesagt -, dass es natürlich nachher zwei Klinikstandorte in einem Klinikkonzern gibt und dass das natürlich beinhaltet, es wird zwei Poliklinika geben, weil man den medizinischen Bereich nicht auseinander teilen kann. Es gibt also sozusagen hunderttausend Gewährleistungserklärungen.
In der Frage, wann und wo man jetzt entscheidet, wo der Verwaltungssitz sein soll, kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Es gibt gute Gründe für beide Standorte. Ich glaube, dass in Abwägung weiterer Entscheidungen und auch weiterer Zuweisungen von Schwerpunkten nach Kiel und nach Lübeck dann die Frage entschieden werden muss, wo der Verwaltungssitz ist. Insofern glaube ich, dass wir dort noch einen unaufgeregteren Prozess haben werden, als er bisher auf dem Weg ist.
Übrigens - letzter Satz; das will ich gern noch sagen steht es im Laufe des Gesetzgebungsverfahren natürlich jedermann frei - wir werden dazu dann auch noch Äußerungen treffen -, von sich aus einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten. Ich sage einmal, ich kann mir als Kieler Abgeordneter Lübeck vorstellen unter der Voraussetzung, dass das Gesamtpaket der Gewichtung der Schwerpunkte mit der Frage, wo welche Klinika und wo welche Leistungen und Kapazitäten vorgehalten werden, dann auch stimmig ist.
Es macht also keinen Sinn, eine Vorfestlegung zu treffen, ohne das Gesamtpaket zu bewerten. Deswegen bin ich in großer Gelassenheit in dem Wissen, dass die Klinika das bewältigen werden, was wir von ihnen verlangen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die politisch interessierte Möwe, die vorhin am Fenster aufund abging und die PISA-Debatte verfolgte, ist nicht
Die Hochschulmedizin in Schleswig-Holstein steht vor tief greifenden Einschnitten. Angesichts eines Defizits, das bereits im kommenden Jahr auf über 27 Millionen DM - und bis 2005 auf mehr als 42 Millionen DM - steigen wird, ist die Position der Universitätsklinika in der medizinischen Forschung - wie auch in der Krankenversorgung - gefährdet.
Ob die Fusionspläne der Landesregierung wirklich einen nennenswerten Beitrag zur Entlastung bringen können, steht in den Sternen. Zweifel sind angebracht. In den Uni-Klinika selbst glaubt kaum jemand an die Fusion und die damit verbundenen Erwartungen der Landesregierung. Bereits heute soll im Fakultätskonvent der Kieler Universität ein Spar- und Streichungskonzept im Volumen von 15 Millionen DM beraten werden. Auf die trügerischen Hoffnungen, die das Land in die Wirkung des Fusionsvorhabens setzt, geben die Hochschulmediziner hier in Kiel, aber - so denke ich - auch in Lübeck offensichtlich nicht sehr viel. Sie nehmen die Sache selbst in die Hand, bevor der Gesetzentwurf für die Fusion überhaupt in der parlamentarischen Diskussion angekommen ist.
Die Probleme bei der laufenden Finanzierung der UniKlinika stellen tatsächlich nur einen Teil der Probleme dar. Wir haben das vorliegende Berger-Gutachten nicht, Kollege Jürgen Weber.
- Gut! Man hört, dass dort ein Investitionsbedarf in der Größenordnung von 990 Millionen DM genannt wird, der abgedeckt werden müsse, um die Klinika in Kiel und Lübeck in allen Bereichen auf einen modernen Stand zu bringen. Das ist ein Investitionsdefizit von knapp 1 Milliarde DM. Es wäre gut, dazu Informationen von der Landesregierung zu erhalten, um die Sachlage entsprechend bewerten zu können.
Angesichts solcher Daten ist es besonders bemerkenswert, dass die Klinika in Kiel und Lübeck - trotz schwieriger Rahmenbedingungen hervorragende Leistungen vorweisen können. In Kiel sind die Drittmitteleinnahmen gegenüber dem Vorjahr von 19,3 auf 23,8 Millionen DM gestiegen. In Lübeck sind sie von 16,8 auf 18,2 Millionen DM gestiegen. Die steigende Anwerbung von Drittmitteln ist eindeutig ein Leistungsbeleg für beide Klinika. Ich mache das an einem Beispiel deutlich: Von den 300 Millionen DM, die die Bundesforschungsministerin für das deutsche HumanGenomprojekt auswirft, gehen immerhin 21 Millionen DM nach Schleswig-Holstein. Das liegt weit über der durchschnittlichen 3,5-Prozent-Quote, die Schleswig
Holstein aufgrund seiner Bevölkerungszahl im Ländervergleich erhalten würde. Es ist wirklich ein Leistungsausweis der Forscher in Lübeck und Kiel, dass wir in so hohem Maße an diesem wichtigen Forschungsgebiet partizipieren.
Von den 300 Millionen DM gehen fast 100 Millionen DM nach Bayern. Das sicherlich nicht deshalb, weil die rot-grüne Bundesregierung in Berlin den Freistaat Bayern so toll findet. Das liegt daran, dass es in Bayern Forschungseinrichtungen, Universitätsklinika und Universitäten gibt, die in der Lage sind, die Grundausstattung einzubringen, die man braucht, um in vielen Bereichen erfolgreich Drittmittel einwerben zu können. Ich warne vor einer Verschlechterung der Ausstattung unserer Universitätsklinika im Bereich der Zuschüsse für Forschung und Lehre, die dazu führen kann, dass wir in dem Wettbewerb, in dem wir bislang durchaus vorzeigbare Ergebnisse haben, in absehbarer Zeit nicht mehr mithalten werden können.
Wenn wir - wie die Ministerpräsidentin das für notwendig hält - zum Gesundheitsland Nummer eins werden und den Zukunftsmarkt Gesundheit auch für die Entwicklung unseres Landes erschließen, brauchen wir funktionsfähige und im Wettbewerb stehende Universitätsklinika. Dann dürfen wir keine Entwicklung zulassen, durch die die Verteilung auf die beiden Standorte zu idiotischen Ergebnissen führen würde. Über eine sinnvolle Arbeitsteilung muss man sich Gedanken machen. Dass an einem Standort die Herzchirurgie und an dem anderen die innere Medizin ist, kann man sich nicht vorstellen. Es gibt sicherlich Möglichkeiten einer Arbeitsteilung zwischen beiden Standorten. Nicht jeder muss alles haben, was der andere hat. Wenn aber funktionsfähige Uni-Klinika in Kiel und Lübeck erhalten bleiben sollen, was offensichtlich die Position der Sozialdemokraten ist, dann muss ein Grundbestand an Fächerbreite und Angeboten da sein. Sonst ist die ganze Sache am Ende völlig idiotisch.
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe den Bericht mit Interesse gelesen und möchte einiges daraus hervorheben. Auf Zahlen sind meine Vorredner schon eingegangen. Das brauche ich nicht zu wiederholen. Dieser Geschäftsbericht ist eine Mischung aus Bilan
zen, Inhalten und Perspektiven für die Klinika. Es fällt der Hinweis auf, dass die DRGs zukünftig ein Kalkulieren schwerer machen. Es besteht die Sorge, dass sich die Hochschulpolitik in den Messeinheiten der Krankenkassen nicht niederschlagen wird. Das wird ein Problem aller Hochschulklinika sein. Es wird interessant, wie ein Bundesland in seiner Kleinheit - im Vergleich zu Nordrhein-Westfalen oder Bayern - mit zwei so großen Hochschuleinheiten, die jeweils zwei riesige Klinika haben, auf diese Herausforderung reagiert. Das wird für andere Bundesländer sicher wegweisend sein. Trotzdem kann nicht so getan werden, als wäre dies nur ein jeweiliges Problem der Klinika in Kiel oder Lübeck. Es muss eine Gesamtantwort geben. Das ist eine bundesweite Ansage an die Gesundheitsfachleute.
Wie vernetzen sich die Klinika mit ihrem Umfeld? Diese Frage wird von beiden Klinika sehr unterschiedlich beantwortet. Kiel geht sehr ausführlich darauf ein, in welchen Bereichen mit städtischen Einrichtungen oder der Psychiatrie kooperiert wird oder eine Kooperation angedacht ist. Ich würde mir eine ähnliche inhaltliche Darstellung auch von Lübeck wünschen, denn auch da gibt es ein vielfältiges Netz an Kooperationen, sei es auch mit Einrichtungen, die nicht in Schleswig-Holstein liegen. Wenn so ein Bericht komplett sein soll und man inhaltliche Entwicklungen sehen möchte, dann wäre es eine zukünftige Anforderung an die Fusion, dass für uns Parlamentarier solche Entwicklungslinien ersichtlich werden.
Zu den Finanzen! Die Lübecker weisen auf Seite 25 darauf hin, dass sie im Institut für Radiologie ein alternatives Finanzierungskonzept in Form eines Nutzungsmodells für die komplette Erneuerung der bildgebenden Geräte und die überfällige Ausstattung der Abteilung Neuroradiologie in der Gesamthöhe von circa 20 Millionen DM ausgearbeitet haben. Es wird angekündigt, dass das Modell in diesem Jahr umgesetzt werden soll. Weil mich interessiert hat, welche neuen Finanzierungsformen sich da auftun, habe ich mich erkundigt. Frau Ministerin, ich habe bedauerlicherweise erfahren, dass der Finanzminister einen Strich gezogen und gesagt hat: Es gehen uns Bundesmittel verloren, wenn wir das selber finanzieren oder durch eine Methode, die durch ein externes Gutachten belegt wurde, die Klinik finanzieren lassen.
Inzwischen hat man sich auf einen Kompromiss geeinigt. Der ursprüngliche Entwurf, die Gesamtkonzeption neu zu machen, was insbesondere für die Neuroradiologie überfällig war, weil dies ein innovativer Wissenschaftszweig ist, der entsprechende Gerätschaften braucht, wurde nur in einer kleinen Lösung realisiert. Ich will damit nicht ein Plädoyer dafür halten, an diesem Kompromiss in Lübeck wieder etwas zu ändern.
Ich bitte aber darüber nachzudenken, in welcher Form zukünftig Zuweisungen des Landes und des Bundes an dieses Universitätsklinikum, das eine neue Rechtsform bekommen soll, ausgewiesen werden. Werden Bundesmittel abgegriffen? Werden Landesmittel als Zuweisung abgearbeitet? Was wird den Klinika im Sinne eines eigenständigen Wirtschaftens aus eigener Kraft zugemutet? Wenn es um die Fusion geht, sollten wir diese Fragen in Zukunft sehr gründlich untersuchen: Was ist dabei unsere Rolle als Parlamentarier und Haushaltsverantwortliche? Was ist von den Klinika aus eigener Kraft zu leisten? Das betrifft auch das Thema Investitionen im baulichen Bereich.
Wir haben als Land den - wie ich finde, nicht gerade günstigen und aus alter Zeit stammenden - Vertrag mit den Krankenkassen, der insofern eine ungeordnete Finanzsituation hinterlässt, als viele für die Drittmittelanforderung zuständig sind: Die Krankenkassen zukünftig - mit der DRG-Abrechnungsmethode, das Land für Investitionen und die Klinika aus eigener Kraft.
Um hier Klarheit und Transparenz zu haben und zu wissen, was einzelne Leistungen tatsächlich kosten, brauchen wir einige Parameter mehr, als wir sie aus dem Zahlenwerk entnehmen können. Auch dieses Zahlenwerk muss für uns so transparent gemacht werden, dass wir die unterschiedlichen Finanzströme und ihre Entwicklung nachvollziehen können. Wir werden sicher im Bildungsausschuss noch ausführlich über das Thema sprechen.
Ich wünsche mir zukünftig in einem solchen Bericht nicht nur eine Bilanz über neue wissenschaftliche Kooperationen und darüber, dass die Einnahmen und Ausgaben in Ordnung sind, sondern auch Auskunft darüber, wieweit es den Klinika gelungen ist, dem Anspruch der Frauengleichstellung Rechnung zu tragen und in Forschung und Lehre Frauen mehr als bisher zu beteiligen. Wir haben in beiden Klinika hauptamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte. Sie sind auch in herausragenden Gremien tätig, die meiner Ansicht nach gut daran tun, die Arbeit dieser Fachfrauen und ihre Ergebnisse, für die die gesamte Universität Verantwortung übernehmen muss, zu dokumentieren.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn der Bericht der Landesregierung deutlich macht, dass die beiden Universitätsklinika, Kiel und Lübeck, für 2000 einen ausgeglichenen Haushalt aufweisen, wissen wir, dass es unter anderem aufgrund der angespannten Haushaltslage des Landes künftig immer schwieriger wird, beide Klinika in bisheriger Form finanziell zu fördern. Auch die geplante Einführung der diagnosebezogenen Fallpauschalen bringt Unwägbarkeiten mit sich und noch ist nicht sicher, inwieweit sich diese auf die Einnahmeseite des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein auswirken wird.
Die Kürzungen der letzten Jahre konnten die Klinika durch einschneidende Einsparungen, strukturelle Umschichtungen im Personalbereich sowie zunehmende Wirtschaftlichkeit in der Betriebsführung ausgleichen. In den Krankenhäusern sind etwa 70 % der Kosten Personalkosten. Daher ist davon auszugehen, dass genau in diesem Bereich der überwiegende Teil der Einsparungen der letzten Jahre erzielt wurde. Dies ist jedoch ein Weg, der nur in begrenztem Umfang und für begrenzte Zeit beschritten werden kann. Daher scheint die Fusion der Klinika der richtige Weg zu sein, um Synergieeffekte und Einsparpotenziale durch eine gemeinsame Leistungserbringung und Schwerpunktbildung zu erzielen und um die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulmedizin in Schleswig-Holstein zu stärken.
Als die Landesregierung vor etwa einem Jahr die Pläne zur Zusammenführung bekannt gab, hat sie für viel Unruhe in den Klinika gesorgt. Seitdem ist an beiden Standorten viel geschehen, um die faktische Zusammenführung voranzubringen. An beiden Klinika wird aus eigener Kraft an Konzepten gearbeitet, um die Basis für die Fusion zu schaffen. Gleichzeitig wird mit Hilfe externer Beratungsgesellschaften in einem Zweistufenplan der Prozess der Zusammenführung unterstützt. Parallel hierzu wurde von der Landesregierung ein Gesetzentwurf erarbeitet, der - wie wir wissen - in dieser Woche im Kabinett beschlossen wurde. Damit hat die Landesregierung das Gesetzgebungsverfahren für die Zusammenführung der Universitätsklinika eingeleitet.
Wir wissen auch, dass diese Fusion in erster Linie aufgrund der künftigen finanziellen Unwägbarkeiten für die Universitätsklinika Kiel und Lübeck vorangebracht werden muss. So prognostiziert die Beratungsgesellschaft Roland Berger für beide Klinika Defizite von 30 bis 40 Millionen DM. Dieser Entwicklung gilt es natürlich entgegenzuwirken. Wir dürfen jedoch nicht dem Irrglauben erliegen, dass mit der in Aussicht gestellten Fusion heute schon alles besser und günsti
ger werden würde. Denn natürlich kostet auch die Fusion selbst Geld. Die eingesetzten externen Beratungsunternehmen arbeiten nicht umsonst. Das Personal der Uni-Klinika ist zunächst erheblich mehr belastet, da mit der Fusion verbundene Aufgaben von den Mitarbeitern wahrgenommen werden müssen. Zu berücksichtigen ist zudem, dass diese Aufgaben in den meisten Fällen anspruchsvoll sind und deshalb gerade die qualifizierten Mitarbeiter überproportional eingebunden werden.
Es ist wichtig, dass die sich aus der Fusion ergebenen Einsparungen realistisch eingeschätzt werden. Die von der Beratungsfirma Berger prophezeiten Einspareffekte werden sich nämlich erst in einigen Jahren bemerkbar machen. Ob sie denn wie vorhergesagt eine Summe von 20 bis 40 Millionen DM pro Jahr erreichen, sei noch dahingestellt.
Die Entscheidung über den künftigen Sitz des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein ist - das wissen wir - von der Landesregierung mehrmals verschoben worden. Nun wurde die Verantwortung an den noch zu bildenden Aufsichtsrat übertragen und damit auf 2003 vertagt, um in den Klinika nicht für Unruhe und Ärger zu sorgen und die Konkurrenzsituation nicht noch zu verstärken. Doch gerade die fehlende Entscheidung führt zu noch mehr Konkurrenz und zu noch mehr Verunsicherung.
Denn Spekulationen werden dadurch Tür und Tor geöffnet. Die Situation wird nicht besser dadurch, dass diese Entscheidung immer wieder vertagt wird. Jedes Klinikum wird darum kämpfen, den Sitz für sich zu gewinnen. Mit anderen Worten: Wir fordern die Landesregierung auf, nicht mit verdeckten Karten zu spielen. Erst wenn alle wissen, woran sie sind, wird es gelingen, die Kräfte zu bündeln und ein Großklinikum für die Zukunft wettbewerbsfähig zu machen.
Dazu noch eine Bemerkung. Ich denke nicht, dass wir diese Debatte unabhängig von der Frage führen können, was mit dem Bereich Medizin in der Zukunft in Schleswig-Holstein insgesamt passieren wird, ob es also nur eine Fakultät geben oder wie sich die Struktur sonst darstellen wird. Beide Diskussionen müssen parallel zueinander geführt werden.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung. Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung vor der abschließenden Beratung dem Bildungsausschuss zu überweisen.
Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist einstimmig so beschlossen.
Ich beabsichtige, um 15 Uhr mit dem Tagesordnungspunkt 5 - Gesundheitsdienstgesetz - weiterzumachen. Ich sehe keinen Widerspruch. Dann werden wir so verfahren. Ich wünsche Ihnen eine gute Mittagspause.