Ich beabsichtige, um 15 Uhr mit dem Tagesordnungspunkt 5 - Gesundheitsdienstgesetz - weiterzumachen. Ich sehe keinen Widerspruch. Dann werden wir so verfahren. Ich wünsche Ihnen eine gute Mittagspause.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst - Gesundheitsdienst-Gesetz (GDG)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unter der Drucksachennummer 15/1403 finden Sie die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Der Sozialausschuss hat den Gesetzentwurf in zwei Sitzungen, zuletzt am 29. November 2001, beraten und empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktionen von CDU und FDP, den Gesetzentwurf in der Fassung der rechten Spalte der Gegenüberstellung anzunehmen. Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf der Landesregierung sind durch Fettdruck kenntlich gemacht.
(Lothar Hay [SPD]: Wie dringend notwendig dieses Gesetz ist, sieht man am Gesundheits- zustand der Abgeordneten!)
Es ist geschafft! Nachdem die Institutionen und Verbände ihre Stellungnahmen eingereicht haben und die Anregungen und Wünsche im Rahmen des Machbaren in das Gesetz eingeflossen sind, liegt heute der Entwurf zur Entscheidung vor. Wir können dieses Gesundheitsdienstgesetz wahrlich als einen Meilenstein, als sehr gelungen bezeichnen.
Schon in der ersten Lesung habe ich darauf hingewiesen: Dieses Gesetz ist den Bedürfnissen der Kreise und kreisfreien Städte angepasst. Sie haben die große Möglichkeit, ein echtes Gesundheitsmanagement zu betreiben, die Ausführung eines Gesetzes, das in vielen Bereichen ausdrücklich von Kannbestimmungen spricht.
Ich habe mich schon sehr über die Stellungnahme der Ärztekammer gewundert, die nunmehr bezweifelt, dass eine Verwaltungsfachfrau oder ein Verwaltungsfachmann ein Gesundheitsamt leiten kann. Keiner hat die Kompetenz und Arbeit der Amtsärzte oder sonstiger medizinischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter infrage gestellt. Es wäre aber mit Sicherheit eine Entlastung der Ärzte, wenn Verwaltungshandeln nicht mehr Teil ihrer Arbeit wäre. Natürlich kann und darf ich wiederhole mich: kann und darf! - eine Verwaltungsfachkraft an der Spitze die Aufgaben eines Arztes nicht wahrnehmen. Natürlich brauchen wir weiterhin fachlich versierte Ärzte im Gesundheitsdienst, um zum Beispiel die anfallenden Arbeiten sowie die hoheitlichen Aufgaben nach dem Infektionsschutzgesetz oder nach dem PsychKG wahrzunehmen.
Meine Damen und Herren, Herr Kalinka, die Behauptung, die Bevölkerung sei „schutzlos gegen Bioterror“, halte ich, gelinde gesagt, für frech und der Öffentlichkeit gegenüber unverantwortlich.
Herr Kalinka, es ist schon interessant, wie Sie auf jeden Zug aufspringen, der Ihnen die Möglichkeit gibt, Ihren Hang zur Profilierung zu pflegen.
Gestern war noch „alles Quatsch mit dem AnthraxAlarm“ und heute die Behauptung, es werde nicht genug getan! Sie machen sich unglaubwürdig, Herr Kalinka. Unglaubwürdig!
Zurück zum Gesundheitsdienstgesetz! Wir bleiben dabei: Hatten wir bis zur Novellierung schon ein gutes Gesundheitsdienstgesetz, so ist das uns nun vorliegende in einigen Bereichen ergänzt und verbessert worden.
- Sei einmal ruhig, Kollege Schlie! - Wir hatten in diversen Sitzungen mit erneuten Nachfragen und fruchtbaren Diskussionen mit den beteiligten Verbänden und Institutionen die Ihnen nunmehr vorliegenden Änderungsanträge der Regierungsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzustimmen. Ich denke, jeder hier im Haus kann dem Gesetz zustimmen.
Unter den Punkten eins und zwei der Änderungsanträge sind mehr formale, redaktionelle Änderungswünsche berücksichtigt worden. Mit dem Punkt drei wollen wir im Bereich der Gesundheitsberichterstattung zumindest einmal in einer Legislaturperiode einen Bericht zur Auswertung erhalten. Dieser Bericht soll unter anderem die Möglichkeit zum Austausch zum Beispiel innerhalb der kommunalen Familie eröffnen.
Im Bereich der Zahnerkrankungen und hier besonders der Gruppenprophylaxe wollen wir eine Ausdehnung auf andere relevante Gruppen.
Wenn ich schon von Ausdehnung, von Berücksichtigung, von Gruppen und von Personen rede, gilt dies natürlich auch für den unter Punkt fünf unseres Änderungsantrags erwähnten Personenkreis. Im letzten Punkt geht es erneut um eine eher redaktionelle Änderung. Alle anderen Paragraphen im Gesetzentwurf sind Handwerkzeug für eine gute, kostengünstige und effektive Arbeit mit einem modernen Gesundheitsdienstgesetz.
Sie haben für die Äußerung der Ärztekammer wieder einmal die Klinge gezogen, sich wie ein Ritter vor sie gestellt. Ich sage Ihnen hier und heute: Die Stellungnahme des Ministeriums war okay; nichts ist hier stillos und arrogant. Ich habe Ihnen anhand des Beispiels der Leitung eines Gesundheitsamtes deutlich gemacht, wie die Ärztekammer fälschlicherweise Alarm geschlagen hat. Sie haben hier wirklich Äpfel mit Birnen verglichen. Begreifen Sie es bitte endlich. Lesen Sie die Begründung zum Gesetzestext. Dann werden auch Sie den Inhalt verstehen. Wo, bitte, Herr Kalinka, hat die erwähnte Ärztekammer Stellung bezogen? - Ich habe in den Stellungnahmen nichts gesehen.
Ich komme zum Schluss. Dieses Ihnen vorliegende novellierte Gesundheitsdienstgesetz gibt die Möglichkeit der übergreifenden, interkommunalen Zusammenarbeit, wie in § 4 ausdrücklich beschrieben. Dieses Gesetz garantiert eine Einbindung in kommunales Handeln, wie in § 5 ausdrücklich erwähnt. Es gibt beispielsweise die Möglichkeit der Entlastung, etwa der Einbindung der niedergelassenen Ärzte. Zu dieser positiven Regelung hat die Ärztekammer überhaupt nichts gesagt. Das ist schon interessant.
Kurzum noch einmal: Moderne Zeiten fordern modernes Handeln, fordern ein solches Gesundheitsdienstgesetz. Es wird die gesteckten Erwartungen erfüllen. Dessen sind wir uns sicher. An Sie, Frau Ministerin, noch einmal Dank für die geleistete Arbeit!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Kollege Beran hat uns - wie ich denke - in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Sozialausschusses heute Morgen einen Weihnachtsmann überreicht. Herzlichen Dank für die Zusammenarbeit!
Ich möchte mich ausdrücklich bei Ihnen bedanken, Herr Beran. Vor 14 Tagen in der Sozialausschusssitzung in Norderstedt hatten Sie, nachdem wir unsere Vorschläge mündlich vorgetragen haben, angeregt, noch einmal zusammenzukommen, um darüber zu
beraten. Leider bestand bei der Mehrheit von SPD und Grünen keine Bereitschaft, noch einmal zu diskutieren. Sie sollten schon einen etwas kritischeren Maßstab anlegen. Immerhin haben die Kassen des Landes gesagt, dieser Gesetzentwurf sei nicht gesetzesreif.