Krankenkassen, Ärztekammer, Landesverband der öffentlich angestellten Ärzte, Wohlfahrtsverbände, Landkreistag, also die fachlichen kompetenten Organisationen, haben Vorschläge unterbreitet. Es ist bedauerlich, dass Sie die Chancen zur Verbesserung nicht genutzt haben.
Sie kritisieren uns gelegentlich dafür, dass wir nicht genug eigene Vorschläge haben. In dem Fachbereich, den ich vertrete, machen wir eigene Vorschläge, unterbreiten sogar Gesetzesalternativen. Sie haben bis heute nicht einen einzigen inhaltlich vernünftigen anderen Vorschlag gemacht. Das ist der Punkt, über den wir uns zu unterhalten haben.
Es ist geradezu zum Schmunzeln, dass Frau Hinrichsen vom SSW als einzigen guten Beitrag beisteuert, dass wir schon im Jahr 2004 einen Bericht erhalten sollten. Ein bisschen mehr kritische Distanz zur Regierung könnte manchmal nicht schaden.
Die wesentlichen konkreten Vorschläge, die wir unterbreitet haben, konzentrieren sich auf folgende Punkte.
Erstens. Die Aufgaben der Gesundheitsämter sollten präzisiert werden. Ein Katalog von Unverbindlichkeiten wird der Sache nicht gerecht.
Es gehört sehr wohl zu den Aufgaben eines Gesundheitsamtes, sich mit Fragen des Verbraucherschutzes, der Heimaufsicht und des Katastrophenschutzes auseinander zu setzen und sich damit zu befassen.
Die Ärztekammer des Landes mahnt dies an und vonseiten des Ministeriums wird geantwortet, es würden Äpfel mit Birnen verglichen.
Wer der Ärztekammer eines Landes in einer ärztlichen Frage unterstellt, sie könne Äpfel von Birnen nicht unterscheiden, muss sich Fragen nach seinem eigenen Selbstverständnis gefallen lassen.
Zweitens. Wir als CDU verlangen, dass Kreise und kreisfreie Städte vom Land die Kosten erstattet bekommen, die ihnen in Wahrnehmung neuer Aufgaben nach diesem Gesetz entstehen. Machen Sie doch Ernst damit, dass die Kommunen die Kosten erstattet bekommen, wenn sie vom Land neue Aufgaben übertragen bekommen. Machen Sie Ernst damit, im Land das Konnexitätsprinzip durchzusetzen, und halten Sie die Kommunen von diesen Kosten frei.
Drittens: Weniger Bürokratie! In § 4 - ich weiß, es ist nüchterne Materie, aber ich bitte Sie, kurz zuzuhören
- Sie hören zu; ich danke für die Aufmerksamkeit! Ich bitte, dem Text zuzuhören: Die Träger des öffentlichen Gesundheitsdienstes, öffentliche Planungsträger und andere Stellen haben sich gegenseitig bei allen Planungen und Maßnahmen, die für gesundheitliche Belange der Bevölkerung bedeutsam sind, rechtzeitig anzuhören.
Der Gesetzgeber sollte den Behörden nicht vorschreiben, wie sie sich gegenseitig zu informieren haben. Das ist entschieden zu viel. Hier wäre weniger mehr. Dies sind einige der Beispiele.
Viertens: Gesundheitshilfe! Auch wir sind dafür, die Gesundheitshilfe - wie es der Landkreistag vorgeschlagen hat - den Migrantinnen und Migranten und den Obdachlosen besonders anzubieten. Aber ich bitte Sie dann auch, den nächsten Schritt zu machen und dem Vorschlag zu folgen, den der Landkreistag gemacht hat, nämlich dies auch besonders den älteren Menschen angedeihen zu lassen. Das wäre in unserer Zeit ein gutes Signal.
Als Fünftes haben wir den Vorschlag gemacht, ein Stück mehr Privatisierung einzuführen, wo das sinnvoll ist.
Die Redezeitbegrenzung auf fünf Minuten erlaubt es mir nicht, länger zu sprechen, aber ich möchte am
Ende noch einen Wunsch äußern: Wenn Sie zum neuen Jahr, am Silvesterabend, darüber nachdenken, was Sie sich politisch fürs nächste Jahr vornehmen wollen, würde es mir schon genügen, wenn Sie sich sagen: Wenn die Opposition bessere Vorschläge macht, werden wir sie nicht nur deshalb ablehnen, weil sie von der Opposition kommen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kalinka, sehr geehrter Herr Kollege Jahner, manchmal liegt die Wahrheit irgendwo dazwischen. Ich kann mich weder diesem euphorischen Beitrag des Kollegen Jahner noch dem sehr engagiert vorgetragenen Beitrag des Kollegen Kalinka anschließen. Aus der Sicht der FDP kommt es mit dem Entwurf des Gesundheitsdienstgesetzes, das wir heute verabschieden wollen, zu einer - das ging bei Ihnen, Herr Jahner, ein bisschen unter - komplett neuen Ausrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Nach der Abkehr von festgelegten Zielen soll jetzt die Steuerung betont werden. Auf der Basis von zu erstellenden Gesundheitsberichten werden die eigentlichen Gesundheitsziele durch die Kommunen selbst definiert und die Erreichung dieser Ziele initiiert und koordiniert. Die Umsetzung dieser Ziele muss dann nicht notwendigerweise durch den öffentlichen Gesundheitsdienst selbst erfolgen. Das finden wir völlig in Ordnung, Herr Kalinka.
Im neuen Gesundheitsdienstgesetz wird der Wille formuliert, den Kommunen weitere Freiheiten im Bereich der Gesundheitsförderung und Gesundheitsberichterstattung einzuräumen. Das soll den Kommunen ermöglichen, ein modernes, flexibel agierendes, für den Bürger attraktives Dienstleistungs- und Servicesystem zu schaffen. Der öffentliche Gesundheitsdienst muss dabei nicht notwendigerweise alles selbst erfüllen. Auch das finden wir grundsätzlich richtig. Es geht darum, dass die Kommunen selbst entscheiden können, was sie im Rahmen der Gesundheitsförderung leisten können und wollen. Hier kann ich mich dann der Euphorie der Sozialdemokraten nicht so ganz anschließen. Es dürfen nämlich die neu eingeräumten Freiheiten und die damit einhergehende Selbstverantwortung der Kommunen nicht dazu führen, dass auf
Um es ganz deutlich zu sagen, die Gesundheit vor Ort darf nicht zum Sparschwein der Kommunen werden und es darf nicht dazu kommen, dass richtig erkannte und eingeführte Standards aus Kostengründen nicht mehr beibehalten werden.
Die den Kommunen neu eröffnete Freiheit bedeutet nämlich auch, dass sie erst durch die eigene Formulierung fester Ziele ihren Aufgabenbereich selbst festlegen.
Welche genauen Zielvorgaben will sich eine Kommune als Richtwert geben und nach welchen Qualitätskriterien soll die Arbeit einer Kommune gemessen werden? Wie übt dann die Kommune selbst ihre Überwachungsbefugnisse gegenüber Dritten aus, um eine gleich bleibende Qualität der Erfüllung der selbst definierten Aufgaben gewährleisten zu können? Und, sehr geehrte Frau Ministerin, worüber übt dann das Land seine Aufsicht über die von den Kommunen selbst definierten Aufgaben aus, wenn ein fester Aufgabenkreis nicht mehr beschrieben wird? Dies kann - und das sollte nach unserer Auffassung nicht vergessen werden - auch zu einer Verunsicherung bei den Kommunen führen, denn darauf gibt das heute zu beschließende Gesundheitsdienstgesetz nur eine vage Antwort.
Die Neuausrichtung des Gesundheitsdienstes bedeutet aber auch, dass die Wahrnehmung vieler Aufgaben, die die Kommunen dann an die Ärzte, Zahnärzte und Apotheker ausgelagert haben werden, auch durch die Kommunen koordiniert und kontrolliert werden müssen. Im Bereich der Gesundheitsberichterstattung müssen neue Strukturen durch die Kommunen geschaffen beziehungsweise an die jeweiligen Anforderungen angepasst sowie Daten gesammelt und ausgewertet werden. Wer die Mehrkosten der Datenerhebung trägt und wer die fachliche Evaluation vor Ort vornimmt, ist ebenfalls noch nicht genau geklärt. Dies soll aber nach Maßgabe des Gesundheitsdienstgesetzes im Zusammenwirken mit anderen Behörden geklärt werden. Frau Moser - ich sag mal ein bisschen salopp -, es ist schon ein bisschen komisch, wenn nicht ganz klar ist, welche Behörden damit eigentlich gemeint sind.
Nach der Abwägung der Vor- und Nachteile wird die FDP-Fraktion dem vorgelegten Gesetzentwurf - mit etlichen Bedenken - zustimmen, denn die Chance, dass durch eine neue Struktur im Gesundheitsdienst ein
Sie sind weit weniger laut, wie immer Sie das interpretieren möchten. Deshalb werden wir ihnen ebenfalls zustimmen. Wir werden allerdings dem Gesetzentwurf auch zustimmen, sollten die Änderungsanträge der CDU abgelehnt werden. Sie machen aber Sinn.
Zum Abschluss möchte ich noch sagen, der Änderungsantrag des SSW trifft genau den Punkt, auf den es uns ankommt. Wenn sich in den nächsten Jahren herausstellen sollte, dass es nicht funktioniert, dann muss nachgebessert werden, dann muss geändert werden. Aber diese Chance sollten wir dem neuen Weg einräumen. Deswegen, Frau Ministerin, stimmen wir dem Gesetzentwurf zwar mit Bauchschmerzen zu, aber wir stimmen zu.