Gerade vor diesem Hintergrund sollte eine Lösung diskutiert werden, bei der zum Beispiel über den Weg eines Artikelgesetzes Regulierungen und Standards für einen genau bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden. Vor Ablauf dieses Zeitraums müssten die Ergebnisse evaluiert werden und müsste entschieden werden, ob die Aussetzungen bestehen bleiben oder auslaufen. Wie auch immer im Einzelnen ausgestaltet, sollten wir alle gemeinsam den Mut zu solchen landesweiten Erprobungen aufbringen. Nach meinen eigenen Erfahrungen als Bürgermeister kann ich eines sagen, meine Damen und Herren: Die Kommunen zeigen in aller Regel großes Verantwortungsbewusstsein bei der Erfüllung ihrer Aufgaben,
(Martin Kayenburg [CDU]: Dann geben Sie ihnen doch die Chance dazu! Dann binden Sie sie doch nicht so!)
(Lachen bei CDU und F.D.P. - Klaus Schlie [CDU]: Meinen Sie jetzt die Grünen oder Ih- re eigenen Leute in der SPD? - Sie eiern doch nur herum! Das ist doch unangenehm!)
Und Ihr Gelächter! - Ich habe doch Ihren Diskussionsbeiträgen ebenfalls mit dem gebotenen Ernst zugehört. Dann erbitte ich, dass Sie das auch bei mir tun. Das kann ich wohl verlangen.
Es gibt keinen Zweifel, dass im Bereich der Deregulierung noch viel zu tun ist. In einigen Bereichen konnte bisher keine Einigung über die Aufhebung erreicht werden. Es sind aber doch auch schon beachtliche Erfolge erzielt worden. So wird sich zum Beispiel durch die Änderung der Landesbauordnung, die am 1. März dieses Jahres in Kraft getreten ist, der Verwaltungsaufwand im bauaufsichtlichen Verfahren bei den unteren Bauaufsichtsbehörden um schätzungsweise 20 bis 40 % reduzieren.
Einspareffekte von einigem Gewicht bei den Kommunen wird es auch durch die kürzlich in Kraft getretene Änderung des Landeswassergesetzes geben.
An einem Konzept zur Verringerung der Zahl der Leitstellen im Rahmen des Rettungsdienstgesetzes wird gearbeitet.
Eine Novellierung des Straßen- und Wegegesetzes unter Einbeziehung von Vorschlägen der kommunalen Landesverbände ist beabsichtigt.
Insgesamt sind bereits 41 Vorschläge positiv votiert worden, die teilweise schon umgesetzt worden sind. Ein anderer Teil wird jetzt in der neuen Legislaturperiode zügig verwirklicht. Damit sind schon etliche der in § 1 Abs. 4 des Gesetzentwurfs aufgezählten Landesgesetze in Angriff genommen worden, Herr Kubikki.
Zum Vermessungs- und Katastergesetz erlauben Sie mir nur den Hinweis, dass die kommunale Ebene in Schleswig-Holstein von Standards in diesem Gesetz nicht betroffen ist.
Unabhängig von der vorliegenden Gesetzesinitiative beabsichtigt die Landesregierung, weitere Anstrengungen im Bereich der Überprüfung von Regulierungen und Standards zu unternehmen. Gemeinsam mit den Kommunen sollen neue Verfahrensregeln entwickelt werden, um schneller als bisher zu Entscheidungen zu kommen, die in landesweite Regelungen
Ich erteile nach § 56 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung der Frau Abgeordneten Heinold das Wort zu einem Kurzbeitrag.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hätte mich nicht noch einmal gemeldet, wenn nicht Herr Hildebrand nach vorn gegangen wäre und etwas gesagt hätte. Ich hatte gehofft, dass er ein Stückchen weiter auf den Vorschlag der F.D.P. eingehen würde.
Nennen Sie mir doch einmal Beispiele des Hochschulgesetzes, des Schulgesetzes, des Vermessungs- und Katastergesetzes oder auch des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr, bei denen Sie sich eine Deregulierung vorstellen können. Beispiele, nur Beispiele, damit ich einfach weiß, worüber wir reden! Begründen Sie mir -
Begründen Sie mir, Herr Hildebrand - Sie scheinen sich ja mit Ihrem Gesetzesvorschlag beschäftigt zu haben; davon gehe ich aus -, wenn es denn so gut ist, die Dinge zu kommunalisieren oder zu deregulieren, warum das Ganze dann im Jahr 2004 auslaufen soll, und begründen Sie mir, warum - wenn denn die Kommunen im Rahmen bestehender Gesetze Eigenverantwortung haben - der Innenminister dann die Einzelfallprüfung in Abstimmung mit seinen Behörden vornehmen muss und wie Sie sich das arbeitsmäßig vorstellen.
(Holger Astrup [SPD]: So „ein bisschen schwanger“! - Klaus Schlie [CDU]: Wenn Sie nicht so hochnäsig sind, ist das viel netter! - Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wollte eigentlich auf die Ausführungen von Frau Spoorendonk direkt eingehen, weil sie sagte, der SSW befasse sich mit dem Gesetzentwurf der F.D.P., aber nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Kosteneinsparung - das sei ihr zu wenig -, sondern sie werde den Inhalt der Qualität stärker herausfordern. Ich frage Sie: Was verstehen Sie in diesem Zusammenhang unter „Qualität“? Qualität setzt ja eine bestimmte Definition voraus und den Ansprüchen an Qualität unterliegen auch die Kommunen und das Land.
Deshalb meine Frage: Was verstehen Sie unter Qualität? - Qualität beinhaltet als Prozess auch kostenbewusstes Arbeiten, hohen Leistungsstandard, hohe Qualifikation, Verfügbarkeit anderer Ressourcen, beinhaltet also auch das, was Sie eigentlich als zu eng bei der Betrachtung dieses Antrages sehen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kneife nicht. Ich werde mich im Ausschuss zu dem Begriff „Qualität“ ausführlich und ausdrücklich äußern. Ich hatte noch einmal um das Wort gebeten, weil ich auch den Kollegen Schlie gern zufrieden stellen möchte.
Eine Bemerkung vorweg: Der SSW steht zu einer kommunalen Selbstverwaltung nach dänischem Vorbild. Das heißt, lieber Kollege Schlie:
Wir stehen dazu, dass die Kommunen dann - ich hätte fast gesagt, nach dem Prinzip „Zuckerbrot und Peitsche“ - auch Steuerhoheit haben müssen, damit für
Wir stehen dazu, dass die kommunale Eigenständigkeit nur dadurch gestärkt werden kann, dass das kommunale Ehrenamt ebenfalls gestärkt wird.
Wir stehen dazu, dass nach liberaler Rechtsauffassung nur das verboten sein sollte, was ausdrücklich verboten ist. Alles andere muss erlaubt sein. Wir stehen aber auch dazu, dass zum Beispiel Standards von Gruppengrößen nicht über ein Standardöffnungsgesetz geändert werden, sondern - wie in Dänemark - in Verhandlungen zwischen denjenigen, die diese Berufe ausüben. Das ist nämlich Teil der Tarifverhandlungen.
Darum gibt es - gerade was Gruppengrößen im Sozialbereich betrifft - keine unterschiedlichen Standards. Die kommunalen Spitzenverbände einigen sich mit den Gewerkschaften auf Gruppengrößen. Auch dazu stehen wir.
Der Punkt ist der, dass die Betroffenen selbst direkt am Verhandlungstisch mit sitzen und man sagt: Ohne Geld läuft nichts. Dazu stehen wir. Natürlich stehen wir auch dazu, dass keine Doppelverwaltung geleistet wird.
Meine Damen und Herren! Eine fruchtbare Unruhe kann ich nicht feststellen, also sollten wir sie unterlassen.