Deswegen will ich mich im Wesentlichen auf ein paar Verfahrensgesichtspunkte beschränken. Aber ich möchte eine Vorbemerkung machen. Wenn ich mir so manche Bemerkung und so manchen Zwischenton in der Debatte anhöre, dann frage ich mich, was in diesem Hause eigentlich los wäre, wenn einmal wirklich weit reichende Strukturveränderungen zur Debatte stehen würden.
Wir reden über die Aufhebung von zwei Studiengängen - und das in Bezug auf Doppelstandorte -, es wird also so getan, als wenn ganze Standorte auf dem Spiel stehen. Das ist doch eine Zukunftsperspektive, bei der - davon bin ich wirklich überzeugt - alle Standorte und
So viel zum Thema Kleinmut in diesem Hause und so viel zu Partikularinteressen, die hier gelegentlich vertreten werden. Es kann bei hochschulpolitischen Entscheidungen nicht nur um regionale Interessen gehen. Allerdings stehe ich dazu, dass Hochschulpolitik auch immer Regionalpolitik ist.
- Nein, aber manches kann man aus der Art und Form des Vorbringens und aus dem Aufruhr schlechthin entnehmen.
- Ich hoffe, dass das von Ihnen - mit einem Lächeln versehen - nicht ganz ernst gemeint ist, Herr Kayenburg.
Nur ein paar Bemerkungen zum Verfahren. Es ist richtig, dass wir die Fachhochschulen Kiel und Lübeck aufgefordert haben, die Studiengänge Architektur beziehungsweise Bauingenieurwesen vom kommenden Semester an einzustellen und entsprechend keine neuen Studierenden mehr aufzunehmen. Natürlich wird gewährleistet, dass alle Studienanfänger des letzten Wintersemesters ihre Ausbildung mindestens innerhalb der Regelstudienzeit abschließen können. Der Aufnahmestopp war aber notwendig, damit die Neustrukturierung überhaupt in absehbarer Zeit vollzogen werden kann. Richtig ist auch, dass die Hochschulen Klage erhoben haben beziehungsweise angekündigt haben, dies zu tun. Ich kann ja nachvollziehen, dass diese Umstrukturierung aus Sicht der Betroffenen ein Problem ist und schwer zu akzeptieren ist. Reine Blockadepolitik, die dann in gerichtlichen Auseinandersetzungen endet, bringt uns aber, finde ich, nicht weiter.
Richtig ist ferner, dass die erhobene Klage aufschiebende Wirkung hat. Das Ministerium könnte allerdings den sofortigen Vollzug anordnen; natürlich können sich die Hochschulen auch dagegen gerichtlich wenden. Dann müssten die Gerichte schneller entscheiden, was ja auch sehr wünschenswert wäre. Ich habe mit dem Vollzug - wohlgemerkt: nicht mit der Erörterung - weiterer juristischer Schritte deswegen gewartet, weil ich finde, dass es eigentlich kein guter Stil ist, wenn man so etwas vor der betreffenden Landtagsdebatte macht. In der nächsten Woche wird nun aber darüber entschieden werden. Einziges Ziel ist dabei, dass für die Hochschulen und für die zukünftigen Studierenden schnellstmöglich Klarheit herrscht. Dass nur das das Ziel ist, will ich in aller Deutlichkeit sagen.
Meine Damen und Herren, ich denke, wir müssen immer den Ausgleich zwischen dem Wünschenswerten und dem wirtschaftlich Sinnvollen suchen. Ich glaube, dass sich die Aufregung um diese juristischen Auseinandersetzungen sehr schnell legen wird. Am Ende werden alle betroffenen Hochschulen von der Umstrukturierung profitieren, denn sie gehen daraus nachfrage- und bedarfsorientierter hervor. Das wird langfristig die Standorte stärken.
Für heute bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit. Ich bin gerne bereit, im Ausschuss über die weiteren Verfahrensschritte zu berichten, wie dies von der SPD-Fraktion ja auch gefordert wurde. Dort werde ich Sie also gerne auf dem Laufenden halten - auch in Bezug auf das Verfahren Muthesius-Hochschule und Wissenschaftsrat. Ich denke, dass wir am Ende zu einem guten und dann hoffentlich von allen begrüßten Ergebnis kommen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit schließe ich die Beratung. Der Ausschuss empfiehlt, den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis zu nehmen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit haben wir einstimmig so beschlossen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat am 11. Juli 1998 auf Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP die Abschaffung der Prüfvergütungen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer beschlossen. Mit Schreiben vom 11. September 2001 hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur den Hochschulen mitgeteilt, dass dieser Landtagsbeschluss mit Wirkung vom 1. Januar 2002 umgesetzt werden soll. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung, warum die Landesregierung für die Umsetzung eines Landtagsbeschlusses rund dreieinhalb Jahre benötigt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Tat ist der Zeitraum von rund drei Jahren für die Umsetzung eines Landtagsbeschlusses keineswegs üblich und im Regelfall sicherlich auch nicht akzeptabel. Dass es im vorliegenden Fall so lange gedauert hat, lag an schwierigen und langwierigen Beteiligungsprozessen, die auch die Erörterung verschiedener und kontroverser rechtlicher Interpretationen dieses Landtagsbeschlusses betrafen. Ich will Ihnen deshalb nicht bloß eine Chronologie der Ereignisse liefern, sondern zugleich auf die einzelnen inhaltlichen Aspekte eingehen. Ich erlaube mir zuvor aber die Bemerkung, Herr de Jager, dass ich es für einen besseren Stil halte, wenn man seine Presseerklärung erst nach der Fragestunde abgibt, nachdem man also weiß, was die Landesregierung antwortet, nicht aber schon vorher sein Urteil fertig hat. Dann könnte man sich die Antwort nämlich eigentlich sparen.
Der Landtagsbeschluss vom 11. Juni 1998 sieht die Abschaffung der Prüfervergütung für alle Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen vor. Die Federführung lag in der Hand des Kultusministeriums
- Sie gehören auch zu denjenigen, die immer schon ihr Urteil fertig im Kopf haben und gar nicht erst zuhören, wie man antwortet. - Es bedurfte umfassender Abstimmungen mit dem Justizministerium, weil wir alle Professorinnen und Professoren gleichbehandeln mussten und wollten. Nach den hausinternen Vorbereitungen dieses Verfahrens im zweiten Halbjahr 1998 haben wir uns am 4. März 1999 an das Justizministerium gewandt, um eine zeitgleiche Aufhebung der entsprechenden Erlasse des Justiz- und des Kultusministeriums zu erreichen. Diese Abstimmung war nötig, weil uns an einer einheitlichen Regelung für alle prüfenden Hochschullehrer gelegen war.
Bei den Betroffenen geht es nämlich nicht um eine homogene Gruppe. Zum einen handelt es sich um Hochschullehrer, die, zum Beispiel an der CAU, ausschließlich Hochschulprüfungen abnehmen, also Magister- und Diplomprüfungen, und daneben gibt es Hochschullehrer, die auch oder ausschließlich in staatlichen Prüfungen tätig sind, etwa im Bereich der Medizin, der Rechtswissenschaft oder in den Lehramtsstudiengängen. Die juristischen Staatsprüfungen wiederum werden vom gemeinsamen Prüfungsamt der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg abgenommen.
Dass dieses Verfahren länger gedauert hat, lag auch daran, dass es das Bildungsressort nicht für vertretbar gehalten hat, zum Beispiel einer schnellen Teilregelung wegen die Prüfervergütungen für bestimmte Gruppen zu streichen, für andere aber beizubehalten, für die nämlich, bei denen wir, wie im Justizbereich sehr früh zu erkennen war, in den Beteiligungsverfahren keine schnelle Zustimmung erzielen konnten.
Am 28. April 1999 hat uns das Justizministerium eine umfangreiche Stellungnahme des damaligen Präsidenten des Oberlandesgerichts zugestellt. In diesem Schriftsatz wird die geplante Abschaffung der Prüfervergütung rechtlich problematisiert und im Ergebnis strikt abgelehnt. Diese juristische Interpretation machte nach Angaben des Justizressorts eine umfängliche Prüfung des Sachverhalts und der vorgetragenen rechtlichen Argumente erforderlich.
In der Folgezeit wurde diese Problematik zwischen dem Wissenschaftsministerium und dem Justizministerium schriftlich und mündlich erörtert, wobei natürlich die Stellungnahme des OLG-Präsidenten in die Entscheidungsfindung besonders einbezogen werden musste.
Am 9. Oktober 2000 übermittelte Staatssekretär Jöhnk unserem Haus eine neuerliche Stellungnahme des Präsidenten des OLG und des Dekans der rechtswisschenschaftlichen Fakultät der CAU, die beide gegen die Abschaffung der Prüfervergütung votierten. Dieser
Auffassung hat unser Haus am 30. November, also 6 Wochen später, mit einer ausführlichen juristischen Gegenargumentation widersprochen, der sich das Justizministerium letztendlich angeschlossen hat.
Am 26. März 2001 schließlich hat das Justizministerium der Abschaffung der Prüfervergütungen für Professorinnen und Professoren zugestimmt. Danach haben wir uns gemeinschaftlich auf den Aufhebungszeitpunkt geeinigt, den 31. 12. 2001. Dieser Termin erschien besonders geeignet, weil mit diesem Datum die Besetzungszeit aller Mitglieder des Justizprüfungsamtes endete. Am 11. September 2001 hat das Ministerium allen Hochschulen die Aufhebung der Prüfervergütung mitgeteilt und das Justizministerium hat am 17. Oktober 2001 den entsprechenden Erlass herausgegeben.
Sie sehen: Mit einem Wort oder mit einem Akt, also mit einem Federstrich, war ein solcher Parlamentsbeschluss keineswegs zu realisieren. Es bedurfte der ausführlichen Klärung schwieriger juristischer Probleme, die alles andere als eindeutig waren. Entscheidend ist aber, dass der Landtagsbeschluss nun umgesetzt wird, ohne dass eine Berufsgruppe von dem Verfahren abgetrennt wurde.
Frau Ministerin, wie viel Geld ist den Hochschulen durch die verspätete Umsetzung des Landtagsbeschlusses vom 11. Juni 1998 angesichts der Tatsache entgangen, dass auf Intervention des SSW die eingesparten Gelder ab dem Landeshaushalt 1999 den Hochschulen zugeschlagen werden sollen?
Warum das Verfahren so abgelaufen ist, habe ich Ihnen soeben erklärt. Die entgangenen Prüfervergütungen sind natürlich nicht jedes Jahr erneut wieder aufgelistet worden. Sie können die Antwort auf diese Frage der Drucksache 14/621, der Antwort auf die kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Fröhlich, ent
nehmen, in der die Prüfergebühren aufgelistet sind. Ansonsten , Herr de Jager, müsste das erneut gerechnet werden. Das kann ich jetzt nicht einfach im Kopf machen.