nehmen, in der die Prüfergebühren aufgelistet sind. Ansonsten , Herr de Jager, müsste das erneut gerechnet werden. Das kann ich jetzt nicht einfach im Kopf machen.
Da der Herr Abgeordnete de Jager keine zweite Zusatzfrage stellen möchte, stellt nun der Herr Abgeordnete Weber seine erste Zusatzfrage.
Frau Ministerin, Sie haben im April 1999 eine Stellungnahme aus dem Justizministerium erhalten, wenn ich das richtig verstanden habe, ein Gutachten des Präsidenten des Oberlandesgerichts, und haben dann nach Rückgabe des Vorgangs im Oktober 2000 zwei zusätzliche Stellungnahmen aus dem Justizministerium erhalten.
Deswegen frage ich die Landesregierung, ob der Zeitraum von April 1999 bis Oktober 2000 - eineinhalb Jahre - ein üblicher Zeitraum zum Einholen weiterer rechtlicher Gutachten ist.
(Beifall der Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug [FDP] und Wolfgang Kubicki [FDP] - Klaus Schlie [CDU]: Gute Frage!)
Herr Abgeordneter Weber, ich muss mich wiederholen. Die Stellungnahme des Oberlandesgerichtspräsidenten, die Sie zitiert haben, war in der Tat Gegenstand ausführlicher Erörterungen schriftlicher und mündlicher Art zwischen den beiden Ministerien, um sozusagen die Argumente, die sich daraus ergaben, abzuwägen und letztlich Bedenken auszuräumen.
Frau Ministerin, ist denn die Landesregierung bereit, den durch die verspätete Umsetzung des Beschlusses in den Hochschulen entstandenen finanziellen Schaden auszugleichen?
Frau Ministerin, wann konnten Sie erkennen, dass es zu diesem langen Verfahren kommen würde, und halten Sie es mit dem Regierungshandeln gegenüber dem Parlament für vereinbar, diesem Parlament keinen Zwischenbescheid über die Verzögerung der Umsetzung zu geben?
Herr Oppositionsführer, das rührt an die Frage des Verfahrens bei der Umsetzung von Landtagsbeschlüssen, an die Frage, ob wenn Verzögerungen, die aufgrund solcher Vorgänge, wie ich sie eben dargestellt habe, entstehen, diese sozusagen eine Bringschuld der Regierung bedeuten oder ob das Parlament die Umsetzung seiner Beschlüsse auch selbst kontrolliert. Dazwischen lag eine Landtagswahl. Sie wissen, was Diskontinuität bedeutet. Gleichwohl hat die Landesregierung die Umsetzung des Beschlusses in der beschriebenen Weise weiterverfolgt. Ich denke, es ist beides. Das Parlament muss, wenn ich mir diese Bemerkung erlauben darf, kontrollieren, ob die Regierung die Beschlüsse umsetzt,
(Beifall bei der FDP und des Abgeordneten Thorsten Geißler [CDU] - Martin Kayenburg [CDU]) dann dürften Sie sich heute nicht beschweren, dass wir fragen!)
und umgekehrt hat die Regierung, wenn es massive Probleme bei der Umsetzung gibt, wenn sie möglicherweise einen Beschluss, so wie er gefasst ist, nicht umsetzen kann, das Parlament zu informieren.
- Herr Abgeordneter, das war aber in dieser Sache nicht der Fall. Diese Frage wurde nicht von uns aufgeworfen, sondern vonseiten der Justiz wurde darauf hingewiesen, dass dieser Beschluss so nicht umsetzbar sei.
Frau Ministerin, ich frage, ob Sie heute imstande sind zu beziffern, wie hoch die Summe sein wird, die den Hochschulen künftig zur Verfügung gestellt wird, weil dieser Beschluss jetzt umgesetzt wird?
Frau Abgeordnete, wenn Sie erlauben, Ihnen das bis zur nächsten Sitzung des Bildungsausschusses vorlegen zu dürfen, so will ich das gern tun.
(Martin Kayenburg [CDU]: Ich verzichte in Anbetracht der ausweichenden Antworten! - Konrad Nabel [SPD]: „Ausreichende“ Ant- worten habe ich gehört!)
Meine Damen und Herren, wir sind am Schluss der 19. Tagung angelangt. Der Beginn der nächsten, der 20. Tagung, wird am 20. Februar, 10:00 Uhr, sein.