Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte das, was ich hierzu sage, unter einen Dreiklang von Begrifflichkeiten stellen, der gleich den ersten Schwerpunkt angibt: Das Landesbodenschutzgesetz soll sanieren, schützen und die Versiegelung auf das notwendige Maß beschränken.
Dieser Dreiklang ist das Ziel, darum geht es uns, das wollten wir in dem Landesbodenschutzgesetz zusätzlich verankert wissen. Wir haben deswegen selber eine Präambel formuliert über das, was uns das BundesBodenschutzgesetz vielleicht auch als Gelegenheit geboten hätte.
Das Landesbodenschutzgesetz dient der Ausführung und Ergänzung des Bundes-Bodenschutzgesetzes, das seinerseits dem oben genannten Dreiklang verpflichtet ist. Insofern ist das, was wir dort hineingeschrieben
haben, überhaupt nicht fremd, sondern beruft sich inhaltlich darauf. Zudem verweist das BundesBodenschutzgesetz auf die Vorschriften des Bundesbaugesetzbuches, dessen Novelle sich auch mit dem Thema Versiegelung intensiv beschäftigt. Auch insofern ist kein Fremdkörper darin enthalten. Wir müssen uns diesem Thema stellen, denn Flächenversiegelung stellt nach wie vor eines unserer größten Probleme dar und eine der schwersten Gefährdungen des Bodens. Der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsflächen stieg von 7,8 % der Gesamtfläche im Jahr 1967 auf 12,1 % im Jahr 1996 an. Dies entspricht einem durchschnittlichen Flächenverbrauch von 600 ha pro Jahr.
Insofern war es uns wichtig, in das Landesbodenschutzgesetz eine entsprechende Präambel aufzunehmen. Wir wollen diesem Gesetz die Ziele Sanierung, Vorsorge, Schutz und den sparsamen und schonenden Umgang mit dem Boden als Leitlinie mit auf den Weg geben.
Der vorgeschlagene § 1 betont zugleich die natürlichen Funktionen des Bodens, seine Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie die Bedeutung der Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden. Der durch das Bundes-Bodenschutzrecht zu gewährleistende Schutz auch der Nutzungsfunktionen des Bodens wird dadurch nicht infrage gestellt.
Jetzt komme ich zu dem nochmals vorgelegten Antrag der CDU. Wir haben uns damit schon im Ausschuss ausführlich auseinander gesetzt. Ich lehne es eigentlich ab, im Landtag Ausschussarbeit zu machen. Insofern verstehe ich nicht ganz, dass das alles jetzt wieder da ist.
Ich möchte Sie allerdings darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise beim Abschreiben des Antrages zur Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses ein bisschen viel Energie gelassen und hier ein bisschen wenig Energie aufgewendet haben. Sie haben uns noch einmal die Präambel des BundesBodenschutzgesetzes vorgelegt, aber mit einem entscheidenden und interessanten Schreibfehler. Sie schlagen uns nämlich vor, folgendermaßen zu beschließen:
„Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachhaltige Entwicklungen auf den Boden zu treffen.“
Das ist natürlich nicht das, was Sie wahrscheinlich wollen, und auf jeden Fall ist es auch nicht das, was wir wollen. Im Bundes-Bodenschutzgesetz heißt es natürlich: „gegen nachteilige Entwicklungen auf den
Boden zu treffen“. Das ist ein typischer Schreibfehler, denn bei „nachhaltig“ oder „nach“ hört schon keiner mehr richtig hin und wenn es um Naturschutz oder so etwas geht, wird es schon nachhaltig sein; das ist immer richtig.
Das ist jedenfalls mein böser Verdacht, wenn wir uns beim Thema Nachhaltigkeit immer relativ rasch verständigen und wissen: Das ist das Gute, Wahre und Schöne. Deshalb finde ich diesen Schreibfehler - Sie wissen, dass ich mich immer für die Psychologie interessiere - auch aus psychologischen Gründen in der Bewertung dessen, was uns die CDU hier vorschlägt, sehr interessant und empfehle Ihnen, sich das noch einmal genauer durch den Kopf gehen zu lassen.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten Renate Gröpel [SPD] - Zuruf der Abgeordneten Frauke Tengler [CDU])
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit Sommer letzten Jahres haben wir uns im Ausschuss eingehend mit dem Landesbodenschutzgesetz beschäftigt. Wir als SSW haben uns schon in der ersten Lesung im Juli positiv zum Landesbodenschutzgesetz geäußert. Worauf es nun in den Beratungen ankam, war, dass noch an einzelnen Punkten Verbesserungen vorgenommen werden. Wir können schon jetzt feststellen, dass dies der Fall ist. Insbesondere die nun in § 1 festgeschriebenen Ziele des Bodenschutzes sind in der Umsetzung des Gesetzes hilfreich. Zwar sind diese Ziele schon derzeit geltendes Recht, aber es hat sich gezeigt, dass ein Landesgesetz nicht immer quasi im luftleeren Raum für sich selbst stehen kann. Will man die Zusammenhänge vernünftig darstellen, kommt man um einen solchen Paragraphen, der die Ziele des Bodenschutzes beschreibt, nicht umhin.
Ähnliches gilt für den Wechsel der Bezeichnung „Bodenschutzgebiete“ in „Bodengefährdungsgebiete“ in § 8. Dieser Wechsel des Begriffes ist ein direkter Ausfluss der Anhörung zum Bodenschutzgesetz.
Auch die Verantwortlichkeit der obersten Bodenschutzbehörde für die Ausgleichszahlungen, wie sie in § 10 geregelt ist, ist konsequent und richtig. So gesehen sind wir wirklich zufrieden.
Trotzdem glauben wir, dass das Gesetz noch besser hätte sein können, wenn wir einigen Anregungen der FDP gefolgt wären, die sie in den Ausschussberatungen eingebracht hat.
Da ist zum Beispiel die Forderung, dass die Mitteilung einer schädlichen Bodenveränderung auf konkreten Anhaltspunkten beruhen sollte. Im vorliegenden Gesetzentwurf ist nur von Anhaltspunkten die Rede. Das ist uns eindeutig zu wenig.
Wir haben die Befürchtung, dass hier weit reichende Probleme geschaffen werden, wenn ohne konkrete Anhaltspunkte Mitteilungen über Bodenveränderungen abgegeben werden. Der Gerüchteküche ist so Tür und Tor geöffnet - mit all den Problemen, die sich dann für die Betroffenen ergeben. Aus diesem Grund hätten wir gern eine konkretere Formulierung gehabt.
Auch im § 6 ist ein Rückschritt zu erkennen. Während im Ursprungsantrag der Landesregierung noch sowohl die Grundstückseigentümer als auch die Inhaber der tatsächlichen Gewalt, also die Mieter oder Pächter, vor der Aufnahme einer Fläche in das Boden- und Altlastenkataster zu informieren sind, will man nun nur noch den Grundstückseigentümern dieses Recht gewähren. Auch ihr Recht, ihnen Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben, wird im vorliegenden Entwurf gestrichen.
Die FDP hat im Ausschuss vorgeschlagen, das Ganze formell auf einem Verwaltungsakt basieren zu lassen die CDU übernimmt ja nun diesen Vorschlag - und sowohl die Grundstückseigentümer als auch die Mieter und Pächter am Verfahren zu beteiligen. Das wäre unserer Meinung nach ganz sicher der richtige Weg gewesen.
Im selben Paragraphen findet sich dann noch die Formulierung, dass die Berichtigung und die Löschung von über ein Grundstück vorhandenen Daten verlangt werden kann, wenn diese unrichtig sind. Dies setzt aktives Handeln der Betroffenen voraus. Sind Daten falsch, so muss man erst die Löschung verlangen. Überall auf der Welt ist es anders: Sind Daten verkehrt, so werden sie gelöscht oder entsprechend geändert! So einfach ist das und so einfach sollte es auch bei uns sein, zumal auch hier Kernfragen des Datenschutzes eine wichtige Rolle spielen.
Daher war auch hier die von der FDP vorgeschlagene Formulierung - ich zitiere -: „Die über ein Grundstück vorhandenen Daten sind zu berichtigen oder zu löschen, wenn diese unrichtig sind“, sinnvoller und eindeutiger.
Zu guter Letzt hat die FDP dann noch die Anregung im Ausschuss eingebracht, ordnungswidriges Handeln erst bei grober Fahrlässigkeit anstatt schon bei Fahrlässigkeit zu unterstellen. Auch hier muss ich wieder
sagen, dass dies der richtige Weg ist. Nicht jede Fahrlässigkeit muss gleich in eine Geldbuße von 10.000 beziehungsweise 50.000 € münden. Hier stellt sich eindeutig die Frage nach der Verhältnismäßigkeit.
Weil wir im Ausschuss den Eindruck hatten, dass man die Vorschläge von Rot-Grün und FDP durchaus zu einem gemeinsamen Vorschlag hätte zusammenfassen können,
haben wir im Ausschuss einen entsprechenden Vorschlag gemacht. Leider wollte die Mehrheit im Ausschuss diesen Weg nicht gehen. Deshalb werden wir dem vorliegenden Gesetzentwurf zwar zustimmen, aber wirklich nur mit Bauchschmerzen.
Ich glaube allerdings - das ist das Positive -, wenn die FDP in allen Politikfeldern so sinnvolle und zielführende Vorschläge wie im konkreten Fall vorlegen würde, würden wir noch einmal richtig gute Freunde werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass heute das Landesbodenschutzgesetz seine letzte parlamentarische Hürde nehmen kann und damit eine wichtige, bislang noch bestehende Lücke in der Umweltschutzgesetzgebung des Landes geschlossen wird. Ich möchte mich ausdrücklich für die zügige und konstruktive Beratung des Gesetzentwurfs bedanken. Herausgekommen ist - das haben schon eine Reihe von Vorrednerinnen und Vorrednern gesagt - ein schlankes Gesetzeswerk, das alle notwendigen Regelungen enthält, um das BundesBodenschutzgesetz effektiv in die Praxis umzusetzen, und darüber hinaus die Spielräume nutzt, die das Bundesbodenrecht im Land für eigenständige Regelungen lässt.
Dies ist in den Anhörungen im Umweltausschuss von den Verbänden in großer Einmütigkeit anerkannt wor
Besonders freue ich mich über die Abrundung, die das Gesetz durch den neuen § 1 mit den dort beschriebenen Zielen des Bundes-Bodenschutzes erfahren hat. Mit Freude stelle ich fest, dass die Kolleginnen und Kollegen von der Opposition ihre in der ersten Lesung geäußerten Zweifel hinsichtlich der Notwendigkeit von Fachbeiträgen des LANU zum flächendeckenden Bodenschutz zurückgestellt haben und ihre verfassungsrechtlichen Zweifel hinsichtlich der Ausweisung von Bodenschutzgebieten ausgeräumt werden konnten.
Der neu gewählte Begriff der Bodengefährdungsgebiete ist aus meiner Sicht nur zu begrüßen. Dadurch wird die klare Abgrenzung zu Naturschutz- und Wasserschutzgebieten vorgenommen. Zudem wird deutlich gemacht, dass es hierbei um Gefährdungsabwehrmaßnahmen und nicht um vorsorgenden Bodenschutz in bestimmten Bereichen geht.
Verehrte Damen und Herren, ein gutes Gesetz zu machen ist eine Sache. Diese Aufgabe ist nun erfüllt. Aber sehr viel wichtiger ist es, die neuen Vorschriften mit Leben zu erfüllen. Die Erfahrungen in der Vergangenheit haben gezeigt, mit wie vielen Mühen und personellem und finanziellem Aufwand die Altlastenbekämpfung verbunden ist. Trotz aller bisherigen Anstrengungen ist hier noch ein langer Weg zu gehen, der angesichts der Haushaltsengpässe auf allen Ebenen immer schwieriger wird. Im vorsorgenden Bodenschutz sind wir dabei erst ganz am Anfang.
Wie schon in der Vergangenheit sind primär die Kreise und kreisfreien Städte als untere Bodenschutzbehörden in der Pflicht. Ich erhoffe mir, dass das neue Gesetz ein Signal für alle Kreise und kreisfreien Städte sein wird, in ihren Bemühungen auf diesem wichtigen Feld des Umweltschutzes nicht nachzulassen beziehungsweise zusätzliche Anstrengungen zu unternehmen.
Bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen wird das Umweltministerium die Kreise und kreisfreien Städte nicht allein lassen. So werden wir die Schaffung der notwendigen Informationsgrundlagen, die für die Maßnahmen des vor- und nachsorgenden Bodenschutzes vor Ort erforderlich sind, vorantreiben. Hierzu gehören unter anderem zwei noch in diesem Jahr beginnende Projekte zur Digitalisierung und Nutzung der Daten der Bodenschätze.
Wir werden zudem mit Unterstützung des LANU die fachlichen Grundlagen weiterentwickeln und hierdurch die Arbeit der Gebietskörperschaften erleichtern. Wir werden die Städte und Gemeinden durch die Entwicklung eines Konzeptes zur rationellen Flächennutzung,
zum Flächenrecycling und zur Wiedernutzbarmachung belasteter Flächen in ihren Bemühungen unterstützen, den anhaltenden hohen Flächenverbrauch und die Neuversiegelung von Böden zu reduzieren. Wir werden durch Beratung und im Dialog mit den verschiedenen Bodenakteuren abklären, wie wir gemeinsam die Bodenfunktionen nachhaltig schützen und gegebenenfalls notwendige Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung nachteiliger Einwirkungen auf den Boden treffen können. Ich denke dabei zum Beispiel an die Untersuchung und die Bewertung von Schießplätzen, die wir zurzeit gemeinsam mit dem Landesjagdverband durchführen.
Sehr geehrte Damen und Herren, mir ist bewusst, dass der vorsorgende Bodenschutz als völlig neuer Aufgabenbereich ein besonders schwieriges Feld ist. Die Beratungen des Gesetzentwurfes haben gezeigt, dass wir uns alle im Ziel einig sind, die Vielfalt der Böden und ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten und für kommende Generationen zu sichern.
Ich danke an der Stelle den beiden Fraktionen von FDP und SSW für ihre Zustimmung und würde mir wünschen, dass sich vielleicht auch die CDU noch einen Ruck gibt.
Dabei geht es nicht darum, den Boden um seiner selbst willen zu schützen, sondern es geht um die Aufrechterhaltung seiner ökologischen und sozioökonomischen Funktionen, also darum, die Produktion unbelasteter Nahrungsmittel, die Gewinnung sauberen Grundwassers, die Nutzung des Bodens für Siedlung, Forstwirtschaft, Freizeit und Erholung - dies alles! - im Land nachhaltig zu sichern.