Dabei geht es nicht darum, den Boden um seiner selbst willen zu schützen, sondern es geht um die Aufrechterhaltung seiner ökologischen und sozioökonomischen Funktionen, also darum, die Produktion unbelasteter Nahrungsmittel, die Gewinnung sauberen Grundwassers, die Nutzung des Bodens für Siedlung, Forstwirtschaft, Freizeit und Erholung - dies alles! - im Land nachhaltig zu sichern.
Alle Verantwortlichen - die Politik, die Behörden und die Bürgerinnen und Bürger - sind selbst aufgefordert, dieser Verantwortlichkeit durch nachhaltiges praktisches Handeln Rechnung zu tragen. Profitieren wird hier nicht nur das Schutzgut Boden, sondern auch der Wirtschaftsstandort und die Zukunftsfähigkeit Schleswig-Holsteins insgesamt werden davon profitieren.
Es ist auch ein frohes Zeichen, dass es heute keine kontroverse Debatte gab; die hätte ich mit meiner heiseren Stimme wohl auch kaum überstehen können.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Ich schließe damit die Beratung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU abstimmen. Die FDP hat beantragt, einzeln über die Nummern 1 und 4 abzustimmen.
Ich lasse jetzt zunächst über die Nummer 1 des Antrages der Fraktion der CDU, Drucksache 15/1646, abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Dies ist abgelehnt mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU und FDP; der SSW hat sich enthalten.
Dann lasse ich über die Nummer 4 des Antrages abstimmen. Wer der Nummer 4 des Antrags der CDU zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die Nummer 4 ist mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen -
Sie haben der Nummer 4 zugestimmt, dann bitte ich das auch deutlich zu machen. Also, die Nummer 4 des CDU-Antrages ist abgelehnt mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU, FDP und SSW.
Dann lasse ich über die übrigen Nummern 2, 3 und 5 bis 9 abstimmen. Wer diesen Nummern des CDUAntrages zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Diese sind mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des SSW gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung der FDP-Fraktion abgelehnt worden.
Ich lasse jetzt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung insgesamt abstimmen. Herr Abgeordneter Jacobs hat noch auf eine Änderung hingewiesen. In § 2 Abs. 2 Satz 3, auf Seite 6 oben, muss es im Gesetzentwurf heißen: „nach § 5 Abs. 2 Nr. 1“, nicht nach § 4. Wer dem mit diesen Änderungen so zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Damit ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des SSW gegen die Stimmen der Fraktion der CDU angenommen.
Ich begrüße auf der Besuchertribüne jetzt die Besuchergruppe des Bundesverbandes der Versicherungskaufleute Schleswig-Flensburg.
Ich möchte um etwas mehr Ruhe bitten. Es ist nicht schön, wenn die Rednerinnen und Redner am Mikrophon schreien müssen.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierkörperbeseitigungsgesetz und zur Änderung des Ausführungsgesetzes zu § 24 des Fleischhygienegesetzes und § 26 des Geflügelfleischhygienegesetzes
Ich möchte betonen, dass ich meine Bitte um etwas mehr Ruhe ernst gemeint habe. Ich möchte Sie bitten, die Gespräche draußen fortzusetzen.
Ich erteile zur Begründung das Wort der Ministerin für ländliche Räume, Landesplanung, Landwirtschaft und Tourismus, Frau Ministerin Franzen.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute ist die erste Lesung des Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierkörperbeseitigungsgesetz und zur Änderung des Ausführungsgesetzes zu § 24 des Fleischhygienegesetzes und des § 26 des Geflügelfleischhygienegesetzes. Das, meine Damen und Herren, ist nicht ein Stück für einen Sketch von Loriot, sondern das ist die Wirklichkeit der Gesetzgebung. Hinter diesem technisch klingenden Namen der Gesetze steht die Notwendigkeit, nach der BSE-Krise, über die wir viel und oft in diesem Haus diskutiert haben oft auch in großer Einigkeit -, klare Regelungen für die Folgen zu schaffen. Ich habe heute nur die Chance, eine kurze Skizzierung des Entwurfs zu geben. Wir können das Thema selbstverständlich gern im Ausschuss vertiefen.
Es geht erstens um Zuschüsse an die zwei Tierkörperbeseitigungsanstalten, die TBA, die wir in diesem Land haben. Das gilt nur für den Fall, wenn dort die Defizite auftreten. Das tun sie im Moment. Aufgrund der durch das Tiermehlverfütterungsverbot zusätzlich entstandenen Kosten für die Tierkörperbeseitigungsanstalten besteht Handlungsbedarf. Nach der BSE-Krise wollten wir alle Sicherheit schaffen, und zwar für alle, für die Verbraucherinnen und Verbraucher und die Ketten dazwischen. Das fordert ihren Preis. Deshalb
muss der Gesetzentwurf zeitnah Zuschüsse zum Defizitausgleich und die Möglichkeit der Refinanzierung über die Beiträge im Tierseuchenfonds vorsehen. Das dient der Kostensenkung, erspart ganz einfach Zwischenzinsen - das ist klar - und wird auch von den TBA gefordert. Ich darf die Damen und Herren Mitglieder des Fachausschusses daran erinnern, insbesondere den Vorsitzenden, Herrn Hopp, dass wir eine Sitzung mitten in der BSE-Krise hatten, wo auch die Familie Nagel als eine Betreiberin der TBA Neumünster anwesend war und uns maßgeblich darauf hingewiesen hat, dass wir so handeln sollen. Heute geht es darum, diese Forderung rechtlich zu unterfüttern und umzusetzen. Sie wissen alle, dass die TBA-Betreiber unsere Gesetze umzusetzen haben und dadurch erhebliche Pflichten und Kosten auf sie zukommen.
Es soll auch nicht verschwiegen werden, dass wir mit den Kreisen und kreisfreien Städten noch Gesprächsbedarf im Zusammenhang mit der Beseitigung und der finanziellen Beteiligung an gefallenen Tieren haben. Das ist aber ein anderes Thema, das wir getrennt von diesem erörtern wollen.
Es geht zweitens darum, dass der Gesetzentwurf vorsieht, dass kostendeckende Gebühren zu erheben sind. Das ist eine wirtschaftliche Selbstverständlichkeit auch für die öffentliche Hand. Dabei sollen jetzt für alle TSE-Proben bei den anfallenden Kosten auch die Beförderungskosten mit berücksichtigt werden. Das ist meines Erachtens sinnvoll. Auch hier zeigt sich wieder, dass wir nicht auf BSE und TSE vorbereitet waren. Deshalb fehlen uns Rechtsgrundlagen, das muss man so offen zugeben. Schließlich wird mit dem Gesetz die dringend erforderliche Rechtsgrundlage geschaffen, für Fleischuntersuchungen, die unmittelbar nach geltendem EU-Recht vorgeschrieben sind, Gebühren zu erheben.
Man sollte denken, solch eine stringente Gesetzesänderung wird von allen begrüßt und geliebt. Das ist natürlich nicht so - wie das meistens in meinem Ressort ist. Das heißt, es gibt Teile, die zustimmen, und Teile, die ablehnen. Der Bauernverband als ein ablehnender Verband sagt zum Beispiel, diese Kosten sollen - ich sage es einmal gefälligst; so sagt es der Bauernverband natürlich nicht, aber so hört es sich an - von der Allgemeinheit getragen werden und nicht auf die Gebühren umgelegt werden. Das ist so leider nicht möglich. Das Fleischhygienerecht sieht Maßnahmen vor, von denen man nicht automatisch sagen kann, dass sie der Gesundheitserhaltung der Bevölkerung dienen. Das heißt, die Gebühren sind nicht einfach ins Steuerrecht einzufügen. Ich stimme dem Verband sehr wohl darin zu, dass es unser Ziel sein muss, alles, was wir für die Sicherheit im Lebensmittelbereich tun, wo wir gebührenrechtliche Tatbestände neu schaffen, auf
den Preis umzulegen. Das ist richtig. Aber ich habe im Zusammenhang mit dem runden Tisch leider auch lernen müssen, dass es bis dahin ein weiter Weg ist.
Ich wäre sehr dankbar für eine zügige Behandlung im Fachausschuss. Der Ältestenrat hat angekündigt, eventuell eine zweite Lesung im März diesen Jahres vorzusehen. Ich wiederhole noch einmal: Meine Fachleute und ich sind gern bereit, das Thema im Fachausschuss zu vertiefen. Ich bedanke mich und schenke Ihnen eine halbe Minute meiner Redezeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ein Problem der Tierkörperbeseitigungsanstalten löst. Die Deckung des Defizites liegt nicht nur im Interesse der Unternehmen, sondern ebenso im Interesse der Landwirtschaft. Es geht schlicht und einfach um die Senkung der Kosten in diesem Bereich. Das ist eine Aufgabe, der wir uns ständig stellen müssen, um unserer Landwirtschaft den Wettbewerb zu erleichtern.
Hier, meine Damen und Herren, ist eine grundsätzliche Anmerkung erforderlich. In Schleswig-Holstein wird die Tierkörperbeseitigung aus dem Tierseuchenfonds finanziert. Der Fonds erhält seine Mittel zu 100 % aus der Landwirtschaft.
In einigen anderen Bundesländern, zum Beispiel in Niedersachsen oder in Nordrhein-Westfalen - auch sozialdemokratisch regiert - erfolgt eine Bezuschussung durch das Land in Höhe von 50 %.
Diese Ungleichbehandlung, die in vielen anderen Bereichen ebenso vorhanden ist, führt zu einer Wettbewerbsverzerrung und muss abgebaut werden.
Ganz gleich in welcher Richtung, wir müssen zu gleichen Bedingungen für die Landwirtschaft kommen. Sie wissen, dass die Haushalte der Länder nicht mehr hergeben. Eine Anpassung muss nicht zwangsläufig die öffentlichen Kassen über Gebühr belasten.
Die unterschiedliche finanzielle Situation der Bundesländer darf jedoch nicht länger in einem Wettbewerb der unterschiedlichen Förderung zum Ausdruck kommen und die Betriebe zusätzlich benachteiligen, die wie wir das Pech haben, in einem armen Bundesland zu wirtschaften.
Artikel 2 des Gesetzentwurfes ist keinesfalls so unproblematisch, wie er auf den ersten Blick erscheint. Wiederholt haben wir auf die unterschiedliche Vorgehensweise der Länder bei den BSE-Folgekosten aufmerksam gemacht.
Gesundheitsvorsorge ist kein spezifisches Problem der Landwirtschaft oder der Fleischwirtschaft, sondern ein Problem der Allgemeinheit.