Protokoll der Sitzung vom 20.06.2002

Wir bitten die Landesregierung, uns bei diesem Vorhaben zu unterstützen. Wir sagen den Verbänden an dieser Stelle eindeutig zu, dass das ihnen zustehende Anhörungsrecht gegenüber uns als dem Gesetzgeber selbstverständlich umfassend wahrgenommen werden kann.

Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf - ich komme zum Ende, Herr Präsident werden weitere Schritte zur Vereinheitlichung des Umweltrechts auf hohem europäischen Niveau getan. Die Regelungen unseres Naturschutzgesetzes werden noch weiter verbessert, und die Rechtssicherheit wird gestärkt, ohne wesentliche neue Hindernisse aufzubauen. Wir freuen uns auf die weitere Arbeit an den Gesetzen und beantragen die Überweisung des Entwurfs federführend in den Umweltausschuss, mitberatend in

den Innen- und Rechtsausschuss, den Agrarausschuss und den Wirtschaftsausschuss.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Das Wort für die Fraktion der FDP erteile ich jetzt der Frau Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan.

(Zuruf des Abgeordneten Karl-Martin Hent- schel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Hentschel, ich glaube nicht, dass ich Ihren Redebeitrag übernehmen kann.

(Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich rede gar nicht zu diesem Punkt!)

- Noch schlimmer, Herr Hentschel. Ich kann mich an einem Punkt der Kollegin Todsen-Reese anschließen: Der große Wurf ist dieses Gesetz nicht.

(Beifall bei FDP, CDU und SSW)

Der Kollege Nabel hat den Entwurf in den Einzelheiten abgearbeitet. Man kann insgesamt auch sagen, dass das Ganze ein wenig Flickschusterei ist. Es ist deutlich geworden, dass dieses Gesetz spät kommt, allzu spät wird, die EU-Richtlinie umgesetzt. Für die FDP-Fraktion möchte ich deutlich sagen: Wir sind dafür, dass EU-Richtlinien umgesetzt werden, und zwar - wenn es irgend geht - auch zeitnah.

(Beifall bei der FDP und des Abgeordneten Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ein eklatantes Beispiel, mit dem ich mich als Abgeordnete mehrfach beschäftigt habe, ist die Umsetzung der Natura 2000-Richtlinien, also die EU-Vogelschutz- und die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie. Beide sind seit 1992, also seit zehn Jahren, schon bindendes EU-Recht. Gemäß den Richtlinien sind etwa 10 % der Landesfläche als Schutzgebiete zu melden. Schleswig-Holstein schafft gerade einmal 3,3 %; vielleicht ist es heute ein Hunderstel Prozentpunkt mehr. Jedenfalls ist es insgesamt gesehen dürftig.

Im europäischen Vergleich ist Deutschland absolutes Schlusslicht. Ich nenne nur Beispiele: Dänemark mit 23,8 %, Griechenland mit 20,1 %, Spanien mit 17,9 % und die Niederlande mit 17 %. Der Umweltausschuss ist ja im April, gerade auf meine Anregung hin, in den Niederlanden gewesen. Insofern ist es interessant, Vergleiche zu ziehen. Das Beispiel der Niederlande

(Dr. Christel Happach-Kasan)

zeigt, dass in Deutschland der Umgang mit diesen Richtlinien vermutlich zu sehr dem Kleinklein verhaftet bleibt. Die Siedlungsdichte in den Niederlanden ist doppelt so hoch wie bei uns. 10 % des Bruttoinlandsproduktes werden in den Niederlanden mit der Landwirtschaft erzielt. Dennoch werden 17 % der Gesamtfläche als Schutzgebiete ausgewiesen. Warum haben Deutschland und insbesondere SchleswigHolstein ein Problem bei der Gebietsausweisung? Das kann nur an der Praxis der Ausweisung und an dem Stellenwert, den Naturschutz inzwischen in Deutschland hat, liegen. Er ist in den letzten zehn Jahren dramatisch gesunken. Ich will deutlich sagen: Ich bedaure das.

Erst im letzten Herbst fällte der Europäische Gerichtshof ein Urteil zu der Meldung von FFHGebieten in Deutschland. Er stellte fest, dass die Bundesrepublik und dass auch Schleswig-Holstein EURecht missachten. Das kann teuer werden. Der Minister hat selbst darauf hingewiesen, dass pro Tag Zahlungen in Millionenhöhe drohen. Außerdem hat die EU klargestellt, dass Fördergelder für Infrastrukturprojekte und Landwirtschaft nur gezahlt werden, wenn die Unschädlichkeit dieser Projekte für Schutzgebiete geprüft werden kann. Die Umsetzung der Richtlinie in Landesrecht ist überfällig.

Herr Minister, Sie haben eingestanden, dass die Umsetzung spät kommt. Warum wohl? Erinnern wir uns: In der letzten Legislaturperiode haben wir das Landesjagdgesetz novelliert. Warum eigentlich? Im Prinzip war das völlig überflüssiger Aktionismus. Sie haben in diesem Jahr das Umweltranking eingeführt eine absolut überflüssige Maßnahme. Wenn ich die Beteiligung des Ministeriums an der Landesnachhaltigkeitsstrategie sehe, dann muss ich auch dazu sagen, dass wir alle darauf hätten verzichten können. Das bedeutet, dass Sie die Kür anstatt der Pflicht machen. Das müssen wir kritisieren.

(Beifall bei FDP und CDU)

Sie sind in der Pflicht, Ihre Hausaufgaben zu erledigen, und da erwarten wir mehr Engagement, als das bis jetzt der Fall war.

Vom Bauernverband ist teilweise erhebliche Kritik an einzelnen Regelungen geübt worden, die wir in der Anhörung aufgreifen müssen. Unter keinerlei Umständen darf geduldet werden, dass es im Land zweierlei Recht gibt, eines, das Landwirte zur Knickpflege verpflichtet, und eines, das genau diese Knickpflege bei anderer Nutzung für überflüssig erklärt. Wir wollen einheitliches Recht.

Im Landesartikelgesetz wird auch ein Entwurf eines Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes vorgelegt.

Wir als FDP dringen darauf, dass die Umweltverträglichkeit von Vorhaben in möglichst unbürokratischen Verwaltungsverfahren geprüft wird, dass das Gesetz nicht dazu missbraucht wird, unliebsame Maßnahmen unter dem Vorwand der nicht gegebenen Umweltverträglichkeit zu verhindern. Genau dadurch wird die inzwischen ohnehin geringe gesellschaftliche Reputation des Umweltschutzes weiter geschädigt. So ist zu fragen, ob praktisch jeder Kiesabbau unter die Bestimmungen des UVP-Gesetzes fallen muss. Schließlich bestimmt das Landesnaturschutzgesetz, dass nach Ausbeutung der Kiesvorkommen die Flächen der natürlichen Entwicklung zu überlassen sind.

In dem von uns beantragten Bericht zeigt die Regierung deutlich ihre eigenen Versäumnisse auf. Daher ist mir verständlich, dass die Regierungsfraktionen diesen Bericht nicht im Parlament diskutieren wollten. Wir jedoch wollen verhindern, dass die in dem Bericht aufgezeigte mangelnde Ausweisung von Vorranggebieten für den Kiesabbau die Kieswirtschaft und die Weiterentwicklung der Infrastruktur gefährden.

Kollege Nabel hat auf das Landesnaturschutzgesetz hingewiesen. Auch wenn es bestimmte Regelungen gibt, die im Bundes-Naturschutzgesetz wieder auftauchen, will ich ganz deutlich sagen: Die Novellierung dieses Gesetzes ist dringend erforderlich. Ich habe den Eindruck, der grüne Minister traut sich dieses nicht zu.

(Minister Klaus Müller: Er will es nicht! - Martin Kayenburg [CDU]: Er will es nicht! Das hat er klar gesagt! - Zuruf von der CDU: Noch schlimmer!)

- Das ist dann natürlich noch schlimmer.

Das Landesnaturschutzgesetz schafft es nicht, den Schutz von Natur und Landschaft im Land einheitlich zu regeln. Die Bürgerinnen und Bürger sind der Willkür einzelner Behörden ausgesetzt. Genau das sollen Gesetze verhindern. Deswegen ist eine Novellierung dieses Gesetzes überfällig.

(Beifall bei FDP und CDU)

Wir fordern dies nicht, weil wir weniger Naturschutz wollen, sondern weil wir die gleiche Umsetzung dieses Gesetzes im gesamten Land wollen.

Immerhin dürfen Sie aber, Herr Minister, mit der Umsetzung des Landesartikelgesetzes sicher sein, dass auch in Schleswig-Holstein die Genehmigung von Skiliften, Skipisten und Seilbahnen europäischen Standards genügt.

(Heiterkeit)

Welch ein Fortschritt für dieses Land!

(Beifall bei FDP und CDU)

Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Frau Abgeordneten Irene Fröhlich.

(Zuruf von der CDU: Jetzt kann sie Ski lau- fen! - Dr. Heiner Garg [FDP]: Jetzt wedelt sie!)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal bin ich ja ganz froh, dass ich als Vierte rede. Heute ist das nicht der Fall; denn Sie haben mir die Sache mit den Skiliften echt vorweggenommen. Schade! Da kann man nichts machen.

(Zuruf von der CDU: Können Sie Ski lau- fen?)

- Nein, leider nicht. Aber wo ich das in SchleswigHolstein lernen könnte, ist mir schleierhaft. Das werden wir dann ja auch vielleicht im Ausschuss beraten können

(Martin Kayenburg [CDU]: Am Bungsberg!)

und vielleicht kann man mir ferner erklären, wozu wir in Schleswig-Holstein eine Regelung für Skipisten und Skilifte brauchen. Aber das alles sind natürlich Weisheiten, die ich gerne lernen möchte.

Die Änderungen in den Landesgesetzen - das ist hier in der einen oder anderen Konnotation, je nach Farbe der Partei, auch schon gesagt worden - sind in erster Linie redaktioneller Natur.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Ich bitte um etwas mehr Aufmerksamkeit für die Rednerin.

Die Änderungen sind deswegen nur redaktioneller Natur, da es sich lediglich um die Umsetzung europarechtlicher Vorschriften in Landesrecht handelt. Dennoch gibt es erfreuliche Auswirkungen insbesondere auf den Naturschutz in Schleswig-Holstein. Die Weisheit, die dahinter steckt, ist eigentlich uralt und auch politisch bereits vielfach diskutiert worden und sie ist völlig simpel, wie alle Weisheiten: Naturschutz kennt nämlich keine Grenzen.

Sichtbares Beispiel für uns in Schleswig-Holstein sind vor allen Dingen die jährlichen Wanderungen der Zugvögel über Tausende von Kilometern aus ihren Brutgebieten in die Überwinterungsgebiete, wie man sie gerade an der Westküste eindrucksvoll miterleben

kann. Schützen können wir sie nur, wenn nicht nur Brut- und Überwinterungsareale, sondern auch ihre Rastgebiete, sozusagen die Tankstellen des Vogelzuges, geschützt und erhalten werden. Schon Anfang dieses Jahrhunderts, im Jahre 1902, wurde deshalb in Paris eine erste internationale Vogelschutzkonvention verabschiedet. Ein wesentlicher Motor dieser Entwicklung waren die Naturschutzverbände, die sich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts aus der Heimatschutzbewegung entwickelten. Also auch damals schon gab es ein durchaus kritisches Potenzial, und das bei einem noch sehr viel höheren Prozentsatz der Fläche für die landwirtschaftliche Nutzung. Das muss man auch einmal mitbedenken.

Lina Hähnle, die 1899 den NABU als Bund für Vogelschutz in Stuttgart gründete, hatte schon Anfang des 20. Jahrhunderts gegen die Unsitte des Hutschmucks aus Vogelfedern mobilisiert und sie unterstützte das Zustandekommen der Pariser Konvention.

Ich führe das hier aus, weil ich es für ganz wichtig halte, dass man sich auf die Anfänge all dieser naturschutzrechtlichen Regelungen und auch der EURichtlinien besinnt. Die Akzeptanz hat ja im Laufe der Jahre leider immer weiter nachgelassen. Es hat sich dann eine Frontstellung derart ergeben, dass die Naturschutzverbände auf der einen und die Landwirtschaft auf der anderen Seite stehen. Ich denke, dass wir in dieser Frage, zusammen mit unserem Umweltminister, an der richtigen Strippe ziehen, um diese beiden wieder zusammenzuführen. Der Vertragsnaturschutz ist dabei sicherlich ein wesentlicher Aspekt. Wie weit wir das bei den Belangen, über die wir heute reden, mit regeln können, werden wir sehen.

Der Naturschutz in der Europäischen Gemeinschaft, den es seit den 70er-Jahren gibt, macht deutlich, dass es sich dabei nicht nur um eine Wirtschaftsgemeinschaft handelt, sondern dass man sich in der Europäischen Gemeinschaft durchaus der Tatsache bewusst war, dass es auch um Standards im Bereich der Umwelt und des Naturschutzes geht.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)