Protokoll der Sitzung vom 11.09.2002

Die übrigen Stellungnahmen, die wir in der Anhörung gehört haben, bestätigen ebenfalls unsere ablehnende Position. Der Landkreistag wendet ein, dass eine Öffnung der Mindeststandards zwangsläufig zu einer sehr großen Bandbreite der Standards im Lande führe, was aus sozialpolitischer Sicht und unter dem Aspekt der Chancengleichheit nicht zu akzeptieren sei. Ich führe weitere Stellungnehmende auf: Auch der Landesfeuerwehrverband, der Verband evangelischer Kindertageseinrichtungen, der Hauptpersonalrat beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, die Lan

desarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände, der Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein, die ÖTV Nord, der DGB Landesbezirk Nord und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Schleswig-Holstein lehnen den vorgelegten Gesetzentwurf ab.

(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] Die Landesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsver- bände sieht ihn für einen Beitrag der Verwaltungsver- einfachung und Entbürokratisierung als ungeeignet an. Der Landesnaturschutzverband sieht ihn als rege- lungstechnisch misslungen an. ÖTV und DGB be- fürchten einen gigantischen bürokratischen Aufwand bei der Bearbeitung der Freistellungsanträge. Dem ist nichts hinzuzufügen. Lassen Sie uns im Rahmen der anstehenden Beratun- gen zur Verwaltungsstrukturreform auch die Proble- matik Standardfreigabe und Verwaltungsderegulie- rung wieder aufgreifen und gemeinsam zwecktaugli- che und sachgerechte Lösungen anstreben. (Beifall bei der SPD)

Das Wort erteile ich jetzt dem Herrn Abgeordneten Schlie.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Puls, es ist schon beeindruckend, dass Sie sich hier hinstellen und den Versuch unternehmen, uns weismachen zu wollen, dass Sie nach wie vor an der Zielsetzung festhalten, Standards zu öffnen, Standards abzubauen und Standards freizugeben. Der Gesetzentwurf der FDP stammt vom 24. Mai 2000. Seitdem ist er durch die Gremien des Landtages gelaufen. Wir haben uns im Sonderausschuss damit beschäftigt, der im Übrigen nur eine einzige Legitimationsbasis hatte. Er sollte nämlich beweisen, dass der freche Eingriff der Landesregierung in die Kassen der Kommunen gerechtfertigt war. Aber mit diesem Thema haben wir uns nicht beschäftigt. Dann ist er an die Enquetekommission zur Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen dem Land und Kommunen überwiesen worden. Diese Enquetekommission haben wir aufgelöst, nachdem Sie - das muss ich ehrenhalber erwähnen - durch Ihren Verzicht zur weiteren Mitarbeit deutlich gemacht haben, dass die ganze Veranstaltung eine Farce war. Anschließend ist der Gesetzentwurf in den Innen- und Rechtsausschuss gegangen. Hier haben wir immerhin eine Anhörung durchgeführt. Aber all die schönen

(Klaus Schlie)

Zielsetzungen, Herr Kollege Puls, die Sie selber in der Landtagsdebatte vorgetragen haben und der Kollege Hildebrand hier noch einmal zitiert hat, haben Sie in den Beratungen nie wieder eingebracht.

(Beifall bei CDU und FDP)

Deswegen muss ich Ihnen Folgendes sagen: Ich finde dies einen tragischen Beitrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Politikverdrossenheit. Es trägt zu Politikverdrossenheit bei, wenn junge Leute mitbekommen, dass sich ein Parlament fast zwei Jahre lang mit solch einer Sache beschäftigt, aber hinten nichts herauskommt, obwohl wir uns zu Beginn fast alle im Grundsatz einig waren. Ich finde, es ist einem Haus wie diesem nicht würdig, wie Sie damit umgehen.

(Beifall bei CDU und FDP)

Ich bin davon überzeugt, dass Sie damit abermals bewiesen haben, dass Sie nicht die Kraft und den Mut haben, dieses Land zu regieren. Ich glaube auch, dass es Ihnen nicht darauf ankommt, in der Sache ein Stückchen voranzukommen, sondern dass es letztlich immer nur auf Kompromissformeln im Koalitionsgefüge ankommt.

(Zuruf von der CDU: So sieht es aus! Genau- so ist es!)

Das ist das Problem, weswegen es kein einziges Stückchen vorangeht.

Ich möchte Ihnen, Herr Puls, ein Zitat von Ihnen vorhalten. Sie haben damals gesagt - Sie wissen, ich nehme es Ihnen auch so ab -:

„Wir sollten gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden in den zuständigen Gremien die Möglichkeit einer Standardöffnung näher erörtern und vielleicht sogar eine interfraktionelle Lösung erarbeiten. Wir jedenfalls streben sie an.“

Wir haben auch Bedenken gegen die eine oder andere Regelung und gegen die Mechanismen, die in diesem Gesetz eine Rolle spielen, weil sie tatsächlich zu bürokratischen Schwierigkeiten führen könnten. Aber es ist nie über eine interfraktionelle Lösung geredet worden.

(Günther Hildebrand [FDP]: Da kann man doch darüber reden!)

Anders als im Landtag Mecklenburg-Vorpommern - da ist das Gesetz von der CDU abgeschrieben worden -, wo es eine Gesetzesinitiative und letztlich ein Gesetz gegeben hat, ist das leider hier nicht geschehen. Aber - jetzt kommt es - ein Hoffnungsschimmer

gab es. Unser aller Kommunalminister, der ehemalige Eckernförder Bürgermeister, zeigte schon im Juni 2000 eine echte Alternative zum Gesetzentwurf der FDP auf. Wie kommunalfreundlich er ist, brachte er deutlich zum Ausdruck, indem er sagte - Zitat, des Herr Ministers eigene Worte -:

„Nach meinen eigenen Erfahrungen als Bürgermeister kann ich eines sagen, meine Damen und Herren: Die Kommunen zeigen in aller Regel großes Verantwortungsbewusstsein bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.“

(Zuruf von der CDU: Sehr richtig!)

Dies, Herr Minister, nenne ich echtes Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung unseres Landes. Selbstverständlich hatte der Innenminister eine Alternative vorbereitet - jedenfalls gedanklich -. Wörtlich führte er nämlich aus:

„Gerade vor diesem Hintergrund sollte eine Lösung diskutiert werden, bei der zum Beispiel über den Weg eines Artikelgesetzes Regulierungen und Standards für einen genau bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden. Vor Ablauf dieses Zeitraumes müsste entschieden werden, ob die Aussetzungen bestehen bleiben oder auslaufen.“

Das ist ja richtig! Das haben Sie jedoch im Jahre 2000 gesagt. Was haben Sie denn bisher gemacht?

(Beifall bei der CDU)

Wo ist denn das Artikelgesetz? Wieso haben Sie denn die Strukturreform nicht eingeleitet? Jetzt reden Sie von irgendwelchen Gebietsreformen, die Sie machen wollen. Arbeiten Sie doch! Legen Sie als Regierung doch ein Gesetz vor, damit die Kommunen das hier deklamatorisch dargestellte Vertrauen erfüllen können, indem sie die Aufgaben leisten können.

(Zuruf von der CDU: Sehr richtig!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht so weitgehend wie die FDP, aber immerhin war es ein mutiger Vorschlag eines mutig erscheinenden Ministers, sicherlich auch abgesegnet durch die vor Reformwut und Mut strotzende Ministerpräsidentin. Und nun der entscheidende Satz des mutig erscheinenden Innenministers an das zaudernde Parlament:

„Wie auch immer im Einzelnen ausgestaltet, sollten wir alle gemeinsam den Mut zu solchen landesweiten Erprobungen aufbringen.“

Wir warten darauf.

Wir, Herr Minister, haben diesen Mut. Wir vermissen ihn leider bei der Regierung und bei Rot-Grün. Sie

(Klaus Schlie)

blockieren sich weiterhin gegenseitig. Leider blockieren Sie auch unser Land. Das wird aber irgendwann zu Ende sein.

(Beifall bei CDU und FDP)

Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Heinold.

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Schlie, das Problem der CDU ist, dass sie verwöhnt ist. Die CDU kennt das im Landtag so, dass Regierungsfraktionen, Regierung oder die FDP-Fraktion Vorschläge macht und sie diese ablehnt. Sie stellen sich hier hin, Herr Schlie, und fragen, warum wir nicht nach zwei Jahren einen interfraktionellen Vorschlag vorliegen haben. Hierzu frage ich: Wo ist denn nach zwei Jahren Beratung der Vorschlag der CDU, der tauglich ist, darüber zu beraten? Wo ist er denn? Sie haben nichts in der Hand. Im Innen- und Rechtsausschuss haben Sie sich enthalten,

(Klaus Schlie [CDU]: Sie reden wider besse- ren Wissens !)

weil Sie nicht wissen, was Sie wollen, weil Sie keinen Vorschlag haben. Sie haben sich enthalten. Nichts, null! Was machen Sie denn heute hier?

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Zurufe von der CDU)

Ich bin gespannt auf Ihr heutiges Abstimmungsverhalten. Vielleicht ist es einheitlich, vielleicht aber auch nicht. Ich lasse mich überraschen. So viel zur CDU.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD - Klaus Schlie [CDU]: Sie sind doch die Blockiererin!)

Lange haben wir beraten und nun dürfen wir endlich über den Gesetzentwurf abstimmen. Wir werden diesen Gesetzentwurf ablehnen. Mit der Ablehnung des heutigen Gesetzentwurfes sind wir einen Schritt weiter, denn nun können wir endlich beraten, und zwar nicht nur darüber, ob wir pauschal alle Standards ablehnen - das ist der Streitpunkt -, sondern ob wir einzelne Standards aufheben.

Ich stelle einfach einmal die Behauptung auf, dass die FDP überhaupt nicht weiß, welche Standards sie bei dieser pauschalen Aufhebung aufheben will. Das ist ja ein Riesenberg. Ich würde mich freuen, Herr Hildebrand, wenn Sie uns einmal beispielhaft 20 Standards nennen würden, die Sie aufheben wollen.

(Zuruf von der FDP: 18!)

Kommen sie nach vorn, sagen Sie mir beispielhaft 20 Standards und lassen Sie dabei einmal das Kindertagesstättengesetz außen vor. Dann gucken wir einmal, welche Vorschläge Sie im Detail haben.

Nach meiner Kenntnis sind die Standards, die wir in Verordnungen und Erlassen des Landes haben, über Jahrzehnte festgeschrieben worden. Sie werden zum Teil nicht überprüft, was falsch ist. Ich bin für Überprüfungen im Einzelnen. Aber ich sage auch: Es gibt Qualitätsstandards, die das Land setzt, zu denen meine Fraktion explizit steht.

Ich nenne das Kindertagesstättengesetz, das ja immer der Brocken ist, den Sie bei der Standardfreigabe sozusagen als größte Einsparsumme nennen. Gerade die Diskussion um PISA hat gezeigt, wie wichtig es ist, in den Kindertagesstätten, im Vorschulbereich erstens den Bildungsauftrag festzuschreiben und zweitens pädagogische Qualitätsstandards festzuschreiben. Das ist absolut notwendig.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Wenn der Landesgesetzgeber als freiwillige Leistung 53 Millionen € für die Kindertagesstätten zahlt, hat er auch das Recht zu sagen, dass pädagogische Standards auf der Gegenseite erwartet werden.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Die Große Anfrage zu den Kindertagesstätten hat es ja gezeigt: Wenn 67 % der Kindertagesstätteneinrichtungen sagen, dass sie kein definiertes pädagogisches Konzept für ihre Einrichtung aufgestellt haben, dann müssen wir als Landesgesetzgeber in einigen Bereichen sogar noch deutlicher hinterfragen, wie die Gesetze, beispielsweise der Bildungsauftrag im Kindertagesstättengesetz, umgesetzt werden.