Sie bleiben mit dem Bericht jeden, aber auch wirklich jeden Nachweis schuldig, dass sich die Situation nach dem In-Kraft-Treten Ihrer Gefahrhundeverordnung verbessert hat. Sie war vor In-Kraft-Treten in Schleswig-Holstein genauso, wie sie nach In-Kraft-Treten ist. Sie wissen im Übrigen doch gar nicht, wie sie vorher war.
(Minister Klaus Buß: Im Gegensatz zu Ihnen habe ich gearbeitet! Sie haben überhaupt keine Ahnung, Herr Garg!)
Sie wissen auch nicht, wie sie nachher war, weil Sie keine anständige Statistik geführt haben, Herr Minister. So viel zu Ihnen!
- ja, wuff, wuff -, wie die Grünen mit diesem Thema umgehen. Frau Fröhlich ist heute nicht da. Ich brauche sie dazu auch nicht, denn Sie sind ja da. Ich war gerührt und zutiefst beeindruckt, dass Sie sich mit einem so genannten Listenhund, der einen Maulkorb trug, in einem Tierheim haben ablichten lassen und eine bessere Umsetzung im Umgang mit gefährlichen Hunden gefordert haben.
Liebe Frau Kollegin Heinold, Sie haben unter anderem gefordert, es müsse doch endlich einmal eine Initiative zur Schaffung eines Heimtierzuchtgesetzes
geben. Sie haben die Einführung einer obligatorischen Haftpflichtversicherung gefordert. Sie haben die Einführung der obligatorischen Chipung von Tieren gefordert.
Liebe Frau Kollegin Heinold, ich frage Sie, warum Sie sämtliche Initiativen, die wir hier eingebracht haben, Schaffung eines Heimtierzuchtgesetzes - das war ein Antrag auf eine Bundesratsinitiative -, Einführung einer obligatorischen Haftpflichtversicherung für alle Hundehalter, Schaffung eines zentralen Dokumentationsregisters von Hunden und Hundehaltern, damit einhergehende Chipung mit ISO-Norm, warum Sie jedem dieser Vorschläge hier nicht zugestimmt, sondern entweder abgelehnt oder im Ausschuss haben schmoren lassen?
Erklären Sie mir das doch bitte einmal! Dann nehme ich auch die rührenden Fotos ernst, auf denen Sie sich mit Listenhunden ablichten lassen.
Genauso gerührt war ich von dem Kollegen Steenblock. Herr Kollege Steenblock, Sie haben mir vorhin den freien Fall propagiert. Wissen Sie was? Haben Sie sich im Kreis Pinneberg, ich glaube, es war im Tierheim Elmshorn,
- ich weiß nicht, ob er „wuff“ gesagt hat - nicht auch darüber geärgert, dass die Tierheime mit den zusätzlichen Kosten, die durch die Gefahrhundeverordnung auf Sie zukommen, alleingelassen werden? Haben Sie sich darüber nicht beklagt? Erinnern Sie sich, dass Sie gleichzeitig unseren Antrag im letzten Jahr, den Tierheimen die zusätzlichen Kosten, die durch den Vollzug der Gefahrhundeverordnung entstehen, zu erstatten, abgelehnt haben? Wissen Sie, dass Sie in diesem Haushaltsentwurf die 100.000 € für den Tierschutz streichen wollen?
Wenn Sie Ihre Stirn in Trauerfalten legen und im Landtag gleichzeitig die genau entgegen gesetzte Politik veranstalten, nenne ich das schlicht und ergreifend verlogen.
(Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt mache ich nicht wieder ei- ne Scheibenwischergeste!)
Es tut mir ausgesprochen leid, dass die Belange des Tierschutzes in Ihrer Fraktion in solch miserablen Händen sind.
Wenn das hier nicht friedlicher zugeht, lasse ich die Hunde los. - Jetzt hat Herr Abgeordneter Puls das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Bericht des Innenministers ist heute nichts hinzuzufügen. Ich beantrage Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss. Wir werden uns dort auch mit den Verlautbarungen des Kollegen „Bello“ Garg auseinander setzen.
Der Beifall war länger als der Redebeitrag. - Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Graf Kerssenbrock.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! So ganz unernst ist das Thema nicht. Es gab einen sehr ernsten Vorfall im Juni 2000. Dann ist - das ist das eigentliche Thema, über das wir hier einmal miteinander reden müssen, Herr Innenminister - die Gefahrhundeverordnung mit ganz heißer Nadel gestrickt worden. Es ist zu fragen, ob Sie damals das richtige Mittel gewählt haben. Ich meine, es ist auch ein Anlass, darüber nachzudenken, ob der Normengeber ein solches Problem, das seit rund einem Jahrhundert polizei- und ordnungsrechtlich anders geregelt war, als Sie es nunmehr regeln wollen, wirklich so regeln durfte und sollte oder ob es nicht doch eben ein Schnellschuss war, der ins Leere gegangen ist. Er hat auch Schaden angerichtet hat, Schaden angerichtet bei den Hundehaltern, die unzulässig diskriminiert und diskreditiert worden sind und auf diese Weise Leid erlitten haben. Auch Tiere haben Leid erlitten. Auch das wollen wir nüchtern feststellen.
Sie haben am 29. Mai 2001 - Sie haben es erwähnt; ich war als Klägervertreter dabei und habe mit dafür gesorgt - vor dem schleswig-holsteinischen Oberverwaltungsgericht kläglich Schiffbruch erlitten. Die Niedersächsische Gefahrtierverordnung ist bereits vom Bundesverwaltungsgericht beschieden worden.
Dasselbe Schicksal wird wohl auch die SchleswigHolsteinische Verordnung vor dem Bundesverwaltungsgericht ereilen. Das heißt, die Revision wird nach menschlichem Ermessen zurückgewiesen werden.
Dann stehen Sie vor der Frage, ob Sie ein Gesetz machen wollen, um eine Rasseliste festzulegen. Das OVG hat ganz überzeugend dargelegt: Es war ein Verstoß gegen die Gleichbehandlung der verschiedenen Rassen untereinander. Es war ein Verstoß gegen uralte ordnungsrechtliche Grundsätze, nämlich der Geeignetheit und der Angemessenheit des Mittels, weil das Mittel, nämlich eine Rasseliste aufzustellen, zur Behebung der Gefahr als ungeeignet gegeißelt worden ist. Ungeeignet ist es deshalb, weil wissenschaftlich in keiner Weise nachweisbar war und ist, dass eine ganz bestimmte Rasse per se gefährlicher ist als eine andere.
Das Problem liegt woanders. Es befindet sich am anderen Ende der Hundeleine, nämlich dort, wo ein Hund so gezüchtet ist oder ein Halter seinen Hund möglicherweise so erzogen hat, dass das Tier gefährlich wurde. Das Tier ist aber nicht per se gefährlich.
Im Übrigen weist das auch Ihre eigene Statistik aus, die Sie in dem wunderschönen Bericht, den Sie abgegeben haben, veröffentlicht haben. Gucken Sie doch einmal nach, wer in der Beißstatistik führt! Da führt mit weitem Abstand eine Hunderasse
- Herr Innenminister, da würde ich wirklich einmal zuhören! -, die bisher in keiner einzigen Rasseliste verzeichnet, nämlich der Deutsche Schäferhund!
An zweiter Stelle liegt der Schäferhundmischling, wie auch immer man den bezeichnen will. Das kann nicht gut gehen. Die Statistik ist verräterisch.
Ich sage Ihnen voraus: Sie werden erstens mit der Revision Schiffbruch erleiden und Sie würden zweitens auch mit einem Gesetz, das an eine Rasseliste anknüpft, erneut Schiffbruch erleiden. Lassen Sie es bei der bewährten Regelung
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf für die erkrankte Kollegin Frau Irene Fröhlich das Wort ergreifen.
Lieber Kollege Garg, ich kann es gut verstehen, dass es Sie maßlos ärgert, dass in meiner Fraktion nicht nur ein aufrechter Tierschützer sitzt, sondern dass in der grünen Fraktion Frau Heinold die Tierheime besucht, ich die Tierheime besuche, Herr Hentschel die Tierheime besucht und wir damit auch noch in der Regionalpresse vertreten sind. Das mag Sie ärgern.
Lieber Kollege Garg, ich kann verstehen, dass Sie das ärgert. Für einen selbsternannten obersten Tierschützer des Landes ist es schwer, -