Ich finde, man muss dazu etwas mehr Gehirnschmalz haben als das, was ich in fünf Minuten hier sagen kann.
Ich habe in jeder Legislaturperiode mehrfach vorgelegt, in welcher Weise sich die FDP in SchleswigHolstein die Waldwirtschaft für Schleswig-Holstein vorstellt. Die Leitlinien dazu gibt es. Die Drucksachen dazu gibt es. Lesen Sie nach. Lesen Sie meine Reden nach. Es ist alles vorhanden.
wir neue Konzepte entwickeln. Natürlich gibt es diese Konzepte. Es ist offensichtlich: Mit den von den Industriestaaten gewählten Methoden der Bürokratie ist dies nicht zu machen.
Sie haben das Eine selbst erwähnt. Wir produzieren die Nachfrage, die dazu führt, dass beispielsweise im Kongo Firmen, gefördert von der Bundesregierung, Rot-Grün, Raubbau betreiben. Wir haben die Nachfrage. Warum haben wir die Nachfrage? - Weil wir den Holzbestand in unseren Wäldern hochfahren.
Wir fahren den Holzbestand in unseren Wäldern hoch, weil wir viel besser und übergut sein wollen und weil wir im Bereich der Neuwaldbildung nicht mehr vorankommen. Seit wir grüne Minister haben, die für die Forsten zuständig sind, nimmt die Neuwaldbildung kontinuierlich ab.
Sie haben ein gestörtes Verhältnis zu den Wäldern in Schleswig-Holstein. Sie sollten Ihre eigene Position einmal überdenken.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Ich schließe damit die Beratung. Ich gehe davon aus, dass der Bericht der Landesregierung überwiesen werden soll federführend in den Umweltausschuss und mitberatend in den Agrarausschuss.
(Friedrich-Carl Wodarz [SPD]: Abschlie- ßend Umweltausschuss! Das ist der zustän- dige Ausschuss! - Lars Harms [SSW]: Die Agrarier haben damit nichts zu tun!)
führend ist, daran besteht kein Zweifel. Ich bitte aber darum, dass der Agrarausschuss beteiligt wird.
Wer dem so zustimmen will, den Bericht federführend dem Umweltausschuss und mitberatend dem Agrarausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Ein Satz vorweg. Frau Happach-Kasan, wenn man jemanden ein gestörtes Verhältnis zu irgendetwas vorwirft, sollte man etwas vorsichtig sein.
Nun zum Bericht. Der Bericht über die Erfassung und die Bewertung von Altlasten in Schleswig-Holstein, den wir auf Antrag der FDP-Fraktion gern erarbeitet haben, gibt mir die Gelegenheit, Ihnen heute über die Fortschritte, die wir in der Altlastenbearbeitung seit Vorlage des letzten Berichtes aus dem Jahr 1995 erzielt haben, zu berichten. Das Altlastenproblem beschäftigt uns schon seit fast zwei Jahrzehnten. Spektakuläre Großfälle wie die Metallhütte in Lübeck und eine bebaute Altablagerung in Barsbüttel sind hier im Raum auch vielen bekannt.
Während die Kreise und kreisfreien Städte die Altablagerungen bereits seit 1984 systematisch und flächendeckend ermittelt haben, haperte es lange mit der systematischen Erfassung von Altstandorten. Die flächendeckende Kenntnis der ehemaligen Gewerbe- und Industriestandorte, auf denen in der Vergangenheit häufig allzu sorglos mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde, ist aber nicht nur im Hinblick auf die Bewältigung von Umweltgefahren unerlässlich, sondern hat auch im Grundstücksverkehr
und bei der Planung - Stichwort: Bauleitplanung Barsbüttel - eine besondere Rolle. Unser Hauptaugenmerk liegt daher in den vergangenen Jahren insbesondere auf der Verbesserung des Erfassungsstandes bei den Altstandorten. Da hat das Land seit 1997 zusammen mit der Arbeitsverwaltung ein Programm zur systematischen Erfassung und Erstbewertung von Altstandorten initiiert, um die Kreise und kreisfreien Städte bei ihrer Aufgabe zu unterstützen.
Unter der Leitung des LANU haben dabei 42 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort altlastenrelevante Branchen recherchiert. Die Programme mit einem Finanzaufwand des Landes von rund 1,8 Millionen € dauern noch bis Ende dieses Jahres an. Nach bisherigen Erkenntnissen ist von rund 17.000 Altstandorten auszugehen. Nicht von all diesen Flächen geht eine tatsächliche Gefahr aus. Bundesweite Schätzungen rechnen mit einem Sanierungsbedarf von zwischen 10 bis 20 % der Verdachtsstandorte. Der Anteil der Verdachtsfälle, der in Schleswig-Holstein letztlich zu sanieren sein wird, lässt sich insofern heute noch nicht solide prognostizieren. Erst genauere Untersuchungen der einzelnen Fälle können Klarheit schaffen. Die bereits erwähnten Großfälle dürften Ausnahmeerscheinungen bleiben.
Das Umweltministerium hat den ersten Schritt der flächendeckenden Erfassung für die Kreise und kreisfreien Städte so gut wie vollständig durchgeführt. Bis Ende dieses Jahres wird in einem weiteren Bearbeitungsschritt die Erstbewertung der Flächen unterstützt. Nunmehr wird es aber Zeit, dass sich die Kreise und kreisfreien Städte wieder selbst verstärkt ihrer ureigensten Aufgabe annehmen. Ob bei der Bewältigung der Altlastenproblematik in absehbarer Zeit landesweit weitere deutliche Fortschritte gemacht werden können, wird ganz wesentlich davon abhängen, ob die Kreise und kreisfreien Städte, für eine angemessene Personal- und Sachausstattung und damit für eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung ihrer originären Aufgaben tatsächlich auch sorgen werden.
Momentan ist dies nicht bei allen der Fall, was auch der Landesrechnungshof bei seiner Prüfung jüngst festgestellt hat. Wir werden diesen Umstand als Fachaufsicht prüfen und gegebenenfalls eingreifen. Sicher wird die Bewältigung der Sünden der Vergangenheit, besonders für die Kreise und kreisfreien Städte einen Kraftakt erfordern. Diese Last sollten wir jedoch nicht zukünftigen Generationen aufbürden. Vielmehr können jetzt durch die zügige Bearbeitung und damit oftmals die Befreiung vom Altlastenverdacht viele Flächen wieder in den Verkehr gebracht werden. Damit könnte der Flächenfraß auf der grünen Wiese
weiter deutlich gesenkt werden, um auch nachfolgenden Generationen die Ressource Naturfläche zu erhalten. Dass wir beim Flächenverbrauch und bei der Versiegelung des Bodens nicht so weitermachen können wie bisher, ist - so glaube ich - allgemeiner Konsens. Auch die Bundesregierung hat dies durch die Betonung der Nachhaltigkeit bekräftigt.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Altstandorte sind die Sünden der Vergangenheit. Der Minister hat es eben gesagt. Die großen Altstandorte im Land wie das Metallhüttengelände in Lübeck und die Deponie 80 in Barsbüttel können nur im Verlauf von Jahrzehnten saniert werden. Die Kosten sind immens. Für uns ergibt sich daraus eine Verpflichtung, weitere Altstandorte mit allen Mitteln zu vermeiden.
In der öffentlichen Diskussion um Umweltthemen nimmt der Bereich der Altlasten nur einen geringen Raum ein. Das steht völlig im Gegensatz zu den Problemen, die Altlasten im Land darstellen und auch zu den Finanzmitteln, die wir ausgeben müssen, um diese zu sanieren. Altlasten sind nach der Definition des Bundesbodenschutzgesetzes Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind, und Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist. Ausgenommen sind Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedürfen.
Auch der Landesregierung ist bekannt, dass bei den Altlasten Handlungsbedarf besteht. Dazu brauchte sie nur in ihr Umweltranking aus dem letzten Jahr zu sehen. Dort steht:
„Im Bereich Altlasten ist ein erheblicher Handlungsbedarf erforderlich. Die Kreise unterscheiden sich durchaus diesbezüglich hinsichtlich ihres bisher aufgebrachten Engagements. Dies äußert sich sowohl in der Anzahl der untersuchten Altablagerungen und Altstandorte als auch in dem Anteil der durchgeführten Gefährdungsabschätzungen und Sanierungen.“
Allerdings finde ich es bemerkenswert, dass die Daten, die Sie beim Umweltranking verwendet haben, nicht mit den Daten kompatibel sind, die in diesem Bericht zu den Altlasten stehen. Somit hat die Bewertung im Umweltranking offensichtlich daneben gelegen. Ich habe dies bereits vor einem Jahr kritisiert.
Im Bericht des Landesrechnungshofs, auf den Sie dankenswerterweise hingewiesen haben, heißt es zum Thema Altlasten:
„Die Diskrepanz zwischen erfassten Altlasten, altlastverdächtigen Flächen und durchgeführten Gefährdungsabschätzungen ist in einigen Kreisen sehr groß.“
Diese Erkenntnis und die Tatsache, dass der Landesregierung spätestens mit dem Bericht aus dem Jahre 1995 - auch damals hat die FDP-Fraktion nachgefragt - die wesentlichen Probleme im Bereich der Altlasten bekannt waren, haben mich im Frühjahr dazu bewogen, von der Landesregierung einen Bericht über den neuesten Stand der Altlastenerfassung, der Gefährdungsabschätzung und der Altlastensanierung anzufordern.
Der nun vorgelegte Bericht ist allerdings nicht in allen Teilen das, was ich von ihm erwartet habe. Es werden sehr viele handwerkliche und systematische Dinge, wie zum Beispiel Rechtsgrundlagen und Aufgabenverteilung, aufgeführt. Die eigentlichen Probleme, die sich mit der Erfassung, Gefährdungsabschätzung und Sanierung durch die Kreise ergeben haben, lassen Sie außen vor.
Im Bericht des Landesrechnungshofs, der in manchen Teilen konstruktiver ist als der, den Sie vorgelegt haben, wird darauf hingewiesen, dass die Qualität der vorgelegten Daten über Altstandorte - obwohl Mitarbeiter beteiligt waren - sehr uneinheitlich ist. Weiter wird vom Landesrechnungshof kritisiert, dass die Kreise die Altablagerungen in zu geringem Maße überwachen. Von den Kreisen und kreisfreien Städten wird die Überwachung zurückgefahren, wenn nicht gar eingestellt, denn nur 1 % der Altstandorte werden noch überwacht.
Woran das liegt, darüber hat die Landesregierung keine Erkenntnisse. Haben Sie vielleicht auch einmal beim Landesrechnungshof nachgefragt? Sie werden dann darauf kommen, dass sich viele Kreise das, was wünschenswert und nach den gesetzlichen Vorschriften notwendig ist, nicht mehr leisten können. Auch das dürfte ein Problem sein. Immerhin wird eingeräumt, dass eine aktuelle Abfrage der finanziellen und personellen Ausstattung der unteren Bodenschutzbehörden ergeben habe, dass einige Kreise nicht in der Lage sein dürften, die gesetzlichen Auf