Solange es das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände allerdings noch nicht gibt - dies würde die Kontrollen erheblich verbessern; Frau Scheicht, da stimme ich Ihnen nicht zu -, müssten und könnten Verwaltungsbehörden Ausnahmegenehmigungen zum Schächten aufgrund des Tatbestandes, dass der Tierschutz nunmehr Verfassungsrang besitzt, versagen.
Die Aufnahme des Tierschutzes in die Landesverfassung, die wir immer ersatzweise gefordert haben, solange der Tierschutz nicht im Grundgesetz stand, brauchen wir nun nicht mehr. Das ist eine Forderung, die damals anstand und die damals wichtig gewesen wäre, bei der wir wahrscheinlich die Mehrheit, wenn vielleicht auch nicht hier im Parlament die notwendige Mehrheit zur Verfassungsänderung gehabt hätten. Es gab immerhin eine breite Bewegung. Das hat sicherlich mit dazu beigetragen, dass das eigentlich Wichtige, nämlich der Tierschutz in das Grundgesetz aufgenommen wurde.
Vielleicht haben Sie wie ich im Sommer an Litfasssäulen und auf Plakaten Bilder von tanzenden Elefanten in der Savanne gesehen. Der Verein „Vier Pfoten“ führte damals eine Kampagne durch, welche die Aufmerksamkeit der Menschen darauf lenken soll, dass Großtiere wie Elefanten, Bären, Tiger und Robben unter den Bedingungen eines Zirkusbetriebes, noch dazu ständig unterwegs, nicht artgerecht gehalten werden können.
Solange also Wildtiere im Zirkus noch nicht verboten sind, worüber man nachdenken sollte - selbst der Tierschutzverband schlägt vor, Übergangsfristen zu gewähren -, brauchen wir dringend Möglichkeiten zur Sicherstellung von Tieren aus Zirkusbetrieben, denen es offensichtlich schlecht geht oder die schlecht behandelt werden. Diesen Ansatz halte ich für vordringlicher als das rigorose Verbot von Wildtieren in Zir
Das muss ich an dieser Stelle einmal so sagen. Da muss man mit sehr viel Augenmaß herangehen, damit man das Richtig zur richtigen Zeit macht.
Die Tatsache, dass man eine Kontrolle hat, dass man einen Ort hat, zu dem man Tiere hinbringen kann, die nicht gut gehalten werden, ist wichtig. So etwas gibt es in Schleswig-Holstein. Das möchten wir erhalten. Das ist die Auffangstation in Kappeln, die aufrechterhalten werden sollte. Das ist auch eine Bitte an die Finanzer. Herr Garg, da sind wir uns einig. Das ist ein wichtiger Schritt, um Kontrolle zu ermöglichen. Was wollen Sie machen, wenn Sie feststellen, ein Elefant wird schlecht gehalten? Den können Sie nicht im nächstgelegenen Tierheim unterbringen. Da muss man eine andere Stelle finden.
- Mit nach Hause nehmen ist eine gute Idee. Monika Heinold, ich komme auf dich zu, wenn es dann einmal so weit ist.
(Dr. Heiner Garg [FDP]: Das gucke ich mir an! - Holger Astrup [SPD]: Ob das eine art- gerechte Haltung ist?)
Einfacher ist es da schon, die unterschiedlichen Akteurinnen und Akteure dazu zu bewegen, Tierversuche zu minimieren. Hier soll die Landesregierung alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzen.
Auch die artgerechte Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren ist spätestens nach BSE- und MKSSkandalen zwingend notwendig und wird von einer breiten Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher gewünscht.
Im Gegensatz zum FDP-Antrag formulieren wir unsere Forderung nach Unterstützung der Tierheime in unserem Land ein bisschen moderater. Das ergibt sich aus der Nähe zu Herrn Buß. Das habe ich vorhin schon gesagt. Dennoch denke ich, dass in Bezug auf die Gefahrhundeverordnung ein Bewusstsein dafür entwickelt werden muss, dass die Heime und die Tierschutzverbände als Träger hier eine zusätzliche Last auferlegt bekommen haben, mit der wir sie nicht allein lassen können.
Die Tierheime, die wir Grüne seither besucht haben, leisten eine vorbildliche Arbeit, auf die sie in diesem Umfang überhaupt nicht vorbereitet waren.
Sie leisten darüber hinaus einen wesentlichen Dienst an der Allgemeinheit, indem sie die bei ihnen abgelieferten Hunde nicht nur tierärztlich untersuchen und einem gewissen Wesenstest unterziehen, sondern auch mit dem Identifizierungschip ausstatten, bevor sie an neue Liebhaberinnen oder Liebhaber abgegeben werden. Das ist ein Teil unseres Alternativvorschlags zur Gefahrhundeverordnung. Das führen die Tierheime bereits durch. Das gewährleistet einen wesentlich sinnvolleren Umgang mit dem Problem der Gefahrhunde oder der gefährlichen Hunde überhaupt.
Last, but not least möchten wir besonders über die Tierversuche so zeitnah durch die Landesregierung informiert werden, dass wir reagieren können, also einmal jährlich, damit man sehen kann, ob es eine Dynamik nach oben oder nach unten gibt, ob wir etwas tun müssen, ob wir uns einsetzen müssen. Ich glaube tatsächlich, dass mit dem Verfassungsrang des Tierschutzes auch dieses Problem deutlich geringer werden wird. Zur EU-Verordnung haben Sie schon etwas gesagt. Das kommt auch in Ihrem Antrag vor. Wir sollten sicherlich weiter verfolgen, was auf EUEbene passiert.
Der Tierschutzbericht wird neben anderen Berichten aus dem Ministerium dazu beitragen, dass wir uns der Gewichtigkeit dieses Themas bewusst bleiben. Für die Ausschussberatung wünsche ich mir, den neuen Tierschutzbeirat - der auch nicht mehr ganz so neu ist; immerhin war er das damals - kennen zu lernen.
Ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich, dass es weitergehen kann. Tatsächlich habe ich heute meine letzte Rede als umweltpolitische Sprecherin meiner Fraktion gehalten. Ich sehe das mit
einem lachenden und einem weinenden Auge, lachend deswegen, weil meine Arbeitsbelastung deutlich geringer wird - Innen und Recht ist ein Riesenbereich; darum kann ich mich jetzt intensiver kümmern -, weinend deshalb, weil es viele Themen und viele Akteurinnen und Akteure in diesem Bereich gibt, mit denen Politik zu machen gut und sinnvoll ist.
Frau Präsidentin! Meine sehr geeehrten Damen und Herren! Zuerst möchte ich sagen, dass wir begrüßen, dass der Tierschutz in die bundesdeutsche Verfassung aufgenommen worden ist. Uns ist allerdings auch klar, dass daraus keine konkreten Rechte erwachsen, sondern dass es sich hierbei nur um eine Staatszielbestimmung handelt, die nicht einen appellativen Charakter hat. Wenn wir also heute über die Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes reden, müssen wir immer im Auge haben, dass uns die Rechtsprechung manches Mal einen Strich durch die Rechnung machen kann.
Ich möchte nun auf die einzelnen Forderungen im Antrag eingehen. Ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände wäre ein Schritt in die richtige Richtung. Tiere haben nun einmal keine eigenen Möglichkeiten, ihre Rechte durchzusetzen. Somit sind Tierschutzverbände in der Tat mit Naturschutzverbänden vergleichbar. Dass dabei, wie im Antrag formuliert, eine bundesweite Regelung angestrebt wird, wird von uns ebenfalls begrüßt.
Zu dem Punkt Tierhaltungsverordnung kann ich dem Sinn des Antrags zustimmen. Hier wird allerdings suggeriert, dass es noch keine oder kaum Bestimmungen gebe. Die bestehenden Bestimmungen müssen auf jeden Fall verbessert werden; das ist keine Frage.
Wir dürfen das Thema Haltungsbedingungen für Nutztiere aber auch nicht ideologisieren. Die Bedingungen für Nutztiere in Schleswig-Holstein sollten wir im Einvernehmen zwischen Tierschutz und Landwirtschaft verbessern. Hierfür gibt es auf beiden Seiten eine große Bereitschaft. Ich erinnere nur daran, dass in den Zielvereinbarungen des Landes mit der Landwirtschaftskammer gerade der Tierschutz und die Haltungsbedingungen für Tiere eine wichtige Rolle spielen. Diesen Weg sollten wir weiter kritisch und konstruktiv begleiten.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf verweisen, dass auch die Haltungs- und Lebensbedingungen für Zoo- und Zirkustiere weiter verbessert werden müssen, damit man beim Zoo- oder Zirkusbesuch, kein schlechtes Gewissen haben muss, sondern sich der Tiere in der Gewissheit der vernünftigen Tierhaltung erfreuen kann. Insofern können wir der Formulierung im FDP-Antrag zustimmen. Gleiches gilt im Übrigen für die Forderung nach einem Heimtierzuchtgesetz.
Was unter der Konkretisierung und Vereinheitlichung des Sachkundenachweises unter Punkt 2 im SPDGrünen-Antrag zu verstehen ist, wird leider nicht ganz deutlich. Vielleicht hätte man bei der Antragstellung etwas konkreter sein können. Aber das können wir auch noch später klären. Auf jeden Fall ist es richtig, hier auf genaue Regelungen zu setzen, damit man im Zweifelsfall rechtlich einschreiten kann. Meistens besteht nämlich kein Problem darin, zu erkennen, dass bei der Haltung von Tieren oder bei Tiertransporten in konkreten Fällen Fehlverhalten vorliegt. Die Frage ist immer, wie man rechtlich einschreiten kann.
Mit der Konkretisierung und der Vereinheitlichung des Sachkundenachweises würde man hier in einem gewissen Grad Rechtssicherheit schaffen können. Erfüllt jemand diese Kriterien nicht, so gibt es die Möglichkeit des Eingriffes. Erfüllt jemand die Kriterien, so kann man sicher sein, dass die Haltung im Sinne der Tiere nach vernünftigen Kriterien vonstatten geht.
Die Entwicklung von Alternativmethoden im Tierversuchsbereich wird schon lange gefordert. Die Idee, über die Zielvereinbarungen mit den Forschungsstellen zu einer Verstetigung zu kommen, wird von uns begrüßt. Ob damit allerdings die Zahl der Tierversuche deutlich reduziert werden kann, ist meiner Meinung nach fraglich. Ich glaube, wir werden um gesetzliche Regelungen nicht umhin kommen. Da der Tierschutz jetzt in die bundesdeutsche Verfassung
aufgenommen worden ist, haben wir zumindest eine noch größere moralische Verpflichtung, dies zu tun.
Den rechtlichen Weg will auch die FDP in Bezug auf Tierversuche für kosmetische Mittel gehen. Dieser Weg wird eher langfristig zum Erfolg führen. Im Übrigen denke ich auch, dass wir den rechtlichen Hebel in Bezug auf die Pelztierzucht verstärkt ansetzen sollten.
Beim vierten Punkt des Antrages handelt es sich eigentlich um zwei eigenständige Punkte. Die Qualitätstore sind produktionsbezogen und berücksichtigen selbstverständlich auch den Tierschutz in der Produktion. Schließlich sind die Qualitätstore ein schleswig-holsteinisches Produkt. Somit wird dieser Punkt im Rahmen der Qualitätstore schon erfüllt.
Anders ist es beim Gütezeichen „Hergestellt und geprüft in Schleswig-Holstein“. Das habe ich gestern schon einmal ausführen können. Hierbei handelt es sich um ein produktbezogenes Gütezeichen. Das heißt, das Produkt wird geprüft und bewertet, nicht die Produktion. Wollte man dies tun, müsste man das Gütezeichen entweder abschaffen oder völlig neu strukturieren.
Eine Ausweichmöglichkeit wäre die Einführung eines bundeseinheitlichen Ökosiegels und des zukünftigen bundesweiten konventionellen Siegels. Bei beiden wären Tierschutzaspekte berücksichtigt. Ich persönlich halte die Einführung der beiden bundesweiten Siegel vor allem aus Marketinggesichtspunkten für notwendig. Marketing und Tierschutz müssen sich nicht ausschließen.