Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schön, wenn eine Antwort ersehnt wird. Herr Schlie, ich musste erst warten, ob mir noch Zeit übrig bleibt.
Zu Ihrer ersten Frage: Herr Puls hat, wenn ich ihn richtig verstanden habe, überhaupt nicht gesagt, dass das gesamte Geschehen in irgendeiner Weise disziplinarrechtlich relevant sei, sondern er hat lediglich zwei Zitate des Vorsitzenden der GdP gebracht.
- Hören Sie mir doch zu! Ich habe Ihnen auch geduldig zugehört, wie es meine Art ist. Das erwarte ich auch von Ihnen.
Erstens. Aus meiner Sicht ist das gesamte Demonstrationsgeschehen nicht disziplinarrechtlich relevant. Herr Freiberg - ausschließlich er ist hier zitiert worden - ist in keiner Weise Angestellter oder Beamter des Landes, sodass sich diese Frage überhaupt nicht stellt.
Zweitens. Sie haben die unterschiedliche Besoldung angesprochen. Sie wissen genauso gut wie ich, dass
von Beamtinnen und Beamten aus dem Hamburger Rand immer wieder die Forderung erhoben wird, aus den genannten Gründen erhöhte Zuschläge zu zahlen. Dort sind vor allen Dingen die Grundstücke teurer. Eine unterschiedliche Besoldung zwischen Nord und Süd ist rechtlich nicht möglich, wie Sie genau wissen, und auch nicht angedacht.
Ich fordere immer wieder - das habe ich sehr oft getan - die Kommunen des Hamburger Rands auf, das Problem zu erkennen, darauf zu reagieren und ihren Beamtinnen und Beamten, die sie dort haben wollen, entsprechend günstige Grundstücke zur Verfügung zu stellen.
- Selbstverständlich. Herr Kayenburg, soll ich Ihnen einmal erzählen, wie man das macht? Ich habe es gemacht und andere können es auch. Wenn Sie es nicht können, erzähle ich Ihnen, wie das geht.
- Natürlich geht das. Selbstverständlich kann eine Kommune, die das will, für solche Zwecke im Wege der Erbbaurechts günstige Grundstücke zur Verfügung stellen. Sie muss es nur wollen.
(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Klaus Schlie [CDU]: Das war der Dienstherr! - Werner Kalinka [CDU]: Dafür würde jede Kommune gemaßregelt werden! - Weitere Zurufe - Glocke des Prä- sidenten)
Ich darf um Ruhe bitten. Wir haben die Situation nach § 58 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung; das heißt, die Hälfte der angemeldeten Redezeit kann in Anspruch genommen werden, nachdem die Landesregierung nach dem Aufbrauchen ihrer Redezeit noch einmal das Wort ergriffen hat. In dem Sinne stehen jedem Redner, wenn er es denn möchte, von der angemeldeten Redezeit noch einmal zweieinhalb Minuten zur Verfügung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich heute die Zeitung aufschlage, lese ich die Überschrift von einem Artikel von Merz - Unions-Vizefraktionschef Friedrich Merz -: „Rot-Grün fehlt der Mut zu unbequemen Maßnahmen“.
Ist das alles, dass man das Kündigungsrecht erleichtern will, dass man in die Tarife eingreifen will? Sind all diese Dinge nur für die Privatwirtschaft gemeint? Hat nichts davon irgendetwas mit dem öffentlichen Dienst zu tun?
Herr Schlie, Sie schreiben in Ihrem Antrag: Der Landtag hält jedoch eine weitere strukturelle Flexibilisierung des Dienst- und Versorgungsrechts für notwendig.
(Holger Astrup [SPD]: Jetzt warten wir auf die Antwort der CDU! - Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die CDU wollte noch etwas sagen! Die CDU wollte jetzt Antworten geben!)
Für den Fall, dass Sie dem Haus etwas mitteilen wollen, steht Ihnen der Weg zum Rednerpult frei. - Das ist die bisher geübte Form. Ansonsten ist die Aussprache beendet. - Okay, die Aussprache ist beendet und wir treten in die Abstimmung ein.
Geschäftsordnung melden. Ansonsten bitte ich, dass wir gemeinsam versuchen, die Anträge zusammenzubekommen.
Herr Präsident, da die Wortbeiträge der Kollegen von FDP und CDU sich jeweils überkreuzten, indem der eine gesagt hat, er stimme dem Antrag des anderen zu, und die CDU geantwortet hat, sie stimme dem Antrag der FDP zu, bitte ich Sie zu klären, auf welcher Geschäftsgrundlage wir gerade abstimmen.
Da mir die Äußerungen der antragstellenden Fraktionen beziehungsweise der vorliegende Änderungsantrag bekannt sind, schlage ich vor, dass wir über den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 15/2250, in der Form des Änderungsantrages der Fraktion der CDU, Drucksache 15/2261, abstimmen. Wenn das die Grundlage der Abstimmung ist,
würden wir jetzt - - Sie können sich gleichen melden. Hören Sie kurz zu, dann können Sie das hinterfragen. - Wenn das die Abstimmungsgrundlage ist,
bleibt jetzt zu erfahren, wie mit dem Änderungsantrag des SSW, Drucksache 15/2260, zu verfahren ist. Es ist zu fragen, ob vor dem Hintergrund der eben geschilderten Antragsgrundlage der Antrag des SSW als Änderungsantrag dazu zu verstehen ist. Hierzu bitte ich den SSW um das Wort.
Das ist die Abstimmungsgrundlage. Zu dem Antrag Drucksache 15/2250 in der Form des Änderungsantrags Drucksache 15/2261 gibt es einen Änderungsantrag, Herr Kollege Astrup.
Wenn dieser weitergehend ist, ist zuerst über ihn abzustimmen. Wer dem Änderungsantrag des SSW, Drucksache 15/2260, zu dem Grundantrag Drucksache 15/2250 in der Fassung des Änderungsantrags Drucksache 15/2261 seine Zustimmung geben möchte, bitte ich um das Handzeichen. - Ich darf um die Gegenprobe bitten. - Damit ist der Änderungsantrag mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von SSW abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 15/2250 in der Fassung des Änderungsantrags Drucksache 15/2261. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltung? - Der Antrag Drucksache 15/2250 in der Fassung der Drucksache 15/2261 ist gegen die Stimmen von CDU und FDP mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW abgelehnt. Damit sind wir am Ende dieses Tagesordnungspunktes angelangt.
Bevor wir in einen neuen Tagesordnungspunkt eintreten, möchte ich Folgendes - für das Protokoll - bekannt geben: Erkrankt ist der Herr Abgeordnete Dr. von Hielmcrone, beurlaubt sind die Kollegen Ehlers, Geißler, Kubicki und Spoorendonk, entschuldigt sind Ministerpräsidentin Simonis und Minister Rohwer.