Protokoll der Sitzung vom 12.12.2002

In der Praxis wird diese gesetzgeberische Aufgabe durch die Klippe des verfassungsrechtlichen Verbotes der Mischverwaltung erschwert, was eine klare Aufgaben- und Zuständigkeitstrennung zwischen dem Bund und den Ländern erfordert. Diese zu umschiffen ist nur dadurch gelungen, dass das Gesetz einige Unwägbarkeiten enthält, deren deutlichere Regelung aus unserer Sicht wünschenswert gewesen wäre,

(Vereinzelter Beifall bei SPD und CDU)

jedoch verfassungsrechtliche Probleme aufgeworfen und letztlich zeitaufwendige Nachverhandlungen mit den anderen Vertragspartnern erforderlich gemacht hätte.

Hinsichtlich des Status des Havariekommandos innerhalb der Verwaltung des Bundes stellen sich noch einige Fragen. In der uns vorliegenden Vereinbarung wird die Frage, wer letztlich für die Festlegung einer komplexen Schadenslage zuständig und verantwortlich ist, nicht geregelt. Ich schildere Ihnen ein Beispiel:

Ein 200.000-t-Deadweight-Bulkcarrier verlässt die Elbmündung und die Maschine setzt aus. Es passiert ein so genannter Blackout. Zuerst wird der Backbordanker fallen gelassen; dieser hält nicht. Dann wird der Steuerbordanker fallen gelassen; dieser hält auch nicht. Das Schiff treibt auf Helgoland zu. Wer ordert den notwendigen Schlepper? Wird die notwendige Entscheidung schnell getroffen oder strandet das Schiff vor Helgoland und erst dann wird entschieden? Glücklicherweise konnte die Maschine rechtzeitig repariert werden.

Dieser geschilderte Fall ist Wirklichkeit. Ist der vorliegende Fall eine komplexe Schadenslage? Dies ist insoweit von großer Bedeutung, als diese Frage von der Leitung das Havariekommandos und von einem Bundesland durchaus unterschiedlich beurteilt werden könnte und die Feststellung der komplexen Schadenslage das Selbsteintrittsrecht des Leiters des Havariekommandos mit umfassender Auftragsbefugnis gegenüber den Landesbehörden auslöst.

Ausgenommen von der Bündelung von Zuständigkeit und Auftragsbefugnissen des Havariekommandos

sind auch die Zuständigkeiten der Kommunen. Dies kann im Ernstfall bedeuten, dass die Leitung des Havariekommandos bei einem Zugriff auf Kräfte der Feuerwehr vom guten Willen eines Bürgermeisters abhängig ist. Hier wird es darauf ankommen, dass im Einzelfall alle Kräfte den Willen zur Kooperation haben und Zuständigkeit und Autorität der Leitung des Havariekommandos von allen anerkannt wird. In verbindlicher Form könnte dies durch eine Vereinbarung des Havariekommandos mit den vorhandenen Brandschutzstrukturen über deren Einbindung erfolgen, wie dies die Gruppe der Kommission in ihrem Abschlussbericht auch empfohlen hat.

Meine Damen und Herren, der aus unserer Sicht wichtigste Vorschlag der Kommission, die Errichtung des Havariekommandos, wurde jedoch umgesetzt. Wir hoffen, dass diese Einrichtung anerkannt und akzeptiert und somit für alle eine gedeihliche Kooperation aufgebaut wird; denn Seelenverkäufer wie die „Prestige“ fahren täglich durch unsere Gewässer.

(Beifall bei SPD und CDU)

Das Wort hat jetzt der Herr Abgeordnete Maurus.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor drei Wochen zerbrach vor der spanischen Küste der Öltanker „Prestige“. Er verlor bis heute 40 Tausend Tonnen Öl und gefährdete von einem Tag auf den anderen die Existenz einer ganzen Region. Das schlechte Zusammenspiel der dortigen Behörden und das völlig missratene Krisenmanagement lassen die Betroffenen verzweifeln und erzürnt fragen, ob die Katastrophe nicht hätte verhindert werden können.

Unweigerlich werden Erinnerungen an den Oktober 1998 wach: Der Holzfrachter „Pallas“ strandete nach tagelanger Odyssee vor Amrum, verlor Öl und kostete 16.000 Seevögeln das Leben. Das Land schrammte um Haaresbreite am ökologischen und tourismuswirtschaftlichen GAU vorbei. Auch das damalige Krisenmanagement zeichnete sich vor allem dadurch aus, dass wir hier feststellten: Pleiten, Pech und Pannen. Es waren diese Schwachstellen im Seeunfallmanagement, die allen Beteiligten klar gemacht haben, dass solche Katastrophen nur der bewältigt, der zielgerichtet und kompetent reagieren kann.

Der Landtag hat daher im Januar 2000 mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, SSW und CDU genau dieses Reagieren ermöglichen wollen, indem er den Aufbau einer einheitlichen Küsten

(Heinz Maurus)

wache eingefordert hat. Das ist mittlerweile zwei Jahre her. Die Havarie der „Pallas“ liegt bereits vier Jahre zurück. Was hat sich in Sachen Verbesserung der Seesicherheit seitdem getan? Es wurden Gutachter beauftragt und Konzepte entwickelt.

(Dr. Johann Wadephul [CDU]: So ist es!)

Angesichts der Zahl von fünf verheerenden Schiffsunglücken in der Zeit nach dem Unfall der „Pallas“ ist dieser Vier-Jahres-Planungsschritt weiß Gott nicht zufrieden stellend.

(Beifall bei CDU und vereinzelt bei der SPD)

Um es zu verdeutlichen: Der Öltanker „Prestige“ ist auch durch die Nord- und Ostsee gefahren, bevor es zur Katastrophe kam. Wir sind vier Jahre nach „Pallas“ nicht auf ein vergleichbares Unglück vorbereitet, geschweige denn, in der Lage, es im Vorwege zu verhindern.

Daran ändert auch das heute zu verabschiedende Gesetz zur Errichtung des Havariekommandos wenig. Es ist lediglich ein erster, leider etwas halbherzig angegangener Schritt. Mit dem Havariekommando entsteht eine weitere Behörde, die von ihrer Struktur, ihrem Aufbau, ihren Kompetenzen und ihrer Arbeits- und Ablauforganisation her wieder erhebliche Zweifel an ihrer optimalen Funktionsfähigkeit aufkommen lässt.

Begriffe wie Koordinierungsausschuss und Verbindungsstelle zwischen Havariestab und zuständiger Einsatzleitung der Küstenländer lassen für den Ernstfall ebenfalls wieder Unklarheiten befürchten. Klare Führungs- und Entscheidungsstrukturen und letztendlich auch die Kompetenz, Fahrzeuge des Bundes im Vorwege einzusetzen, wären erforderlich. Bis heute wissen einzelne im Havariekommando eingebundene Einrichtungen nicht detailliert, welche Aufgaben und Kompetenzen ihnen im Notfall erwachsen.

Es wurde einmal mehr Rücksicht auf Egoismen genommen und dem Kirchturmdenken - hier vor allen Dingen den Verwaltungen auf allen Ebenen - nachgegeben, weil der eine oder andere seine Kompetenzen um keinen Preis aus der Hand geben will.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Anstatt in Zeiten leerer Kassen Aufgaben zusammenzuführen, um materielle und personelle Ressourcen optimal zu nutzen und die Kräfte zu einer wirksamen Küstenwache zu vereinigen, wird mit dem Havariekommando eine neue Behörde geschaffen, die dazu verdammt ist, eine Parallelexistenz zu dem bestehenden Koordinierungsverband Küstenwache zu führen

und wieder im föderalen Kompetenzwirrwarr unterzugehen.

Auf das Thema der unterschiedlichen Zuständigkeiten ist der Kollege Malerius dankenswerterweise eingegangen. Es ist nach wie vor nicht nachzuvollziehen, weshalb die inkommunalisierten Gebiete dem Havariekommando nicht ebenfalls zuständigkeitshalber untergeordnet worden sind. Dies ist schlichtweg nicht zu begreifen.

Was passiert denn, wenn es im schleswigholsteinischen Wattenmeer zu einem Seeunfall kommt? Wer tritt dann ein? Sind es die örtlichen Feuerwehren, ist der Kreis oder ist es der Landrat als zuständige Katastrophenschutzbehörde - zuständig für die Gefahrenabwehr? Wir haben dann leider Gottes wieder die gleichen nicht zusammengefassten Handlungsmöglichkeiten, wie wir sie bei der Havarie der „Pallas“ erleben mussten.

(Zuruf des Abgeordneten Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

- Nein, eben nicht.

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat eine straffe Führung der an der Küste vorhandenen Kräfte gefordert. Tragen Sie dem Rechnung, indem Sie sich mit uns dafür einsetzen, dass die schwimmenden Kräfte von Bund und Ländern tatsächlich in einer Küstenwache zusammengeführt werden,

(Beifall bei CDU und vereinzelt bei SPD)

die nicht nur im Unglücksfall aktiv wird, sondern auch im Alltagsgeschäft die Seeschifffahrt unter dem Aspekt der Vorsorge überwacht.

Dabei spielt nicht nur der Umweltschutz, sondern es spielen auch die Einhaltung nationaler und internationaler Gesetze, die Bekämpfung von Havarien und die Abwehr von terroristischen Gefahren auf See eine Rolle. Die Drohungen, die das Bundeskriminalamt nach dem 11. September nach außen transparent gemacht hat - diese waren auf die Fähren bezogen -, zeigen, dass wir in dieser Dimension denken müssen.

Das Management - ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin - aller Boote aus einer Hand zur Gefahrabwehr auf See sollte dabei unser gemeinsames Ziel sein. Anderenfalls kommen wir nie zu mehr Seesicherheit und zu mehr Schutz unserer Küsten.

Ohne Begeisterung und mit nach wie vor vielen Fragen und Zweifeln stimmen wir jedoch dem Gesetzentwurf als einem ersten Schrittchen zu einer integrierten Küstenwache zu.

(Beifall im ganzen Haus)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Behm das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Zusammenhang mit dem Untergang des Tankers „Prestige“ in der Biskaya stelle ich fest: Wir sind noch einmal davongekommen, die Spanier nicht.

Seit vor gut vier Jahren der Holzfrachter „Pallas“ in der Nordsee in Seenot geriet und vor Amrum auf Grund lief, hat sich das Bewusstsein zu Fragen der maritimen Notfallvorsorge grundlegend geändert; denn gemeinsam mit der „Pallas“ versank hierzulande auch ein großes Stück des bis dato bestehenden Gefühls der Sicherheit, dass die von der Schifffahrt ausgehenden Gefahren beherrschbar sind.

Gab es doch bis dahin keinen Seeunfall in den deutschen Küstengewässern, der mit so gravierenden Folgen für die Umwelt einhergegangen wäre!

Es war selbstverständlich, dass die Verantwortlichen die Ursachen des Unglücks analysierten und in Kommissionen und Gremien Vorschläge und Empfehlungen für eine verbesserte Vorsorge erarbeiteten. Auch Schleswig-Holstein war daran in einem erheblichen Umfang beteiligt.

Doch von der Empfehlung bis zu ihrer Umsetzung ist es oftmals ein langer Weg. Der heute zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf zeigt das.

Bereits seit Mai/Juni dieses Jahres liegen die Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Küstenländern vor. Leider sind wir Schleswig-Holsteiner die Letzten, die sie unterzeichnen.

Mit dieser Feststellung erhebe ich keine Kritik an den sehr sachlichen und ausführlichen Ausschussberatungen. Wir müssen uns selbstkritisch aber durchaus die Frage gefallen lassen, ob wir uns mit allen Empfehlungen und Vorschlägen zur Verbesserung der maritimen Sicherheit auf der Nord- und Ostsee so viel Zeit lassen können.

Erst im vergangen Jahr ereignete sich direkt vor unserer Haustür die schwere Havarie der „Baltic Carrier“, bei der 2.700 t Öl ins Meer liefen. Auch damals hatten wir Glück. Nur den für Schleswig-Holstein günstigen Witterungsverhältnissen ist es zu verdanken, dass nicht unsere, sondern die dänische Küste von der Katastrophe betroffen wurde.

Glück im Unglück hatten wir auch im aktuellen Fall der „Prestige“. Nicht auszudenken, was es bedeutet hätte, wenn der Öltanker, der auf seiner geplanten Fahrt von Lettland nach Singapur auch den Fehmarn

Belt passierte, in hiesigen Gewässern havariert wäre. Auf dieses Glück können und wollen wir uns aber nicht verlassen. Wir müssen endlich handeln - auf nationaler, regionaler und auch auf internationaler Ebene.

Meine Damen, meine Herren, die FDP-Fraktion unterstützt die Errichtung eines Havariekommandos als zentrale Einsatzleitung für die maritime Notfallvorsorge, wie es im Gesetzentwurf vorgesehen ist. Nur die einheitliche Führung durch ein Havariekommando kann gewährleisten, dass in Zukunft alles Erforderliche gebündelt geschehen kann.

Es war immer unsere Forderung, eine einheitliche Kommandostruktur einzurichten, die sowohl Bundes- wie auch Landesaufgaben wahrnehmen kann, unabhängig davon, wie im Alltag die einzelnen Strukturen aufgeteilt sind.

Als Wermutstropfen in der vorgesehenen Regelung empfinde ich es - meine Vorredner sind darauf eingegangen -, dass nicht alle auf See tätigen Einrichtungen wie der BGS-See, der Zoll oder die Fischereiaufsicht in das Havariekommando einbezogen werden konnten. Wir sollten das als Ziel im Auge behalten, auch wenn es dazu aus Kompetenzgründen einer Grundgesetzänderung bedarf.