Zu einem Kurbeitrag nach § 58 Abs. 2 der Geschäftsordnung hat Frau Abgeordnete Todsen-Reese das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren von RotGrün! Ich kann Ihre Aufregung und Ihren Zorn verstehen. Ich war gespannt, ob Sie in der Lage wären, einem solchen Gesetzentwurf ein wenig konstruktiver gegenüber zu treten.
- Herr Nabel, nicht einmal jetzt können Sie zuhören. Sie haben einfach Totschlagsargumente ideologischer Art gebracht. Dies gilt besonders für Sie, Herr Nabel und Herr Matthiessen. Ich sage deutlich, ich erinnere mich an Beiträge von Frau Fröhlich. Frau Fröhlich, wir waren nicht immer einer Meinung und sind es vielleicht bei diesem Gesetzentwurf auch nicht. Sie haben sich aber immer intensiver inhaltlich mit den
(Beifall bei der CDU - Zuruf des Abgeordne- ten Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Frau Tod- sen-Reese, wenn Sie versuchen, meine Frak- tion zu spalten, dann gelingt Ihnen das nicht!)
- Lieber Herr Matthiessen, das war reine Schaumschlägerei. Die Debatte von Ihrer Seite hat dem Naturschutz im Lande kein Stück weitergeholfen. Wenn sie nicht erkennen, dass die Ehrenamtler dies genauso sehen, nämlich dass der Naturschutz in SchleswigHolstein - was die Umsetzung angeht - in der Sackgasse ist, dann verschließen Sie die Augen vor der Realität. Das war auch im Rahmen der letzten Jahreshauptversammlung des Landesnaturschutzverbandes zu hören.
Ihre Ausführungen finde ich wirklich enttäuschend. Ich habe noch nie jemandem von Ihrer Seite den Willen abgesprochen, etwas für den Natur- und Umweltschutz zu tun. Das, was Sie hier machen, finde ich nicht in Ordnung. Ich finde, wir sollten solche ehrabschneidigen Dinge hier nicht fabrizieren.
Ich glaube nicht, dass dies dem Naturschutz hilft. Es dient auch nicht der gedeihlichen Zusammenarbeit, die der Naturschutz eigentlich braucht.
Zum Thema Ehrenamt sage ich: Auch da ist es verderblich, wenn man eine vorgeschriebene Rede abliest. Das galt auch für Herrn Matthiessen. Wenn Sie zugehört hätten, dann hätten Sie die Zwischentöne sehr wohl gehört. Herr Minister, vielleicht ist dies Ihr Zorn: Sie haben schlicht versäumt, das Landesnaturschutzgesetz im Rahmen der Anpassung endlich zu einem schlanken Gesetz zu machen. Das ist das Problem, das Sie an dieser Stelle haben. Es ist nicht das Aushebeln irgendwelcher ehrenamtlicher Tätigkeiten.
Ich sage Ihnen: Es gibt andere Möglichkeiten, das Ehrenamt zu stärken. Ihnen ist wohl entgangen, dass der Landesnaturschutzverband jetzt zum Beispiel ein Klagerecht hat. Dies hat er immer eingefordert, es war bisher jedoch nur den großen Verbänden vorbehalten. Dass wir insgesamt zum Klagerecht eine differenzierte Position haben, steht auf einem anderen
Blatt. Der LNV geht durchaus gestärkt daraus hervor. Die Schwächung des LNV in der Vergangenheit durch die Spaltung der großen Verbände ist allen noch gut in Erinnerung. Damit haben wir dem Naturschutz seinerzeit einen Bärendienst erwiesen.
Herr Matthiessen, Sie haben hier immer geschrieen, wie schlimm das Eigentum für den Naturschutz ist. Das war Ideologie pur. Unglaublich! Mit der gleichen Begründung kauft die Stiftung Naturschutz Flächen auf, um sie dann zu Eigentum zu machen. Hier wird deutlich mit zweierlei Maß gemessen. Das finde ich unerträglich.
Ich komme zum Schluss. Wir haben in der Tat keine Hilfe und keine Unterstützung vom großen Regierungsapparat, der Ihnen jeweils hilft. Wir erkennen das immer wieder an vielen Punkten. Herr Hildebrand und Herr Harms, wenn Sie an der einen oder anderen Stelle ein Problem haben, dann sind Sie, was das Landesnaturschutzgesetz angelangt, wirklich ernsthafte Gesprächspartner. Sie haben sich damit auseinandergesetzt. In einigen Punkten sind wir uns einig. Beim Küstenschutz - -
Es gibt dazu eine Presseveröffentlichung mit Anmerkungen. Was Sie da zum Küstenschutz lesen, wird Sie erfreuen.
Auch nach der Rechtschreibreform waren das sieben Sätze und nicht einer. Ich bitte um etwas mehr Disziplin, sonst wuchert das zu sehr aus.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf an den Umweltausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzei
Ich rufe noch einmal Tagesordnungspunkt 40 auf, weil hier kein Beschluss gefasst wurde, nämlich den Bericht der Landesregierung an den Landtag gemäß § 126 Abs. 7 HSG - Universitätsklinika Jahr 2001.
Ich danke Herrn Dr. Klug. Ich schlage eine Überweisung zur abschließenden Beratung vor. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Ehe ich Tagesordnungspunkt 3 aufrufe, gebe ich bekannt, dass sich die Fraktionen darauf geeinigt haben, im Anschluss an Tagesordnungspunkt 3 Tagesordnungspunkt 26 aufzurufen.
Frau Präsidentin! Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit werden wir den Tagesordnungspunkt 26 in der vorgesehenen Reihenfolge behandeln können. Wir werden sicherlich die jetzt zur Verfügung stehende Zeit bis zur Mittagspause für die Behandlung des Tagesordnungspunkts 3 brauchen. Die CDU-Fraktion hat Tagesordnungspunkt 22 zurückgezogen.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zu der Vereinbarung über die Errichtung des Havariekommandos zur Verbesserung des gemeinsamen Unfallmanagements auf der Nord- und Ostsee sowie zu der Vereinbarung über die Bekämpfung von Meeresverschmutzungen zwischen dem Bund und den Küstenländern
Ich erteile der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, Frau Abgeordneter Schwalm, das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf beraten und empfiehlt einstimmig, ihn in unveränderter Form anzunehmen.
Ich danke der Frau Berichterstatterin. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Abgeordneten Malerius das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Spätestens die Havarie und der darauf folgende Untergang des uralten Öltankers „Prestige“ vor drei Wochen hat uns deutlich vor Augen geführt, wie nah wir selbst an einer solchen Katastrophe waren. Auf dem Weg von Russland in die Nordsee passierte der Tanker nur wenige Tage vor seinem Untergang mit einer Ladung von 50.000 t giftigem Schweröl das Seegebiet zwischen Fehmarn, der Kieler Bucht und den dänischen Inseln Seeland und Langeland. Wäre das altersschwache Schiff infolge eines Maschinenschadens oder eines anderen Vorfalls manövrierunfähig auf die deutsche Küste zugetrieben, hätten wir sehr schnell beweisen müssen, was wir aus dem Untergang der „Pallas“ im Jahre 1998 gelernt haben. Daran ändert auch das vor wenigen Tagen verhängte EU-Einfahrverbot für Einhüllentanker in EU-Häfen nichts, da Russland nicht Mitglied der Europäischen Gemeinschaft ist und die Durchfahrt solcher Schiffe durch internationale Wasserstraßen nicht unterbunden werden kann.
haben die norddeutschen Küstenländer und der Bund ein neues Instrument zur Überwachung der Schiffssicherheit und zur Bekämpfung von komplexen Schadensereignissen auf See geschaffen, mit dem, wie es in der Begründung heißt, ein einheitliches und koordiniertes Vorgehen aller Einsatzkräfte ermöglicht werden soll. Diese Regelung soll demnach klar bestimmen, wer im Ernstfall was zu sagen und zu tun hat. Soweit die Theorie.
In der Praxis wird diese gesetzgeberische Aufgabe durch die Klippe des verfassungsrechtlichen Verbotes der Mischverwaltung erschwert, was eine klare Aufgaben- und Zuständigkeitstrennung zwischen dem Bund und den Ländern erfordert. Diese zu umschiffen ist nur dadurch gelungen, dass das Gesetz einige Unwägbarkeiten enthält, deren deutlichere Regelung aus unserer Sicht wünschenswert gewesen wäre,