Protokoll der Sitzung vom 13.12.2002

Ich denke, es wird sinnvoll sein, dass sich die Ausschüsse, die sich mit diesem Thema zu befassen haben, auf diese Frage konzentrieren.

(Beifall beim SSW und vereinzelt bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Es wurde beantragt, den Antrag der Fraktion der FDP betreffend Lage am Ausbildungsmarkt, Drucksache 15/2299, zur abschließenden Beratung an den Wirtschafts-, den Sozial- und den Bildungsausschuss zu überweisen, wobei die Federführung beim Sozialausschuss liegen soll. Diejenigen, die dies so beschließen wollen, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag „Lage am Ausbildungsmarkt“ an den Wirtschafts-, den

Sozial- und den Bildungsausschuss unter Federführung des Sozialausschusses überwiesen worden.

Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 10.

(Wortmeldung der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Bevor ich den Tagesordnungspunkt aufrufe, hat sich Frau Heinold zur Geschäftsordnung gemeldet. Frau Heinold, bitte.

Herr Präsident, nach meiner Information haben sich die Fraktionen darauf verständigt, jetzt Tagesordnungspunkt 13 - Änderung des Landeswassergesetzes - zu behandeln und danach Tagesordnungspunkt 10, weil erst dann die Sozialministerin wieder anwesend ist. Sie hatte sich ursprünglich darauf eingerichtet, heute Morgen an der Reihe zu sein. Deshalb bitte ich darum, jetzt Tagesordnungspunkt 13 zu behandeln.

Das Präsidium wäre dankbar, solche Übereinkünfte zu erfahren.

(Zuruf von der CDU: Herr Astrup hatte das übernommen!)

- Er hat den Vorteil, dass er zurzeit nicht anwesend ist. - Insofern bin ich besonders dankbar für den Geschäftsordnungsantrag.

Kann das Präsidium jetzt also davon ausgehen, dass zunächst nicht Tagesordnungspunkt 10, sondern Tagesordnungspunkt 13 aufgerufen wird? - Das ist der Fall.

Unter Zurückstellung des Tagesordnungspunktes 10 rufe ich jetzt Tagesordnungspunkt 13 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landeswassergesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/2286

Sehr verehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Ein guter ökologischer, chemischer und mengenmäßiger Zustand der Gewässer bis zum Jahre 2015: Das ist das Ziel der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Dazu soll der Gewässerschutz neue Wege gehen. Gewässer, ihre Auen und Einzugsbereiche werden als Einheit betrachtet und bewirtschaftet. Zu diesen so genannten Flussgebietseinhei

(Minister Klaus Müller)

ten sollen zusammen mit den Menschen vor Ort Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne aufgestellt werden, um die Flüsse, aber auch unsere Seen, Küstengewässer und das Grundwasser besser zu schützen und zu entwickeln. Einiges von dem, was die Wasserrahmenrichtlinie fordert, ist in SchleswigHolstein bereits erreicht. Das gilt insbesondere für die Abwasserbeseitigung. Engagierte Investitionen in die Klärtechnik haben den chemischen Zustand der Gewässer in unserem Land seit den 80er-Jahren erheblich verbessert. Hier liegt Schleswig-Holstein auch im Vergleich zu anderen Bundesländern vorn.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten Renate Gröpel [SPD])

Nicht so gut ist es um den ökologischen Zustand der Gewässer bestellt. Bei dem Gewässerausbau vergangener Jahrzehnte wurden die Gewässer den Nutzungsinteressen der Menschen untergeordnet. Entwässerung, landwirtschaftliche Flächen, Begradigung und Uferbefestigung standen im Vordergrund. So verloren viele Gewässer in Schleswig-Holstein ihren natürlichen Charakter. Es fehlen abwechslungsreiche Ufer, Laichgründe und Auenwälder. Auch hier fehlt es den Gewässern an Raum, ihren natürlichen Verlauf wieder einzunehmen.

Die Wasserrahmenrichtlinie gibt uns als europäisches Recht jetzt auf, dies zu ändern. Diese Neupositionierung der Wasserwirtschaft bedarf einer gesetzlichen Regelung. Brüssel gibt uns hierfür bis Ende 2003 Zeit. Der Bund hat seine Hausaufgaben gemacht. Schon im Juni dieses Jahres sind Begriffe und Zielvorgaben in einer Novelle des Bundeswasserhaushaltsgesetzes an die Begrifflichkeiten und Vorgaben angepasst worden. Diese Novelle definiert Flussgebietseinheiten und führt Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne als Planungsinstrumente ein. Es handelt sich beim Wasserhaushaltsgesetz um ein Rahmenrecht. Deshalb müssen die Länder die Ausgestaltung übernehmen. Darum müssen wir auch unser Landeswassergesetz anpacken. Ich freue mich, Ihnen dazu heute den Entwurf eines modernisierten Wasserrechts vorlegen zu können. Sie sind damit der erste Landtag in der Bundesrepublik, der die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie berät.

(Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Juchhu!)

- Um das klarzustellen: Es geht nicht um alkoholische Getränke, sondern um Wasser! Das zügige Arbeiten des Umweltministeriums zeigt, dass wir dem Gewässerschutz nach wie vor höchste Priorität zumessen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Der vorliegende Entwurf enthält in erster Linie Regelungen zur wasserwirtschaftlichen Planung. Als Ziel der Planung wird die Erreichung eines guten Gewässerzustandes bis 2015 bestimmt.

Instrumente der Planung sind die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme. Planungsräume werden die Flussgebietseinheiten Eider, Schlei, Trave und Elbe sein. Zuständig für die wasserwirtschaftliche Planung ist nach wie vor das Umweltministerium. Der Entwurf setzt zur Erreichung der Umweltziele in besonderem Maße auf die Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Betroffenen sollen mitbestimmen, wie die Gewässer unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten am besten zu schützen und zu entwickeln sind. Das schafft nicht nur Transparenz, sondern auch die Akzeptanz der behördlichen Entscheidungen. Dazu sollen vor Ort in den so genannten Bearbeitungsgebieten Arbeitsgruppen eingerichtet werden. Dort soll die wasserwirtschaftliche Planung von den Betroffenen - unter Federführung der Wasser- und Bodenverbände - vorbereitet werden. Ich bin dankbar dafür, dass wir flächendeckend die Zusage der Wasser- und Bodenverbände haben, dies zu übernehmen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Für die Beteiligung der Öffentlichkeit werden wir auch unkonventionelle Wege gehen und dazu natürlich auch Geld in die Hand nehmen müssen. Neben der wasserwirtschaftlichen Planung ändert sich zudem der Umfang der Pflichten zur Gewässerunterhaltung. Er wird den europa- und bundesrechtlichen Vorgaben angepasst. Ziel ist, die angestrebte Renaturierung der Gewässer voranzubringen. Transparenz schafft Akzeptanz. Nach diesem Grundsatz erfolgte auch die Verbandsanhörung zu dem Entwurf. Der Gesetzentwurf sollte nicht nur abgenickt werden, sondern von den Betroffenen diskutiert werden. Den beteiligten Verbänden wurde dazu von den Vertretern meines Hauses angeboten, Fragen auch im persönlichen Gespräch zu erörtern. Das ist von vielen angenommen worden. Das Gesprächsangebot stieß auf Resonanz. Der Gesetzentwurf wurde klarer und besser.

Bei der Verbandsanhörung ging es natürlich auch um strittige Sachthemen. Umstritten war insbesondere die Bestimmung der Gewässerunterhaltung. Die Naturschutzverbände fordern eine weitergehende Ökologisierung. Die Wasser- und Bodenverbände und der Bauernverband machten sich hingegen für Ausnahmeregelungen stark. Ich glaube, der Gesetzentwurf

(Minister Klaus Müller)

hat zwischen den beiden Positionen einen guten Mittelweg gefunden.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Ausgewogen und moderat setzt er die europarechtlichen Anforderungen eins zu eins um. Das ist genau so bereits im Wasserhaushaltsgesetz geschehen und es ist so, wie es im Bundesrat zuvor mit beachtlicher Einmütigkeit beschlossen wurde. In der Vergangenheit hat die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in diesem Haus einen breiten Konsens von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW genossen. Ich hoffe, das wird uns weiter gelingen. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten Friedrich-Carl Wo- darz [SPD], Peter Eichstädt [SPD] und Lars Harms [SSW])

Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile für die Fraktion der CDU Frau Abgeordneter Ursula Sassen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Novellierung des Landeswassergesetzes ist durch die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie in nationales Recht erforderlich, um für alle Gewässer einen guten Zustand zu erreichen. Wir haben es gehört. So weit, so gut. Doch das Verfahren ist schon etwas sonderbar. Da gibt es ein Landesartikelgesetz zur Umsetzung von insgesamt fünf europarechtlichen Vorschriften, die sechs landesgesetzliche Änderungen - inklusive der des Landeswassergesetzes - nach sich ziehen.

(Präsident Heinz-Werner Arens übernimmt den Vorsitz)

Mit welcher Begründung wurde die Wasserrahmenrichtlinie aus dem Landesartikelgesetz herausgelassen? Zeitdruck kann es ja wohl nicht gewesen sein, denn das Landesartikelgesetz ruht seit Mitte des Jahres im Umweltausschuss. Nicht einmal ein Anhörungstermin wurde bisher festgesetzt. Wieso muss also das Landeswassergesetz zweimal - und dann noch zeitgleich - geändert werden? Da werden eifrig unter anderem die §§ 10, 35 und 111 parallel verändert, was nicht gerade zur Lesbarkeit und Übersicht beiträgt. Damit jedoch nicht genug: Zu § 52 schlägt das Landesartikelgesetz noch eine Änderung vor, mit der man sich besser gar nicht erst beschäftigen sollte,

denn die Änderung des Landeswassergesetzes sieht die Streichung des gesamten Paragraphen vor.

Der Amtsschimmel ist offensichtlich vor dem Schlitten des Weihnachtsmannes in Sachen Bescherung unterwegs, sonst hätte er laut wiehern müssen.

(Beifall des Abgeordneten Thorsten Geißler [CDU])

Mit Kabinettsbeschluss vom 26. Februar wurde den Wasser- und Bodenverbänden vorrangig die Federführung in den 34 Arbeitsgruppen überlassen. Die CDU hat sich für diese Vorgehensweise eingesetzt, da Wasser- und Bodenverbände über ein unverzichtbares Know-how vor Ort verfügen.

(Beifall bei der CDU und des Abgeordneten Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Gleichwohl möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es nicht in unserem Sinne ist, wenn es zu einer Aushebelung der Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte und einer damit einhergehenden Stärkung der staatlichen Umweltämter kommt.

(Beifall bei der CDU - Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Entweder oder!)

Gerade im Hinblick auf eine bevorstehende Funktionalreform ist eine Beteiligung der Kreise als Koordinierungs- und Bündelungsstelle der Arbeitsebene sinnvoll. Die CDU fordert die Landesregierung daher auf, mit der Novellierung des Landeswassergesetzes Voraussetzungen zu schaffen, die die Einbindung der Kreise und kreisfreien Städte in angemessener Form vorsehen.

Eine konsequente Funktionalreform ist noch Zukunftsmusik, daher kann auch die vom Landkreistag prognostizierte Ersparnis von 10 Millionen € bei Auflösung der staatlichen Umweltämter und der Übertragung der Aufgaben auf die Kreise und kreisfreien Städte derzeit leider noch nicht greifen. Dennoch könnten schon jetzt im Zusammenhang mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bei einer Teilübertragung der Aufgaben auf die Kreise und kreisfreien Städte deutliche Einsparpotenziale erreicht werden, die bei Vollzug einer Funktionalreform noch steigen könnten.

Dass der Landkreistag, dessen Aktivitäten jetzt auf eine Mitarbeit in den Arbeitsgruppen beschränkt worden ist, seine Leistungen nicht kostenlos einbringen will, ist verständlich. Wenn man im Landeshaushalt 2003 die Summe der Werkverträge für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sieht - es sind

(Ursula Sassen)

765.000 € eingestellt -, dann könnte man sich die Frage stellen, ob die Aufgaben der sieben vorgesehenen Stellen für Spezialistinnen und Spezialisten nicht besser bei Bedarf auch über Werkverträge abgegolten werden könnten.