Der Finanzminister hat darauf hingewiesen: Die Frage der Ausgliederung der Spielbanken muss im Finanzausschuss beraten werden. Aus der Sicht meiner Fraktion sollen die Spielbanken nach wie vor in öffentlicher Hand bleiben. Das ist eine sehr eindeutige Position.
Am heutigen Tag wurden - zumindest von einigen - auch persönliche Worte an Herrn Möller gerichtet. Herr Möller, ich sage Ihnen, ich freue mich für Sie ganz persönlich darüber, dass Sie zum Abschluss Ihrer sehr langen Zeit als Finanzminister mit so einem erfolgreichen Thema hier und heute noch einmal punkten durften.
Ich bedanke mich ganz herzlich für die ausgesprochen gute Zusammenarbeit. Es ist kein Geheimnis, dass meine Fraktion gerade mit diesem Finanzminister, gerade im Interesse von Rot-Grün und gerade für eine soziale und ökologisch gerechte Politik hart gestritten und gut und fair zusammengearbeitet hat. Herr Möller, aus meiner Sicht gehen Sie als kompetent, konstruktiv, kreativ und vor allem als Vertreter einer überzeugenden rot-grünen Koalition, die funktioniert,
Für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag erteile ich Frau Abgeordneter Anke Spoorendonk das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Finanzminister Möller! Der ausscheidende Finanzminister hat es in den letzten Jahren angesichts der katastrophalen Haushaltslage des Landes hier im Landtag nicht immer leicht gehabt. Er wurde oft mit Kritik und auch mit Spott überzogen. Zum Teil war die Kritik in Einzelfragen vielleicht berechtigt; zum Teil aber auch nicht. Dies gilt vor allem, wenn man sich die genauso schlechte finanzielle Situation anderer Bundesländer ansieht. Deshalb hoffe ich, dass sich - so wie es anklang - alle Parteien des Landtags darüber einig sind, dass der Finanzminister vor dem Hintergrund der schwierigen Ausgangslage des Landes durch die Entscheidung der EU zu dem öffentlich-rechtlichen Banksystem in Deutschland bei der notwendigen Umstrukturierung der Landesbank gute Arbeit geleistet hat.
Daher noch einmal vom SSW: Herr Minister, wir bedanken uns bei Ihnen, Dr. Rümker und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die daran mitgewirkt haben, dass wir heute so weit gekommen sind. Zumindest findet der SSW, dass wir heute bei der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs zur Fusionierung der Landesbank Schleswig-Holstein mit der Hamburgischen Landesbank sowie zur Verselbstständigung der Investitionsbank so weit gekommen sind. Vor einem Jahr hätte ich es nicht geglaubt, dass wir heute schon ein solches Ergebnis vorzeigen können. Mit diesem Gesetzentwurf betritt die Landesbank unter den gegebenen Voraussetzungen den richtigen Weg, um die Zukunft der Landesbank zu sichern.
Ich brauche nicht zu wiederholen, dass der SSW die Brüsseler Entscheidung zum öffentlich-rechtlichen Kreditfinanzierungssystem in Deutschland grundsätzlich bedauert und ablehnt. Allerdings mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass die EU-Kommission die bisherigen Beihilferegelungen in unserem System als wettbewerbsverzerrende staatliche Einflussnahme im
Sinne des Binnenmarktes beurteilt. Man kann zwar viel über Sinn oder Unsinn solcher Beurteilungen lamentieren, aber so funktioniert der europäische Binnenmarkt nun einmal.
Sicherlich war auch die Landesregierung nicht begeistert von der Abschaffung der Gewährträgerhaftung und anderer staatlicher Vorteile für die Landesbank ab 2005. Aber es bestand die Pflicht, eine vernünftige Umstrukturierung zu sichern. Insbesondere ergab sich aus dem Brüsseler Forderungskatalog der Handlungszwang, die Zukunft der Landesbank Schleswig-Holstein durch potente Partner zu sichern; denn allen war klar, dass die Landesbank ab 2005 ohne staatliche Unterstützung und damit auf sich allein gestellt auf verlorenem Posten stünde, weil sie dann auch von ihren Geschäftspartnern wie eine Privatbank beurteilt werden würde. Dies galt insbesondere für die Frage des Kreditratings, die ja für eine günstige Refinanzierung der Kredite von der Landesbank von besonderer Bedeutung ist. Von daher galt es zum einen, unnötigen Ballast oder – anders gesagt – geschäftsfremde Zweige der Landesbank abzustoßen und zum anderen einen strategischen Partner zu finden. In nur zwölf Monaten Verhandlungszeit insgesamt - in nur vier Monaten intensiver Verhandlungen mit dem Hamburger Partner - gelang es, eine tragfähige und auch zukunftsweisende Lösung zu finden.
Die Fusion mit der Hamburgischen Landesbank und die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft sind nicht nur auf den ersten Blick, sondern auch bei näherer Betrachtung angesichts der vielen gleichen Interessen, zum Beispiel im Ostseebereich, und der vernünftigen Ergänzung im internationalen Geschäft die ideale Lösung für die Kieler Landesbank.
Die Befürchtungen, die natürlich nicht zu Unrecht aufgekommen sind, dass der Kieler Standort unter der Fusion leiden könnte, sind durch die Verhandlungsergebnisse nicht bestätigt worden. Die Arbeitsplätze in Kiel sind für die nächsten Jahre gesichert und es wird einen gleichwertigen Doppelsitz in Kiel und Hamburg geben. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Bank sind ausgewogen besetzt worden.
Mit einer Bilanzsumme in Höhe von 180 Millionen € und mehr als 4.000 Mitarbeitern in Hamburg und Kiel wird die HSH Nordbank immerhin das zwölftgrößte Finanzinstitut in Deutschland sein. Nach Ertragskraft, die ja auch sehr wichtig für die internationalen Ratingagenturen ist, belegen die fusionierten Handelsbanken sogar einen Platz unter den Top Ten in der Bundesrepublik. Wichtig war auch die grundsätzliche Entscheidung, dass die Investitionsbank mit ihren vielen Landesförderprogrammen und anderen
landespolitischen Aktivitäten aus der Landesbank herausgenommen werden musste. Dies war notwendig geworden, weil eine klare Trennung von Wettbewerbs- und Fördergeschäft die Zukunftsfähigkeit der Landesbank als ein im Wettbewerb stehendes Institut verbessern würde.
Zudem haben wir als Land natürlich ein großes Interesse, die Investitionsbank als weiterhin unverzichtbares starkes Förderinstitut für die Wirtschaft und für die Bürgerinnen und Bürger des Landes zu erhalten. Daher wird die Investitionsbank – das ist bereits gesagt worden – jetzt als selbstständiges Kreditinstitut aus der Landesbank abgespalten und in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet. Die Investitionsbankberichte der letzten Jahre und die innerhalb der Investitionsbank vorgenommenen Strukturänderungen geben uns Anlass zu der Hoffnung, dass die Verselbstständigung der I-Bank ohne große Probleme umgesetzt werden kann.
In der Frage des Anteils der Landesregierung an der Kieler Landesbank und eines möglichen Verkaufs gab es vorab einige Unstimmigkeiten. Letztlich hat sich allerdings klar herausgestellt, dass in der jetzigen Situation ein Verkauf von Landesanteilen wegen des zu erwartenden niedrigen Verkaufserlöses wirklich nicht sinnvoll ist. Schon im Zuge der Haushaltsberatungen für das Jahr 2003 war dies auch im Finanzausschuss des Landtages problematisiert worden. Daher kann ich mich nur noch darüber wundern, dass die FDP in ihren Haushaltsanträgen damals sogar den gesamten Verkauf der Landesanteile gefordert hat.
Es ist nun anders gekommen. Durch eine so genannte Haltevereinbarung haben sich alle Anteilseigner, also das Land Schleswig-Holstein, die Hansestadt Hamburg, die WestLB sowie die Sparkassen und Giroverbände, verpflichtet, die nächsten zehn Jahre mindestens 50,1 % der Aktien zu halten. Damit ist der öffentliche Einfluss auf die HSH Nordbank AG zumindest für die nächsten zehn Jahre gesichert.
Was danach passiert, steht natürlich in den Sternen. Aber in dieser wichtigen Umstrukturierungsphase behält die Landesregierung einen entscheidenden Einfluss auf die Entwicklung der Bank.
Ich möchte wiederholen, was Kollegin Heinold sagte. Es liegt im Interesse unseres Landes, eine Landesbank zu haben, die auch für unsere Wirtschaft da sein
Man kann es bedauern – und der SSW tut dies auch -, aber wir müssen uns leider auf lange Sicht von dem einst vorbildlichen deutschen Giro- und Sparkassensystem mit den vielen Landesbanken verabschieden. Der Einfluss der Politik auf die Geschäftspolitik dieser umstrukturierten Landesbank – übrigens auch der Sparkassen – wird naturgemäß längerfristig abnehmen. Dass dies eine vernünftige Politik ist, nicht zuletzt für die mittelständisch geprägte Wirtschaft von Schleswig-Holstein, beispielsweise Stichwort „Basel II“wage ich zu bezweifeln. Doch unter den gegebenen Umständen gab es keine andere Wahl und die Landesregierung hat aus der Sicht des SSW das Beste aus dieser Situation gemacht.
Wir werden diesen Gesetzentwurf bis zur zweiten Lesung noch intensiv in den Ausschüssen beraten. Es fielen heute schon einige Stichworte, die sicherlich aufgegriffen werden müssten, beispielsweise GMSH und Immobiliengeschäft. Nicht alle Details sind schon endgültig geklärt. So bereiten bei der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft die bisher ausgegebenen Pfandbriefe noch einige Probleme – auch dies ist bereits gesagt worden. Diese Probleme sollen jetzt durch eine Gesetzesänderung auf Bundesebene gelöst werden können. Angeblich hat Herr Eichel bereits seine diesbezügliche Zusage gegeben.
Auch der Umgang mit einem zehnprozentigen Anteil der Landesbank Baden-Württemberg an der LB Kiel muss noch geklärt werden, wobei ich denke, dass das eigentlich schon in trockenen Tüchern ist.
Ich bin also zuversichtlich, dass die noch anstehenden Probleme bis zur zweiten Lesung gelöst werden können.
Lieber Herr Möller, auch der SSW möchte sich für die sehr gute und freundliche Zusammenarbeit mit Ihnen nicht nur im Ausschuss, sondern insgesamt bedanken.
Vielleicht ist es etwas spät, aber ich komme noch darauf zu sprechen, weil ich in meiner Rede mehrfach den Namen Möller genannt habe. Der Minister hat mich nämlich wiederholt dafür kritisiert, dass ich seinen Namen falsch ausspreche. Darum sage ich es
(Heiterkeit – Beifall bei SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Ab- geordneten Thorsten Geißler [CDU])
Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit der Drucksachennummer 15/2448 federführend an den zuständigen Finanzausschuss sowie mitberatend an den Innen- und Rechtsausschuss und an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den darf ich um sein Handzeichen bitten. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Dann ist einstimmig so beschlossen.
a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen in Schleswig-Holstein