Dann möchte ich darauf hinweisen, dass mit dem Antrag zu b) auch ein Bericht in dieser Tagung beantragt wird. Soll zunächst der Bericht der Landesregierung erfolgen oder wie soll das Verfahren sein?
Herr Präsident, es wäre schön, wenn wir erst über den Berichtsantrag abstimmen, dass dann der Bericht gegeben wird und dass wir anschließend die beiden
Anträge behandeln, die wahrscheinlich an die Ausschüsse überwiesen werden - dies aber nach der Debatte.
Gut. Trifft dieser Vorschlag auf die Zustimmung des Hauses? - Das ist so. Ich rufe damit zunächst den Punkt b) auf: Bericht zum aktuellen Stand der Kommissionsarbeit zur Gemeindefinanzreform, Antrag der Abgeordneten des SSW, Drucksache 15/2408.
Wird hierzu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer diesem Antrag der Abgeordneten des SSW, Drucksache 15/2408, mit dem Inhalt: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, in der 31. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages mündlich über den aktuellen Stand der Beratungen der Kommission zur Gemeindefinanzreform zu berichten“ seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Landtag hat entsprechend beschlossen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nun stelle ich auch einfach einmal eine Frage - das ist vielleicht ungewöhnlich -,
ob ich gleich zu allen Tagesordnungspunkten, die jetzt aufgerufen worden sind, und die natürlich in den Bericht eingebettet sind, sprechen soll.
Ich würde das für vernünftig halten, weil dies einen Zusammenhang ergibt. Oder soll ich die einzelnen Tagesordnungspunkte getrennt ansprechen?
(Klaus Schlie [CDU]: Wir freuen uns auf Ih- re Rede! - Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Alles zusammen!)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den „Kieler Nachrichten“ stand am 14. Februar 2003 zu lesen - ich zitiere mit Genehmigung -:
„Kaum war im Bundestag die lebhafte Debatte um die Irak-Politik zu Ende, lichteten sich im Plenum und auf der Medientribüne die Reihen. Hunderte Parlamentarier und Journalisten verschwanden in ihren Büros oder in die Mittagspause. Nur einige Dutzend Abgeordnete blieben auf ihren Plätzen, um einem müden Schlagabtausch über die Situation der Gemeindefinanzen zu lauschen.“
Ich freue mich, meine Damen und Herren, dass im Schleswig-Holsteinischen Landtag ein großes Interesse an dem Thema besteht.
Die Landesregierung weiß, dass sich die Kommunen in schwieriger finanzieller Situation befinden. Die drei zur gemeinsamen Beratung verbundenen Tagesordnungspunkte beschäftigen sich mit der Finanzsituation der Kommunen. Dabei handelt es sich jedoch keinesfalls um ein singuläres Problem der Kommunen unseres Landes. Alle öffentlichen Haushalte haben durch die gewollten Auswirkungen des Steuersenkungsgesetzes und durch die anhaltende Konjunkturschwäche erhebliche zusätzliche Belastungen erfahren. Die Finanzsituation der Kommunen in Schleswig-Holstein hat sich deutlich verschlechtert.
Allerdings führt ein Hilfe suchender Blick zum Land mit dem Wunsch nach höherer Finanzzuweisung nicht weiter.
Offenbar soll eine Standardöffnung ein Ansatz sein, die Rahmenbedingungen für die Kommunen insgesamt zu verbessern. Zu dem Thema legt diesmal nicht die FDP, sondern die CDU einen Gesetzentwurf vor. Beide Gesetzentwürfe haben aus meiner Sicht eines gemeinsam: Sie sind relativ umfänglich abgeschrieben.
Der jetzige Gesetzentwurf stimmt fast wortgleich mit dem Entwurf der kommunalen Landesverbände überein, wie er in der Pressemitteilung vom 29. Januar dieses Jahres vorgestellt worden ist.
(Martin Kayenburg [CDU]: Das haben wir doch gesagt! - Dr. Johann Wadephul [CDU]: Das ist doch kein Makel! - Weitere Zurufe)
Aber unabhängig davon betone ich erneut, dass dieser Weg auch in Zeiten des Kommunalwahlkampfes nicht der richtige ist, um die Kommunen insgesamt dauerhaft von Standards zu entlasten. Ein Blick nach Mecklenburg-Vorpommern zeigt, dass seit dem InKraft-Treten des dortigen Standardöffnungsgesetztes im September 2000 lediglich drei Gemeinden um eine Befreiung von Standards nachgefragt haben.
Es sollten nicht nur einige wenige Gemeinden, sondern alle von den Standardreduzierungen profitieren. Deshalb sollte eine Öffnung in den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen direkt geregelt werden, wobei allerdings nicht alle mühevoll erreichten Standards zur Disposition stehen dürfen.
Auch wegen der unzureichenden Bestimmtheit der Öffnungsklausel in dem CDU-Entwurf habe ich rechtliche Bedenken.
Dem Vorschlag, die Geltungsdauer von Verordnungen generell auf zehn Jahre zu befristen, stimme ich in der Pauschalität nicht zu. Eine generelle Befristung scheidet bei vielen Regelungen aus, weil es sich um Vorschriften zur Umsetzung von EU-Recht-, Bundesrecht oder um Zuständigkeitsvorschriften handelt. Für die übrigen Verordnungen kann man das allerdings ins Auge fassen.
Ich halte zum Beispiel bei den Verordnungen über die öffentliche Sicherheit, bei den so genannten Polizeiverordnungen, eine generelle Befristung für angebracht. Bei der demnächst anstehenden Änderung des Landesverwaltungsgesetzes werde ich vorschlagen, die Geltungsdauer von derzeit 20 Jahren auf zehn Jahre zu reduzieren.
Die Bundesregierung hat die berechtigten finanziellen Sorgen der Kommunen aufgegriffen; sie hat im vergangenen Jahr unter Beteiligung der Länder und der
kommunalen Landesverbände eine Kommission eingesetzt, die auf der Basis einer Bestandsaufnahme konkrete Lösungsvorschläge zu den drängenden Problemen des kommunalen Finanzsystems zu erarbeiten und zu bewerten hat.
Um bereits kurzfristig Erfolg versprechende Lösungen erarbeiten zu können, wurde der Kommissionsauftrag auf den Bereich der Gewerbesteuer einerseits sowie eine mögliche Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe andererseits konzentriert. Für beide Arbeitsschwerpunkte wurden Arbeitsgruppen gebildet, die der Kommission zuarbeiten und in denen Vertreter des Landes Schleswig-Holstein mitwirken.
Die vereinzelt geäußerte Kritik, die Konzentration auf die beiden Arbeitsschwerpunkte sei eine nicht angemessene Begrenzung, teile ich nicht.
Wäre der Kommissionsauftrag ähnlich umfangreich, Herr Schlie, wie der vorliegende Entschließungsantrag der CDU-Fraktion, könnten die Kommunen mit den dringend benötigten Ergebnissen kurzfristig jedenfalls kaum rechnen.
(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Zuruf des Abgeordneten Klaus Schlie [CDU])