Kommen wir zu der Forderung der Union, das erweiterte Konnexitätsprinzip in das Grundgesetz zu schreiben. Auch diese Forderung unterstützen wir, haben wir doch in der letzten Legislaturperiode einen inhaltsgleichen Antrag eingebracht. Ein erweitertes Konnexitätsprinzip würde sicherstellen, dass die den Kommunen vom Bund übertragenen Aufgaben gegenfinanziert werden. Herr Kollege Puls, dieser Antrag ist ein Beleg dafür, dass beständiges Wiederholen auch bei Ihnen den geistigen Fortschritt fördern kann.
Noch in der letzten Legislaturperiode waren Sie dagegen. Jetzt hören wir, dass Sie dafür sind, etwas zu machen. Auch in anderen Fragen sage ich Ihnen im Voraus, auch bei der Standardöffnung, dass Sie uns letztlich folgen werden, auch wenn Sie das jetzt noch ablehnen.
Ein Beispiel für das Fehlen des erweiterten Konnexitätsprinzips ist das Grundsicherungsgesetz. Der finanzielle Ausgleich, den der Bund für die zusätzliche Belastung der Kommunen zahlt, geht an das Land und muss nicht weitergeleitet werden. Ob dies letztlich geschieht, wird die Zukunft zeigen. Zweifel sind jedoch angebracht - von der möglichen Verfassungswidrigkeit des Gesetzes ganz zu schweigen.
Komisch ist aber schon, dass die Union in ihrem Forderungskatalog nun auf einmal die zügige Beratung im Innen- und Rechtsausschuss anmahnt. Soweit ich mich erinnere, hat sich die Union nicht dagegen ge
wehrt, ihren Antrag im Ausschuss zurückzustellen. Außerdem ist die Vorsitzende des genannten Ausschusses Mitglied der Unionsfraktion. Ich mir sicher, Frau Schwalm wäre einer entsprechenden Bitte der Unionsfraktion auf Beratung des Antrags im Ausschuss umgehend nachgekommen.
Anscheinend hat es aber eine entsprechende Anfrage nie gegeben. So sind Sie, Herr Kollege Schlie, also selbst Schuld daran, dass Ihr Antrag immer noch im Ausschuss liegt.
Wir unterstützen die Union ausdrücklich in der Frage der Kommunalisierung der Schulen. Auch wir lehnen diese ab. Der Bereich Bildung ist in erster Linie originäre Landesaufgabe. Hier sind Standards sinnvoll, weil es um die Chancengleichheit unserer Kinder geht. Will man aber bestimmte Bildungsstandards haben, dann muss die Personalausstattung auch weiterhin durch das Land wahrgenommen werden.
Außerdem wäre es fatal, Herr Kollege Puls, die finanziell ohnehin überlasteten Kommunen, die schon genug Probleme bei der Ausstattung der Schulen haben, noch zusätzlich mit den Personalkosten zu belasten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Frühjahr 2002 wurde vom Bundesminister der Finanzen eine Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen eingerichtet. Schwerpunkt dieser Arbeitsgruppe ist die Zukunft der Gewerbesteuer. Hierzu wurden verschiedene Modelle diskutiert, die bis zu einer Abschaffung der Gewerbesteuer gehen.
Es wurde eine Arbeitsgruppe Quantifizierung gebildet, die sich mit den Auswirkungen der verschiedenen Modelle auseinander setzte, Prüffelder wurden erarbeitet und die Ergebnisse der Kommission sollen bis Mitte dieses Jahres vorliegen. Die FDP hat sich bisher für eine Abschaffung der Gewerbesteuer zugunsten eines eigenen Hebesatzrechtes bei der Einkommensteuer eingesetzt. Damit hätten die Kommunen zumindest eine sicherere Einnahmequelle, die nicht ganz so konjunkturanfällig ist wie die Gewerbesteuer. Sollte sich diese Idee nicht durchsetzen, muss zumindest die
Wir haben in der Vergangenheit mehrere Anträge und Gesetzentwürfe für eine bessere Finanzausstattung der Kommunen eingebracht, so zum Beispiel das bereits genannte Standardöffnungsgesetz, aber auch unser Gesetz für eine Neufassung des Sparkassengesetzes. Hierdurch wäre es den Kommunen möglich gewesen, bis zu 49,9 % der Anteile an den eigenen Sparkassen zu veräußern. Ich stelle fest, dass auch diese Möglichkeit durch dieses Parlament, durch die rot-grüne Mehrheit, verhindert wurde. Dadurch haben wir viel Zeit und die Kommunen wahrscheinlich viel Geld verloren, Geld, das die Kommunen dringend gebraucht hätten. Wir als FDP-Fraktion haben bewiesen, dass es uns mit den Sorgen der Kommunen nicht nur unmittelbar vor Wahlkämpfen ernst ist. - Wir freuen uns auf die Beratung in den Ausschüssen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kubicki, überreichen Sie mir ein paar ideologische Scheuklappen. Dann kann ich auch welche ablegen.
(Beifall der Abgeordneten Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Günter Neugebauer [SPD] und Jutta Schümann [SPD])
In der Analyse sind wir uns einig: Den Kommunen geht es bundesweit schlecht. Wegbrechende Gewerbesteuereinnahmen, steigende Arbeitslosigkeit, Insolvenzen und steigende Kosten, vor allem bei den Sozialhilfeausgaben, führen in vielen Kommunen dazu, dass selbst notwendige Ausgaben nicht mehr getätigt werden können und das auch notwendige Investitionen zurückgestellt werden müssen. Damit verstärkt sich die Abwärtsspirale, denn gerade die kommunalen Investitionen sind für die örtliche Wirtschaft überlebensnotwendig.
Wir sind uns wohl auch darüber einig, dass wir ein langfristiges Konzept zur Sicherstellung der kommunalen Einnahmen brauchen, welches die Ausgabenverantwortung der Kommunen mit den ihnen zukommenden Einnahmen in Übereinstimmung bringt.
Dazu haben die rot-grünen Koalitionsfraktionen in Berlin letzte Woche einen Antrag im Bundestag verabschiedet, der noch einmal darauf hinweist, dass die eingesetzte Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände die Aufgabe hat, Vorschläge zu machen, um das Kommunalsteuersystem zu modernisieren und um durch die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe Städte und Gemeinden zu entlasten.
So soll auf Dauer Abhilfe für die Finanznot der Kommunen geschaffen werden. Ich gebe ehrlich zu, dass ich mir eine solche Lösung deutlich früher gewünscht hätte.
In der letzten Woche haben Finanzwissenschaftler im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung ein Konzept für eine Gemeindefinanzreform vorgestellt, welches einen durchaus interessanten Lösungsvorschlag präsentiert. Als Kern der Neuordnung der kommunalen Haushalte schlagen diese Fachleute die Einführung einer kommunalen Bürgersteuer und einer lokalen Wirtschaftssteuer vor.
Eine Bürgersteuer würde den bisherigen Anteil der Kommunen an der Einkommensteuer ersetzen und direkt von den Kommunen erhoben werden. Anstelle der Gewerbesteuer träte eine lokale Wirtschaftssteuer, welche auch Freiberufler und Landwirte zu zahlen hätten.
Diesen Vorschlag will meine Fraktion nicht eins zu eins umsetzen. Aber er enthält zumindest interessante Denkansätze, die mit in unsere Meinungsbildung einfließen.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD - Zuruf des Ab- geordneten Klaus Schlie [CDU])
- Sie scheinen sich mit diesen Dingen überhaupt nicht weiter zu beschäftigen. Vielleicht hätten Sie sonst etwas dazu gesagt.
Die Modernisierung der Gewerbesteuer ist überfällig. Schon lange stimmen Aufgabenverantwortung und Einnahmen der Kommunen nicht überein.
Die Gewerbesteuer ist ein Band zwischen den Kommunen und der örtlichen Wirtschaft. Deshalb wollen wir sie modernisieren und nicht abschaffen.
Eine gute Möglichkeit für eine sofortige Verbesserung der Steuereinnahmen von Ländern und Kommunen ist das Steuervergünstigungsabbaugesetz.
Aber genau dieses Gesetz wird von der CDU im Bundesrat blockiert, obwohl es bei den Kommunen schon im Jahr 2004 zu Mehreinnahmen von 1,2 Milliarden € und im Jahr 2005 zu 3,2 Milliarden € führen würde.
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das ist völliger Unsinn! Ihnen muss klar sein, dass Sie, wenn Sie die Wirtschaft ruinieren, immer weniger einnehmen!)
Nun zu den CDU-Anträgen, über die wir heute befinden sollen. Da ist zum einen der Gesetzentwurf zum Abbau von Standards. Diese Debatte ist nicht neu. Vor kurzem haben wir einen ähnlichen Antrag der FDP abgelehnt. Auch die CDU konnte dem damals nicht zustimmen. Sie hat heute versucht, das zu erklären. Das ist allerdings schlecht gelungen.
(Beifall der Abgeordneten Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Wolfgang Kubicki [FDP]: Das stimmt!)
Außerdem hat die CDU einen Entschließungsantrag zur „Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit“ vorgelegt. Ich sage mal so: Die CDU wäre ihr Oppositionsgeld nicht wert, wenn sie es nicht geschafft hätte, dieses Thema eine Woche vor der Kommunalwahl in den Landtag zu ziehen.
Nun zum Inhalt. Wir sind uns in der Forderung nach einer umfassenden Gemeindefinanzreform einig. Nur möchte die CDU ja keine Steuermehreinnahmen, sondern sie möchte eine Umverteilung der bestehenden Masse des Geldes zugunsten der Kommunen.
Da bleibt nur die Frage: Wer hat denn etwas abzugeben? Das Land? Ich habe noch die lautstarken Forderungen der CDU im Ohr, welche im Dezember allen Demonstranten vor dem Landeshaus mehr Mittel versprochen hat. Da hatte ich nicht den Eindruck, dass die CDU glaubt, dass das Land so reichlich ausgestattet ist, dass es ohne Probleme die kommunalen Mittel aufstocken könnte.
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Nach dem Regie- rungswechsel schon! Wir brauchen einen Regierungswechsel! Das ist der beste Kon- junkturboden!)
Oder hat der Bund zu viel Geld? Wenn das die Meinung der CDU ist - warum ist denn Waigel nie mit den Steuereinnahmen ausgekommen, sondern hat Deutschland in unverantwortlicher Höhe verschuldet? Aber heute scheint der Bund genug Geld zu haben. Da kann die CDU natürlich neue Investitionszuweisungen vom Bund für die Kommunen fordern.