Zu einem Beitrag nach § 56 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung erteile ich jetzt dem Herrn Abgeordneten Holger Astrup das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will nicht auf alle Einzelheiten eingehen. Bei manchen lohnt es sich leider auch nicht. Aber ich will auf eine Bemerkung von Ihnen, Frau Kollegin Spoorendonk, eingehen, die mich einfach ärgert.
Die Fraktionen von CDU und SPD legen heute einen Änderungsantrag zur Drucksage 15/1961 vor, mit der wir uns intensivst beschäftigt haben. Auf einen möglichen Änderungsvorschlag zur Drucksache 15/1961 des SSW warten wir bis heute.
Niemand ist gehindert mitzuarbeiten, niemand ist gehindert, eigene Ideen zu entwickeln. Es ärgert mich einfach, wenn man sich hier nach dem Motto hinstellt: Schickt uns einmal einen Entwurf. Man kann auch selbst arbeiten.
Vier Bemerkungen! Artikel 54: Die Frau Kollegin Heinold hat das angesprochen. Natürlich haben wir uns mit diesem Problem beschäftigt und haben, soweit wir dies ermitteln konnten festgestellt, dass in keiner einzigen Vorlage zur Änderung der Abgeordnetengesetze der letzten Jahre ein Vermerk, ein Hin
weis auf Artikel 54 stand. Hintergrund ist ganz einfach: Wir beschließen, wie wir gestern gehört haben, im Mai einen Nachtragshaushalt und haben ein Inkrafttreten zum 1. Juni, sodass genau dieselbe Abfolge gewährleistet ist wie in der Vergangenheit auch.
Zweite Bemerkung! Bemessungsgrundlage: 4.100 € oder 4.900 €. Hintergrund aller - „aller“ dreimal unterstrichen - Abgeordnetengesetze in SchleswigHolstein in den letzten Jahrzehnten war, dass diejenigen, die aus dem Parlament ausscheiden, als Bemessungsgrundlage für ihre Grunddiät logischerweise die jeweilig letztgeltende Diät bekamen beziehungsweise bekommen. Das ist logisch. Das heißt in der Konsequenz: Eigentlich müssten wir uns - was nun wirklich nicht in Ordnung wäre, wie ich nach vielen Diskussionen gerne zugebe - über eine Bemessungsgrundlage unterhalten, wie sie in der Vergangenheit immer üblich war, insoweit also über eine Bemessungsgrundlage von 5.700 €.
- Heiner, ich widerspreche ja gar nicht! Ich will nur all jene, die wie Heiner Garg, noch nicht allzu lange diesem Parlament angehören, darauf hinweisen: Wir hatten 1990 die gleiche Diskussion und haben damals durch einen ebenfalls leichten Systemwechsel - leider nur einen leichten Systemwechsel - eine Steigerungsrate von einer Diät zur anderen von 17,8 % gehabt. Wir haben heute eine Steigerung von 18,8 %, also in vergleichbaren Größenordnungen, will ich damit sagen. Ich finde es schon in Ordnung, wenn diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die diesem Parlament Jahre, teilweise Jahrzehnte angehört haben, wie alle anderen in der Vergangenheit einen Altersversorgungsanspruch auf der Bemessungsgrundlage ihrer letzten Diät - hier ist es die Hälfte; es ist ungefähr gemittelt - haben oder zumindest reklamieren. Ich weiß nicht, was daran zu kritisieren ist.
Drittes Beispiel! Übergangsregelung, Wechsel von einem System in ein anderes. Das ist immer problematisch, Wolfgang Kubicki. Es ist völlig klar, dass diejenigen, die am Ende dieser Wahlperiode 2005 aus diesem Parlament ausscheiden, einen der Parlamentszugehörigkeit entsprechenden Anspruch haben. Durch unseren Systemwechsel dürfen diejenigen jedoch nicht bestraft werden. Sie erwerben einen Besitzstand. Dort wird gekappt und geschnitten. Nebenbei wird eine neue Altersversorgung aufgebaut. Durch diesen versuchten Systemwechsel entsteht in der Tat ein Problem. Kollege Schlie, wir haben versucht, den Systemwechsel bis in die Bundestagsver
waltung zu verfolgen, um genau dies zu vermeiden. Ich sage gern öffentlich: Wir haben das Problem, dass wir in Schleswig-Holstein - wie in allen anderen Parlamenten auch - keine gespaltene Diät haben dürfen. Das hieße, dass Kubicki als Grunddiät mehr bekäme als ich. Ich muss es dem Juristen Kubicki nicht sagen, dass dies verfassungsrechtlich nicht sein darf. Das Problem ist, dass dies - bedingt durch den Systemwechsel - in Teilen zu einer Zusatzversorgung führt, und zwar bei denjenigen, die schon bei 70 % sind. Dazu zähle auch ich mich. Ich kann nichts dafür. Ich selbst habe es in der Arbeitsgruppe problematisiert: Es ist verfassungsrechtlich nicht möglich. Daher wehre ich mich dagegen, mir - von wem auch immer - unterstellen zu lassen, ich würde abzocken. Ich wiederhole dieses Wort.
Eine Bemerkung noch zu den Wahlkreisen! Liebe Kolleginnen und Kollegen von den kleinen Fraktionen, inklusive FDP: Ich finde es ein starkes Stück, sich hierhin zu stellen und so zu tun, als sei die Wahlkreisreform, die die Großen vorhaben, etwas Schlimmes, wenn man sich gleichzeitig hinstellt und eigene Vorschläge macht, die nur den Kleinen nützen. Wo sind wir denn?
Sie merken, dass mich diese Heuchelei ein wenig irritiert, um ein anderes Wort zu vermeiden. Dies gilt nicht für alle Kolleginnen und Kollegen aus den kleinen Fraktionen, aber für einige Kolleginnen und Kollegen aus den kleinen Fraktionen. Frau Kollegin Heinold, ich war einige Jahre lang Vorsitzender des Finanzausschusses, wie auch mein Kollege Hay. Noch nie hat im Finanzausschuss eine Diätendiskussion stattgefunden. Diese gehört in den Innen- und Rechtsausschuss. Dort wurde dieses Thema diskutiert, jetzt geht es los.
Zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich Frau Abgeordneter Anke Spoorendonk das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Bemerkung zum parlamentarischen Verfahren: Natürlich kann jeder Entwürfe einbringen. Es war aber bereits ein parlamentarisches Verfahren eingeleitet. Diese Diskussion findet nicht erst hier und heute statt.
(Martin Kayenburg [CDU]: Erst haben Sie gesagt, wir diskutieren zu lange, jetzt dies! Was denn nun?)
- Lieber Kollege Kayenburg, ich sage ganz deutlich: Ich habe das bemängelt, was Sie von den beiden großen Fraktionen immer wieder bemängeln, wenn Gesetzentwürfe im Innen- und Rechtsausschuss kurzfristig auf der Tagesordnung stehen und kurzfristig beschlossen werden sollen. Sie sagen dann immer: Nein, wir sind noch nicht so weit, wir können nicht entscheiden, wir wollen dieses Thema vertagen. In dieser Frage haben Sie es den anderen Fraktionen und dem Parlament zugemutet, eine so wichtige Geschichte mit Hilfe einer Tischvorlage zu entscheiden. Die Details sind den Fraktionen erst am Dienstag telefonisch mitgeteilt worden. Dafür kann ich mich noch bedanken. Wir hatten nichts Schriftliches.
Es ist klar, dass mit dieser Diätenreform ein Systemwechsel bei der Altersversorgung vollzogen wird. Warum lässt man dann nicht für eine Übergangszeit zwei Systeme nebeneinander funktionieren? Warum kann man das nicht machen? Das würde zu einer inneren Logik führen. Stattdessen erhöht man zum Beispiel die Bemessungsgrenze. Das ist nicht ausgereift. Ich bin sicher, wir werden weitere Fragen zu klären haben. Es gibt noch eine ganze Reihe von ungeklärten Problemen. All dies wird noch auf uns zukommen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Holger Astrup, ich bewundere immer die Eloquenz, mit der der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion der deutschen Öffentlichkeit und dem hohen Hause Tatbestände schildert. Es stimmt, dass es einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, FDP und SSW gegeben hat, den wir in erster Lesung beraten haben. Es stimmt auch, dass im ersten Teil zur Diätenstrukturanpassung bis auf die Altersversorgung von euch nichts neu geregelt worden ist. Es stimmt aber auch, dass der zentrale zweite und wesentliche Teil, nämlich der der Regelung der Altersversorgung und der Übergangsregelungen, den wir damals nicht in Angriff nehmen konnten, das Parlament vollständig neu erwischt hat. Das macht
Insofern denke ich, es wäre ein Gebot der Ehrlichkeit, von dem es mich freuen würde, wenn die Union es genauso sehen würde, sonst kommt der Finanzminister demnächst und sagt, wir können den Haushalt auch in einer Woche beraten. Was wir schaffen, schafft ihr doch auch. Es würde mich also freuen, wenn man einfach ehrlich sagt, es war schon ziemlich eng mit der Überreichung der Vorlagen und dem Erfassen des komplexen Sachverhalts in der Beratung und der Verabschiedung. Zumindest das sollten wir uns gegenseitig zugestehen.
Holger, ich habe eigentlich nicht verstanden, warum wir bei den Abgeordneten dieser Legislaturperiode nicht wie bei den alten Abgeordneten die Bemessungsgrundlage auf 4.100 € hätten festschreiben können. Dann hätten wir jetzt nicht euren Vorschlag, sondern den Vorschlag des sehr verehrten Herrn Landtagspräsidenten, der für die laufende Legislaturperiode nur eine Anhebung um 5,7 % vorsieht. Dann wären wir genau da. Die Tatsache, dass ihr die Diätenerhöhung jetzt als Teil der Altersversorgung vorzieht, kann doch nicht dazu führen, dass gleichzeitig die Bemessungsgrundlage für die Altersversorgung angehoben wird. Das ist für mich logisch schwer nachzuvollziehen. Wir hätten das auch bei 4.129 € feststellen können. Das ist jedoch momentan nicht mein Punkt.
Mein Punkt ist der Folgende: Ich bin sicher, dass es keine unterschiedliche Behandlung der Abgeordneten in der Diätenfrage geben darf. Es darf aber auch keine unterschiedliche Behandlung der Abgeordneten bei den Folgen aus der Altersversorgung geben. Bisher hat mir keiner gesagt, warum wir nicht Anrechnungsmöglichkeiten geschaffen haben, warum nicht beispielsweise wie bisher bei 75 % eine Grenze war. Ich höre, dass das nicht geht. Interessanterweise machen wir es jedoch beim Übergangsgeld auch. Hier sagen wir, wer Übergangsgeldbezug aus anderen Quellen hat, und zwar nicht nur aus öffentlichen, sondern auch aus privaten, bekommt nichts vom Schleswig-Holsteinischen Landtag.
Ich höre, dass das nicht geht. Warum dies nicht gehen sollte, hat mir bisher keiner ordentlich begründet. Warum gibt es keine wechselseitigen Anrechungsmöglichkeiten der Altersversorgung bei Bundestag und Landtag? Wurde überhaupt schon einmal die Frage geprüft, was eigentlich mit einem Bundestags
abgeordneten passiert, der nach vier Jahren Bundestagszugehörigkeit in den Schleswig-Holsteinischen Landtag kommt und damit seine Anwartschaften nach dem bisherigen Recht des Deutschen Bundestages zur Altersversorgung aus öffentlichen Kassen erworben hätte? Es gibt eine Reihe von Problemen, von denen ich glaube, dass sie uns noch beschäftigen werden und müssen. Bisher ist jedoch weder im Innen- und Rechtsausschuss noch dazwischen zur Frage der wechselseitigen Anrechnungsverpflichtung eine Auskunft erteilt worden.
Was passiert mit den Angehörigen aus dem öffentlichen Dienst, die im neuen System neben ihrer Altersbezugsberechtigung als Beamte des öffentlichen Dienstes, die sie behalten, weil sie ihnen keiner wegnehmen kann, zusätzlich noch eine kapitalgedeckte Altersversorgung aufbauen, bei der sie zur Auszahlung ein Wahlrecht haben? Herr Kollege Schlie, was passiert dort? Es ist eine Veränderung der Höhe der Bezugsmöglichkeiten gegenüber dem bisherigen IstZustand, ohne dass ich dafür bisher eine plausible Erklärung habe. Wenn diese nicht gegeben werden kann, wovon ich ausgehe, dann haben Sie und ich ein Kommunikationsproblem. Warum das nicht gehen soll, ist für mich bisher nicht begründet worden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich ja immer sehr zurückgehalten, was diese Diskussion angeht, aber ich möchte jetzt doch, wenn ich das so verfolge, zwei Bemerkungen machen. Seit Jahren beklagen wir landauf, landab, dass es Angehörige vieler gesellschaftliche Gruppen gibt, die nicht mehr bereit sind, einem Parlament wie diesem anzugehören,
und zwar unter anderem deswegen, weil sie erhebliche finanzielle Einbußen zu erleiden hätten, wenn sie das täten. Daher kommt ja die Monostruktur dieses Hauses mit ganz überwiegend Mitgliedern aus dem öffentlichen Dienst.
Jetzt haben wir eine Situation, dass eine unabhängige Kommission sagt, wir geben euch eine Richtlinie - R 2, Richterbesoldung. Eigentlich sind sich auch alle einig. Dann kommt es zu dieser abschließenden Dis
kussion und die kleinen Fraktionen erwecken, wohl wissend, dass das hier heute positiv abgestimmt wird und sie Nutznießer dieser Reform sein werden,