Lassen sie mich deshalb in aller Kürze die Position meiner Fraktion zum Ladenschlussgesetz aufzeigen. Sie selbst haben sie ja schon gelobt, Frau Strauß. Die SPD-Fraktion ist der Auffassung, dass das Ladenschlussgesetz in seiner jetzigen Form nicht mehr den Bedürfnissen und Wünschen der Menschen in unserem Lande entspricht.
Es ist lange durch diverse Ausnahmeregelungen schrittweise immer mehr ausgehöhlt worden und sollte nach unserer Auffassung weitestgehend abgeschafft werden.
Im Vergleich mit den Ladenschlussregelungen anderer Länder insbesondere in Europa zeigt sich, dass liberalere Regelungen möglich und erfolgreich sind.
Wir haben als SPD-Fraktion deshalb gesagt: Die Ladenöffnungszeiten von Montag bis Samstag sollten freigegeben werden. Der grundgesetzlich verbriefte Sonn- und Feiertagsschutz bleibt sichergestellt. Die für unser Land wichtige Bäderregelung wird beibehalten.
Und - das ist ein Punkt, den wir als Fraktion etwas häufiger betonen als Sie, Frau Strauß - die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen bei all diesen Änderungen gewahrt bleiben.
Das ist möglich, weil es für die Steuerung der Arbeitszeit der Beschäftigten inzwischen zahlreiche flexible Regelungen im Rahmen von Betriebsvereinbarungen sowie Arbeitsschutzgesetzen gibt.
- Frau Strauß, das haben Sie gesagt, aber Sie haben diese Auffassung nicht exklusiv. Sie haben uns gebeten, unsere Auffassung dazu zu sagen.
Uns ist klar: Insbesondere durch den hohen Frauenanteil - auch das ist etwas, was man von Ihnen seltener hört -
im Einzelhandel entstehen einerseits Rückwirkungen auf das Familienleben. Andererseits ergeben sich bei einer entsprechenden Aufgabenverteilung neue Arbeitschancen auch für Frauen, die bisher nicht in der Lage waren, zu den alten Öffnungszeiten zu arbeiten. Darüber hinaus soll der örtliche Einzelhandel gestärkt und in die Lage versetzt werden, flexibel auf die Bedürfnisse seines jeweiligen Kundenkreises einzugehen.
Meine Damen und Herren, die seit fünf Jahren bereits realisierte Verlängerung der Ladenöffnungszeiten ist von der Bevölkerung angenommen worden. Im Februar dieses Jahres ist durch die Bundesregierung eine weitere Änderung des Ladenschlussgesetzes auf den Weg gebracht worden: Der Bundestag hat beschlossen, die Ladenöffnungszeiten an Samstagen bis 20 Uhr auszuweiten, und gleichzeitig weitere Sonderregelungen abgeschafft, auf die ich jetzt aus Zeitgründen nicht weiter eingehe.
Dieses Gesetz bleibt zwar - das will ich deutlich sagen - hinter dem zurück, was sich meine Fraktion gewünscht hätte, es ist aber ein Schritt in die richtige Richtung. Die Öffnungsmöglichkeiten am Samstag sind der Kern dessen, was im Rahmen einer Anpassung der Ladenöffnungszeiten an die veränderten Lebens- und Einkaufsgewohnheiten der Menschen erforderlich war.
Das Gesetz der Bundesregierung hat aber den Bundesrat nicht passiert. Sie haben das eben richtig berichtet. Dieser strebt in einem eigenen Gesetzentwurf an, das Ladenschlussgesetz aufzuheben - das wäre aus unserer Sicht in Ordnung - und den Ländern die Möglichkeit zu öffnen, selbst über die Ladenöffnungszeiten zu bestimmen - das ist aus unserer Sicht nicht in Ordnung. Frau Strauß, Sie fordern in Ihrem Antrag die Landesregierung auf, diese Initiative zu unterstützen. Meine Fraktion lehnt dieses Gesetz aber wegen der Regelungsmöglichkeit auf Länderebene ab.
Frau Strauß, Ihr Antrag, von Herrn Eichelberg unterschrieben, zeigt doch auch, dass Sie diese Regelung in der CDU-Fraktion eigentlich selbst nicht wollen. Denn sonst brauchten sie doch nicht einerseits die Regelungsmöglichkeit auf Länderebene zu fordern,
gleichzeitig aber im selben Antrag die Landesregierung schon einmal vorab aufzufordern, in und um Schleswig-Holstein herum für einheitliche Verhältnisse zu sorgen.
Die Landesregierung hat im Bundesrat die letztlich unterlegene Initiative Hamburgs im Kern unterstützt, die vorsah, die Ladenschlusszeiten an den Werktagen generell aufzuheben und es hinsichtlich der Sonn- und Feiertage bei den bisherigen Regelungen zu belassen. Dies entspricht den Vorstellungen der SPDFraktion, auch wenn wir - nachdem sich die Bundesregierung festgelegt hat - nicht mehr davon ausgehen, dass es zu einer anderen als der im Gesetzentwurf der Bundesregierung festgelegten Regelung kommen wird. Die Ladenöffnungszeiten werden somit am Samstag bis 20 Uhr ausgeweitet. Wir sind der Auffassung, dass dies ein Schritt in die richtige Richtung ist, auch wenn wir uns einen größeren Schritt gewünscht hätten.
Ich beantrage im Gegensatz zu Ihnen für meine Fraktion die Überweisung des Antrages in den dafür zuständigen Sozialausschuss, mitberatend in den Wirtschaftsausschuss. Auch das ist - nebenbei bemerkt - ein Unterschied, dass dieses Thema bei uns mehr im Sozialausschuss behandelt wird.
Ich wage zum Schluss einmal die Vorhersage, dass sich die Angelegenheit dort durch die Bundesgesetzgebung schon im Mai erledigt haben wird.
Das Wort für die Fraktion der FDP erteile ich jetzt der Frau Abgeordneten Christel Aschmoneit-Lücke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Eichstädt, ich finde es ganz toll, dass Sie so optimistisch sind. Wir hätten uns trotzdem gewünscht, dass Sie heute hier auch einmal Mut gezeigt und eine Entscheidung in diesem Parlament getroffen hätten.
Wenn Sie nun beantragen, auch diesen Antrag der CDU wieder an die Ausschüsse zu überweisen, dann müsste man sich vielleicht einmal überlegen, ob es sinnvoll ist, drei Anträge seit Jahren in allen Ausschüssen rauf und runter zu beraten, interfraktionelle Arbeitsgruppen einzurichten, in denen ebenfalls besprochen und getagt wird, wo sogar vonseiten der
SPD-Fraktion Vorschläge unterbreitet werden, denen wir - obgleich es nicht unseren Gesamtvorstellungen entspricht - zustimmen können. Nun einen weiteren Antrag dahin zu überweisen - ich weiß nicht, ob man das unter Umsetzen und schnellem Handeln von Politik verstehen kann.
Meine Damen und Herren, wenn vor allem auch die ausländische Presse Deutschland immer wieder als überreguliert beschreibt, dann ist das Ladenschlussgesetz eines, wo immer wieder mit dem Finger draufgezeigt und gesagt wird: Die Deutschen sind nicht einmal in der Lage, zum Einkaufen zu gehen, wann sie wollen. Das ist doch etwas, was man in Europa selten versteht.
Wie schwer wir uns in Deutschland und in SchleswigHolstein mit dem allseits geforderten und angekündigten Abbau von Regulierungen, Bürokratie und so weiter im Detail tun, haben wir in diesem Landtag angesichts der drei Anträge, die seit September 2000 hier beraten werden, gezeigt. Jetzt liegt der vierte Antrag vor, und ich meine, die CDU hat ihren Antrag den neuesten Entwicklungen angepasst. Der Bundesminister, der auch immer sehr gerne Deregulierungen ankündigt, Herr Clement – ich habe hier ein Wort aufgeschrieben, das ich selbst kaum aussprechen kann: der Bundessuperderegulierungsankündigungsminister Clement -, hat es immerhin geschafft, die Ladenöffnungszeiten samstags um vier Stunden auszuweiten. Es bewegt sich offensichtlich etwas in unserem Lande. Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss angerufen, um das Ladenschlussgesetz im Bundestag aufheben und die Kompetenz zur Festlegung der zulässigen Ladenöffnungszeiten in die Hände der Bundesländer zu legen. Ich glaube, das ist gar kein so schlechter Vorschlag, wenngleich wir als FDP immer gefordert haben, und wir bleiben auch bei dieser Forderung, dass eigentlich dieses Ladenschlussgesetz aufzuheben ist. Dann kann tatsächlich jeder Betroffene, jeder Kaufmann, jeder Laden, jedes größere Unternehmen, wer auch immer, das so machen, wie es ihm oder ihr entgegenkommt.
Dann brauchen wir übrigens auch nicht mehr die Sonderausführungen zur Bäderregelung, die in Schleswig-Holstein selbstverständlich von ganz großer Bedeutung sind. Wenn wir das Ladenschlussgesetz insgesamt abschaffen, brauchen wir auch die Bäderregelung nicht mehr.
oder nicht, und die Frage, ob es noch arbeitsschutzrechtliche Bedeutung hat, sind hier so häufig diskutiert worden, dass ich das nicht mehr alles ausführen muss. Ich möchte nur dafür plädieren, dass wir heute diese Entscheidung treffen, dem CDU-Antrag endlich zustimmen, alleine schon deswegen – Frau Kollegin Strauß hat es angesprochen -, dass wir alle anderen Anträge zu diesem Thema endlich für erledigt erklären können und dann auch einen ganz wesentlichen Schritt in die richtige Richtung weiterkommen.
Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich jetzt dem Herrn Fraktionsvorsitzenden Karl-Martin Hentschel.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben folgendes Problem. Wir wissen nicht, was auf Bundesebene entschieden wird. Es gibt zurzeit eine Situation auf Bundesebene, dass der Bundesratsantrag, der dem entspricht, was hier am meisten diskutiert wurde – das war der aus Hamburg, dem auch das schleswig-holsteinische Kabinett zustimmen wollte -, keine Mehrheit hatte. Stattdessen hat ein Antrag des Freistaates Sachsen eine Mehrheit gefunden, der das Ladenschlussgesetz ersatzlos aufheben will. Das wirft wiederum das Problem auf, dass einige Regelungen, die wir wollen, insbesondere die Bäderregelung und ähnliche Dinge, damit auch kippen würden. Das heißt, das entspräche nicht der Position, die hier mehrheitlich geäußert worden ist. Von daher glaube ich, dass es keinen Sinn hat, jetzt zu entscheiden, sondern es ist notwendig, abzuwarten, was auf Bundesebene entschieden wird. Wenn es die Entscheidung auf Bundesebene gibt, können wir sagen, welche Konsequenzen wir für Schleswig-Holstein daraus ziehen, ob wir überhaupt Konsequenzen auf Landesebene ziehen müssen oder ob wir keine Konsequenzen ziehen, weil das auf Bundesebene so geregelt ist, wie wir das haben wollen. Das ist zurzeit der Diskussionsstand.
Jetzt noch einmal zu der Position der Grünen. Die Position der Grünen basiert auf der Feststellung, dass die Länder, die einen völlig liberalisierten Ladenschluss haben, zwar in den Großstädten gut bedient sind. In den Großstädten – nehmen wir Hamburg oder Berlin – wird das dazu führen, dass es in den Innenstädten ein lebhaftes Einkaufsleben rund um die Uhr gibt und die kleinen Läden gestärkt werden.
Das ist positiv. Aber in der Fläche – und SchleswigHolstein ist nun einmal ein Flächenland – führt eine völlige Aufhebung des Ladenschlusses dazu, dass es im ländlichen Raum zentrale Einkaufszentren gibt mit sehr ausgedehnten Einkaufszeiten und dass alle kleinen Läden flächendeckend verschwinden. Das können Sie feststellen, wenn Sie sich das in den entsprechenden Ländern ansehen. Der Grund ist ganz einfach. Ein großer Teil dieser Läden ist nicht in der Lage, ausgedehnte Ladenschlusszeiten zu bedienen. Die kleinen Läden haben in der Regel nur die Inhaber oder wenige Angestellte. In der Regel ist nach 18 Uhr nichts mehr los und nach 19 Uhr sowieso nicht. Selbst in Kiel ist es so, dass mittlerweile alle Läden von Montag bis Freitag um 19 Uhr Schluss machen. Das heißt, es wird nicht einmal die Ladenschlusszeit bis 20 Uhr ausgenutzt. Die Konsequenz ist, dass wir noch einen großen Laden in Raisdorf haben, der rund um die Uhr geöffnet ist. Diese strukturpolitische Entscheidung muss bedacht werden, wenn wir Änderungen beschließen wollen.
Es wäre völlig unsinnig, eine Liberalisierung einzuführen, die nirgends in Schleswig-Holstein irgendeine Bedeutung hat, sondern nur in Hamburg und Berlin. Von daher glaube ich, dass die Argumentation, die wir vorgetragen haben, eine sehr vernünftige Argumentation ist. Wir treten immer dafür ein, die Einkaufszentren in der Stadt und die kleinen Länden in den Wohnbezirken zu stärken und ihnen Privilegien zu verschaffen. Ich würde mich freuen, wenn diese Angelegenheit auch in den größeren Fraktionen und in der FDP einmal überdacht würde.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Garg, da kann man besser einkaufen als hier bei uns, da gebe ich Ihnen Recht, und da gibt es solche Regelungen nicht. Deswegen komme ich jetzt auch zum Thema.
Immer wieder wird in der öffentlichen Debatte über die wirtschaftliche Situation des Standortes Deutschland festgestellt, dass vor allem die lahmende Binnenkonjunktur gravierende Auswirkungen auf die