Ich möchte noch einmal sagen, warum es für uns wichtig war, den hier vorgelegten Antrag der Fraktion der CDU, dem wir in den ersten zwei Punkten ohne weiteres zustimmen können und werden, im dritten Punkt zu ändern. Ich finde, auf Sylt gibt es eine sehr zukunftsfähige Initiative, alle Sylter Gemeinden unter ein Dach zu bringen und eine Stadt Sylt einzurichten. Uns schien, dass der dritte Punkt diesen Bestrebungen eher entgegenlaufen würde, nämlich die Ortsstrukturen in den betroffenen Gemeinden durch geeignete Maßnahmen zu sichern. Wir meinen aber - und sind darin offensichtlich mit dem Antragsteller einig; Herr
Maurus, ich hoffe, dass Sie mir immer noch zuhören können -, die sozialen Strukturen und die Bewohnerstrukturen in den betroffenen Gemeinden müssen durch geeignete Maßnahmen gesichert werden. Da Sie das übernommen haben, ist es für uns kein Problem, diesem Antrag zuzustimmen und ihn mit besten Wünschen nach Berlin zu schicken.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Grund für die sich auf Sylt stellende Problematik ist nur vordergründig formeller Natur. Es geht nur vordergründig um die Frage, nach welchem Berechnungsmodus der Wert der Immobilien berechnet werden soll, um diese dann verkaufen zu können. In Wahrheit geht es knallhart um Einnahmenmaximierung des Bundes auf Kosten der sozialen und wirtschaftlichen Strukturen der Insel. Dass Inseln in ihrer Struktur nicht mit dem Festland vergleichbar sind, ist nichts Neues. Allerdings müssen wir immer wieder feststellen, dass trotzdem massiv gegen die Interessen der Inseln gehandelt wird. Nach der derzeitigen Berechnungsmethode, die der Bund zugrunde legt - die den Verkaufswert der Immobilien am freien Markt widerspiegelt -, müssen die Sylter mit erheblichen Probleme rechnen. Für die Einheimischen bedeutet diese Entscheidung, dass ein Erwerb dieser Immobilien kaum möglich sein wird. Alle wissen, dass die Marktpreise auf Sylt völlig verdorben sind. Für normale Familien sind diese Preise einfach nicht bezahlbar. Es kann nicht angehen, dass die Bundesregierung wegen ein paar Euro Mehreinnahmen die berechtigten Interessen der Sylter Bürgerinnen und Bürger übergeht. Die Folge dieses Beschlusses wird eine weitere Inselflucht sein.
Gerade die Bundesregierung hat eine soziale Verantwortung gegenüber der Inselbevölkerung. Nun weiß ich selber, dass das Wort sozial bei der Bundesregierung derzeit nicht sehr hoch im Kurs steht,
aber trotzdem glaube ich, dass es nachvollziehbar ist, dass wir es hier mit einer besonderen Situation zu tun haben. Im Gegensatz zum Festland kann man auf Sylt eben nicht eben in einem zehn oder 20 Kilometer entfernten Ort umziehen. Die Mobilität auf einer Insel ist nun einmal sehr eingeschränkt. Sind die
Wohnungen in der Anschaffung oder in der Miete zu teuer, müssen die Bewohner Sylts ihre Insel verlassen und ihre wirtschaftlichen, familiären und sozialen Beziehungen oft komplett abbrechen. Wenn man so will, werden sie von ihrer Insel vertrieben.
Die Häuser und Wohnungen werden schon heute oft nur zeitweise von Auswärtigen bewohnt, während die Sylter auf das nördliche nordfriesische Festland ausweichen müssen. Die Folgen sind: Starker Pendelverkehr und zeitweise ausgestorbene Dörfer auf der Insel. Vor diesem Hintergrund darf die Bundesregierung nicht nur auf das Geld sehen, sondern muss auch daran denken, dass sie dazu beitragen muss, die gewachsenen Strukturen auf der Insel zu verfestigen. Der normale Sylter Handwerker und der Kellner brauchen Wohnungen auf der Insel. Bei ihren geringen Gehältern ist ein Pendlerleben nahezu unmöglich. Deshalb muss die Bundesregierung im Sinne der Betroffenen handeln. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum betrifft im Übrigen auch die Angehörigen der dänischen und ostfriesischen Minderheit. Durch den Verkauf der Bundesliegenschaften an Private wird auch deren Situation noch verschärft. Die Entscheidung der Bundesregierung bedroht also auch die Zukunft der Minderheiten auf Sylt, denn auch sie müssen ihre Insel verlassen. Wenn es die Bundesregierung mit der Minderheitenförderung ernst meint - daran habe ich natürlich keinen Zweifel -, muss sie gerade auch aus minderheitspolitischen Aspekten hier handeln und die Wohnungen zu einem angemessenen und vertretbaren Preis an die Kommunen verkaufen. Will man die Minderheiten auf der Insel fördern, muss man ihnen auch das Wohnen auf der Insel ermöglichen.
Die Sylter Kommunen haben unter erheblichen eigenen Anstrengungen ein Kaufangebot abgegeben, das auf dem Ertragswert der Wohnungen beruht.
Das heißt, die zu erwartenden Mieteinnahmen für Dauerwohnungen wurden zugrunde gelegt und die Kommunen wollen sich verpflichten, Dauerwohnraum zur Verfügung zu stellen. Damit zeigen gerade die Sylter Kommunen Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein. Dies ist ein Angebot, das ebenfalls Millionen in die klamme Kasse des Bundesfinanzministers spült. Niemand will etwas umsonst auf Sylt, aber aufgrund der Insellage ergeben sich hier besondere Schwierigkeiten, die im Sinne der Betroffenen besonders zu behandeln sind. Deshalb wird auch kein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen, sondern es ist ein Sonderfall, der besonders behandelt werden muss.
Deshalb muss die Bundesregierung mit den Sylter Gemeinden neu verhandeln und ein neues Wertgutachten erstellen, das auf den zu erwartenden Mieteinnahmen für Dauerwohnungen beruht. Nur wenn die Wohnungen als Dauerwohnungen zu einem erschwinglichen Mietpreis angeboten werden, wird auch ein normaler Sylter auf seiner Insel leben können. Das muss unser aller Ziel sein. Deshalb werden auch wir für beide Anträge stimmen.
Das Wort zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich dem Herrn Abgeordneten Maurus.
Bei so viel Einvernehmen bräuchte man sich eigentlich nicht mehr zu melden. Ich will nur einen Punkt kurz gerade rücken. Frau Fröhlich, Sie haben die Vorgängerregierung angesprochen und haben gesagt, es sei kein neues Problem. Es ist in der Tat kein neues Problem. Ich lese Ihnen die Lösung der Vorgängerregierung von 1997 vor. Den Schriftsatz können Sie nachher bei mir einsehen. 1997 war durch den Bundesminister der Finanzen Waigel erklärt worden: Erstens. Vermietete Wohnungen werden nicht verkauft, es sei denn, der Mieter ist am Erwerb interessiert. Zweitens. Leer stehende Wohnungen würden wie bisher vorrangig an Familien mit Kindern verkauft, die ihren Lebensmittelpunkt auf Sylt haben oder begründen wollen.
Das sind zwei Kernsätze. Diese beiden Dinge haben sich ins Gegenteil verkehrt. Ich habe am 14. Juni 2001 an Herrn Bundesminister Eichel geschrieben. Er hat mir geantwortet: Ich danke Ihnen für Ihr Schreiben. Die Veräußerung leer stehender bundeseigener Mietwohnungen an Sylter Bürger beziehungsweise Kaufbewerber, die ihren Lebensmittelpunkt auf der Insel nehmen wollen, scheiterte an der zu geringen Nachfrage. Er bezieht sich anschließend auf einen Bericht des Landesrechnungshofes und sagt: Es darf keine Lex Sylt geben. Ich meine, gerade hier haben wir eine Sondersituation. Von daher muss es eine Sonderregelung für die Insel geben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind uns, glaube ich, in der Tat einig. Die Landesregierung unterstützt das Anliegen in vollem Umfang. Sie hat sich in der Vergangenheit und wird sich auch künftig für sozialverträgliche Lösungen bei der Veräußerung der bundeseigenen Liegenschaften auf Sylt einsetzen, und das, meine Damen und Herren, mit großer Überzeugung. Die Bundeswehr hat die Entwicklung auf Sylt – wie an vielen anderen Stellen im Land – durch ihre Bautätigkeit maßgeblich mitgestaltet und andere Entwicklungen gehindert. Aus diesem Grunde hat sie nach meiner festen Überzeugung eine Nachsorgeverpflichtung zugunsten der Menschen, die dort leben.
Ende 2002 – wir haben es gehört – hat das Bundesfinanzministerium die Verhandlungen mit den Kommunen für gescheitert erklärt. Die OFD Rostock bietet mittlerweile erste Objekte bundesweit zum Verkauf an.
Die Ministerpräsidentin hat sich schriftlich an den Bundesminister der Finanzen gewandt. Ich habe persönlich mit dem Bundesverteidigungsminister gesprochen und ihn dringend gebeten, hier Einfluss zu nehmen, damit wir zu vernünftigen, sozialverträglichen Lösungen auf Sylt kommen.
Im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Renate Gröpel haben wir dargestellt, dass der vom Bund überwiegend auf Basis des Sachwertverfahrens und nicht des Ertragswertverfahrens ermittelte Verkehrswert von den am Kauf interessierten Gemeinden nicht bezahlbar ist. Auch das ist berichtet worden. Zurzeit liegen die Verkehrswertvorstellungen der Kommunen auf der einen und des Bundes auf der anderen Seite noch sehr weit auseinander. Nach Ansicht der Landesregierung wäre bei der Ermittlung des Verkehrswertes zu prüfen, ob und inwieweit sich das Gebot der Nutzung der Wohnungen als Dauermietwohnung für die ansässige Bevölkerung und die damit verbundene potentielle Nutzungseinschränkung als ein verkehrswertmindernder Umstand darstellt. Hierauf haben die Kommunen und auch der Gutachterausschuss des Kreises Nordfriesland bereits hingewiesen.
Ich schlage vor – das könnte man als einen gemeinsamen Vorschlag an die Vertragspartner herantragen -, dass eine neutrale Stelle, zum Beispiel die Investitionsbank, von den Verhandlungspartnern beauftragt wird, die beiden vorliegenden Wertermittlungsgutachten zu überprüfen und einen für beide Seiten tragfähigen Kompromiss auf der Grundlage veränder
ter Parameter in den Gutachten hinsichtlich des für die Bundesobjekte anzusetzenden Verkehrswertes zu finden. Im Übrigen könnte meines Erachtens eine Einigung zwischen dem Bund und den Sylter Kommunen doch noch erzielt werden.
Eine direkte Einflussnahme der Landesregierung – das wissen Sie und das ist hier mehrfach gesagt worden – auf Wohnungsverkäufe des Bundes ist jedoch – leider, so füge ich hier ein – nicht möglich, da das Land nicht Verhandlungspartner ist.
Die Landesregierung hat die Sylter Gemeinden intensiv beraten, wie in den betroffenen Gemeinden die Orts- und Bewohnerstrukturen durch geeignete Maßnahmen gesichert werden können. Bei der Beantwortung der bereits erwähnten Kleinen Anfrage ist die Landesregierung ausführlich auf die den Gemeinden zur Verfügung stehenden planungsrechtliche Instrumente, insbesondere auf das Instrument der Erhaltungssatzung, eingegangen. Wie die Landesregierung ist auch die Stadt Westerland der Auffassung, dass eine Aufnahme der Sylter Gemeinden in die Landesverordnung zur Einführung einer Sozialklausel in Gebieten mit gefährdeter Wohnraumversorgung nicht sinnvoll ist. Den Sylter Kommunen steht ein ausreichendes planungsrechtliches Instrumentarium zur Verfügung, um eine unerwünschte Umwandlung von Dauermietwohnungen in Zweit- und Ferienwohnungen zu begegnen. Die Landesregierung wird den Kommunen weiterhin mit aller Kraft bei der Umsetzung des Instrumentariums beratend zur Seite stehen. Sie wird auch weiterhin mit aller Kraft versuchen, auf Bundesebene Einfluss zu nehmen, um die von uns allen gewünschte Entwicklung auf Sylt herbeizuführen.
Weitere Anträge liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Wir treten in die Abstimmung ein. Der Antragsteller, die Fraktion der CDU, hat erklärt, dass sie den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 15/2665, übernimmt. Kann ich davon ausgehen, dass damit Abstimmung in der Sache beantragt ist? – Dann stimmen wir in der Sache ab. Wir stimmen jetzt über die Drucksache 15/2643 in der Form des Änderungsantrages 15/2665 ab. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Es ist einstimmig so beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort für die antragstellende Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Hans-Jörn Arp.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Schleswig-Holstein soll und will ein familienfreundliches Land sein. Das ist gut so und damit werben wir auch.
Die Verlegung der Frühjahrsferientage abseits der Osterfeiertage ist jedoch familienunfreundlich. Das will ich auch begründen.
Bisher konnten berufstätige Eltern die Feiertage in Kombination mit den Ferientagen ihrer Kinder für einen gemeinsamen Urlaub nutzen. Das ist jetzt aber nicht mehr möglich, da die Zeit der Osterfeiertage für längere Ausflüge zu kurz ist. Viele Familien, die sich Fernreisen nicht leisten können, machen Tagesausflüge zu den Sehenswürdigkeiten und Freizeitangeboten Schleswig-Holsteins, zum Beispiel den Erlebnisparks, Autoscooteranlagen oder Minigolfanlagen. Diese sind aber nicht auf Gäste vor Ostern eingestellt. Somit mussten bei den diesjährigen Frühjahrsferien Familien bei diesen Anlagen oftmals vor verschlossenen Türen stehen.
Die Konsequenz daraus wird sein, dass solche Familien dem Urlaubsland Schleswig-Holstein den Rücken kehren werden und sich Alternativen in anderen Regionen suchen oder auf Reisen verzichten müssen. Damit schaden wir unserem Land und den über 80.000 Beschäftigten der Freizeitbranche.
Auch die Tourismusbranche hier in SchleswigHolstein leidet unter der Verlegung der Frühjahrsferien. Schleswig-Holstein ist kein Ferienland für Wintersportler, wie Sie alle wissen. Die Tourismussaison beginnt mit den Osterfeiertagen.
Wenn sich die Tourismusbranche auf die neue Ferienregelung einstellen müsste, wären damit immense Betriebskosten verbunden.
Diese sind aber für die Betriebe, die schon stark genug belastet werden, in keinster Weise tragbar. Schon jetzt liegen die Arbeitslosenzahlen der Saisonarbeitskräfte deutlich höher als im Vorjahr. Im März konnten nur wenige Mitarbeiter durch die Gastronomie eingestellt werden, da die Saison noch nicht begonnen hat.