- Ich warte gern Ihren Dialog ab. - Herr de Jager, Sie hätten der Vollständigkeit halber doch mindestens zunächst einmal sagen müssen, dass derzeit die Gebührenfreiheit des Erststudiums in Deutschland durch das Hochschulrahmengesetz verbindlich geregelt ist. Das gilt nun nicht nach politischer Farbenlehre, sondern das gilt für alle Bundesländer.
Nun weiß ich natürlich, dass einige Länder, unter anderem Bayern und Baden-Württemberg, eine Verfassungsklage einreichen wollen - es bisher übrigens nicht getan haben; möglicherweise wird sich Hamburg da anschließen -, deren Ausgang abzuwarten bleibt. Ich sehe wirklich nicht, was jetzt eine Initiative
der CDU-Fraktion in Schleswig-Holstein für Studiengebühren für das Erststudium bewirken soll - wenn es nichts anderes sein soll als eine politische Demonstration. Denn das Hochschulrahmengesetz gilt.
Die Frage, die hier heute angeklungen ist, die in den Debattenbeträgen durchgeklungen ist, als Sie das gesamte Bildungssystem in den Blick genommen haben, Herr Dr. Klug und Herr de Jager, die Frage nämlich, wie die Bildungsfinanzierung in Deutschland geregelt ist, ist schon spannend und interessant. Das ist hier unter unterschiedlichen Aspekten angesprochen worden, aus sehr unterschiedlichen Blickwinkeln, zum Beispiel dem skandinavischen, die den Studierenden ein Darlehen geben, das sie dann zum Teil lebenslänglich zurückzahlen müssen.
Ich verweigere mich einer Debatte über eine neue Form von Bildungsfinanzierung in Deutschland überhaupt nicht; ich halte nur die simple Einführung von Studiengebühren für falsch, die nach meiner Einschätzung und nach Einschätzung von vielen Gutachtern und Wissenschaftlern zu einem Rückgang der Studierwilligkeit führt. Sie müssen sich einmal die Situation in Österreich angucken: Da ist die Zahl der Studienanfänger seit 2001 um 15 % zurückgegangen. Ist das der Effekt, den wir haben wollen?
Ich habe vorhin einen Einwurf Ihrer Kollegin gehört, die gesagt hat: Das macht doch nichts. - Da kann ich mich nur wundern. Im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands mit einer hoch industrialisierten Gesellschaft ist es unbedingt notwendig, dass wir die Zahl der akademisch Ausgebildeten eher noch steigern, natürlich auf hohem Qualifikationsniveau.
Dass wir eine Debatte über die Bildungsfinanzierung führen - gewissermaßen vom Kindergarten bis zum lebenslangen Lernen -, und zwar pragmatisch - meinetwegen können Sie auch sagen: ideologiefrei -, finde ich richtig. An einer solchen Debatte will ich mich gern beteiligen.
Derzeit geht es aber nur um die Frage, ob wir von den Ausnahmeregelungen, die das Hochschulrahmengesetz ermöglicht, in einem Bundesland Gebrauch machen. Dazu gehören solche Modelle wie Studienkonten oder Bildungsguthaben, wie Sie es genannt haben, mit Langzeitstudiengebühren. Im Grunde un
terscheiden sich die Modelle - ich weiß, dass Sie das nicht gern hören, Herr Dr. Klug - nur marginal. Das muss man wirklich sagen. Vom Ansatz her ist beides sehr ähnlich.
- Das gestehe ich gern ein. Die Regelungen, die wir in anderen Bundesländern haben, in BadenWürttemberg und Niedersachsen, müssen Sie sich einmal genauer anschauen. Die Anzahl von Ausnahme- und Befreiungstatbeständen, die es da gibt, die auf die jeweilige soziale und finanzielle Situation der Betroffenen Rücksicht nehmen, kann nur mit einem erheblichen administrativen Aufwand umgesetzt werden. So haben das auch die Hochschulen kritisiert, übrigens nicht nur Ihr Modell, sondern auch unser Modell haben sie als administrativ zu verwaltungsaufwändig kritisiert und haben darauf hingewiesen, dass eventuelle Einnahmen durch den Verwaltungsaufwand fast aufgebraucht würden.
Ob die Wirkung, die Sie erzielen wollen, nämlich die Einnahmen der Hochschulen dadurch zu steigern, damit überhaupt tendenziell erreicht werden kann, ist fraglich. Denn ein Langzeitstudiengebührenmodell sieht ja im Grunde vor, dass die Zahl der Studierenden kontinuierlich abnimmt, die die Regelzeit überschreiten. Tendenziell jedenfalls ist die Wirkung, dass die Einnahmen auf null gehen. Wo bleibt da dann der Effekt, den Sie sich wünschen?
Ich will einmal aus dem Artikel des „Hamburger Abendblatts“ von vor zwei Tagen über den Streit um die Studiengebühren in Niedersachsen zitieren. Untertitel: „Niedersachsens Universitäten sehen von den Zusatzeinnahmen keinen Euro.“
Das wird ihnen alles wieder weggenommen. Und: „Mehr als die Hälfte der Betroffenen verließ die Universität nach Einführung der Studiengebühren.“
Man kann sehr bezweifeln, ob diese Modelle die gewünschte Wirkung erzielen und die Einnahmen generieren, die Sie gern wollen.
Es ist richtig, was hier von vielen in Bezug auf die Studienzeitverkürzung gesagt worden ist. Das ist wahrlich nicht allein Sache der Studierenden,
das ist auch eine Frage der Organisation an den Universitäten, das ist eine Frage, welche Studienstrukturen wir in Zukunft einführen. Ich sage noch einmal: Konsequente Umstellungen auf neue Studienstrukturen sind wichtig, regelmäßige Prüfungen sind wichtig. Herr Dr. Garg, ich bin ja froh, dass Ihr Beispiel, das Sie genannt haben, eines aus dem Musterländle war und nicht aus Schleswig-Holstein. Also gibt es offenbar auch da Studienstrukturen, die für die Studierenden noch nicht optimal sind. Das muss geändert werden, und zwar im Sinne eines zügigen, guten Studiums.
Da liegt es in unseren Universitäten - das können wir uns ruhig einmal trauen, hier zu sagen - noch sehr im Argen und da ist vieles verbesserungswürdig.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP abzulehnen. In einem solchen Fall wird über den Ursprungsgesetzentwurf abgestimmt.
Ich bitte um Handzeichen, wer für den vom Ausschuss abgelehnten Gesetzentwurf stimmen will. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist abgelehnt mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Enthaltung der Frau Abgeordneten Ursula Kähler.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Beratung. Das Wort hat Herr Abgeordneter Kubicki.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung im Sinne einer Anpassung des Verwaltungsrechts und der Verwaltungsorganisation an die Veränderungen der Verwaltungsumwelt ist eine der permanenten zentralen Anforderungen an staatliches Handeln.
Dabei geht es nicht um die Beschäftigung der Verwaltung mit sich selbst, sondern um die Effizienz und die Effektivität der Möglichkeiten staatlichen Handelns, nicht zuletzt um die Attraktivität des Standorts Schleswig-Holstein.
Die Anforderung an das Verwaltungsrecht lautet in diesem Zusammenhang: Das Verwaltungsverfahrensrecht hat zu fragen, welche Funktionen und Aufgaben die Verwaltung zu erfüllen hat, und das Erforderliche vorzuhalten, damit dies auch geleistet werden kann. Die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik, insbesondere das Internet, stellt die Verwaltung vor solche neuen Aufgaben. Diese Technik ermöglicht die Übermittlung von Inhalten jeder Art, auch Willenserklärungen, weltweit, schnell und grundsätzlich ohne Qualitätsverlust. Die öffentliche Verwaltung muss die durch diese Entwicklung gegebenen Möglichkeiten für den Bürger und sich selbst nutzen.
Unser Gesetzentwurf soll in Schleswig-Holstein den Einstieg in das so genannte Electronic Government möglich machen. Dazu ist eine Anpassung des Landesverwaltungsgesetzes notwendig, weil hier die rechtlichen Grundlagen für den elektronischen Rechtsverkehr zwischen Behörde und Bürger bisher fehlen.
Auf Bundesebene sind entsprechende Regelungen seit Februar in Kraft und unser Innenministerium hat an der Erarbeitung dieser Vorschriften seit Jahren eingehend mitgewirkt. Wir denken, es ist an der Zeit, dass wir nun auch in Schleswig-Holstein die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, damit wir in der Entwicklung der elektronischen Kommunikation auch im Bereich der Verwaltung auf dem Stand der Zeit bleiben.
Mit der Einführung des E-Governments werden zunächst Kosten für die öffentliche Hand verbunden sein. Es sind Investitionen für Verschlüsselungsverfahren, Signatur und Authentisierungsverfahren sowie für die Schulung der Bediensteten notwendig. Diesen Investitionen stehen der Sicherheitsgewinn sowie die Wirtschaftsförderung gegenüber. Es ist ein bedeutendes Rationalisierungs- und Einsparpotenzial durch eine effizientere Gestaltung von Abläufen zum Beispiel durch die verstärke Nutzung von E-Mail und den daraus entstehenden Zeitgewinn zu erwarten. Insgesamt werden die Vorteile die Kosten überwiegen, und zwar nicht nur im Verwaltungsbereich, sondern auch gerade im Wirtschaftsbereich, bei den Bürgerinnen und Bürgern. Wer einmal in den Vereinigten Staaten gesehen hat, wie man mit der dortigen Kommunalverwaltung elektronisch kommunizieren kann, der wird verstehen, was ich meine. Innerhalb eines
Tages ist alles zu erledigen, was bei uns gelegentlich noch durch Behördenbesuche mehrere Tage in Anspruch nimmt.
Ein weiterer, manchmal unterschätzter Vorteil des EGovernments ist die Verbesserung der Dokumentensicherheit. Ein elektronisches Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur weist nämlich eine erheblich höhere Sicherheit vor Fälschung und Verfälschung auf als ein herkömmliches Dokument mit eigenhändiger Unterschrift.
Wir haben auch beobachtet, dass die neuen Kommunikationstechniken noch nicht flächendeckend verbreitet sind. Es besteht aber durch unseren Gesetzentwurf kein Zwang auf die Bürgerinnen und Bürger oder die Behörden zur sofortigen Schaffung eines elektronischen Zugangs. Es wird lediglich die Möglichkeit zur Verwendung neuer Technologien eröffnet, soweit Bürger und Behörde die Voraussetzungen bereits geschaffen haben. So regelt es die Generalklausel in § 31 a.
Wir erkennen an, dass sich auch die Landesregierung in Zusammenarbeit mit den kommunalen Landesverbänden mit dem Thema E-Government und hier vor allem mit den technischen Herausforderungen befasst hat. Das geplante E-Government-Forum Ende Juni in Rendsburg ist hierfür ein Beleg. Für die Metropolregion Hamburg läuft ebenfalls ein Modellprojekt, an dem die südlichen Kreise des Landes beteiligt sind. Wir dürfen den Weg nur nicht eingleisig beschreiten.
Unsere Aufgabe als Parlament ist es daher, unseren Teil beizutragen und die rechtlichen Voraussetzungen für die verstärkte Nutzung des elektronischen Verkehrs im öffentlichen-rechtlichen Sektor freizumachen. Unser Gesetzentwurf - das sage ich ausdrücklich - soll Auslöser sein, in den zuständigen Ausschüssen das Thema E-Government umfassend zu behandeln. Wir laden die anderen Fraktionen dazu herzlich ein und wir bitten auch darum, dass wir uns hier einer gründlichen Beratung widmen mit einem Ergebnis, das wir alle tragen können.
(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU sowie Beifall der Abgeordneten Silke Hinrichsen [SSW])
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit ihrem Gesetzentwurf will die FDP-Fraktion das schleswig-holsteinischen Verwaltungsrecht in Bezug