Daneben gibt es eine Debatte um die Verlängerung der Lebensarbeitszeit, Rürup-Kommission oder das Stoiber/Merkel-Papier von Montag sind die bekannten Stichworte. Den Ergebnissen dieser Debatte wird sich letzten Endes auch der beamtete öffentliche Dienst nicht entziehen können.
Wir können auch die Ergebnisse der rheinlandpfälzischen Neuregelung erst einmal in Ruhe abwarten, ohne hier etwas zu tun. Ob Einspareffekte eintreten oder ob - wie durchaus anzunehmen - Mehrkosten anfallen, weil die älteren Beamten sowohl als Aktive als auch als Pensionäre teurer bleiben als Nachwuchskräfte, ist noch gar nicht raus. Hinzu kommen die besonderen Belastungen des Polizeidienstes, denen auch bei der Lebensarbeitszeit - genauso wie bei den Feuerwehrleuten - zweifelsfrei Rechnung getragen werden muss.
Daher ist der CDU-Antrag insgesamt leider etwas unzureichend. Wir sollten über die Themen, die er berührt, heute nicht abstimmen, sondern sie im Innen- und Rechtsausschuss und im Finanzausschuss ausführlich erörtern.
Für unsere Fraktion stelle ich zusammenfassend zum Themenbereich Beamtenrecht/öffentlicher Dienst fest: Erstens. Alle Verfahren, die zu Änderungen im Landesbeamtenrecht führen, sollen in dem üblichen Regierungsverfahren auf den Weg gebracht werden. Ein Aushebeln der Mitwirkung, wie durch die Übernahme des Gesetzentwurfs zur Lebensarbeitszeit für
Polizisten durch die SPD-Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz lehnen wir ab. Das war ein miserabler Stil. Das werden wir hier auf gar keinen Fall machen.
Zweitens. Er darf in Norddeutschland kein besoldungsrechtlicher Flickenteppich entstehen. Alle Veränderungen auch in Bezug auf das Weihnachtsgeld können sinnvoll nur im norddeutschen Verbund gelöst werden.
Eine Konkurrenzsituation - in Bezug auf Hamburg besteht sie eigentlich schon - könnte hier eher negative Folgen haben. Für mich ist auch ganz klar: Eine Senkung der Sonderzahlungen - darauf wird es hinauslaufen - darf nur unter Berücksichtigung sozialer Belange nach Besoldungsstufen gegliedert erfolgen.
Drittens. Schleswig-Holstein muss in der Tarifgemeinschaft der Länder verbleiben - da geht es um solche Themen wie Tarifvertrag - und versuchen, diese Tarifgemeinschaft, wenn sie so gefährdet ist, zu revitalisieren.
Viertens. Wir müssen darauf achten, mit unseren Debatten zum Thema öffentlicher Dienst nicht noch zusätzlich Öl ins Feuer zu gießen, sondern gemeinsam mit den Beschäftigten und ihren Interessenorganisationen zu Lösungen kommen, die sowohl der Haushaltlage als auch einem modern arbeitenden öffentlichen Dienst Rechnung tragen.
Fünftens und Letztens. Darüber hinaus müssen wir der weiter dringend erforderlichen Reform des öffentlichen Dienstsrechts etwas auf die Sprünge helfen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 14. November 2002 demonstrierten vor den Türen des Landeshauses über 10.000 Polizeibeamte und Lehrer gegen die von dieser Landesregierung mit initiierte und damals noch geplante Öffnungsklausel im Beamtenbesoldungsrecht. Mittlerweile hat der Bundesrat am 14. März dieses Jahres durch sein Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften die Öffnungsklausel beschlossen.
Den Ländern soll damit die Möglichkeit eingeräumt werden, die Höhe der Sonderzuwendungen für Beamte, also das Weihnachtsgeld und darüber hinaus auch das Urlaubsgeld, abweichend vom Bundesrecht, bisher geltend, festzulegen. Schleswig-Holstein hat diesem Gesetz im Bundesrat zugestimmt.
Nun versucht Finanzminister Dr. Stegner zwar, eine einheitliche Linie mit den norddeutschen Bundesländern zu finden, aber eins hat auch er in der Finanzausschusssitzung am 24. April klar gemacht. Es ist beabsichtigt, beim Weihnachtsgeld und auch beim Urlaubsgeld für die Beamten zu sparen, beim Weihnachtsgeld möglicherweise schon in diesem Jahr, beim Urlaubsgeld spätestens im nächsten Jahr.
Meine Fraktion hat bereits mit einem Dringlichkeitsantrag in der November-Tagung klargestellt, dass wir die Öffnungsklausel und auch die beabsichtigten Kürzungen ablehnen. Ich erinnere Sie noch einmal daran, aus welchem Grund sich die Länder 1971 für eine einheitliche Regelung bei der Beamtenbesoldung aussprachen.
Seinerzeit waren 5 % Abweichungen bei der Besoldung ausreichend dafür, um befürchten zu müssen, dass es zu Wanderungen von qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern in die besser bezahlenden Ländern kommt und die einheitliche Qualität der öffentlichen Dienstleistung in der Bundesrepublik Deutschland gefährdet ist.
Durch die nunmehr aus rein fiskalischen Gründen getroffene Möglichkeit, unterschiedliche Sonderzuwendungen auszuzahlen, kann eine weit größere Diskrepanz in der Besoldung zwischen den einzelnen Bundesländern entstehen als bei der ursprünglichen Begründung der Vereinheitlichung. Ich rede hier bewusst von einer unterschiedlichen Besoldung, denn für die Beamtinnen und Beamten ist das Weihnachts- und Urlaubsgeld einfach ein Teil ihres Einkommens - nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Wir begrüßen daher den Antrag der CDU im Grundsatz. Die Union hat den Vorschlag des Deutschen Beamtenbundes aufgegriffen, das Weihnachtsgeld zu splitten und auf die Monatsgehälter zu verteilen, um es damit der Öffnungsklausel zu entziehen. Das ist ein guter Vorschlag. Wie die Union richtig erkannt hat, wird dadurch das ursprüngliche Weihnachtsgeld ruhegehaltsfähig. Das stellt einen Extravorteil da, der durch die im Antrag vorgeschlagene Abzinsung im Wesentlichen neutralisiert wird.
weil es auch für uns die einzige Möglichkeit ist - wir werden das auch im Bundestag tun; ich weiß nicht, wie Ihre Fraktion abstimmen wird, Herr Schlie, aber unsere Bundestagsfraktion wird zu der Öffnungsklausel wie in der 1. Lesung abstimmen, das heißt sie ablehnen -, das Beamtengehalt in Zeiten knapper Kassen vor dem Zugriff panischer Finanzminister zu bewahren. Ich erinnere an die Aussage von Herrn Wiegard. Uns geht es nicht darum, dass die Beamten, die wir haben, zu gut bezahlt sind. Wir haben möglicherweise zu viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Wir können das nicht dadurch aufrechterhalten, dass wir die aktiv Beschäftigten immer schlechter bezahlen.
Die Union hat das Urlaubsgeld bei ihrem Antrag nicht extra aufgeführt. Ich habe mir aber versichern lassen, dass die Christdemokraten beabsichtigen, auch weiterhin am Urlaubsgeld festzuhalten. Auch dies erkläre ich für meine Fraktion. Daher haben wir zu diesem Antrag keine Änderung eingebracht. Wir verlassen uns auf die Zusage. Ich denke, man kann sich auch draußen auf uns verlassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Punkt Verlängerung der Lebensarbeitszeit beziehungsweise eher Nichtverlängerung der Lebensarbeitszeit ist auch uns sehr wichtig. Die Union nennt hier das Beispiel Polizeivollzugsbeamte, bei denen schlichtweg eine Arbeitszeitverlängerung wegen der körperlichen Belastung nicht infrage kommt. Das sehen wir ähnlich. Ich will das auch noch einmal an dem verdeutlichen, was mir in vielen persönlichen Gesprächen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Polizei immer wieder erläutert wurde.
Viele der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in unserem Land registrieren einen erheblichen Teil ihrer Überstunden gar nicht mehr. Sie melden sie gar nicht mehr an, weil sie wissen, dass diese nicht mehr vergütet werden, und weil sie ihre Überstunden gar nicht mehr abbummeln können, weil ihre Kollegen sie brauchen und sie diesen die Mehrarbeit nicht zumuten wollen. Sie machen ihre Überstunden nicht zuletzt für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, und zwar deutlich mehr als registriert. Die Mehrarbeit, die manche Kollegen aus den Regierungsfraktionen ihnen anscheinend aufbürden wollen, haben sie schon während ihres regulären Arbeitslebens geleistet.
Was uns aber - dieser Aspekt ist bedauerlicherweise gar nicht angesprochen worden - am Modell der längeren Lebensarbeitszeit stört, ist, dass die Verfechter dieses Modells nicht berücksichtigen, ob die Beamten
das reguläre Pensionsalter überhaupt erreichen. Nach unserer Auffassung ist in erster Linie das Ziel der Verlängerung der Lebensarbeitszeit darin zu sehen, die Pensionen zu kürzen, und zwar deshalb: Wenn jemand mit 61 oder mit 63 vorzeitig aus dem aktiven Dienst ausscheiden muss, werden seine Pensionen in entsprechender Weise gekürzt, weil er die reguläre Lebensarbeitszeit nicht erreicht. Das ist der wahre Hintergrund. Das heißt, die künftigen Pensionslasten sollen auf diese Art und Weise zusätzlich noch einmal zugunsten des Landeshaushalts verringert werden.
Wir machen eine solche Entlastung des Landeshaushalts auf dem Rücken der aktiv Tätigen und der künftigen Pensionäre nicht mit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da ist sie wieder, die CDU in Schleswig-Holstein als Bestandsschutzpartei. Kein Wort im Antrag der CDU, dass eine Öffnungsklausel notwendig ist, weil alle Bundesländer ihre hohen Personalkosten reduzieren müssen. Deshalb haben die von der CDU regierten Bundesländer der Öffnungsklausel zugestimmt. Kein Wort von der CDU dazu, dass eine Öffnungsklausel sozial ausgewogen gestaltet werden muss. Kein Wort von der CDU zu dem Vorschlag ihres eigenen Parteivorsitzenden Carstensen, der, um die Personalkosten in der öffentlichen Verwaltung zu reduzieren, Massenentlassungen von bis zu 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorschlägt.
Nun frage ich Sie: Weniger Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder Entlassungen in dieser Größenordnung? Benennen Sie doch die Alternativen, damit die Bürgerinnen und Bürger wissen, worüber wir reden.
Meine Damen und Herren von der CDU, Sie haben über Jahrzehnte dazu beigetragen, dass das Beamtengesetz nicht reformiert worden ist und dass Bund und Länder Versorgungsansprüche in Milliardenhöhe aufgetürmt haben, von denen heute niemand sagen kann, wie die Lasten von den zukünftigen Generationen abgetragen werden können.
Jetzt kommen Sie erneut mit einem Vorschlag zur Belastung der zukünftigen Generationen, indem Sie den Vorschlag des Beamtenbundes übernehmen wollen. Wenn das Weihnachtsgeld auf zwölf Monate umgelegt und damit ruhegehaltsfähig wird, wie es in
Wir hoffen, dass sich die Bundesländer nicht auf dieses Modell verständigen. Wir sind uns mit der Landesregierung darin einig, dass es stattdessen zu Abschlägen beim Urlaubs- und beim Weihnachtsgeld kommen muss. Wir haben uns mit der SPD darauf verständigt, dass dieses nur mit einer sozialen Komponente umsetzbar ist.
Das heißt, wer weniger verdient, soll prozentual mehr Weihnachtsgeld erhalten als derjenige, der ein höheres Gehalt hat.
Wir wollen Ihren Antrag aber in den Innen- und Rechtsausschuss überweisen; denn die Gespräche zwischen den Bundesländern laufen. Uns ist auch an einer gemeinsamen Lösung, zumindest der norddeutschen Länder, gelegen.
Nun zum zweiten Teil Ihres Antrages. Die gesamte Republik diskutiert über das Renteneinstiegsalter und mitten in dieser Grundsatzdebatte kommen Sie und wollen eine Berufsgruppe vor die Klammer ziehen.
Ein solcher Antrag eignet sich zwar mit Sicherheit für die nächste Podiumsdiskussion bei der Gewerkschaft der Polizei. Aber er wird nicht einmal dem Anspruch von Frau Merkel gerecht, die in der Diskussion um die Verlängerung der Lebensarbeitszeit dafür geworben hat, dass die CDU nicht von Anfang an alle Türen zuschlägt.