Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Wenn das nicht die drei schwarzen Punkte sind, die sich auf der gelben Binde befinden, habe ich nichts dagegen, wenn Sie das so aussprechen.
Ich muss sagen, dass ich eben aufmerksam die Beiträge meiner Kollegen verfolgt habe. Ich kann wirklich feststellen, dass alles, was bei mir im Redekonzept steht, schon gesagt worden ist.
Ich möchte nur eines sagen: Die Fehler, die wir in der Nachkriegszeit hier in den alten Bundesländern bei der Aufarbeitung der Geschichte des Dritten Reiches gemacht haben, dürfen sich auf keinen Fall wiederholen.
Aus diesem Grund sind wir selbstverständlich auch dafür, dass die „Rosewood“-Akten der GauckBehörde zugänglich gemacht werden. Wir hoffen, dass das sehr schnell geschieht, damit die Aufklärung der DDR-Geschichte schnell voranschreiten kann.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Kollegen und Kolleginnen! Das, was ernsthaft zu dieser Sache zu sagen wäre, haben meine Vorrednerinnen und Vorredner schon gesagt. Aber gestatten Sie mir vielleicht einen kleinen Ausflug in das, was hierzu assoziativ zu sagen wäre. Ich sage jedenfalls, wenn Johannes Mario Simmel noch lebte, wäre das Material, mit dem wir uns jetzt beschäftigen dürfen, ganz sicher schon in seiner Werkstatt oder wir hätten einen weiteren spannenden Roman in den Auslagen unserer Buchläden.
Nach allem, was hier schon vorgetragen wurde, und nach dem, was ich selber in Erfahrung bringen konnte, handelt es sich zunächst einmal um ein bundespolitisches Thema. Deshalb halte ich Ihren Antrag - gelinde und ganz vorsichtig gesagt - nicht für unbedingt erforderlich. Aber wir wollen uns nun damit beschäftigen, denn man soll aufstrebende schriftstellerische Talente nicht bremsen.
Ich möchte aber sagen, gerade der Status dieser Unterlagen scheint ungeklärt zu sein. Wir stimmen in der Tendenz Ihrem Antrag zu. Natürlich müssen alle Unterlagen aus Stasi-Besitz öffentlich gemacht werden, aber gerade dieser Status - ich sagte es bereits - muss geklärt werden. Insofern hätten wir dem Antrag nach meinem Dafürhalten auch zustimmen können. Aber wir sind ja - wie schon gesagt worden ist - koalitionstreu.
Darum stimmen wir der Überweisung an den Ausschuss zu. Man soll - das sage ich hier wirklich noch einmal - junge aufstrebende schriftstellerische Talente
(Beifall der Abgeordneten Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Klaus Schlie [CDU]: Das mit der Koalitionstreue war besser! - Weitere Zurufe von der CDU)
(Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Die möchte die Unterlagen nach Kopenhagen haben! - Hei- terkeit bei F.D.P. und CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte an den Kollegen Rother eine Nachfrage, weil ich an seinem Redebeitrag überraschend fand, dass sich nun anscheinend die Regierungskoalition dazu entschlossen hat, die Unterlagen an die Gauck-Behörde weiterzugeben. Ich möchte aber - da das noch nicht 100prozentig klar ist - doch bei meiner Rede bleiben.
Der CIA hat sich in der geheimnisumwitterten Aktion „Rosewood“ die Akten der Hauptverwaltung Aufklärung der Stasi unter den Nagel gerissen. Diese will man nun schon seit längerem zurückhaben. Das alles haben meine Vorrednerinnen und Vorredner schon gesagt.
Bereits 1999 hat der Deutsche Bundestag die USRegierung einstimmig gebeten, die von der CIA sichergestellten Akten zur Verfügung zu stellen. Nunmehr erhält die Bundesrepublik diese Agentenkartei zurück. Die CIA hat sich aus den Akten sicherlich schon das herausgeholt, was für uns zu geheim ist, und schickt jetzt die Akten weiter. Da es sich um StasiAkten handelt, müsste es eigentlich so sein, dass nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz die Akten auch an die Gauck-Behörde gehen und dort aufzubewahren und auszuwerten sind. Sie haben vorhin ausgeführt, dass erst einmal gemeinsam gesichtet werden soll. Das hört sich für mich noch nicht so an, dass diese zunächst einmal an die Gauck-Behörde gehen.
Für uns bedeutet dies vielleicht auch, dass die rotgrüne Bundesregierung womöglich auch eine Ausbildung zur Geheimniskrämerin angetreten hat. Sie kann sich anscheinend nicht dazu durchringen, der Behörde die Akten zu überlassen, und versteckt sich hinter einem seit vier Jahrzehnten bestehenden Geheimschutzabkommen mit den USA. Das Problem ist nämlich, die vorherige Diskussion ging darum, ob die Gauck-Behörde die Akten - da es sich um Kopien handelt - überhaupt erhalten darf. Es sind Kopien und
keine Originalunterlagen. Über diese juristische Argumentation habe ich mich auch ein bisschen gewundert.
Der SSW meint, dass die Behörde - die so genannte Gauck-Behörde - der richtige Ort für diese Akten ist. Die Informationsfreiheit ist hier nach unserer Meinung der einzig saubere Weg. Die Bundesrepublik leistet sich mit der Bewältigung des Stasi-Unrechts ein weltweit einmaliges Projekt. Durch die Herstellung von Öffentlichkeit und Akteneinsichtsrechten soll möglichst der gesamte Geheimdienstapparat einer Diktatur offen gelegt werden. Zu diesem Unrecht gehört auch die Agententätigkeit der Hauptverwaltung Aufklärung in der Bundesrepublik. Deshalb müssen diese Akten ausgewertet werden, wie es das StasiUnterlagen-Gesetz vorsieht.
Nur die so genannte Gauck-Behörde bietet die Gewähr, dass diese Akten über kurz oder lang zur Bearbeitung der deutsch-deutschen Vergangenheit beitragen. Es kann nicht sein, dass derlei in den Schränken der Geheimdienste verschwinden soll oder dort verhandelt wird.
Dies gilt umso mehr, als diese Akten nicht nur eine Bedeutung für die Enttarnung von Agenten haben. Sie können auch individuell Menschen helfen, die die Akten benötigen, um ihre persönliche Rehabilitation zu betreiben. Außerdem könnten sie vielleicht dazu beitragen, Straftaten aufzuklären. Das ist wohl auch die Hoffnung, die mit dem vorliegenden Antrag verbunden wird. Hierin und in der geschichtlichen Dimension liegt die wesentliche Bedeutung der „Rosewood“-Akten. Denn eines muss allen klar sein - das haben Sie vorhin schon ausgeführt -, die Staatsanwaltschaften werden nicht mehr wegen Spionagetätigkeit aktiv werden können. Nur wer schweren Landesverrat begangen hat, kann dafür gegebenenfalls noch juristisch zur Verantwortung gezogen werden.
Noch eines kommt hinzu: Es ist schreiend ungerecht, wenn Stasi-Mitarbeiter im Osten verfolgt werden, andererseits aber die Westagenten ausgenommen werden sollen. Das, was Ministerpräsident Höppner die Gnade einer westdeutschen Postleitzahl nennt, darf keine Rolle spielen.
Es mag sein, dass - wie von der Bundesregierung angeführt - eine Nachverhandlung mit den Amerikanern keinen Sinn macht, solange nicht alle Kopien in Deutschland angekommen sind. Die Bundesregierung sollte aber aufhören, die Amerikaner dauernd als Entschuldigung zu nutzen, um über ihre eigenen Interessen hinweg zu täuschen. Jedenfalls deutet vieles darauf hin, dass das Interesse der USA an der Geheimhaltung eher gering ist. Sie haben schließlich schon die Gelegenheit wahrgenommen, alles aus den Akten zu nehmen, was ihnen schaden könnte. Wenn es erforderlich ist, müsste nachverhandelt werden. Wenn dies erst nach Ankunft der letzten Akten Ende 2001 geht, dann muss es eben dann geschehen. Die Bundesregierung kann zumindest allgemein erklären, dass sie für einen offenen Umgang mit diesen Daten arbeiten wird. Eine solche Aussage haben wir bis heute nicht gehört.
Wie gesagt, für uns ist eines klar: Die „Rosewood“CDs gehören komplett in die Gauck-Behörde. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie hier zu einer klaren Aussage kommt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich werde mich sehr kurz fassen. Nach allen uns vorliegenden Informationen ist die Bundesregierung, die wir aufgrund des Antrages noch etwas antreiben sollen, bereits umfänglich tätig geworden, um das gewünschte Ergebnis zu erreichen. Ob die so genannten Rosenholz-Dokumente als Unterlagen zu bewerten sind, die unter das Stasi-Unterlagen-Gesetz fallen, ist offen. Derzeit befinden sich im Bundesinnenministerium als der zuständigen nationalen Sicherheitsbehörde erst zwei von den Amerikanern hergestellte CD-ROMs. Die gesamte Zulieferung soll nicht vor Ende 2001 abgeschlossen werden können. Die in den USA entwickelte Software, mit deren Hilfe die Unterlagen überhaupt verwertet werden können, steht - so ein Vertreter der Bundesregierung vor dem Bundestagsinnenausschuss am 5. Juli 2000 - noch nicht zur Verfügung. Sie unterliegt einer ausdrücklichen Ausfuhrgenehmigung durch die US-Regierung.
Im Bundesinnenministerium ist eine Arbeitsgruppe gebildet worden, die unter Beteiligung der GauckBehörde die Unterlagen sichten und bewerten soll, sobald die technischen Voraussetzungen vorliegen. Die Bundesregierung hat erklärt, dass, sofern es sich bei den Datenträgern um Unterlagen nach dem Stasi
Unterlagen-Gesetz handelt, die CD-ROMs ausschließlich und unverzüglich der Gauck-Behörde übergeben werden.
Die Bundesregierung hat überdies den Abgeordneten im Bundestagsinnenausschuss angeboten, im Herbst in der Gauck-Behörde die Auswertung der bis dahin eingetroffenen CD-ROMs selbst in Augenschein zu nehmen. Mehr kann die Bundesregierung jedenfalls im Augenblick nicht tun. Dennoch will ich nicht verkennen, dass es sich um ein wichtiges Thema handelt, das in der Tat eine hochinteressante Facette der deutschdeutschen Geschichte beleuchtet. Die Informationslage kann sich ändern. Ich würde es schon spannend finden, wenn man diese Sache noch einmal gemeinsam im Ausschuss diskutieren könnte.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit schließe ich die Beratung. Wir stimmen in der Sache ab.
- Es wird reklamiert, dass Ausschussüberweisung beantragt worden ist. Das geht natürlich vor. Wer also der Überweisung dieses Antrages Drucksache 15/212 an den Ausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenhaltungen? - Dann ist das so beschlossen.
Bevor ich den Tagesordnungspunkt 20 aufrufe, möchte ich darauf hinweisen, dass wir anschließend noch die Tagesordnungspunkte 10 und 18, zu denen keine Aussprache vorgesehen ist, behandeln werden. Die Behandlung des Tagesordnungspunktes 36 verlegen wir in die September-Tagung, da wir diesen Punkt nicht ohne Aussprache behandeln können.