Das war nicht so ganz einfach, wie Sie der Öffentlichkeit entnehmen konnten, weil alle noch einmal wieder in den alten Kriegsgräben zugange waren. Aber ich habe mich da nicht verirrt, sondern gesagt: Es ist eine gute Sache. Wir haben die Nullnutzungszone. Das muss hingenommen werden, das hat der Gesetzgeber, das habe ich mit beschlossen. Und wir haben jetzt die neuen Lizenzen.
Lassen Sie mich auch ein Wort zu unserem Lieblingsthema der letzten vier Jahre sagen, zu den berühmten Kormoranen! Frau Happach-Kasan hat auf den Dreijahresvertrag hingewiesen. Ich erkläre noch einmal: Wir zahlen immer im Nachhinein. Bei allen Sparzwängen, die wir haben - das sage ich mit großem Stolz -, habe ich im Haushalt 2001 die Rate eingestellt, die für 2000 gilt. Das waren 1999 346.000 DM. In dem Bereich wird es sich wieder bewegen. Sie können vielleicht ermessen, wie schwer das ist; aber ich will verlässlich sein. Wenn der Bericht kommt, müssen wir neu entscheiden. Wir halten uns an die Abmachungen, die wir getroffen haben. Das sage ich hier gern laut.
Ich möchte auf die einzelnen Sorgen, die Sie alle völlig zu Recht vorgetragen haben, nicht eingehen. Sie sind auch mir bekannt. Wir werden darauf im Bericht eingehen. Stichworte sind Offshore, Fehmarnbelt und Dorschbestände.
Ich glaube, dass wir mit unserem Bericht eine gute Grundlage für die Fachberatung haben werden. Wenn es Ihr Wunsch sein sollte, werde ich den Fachausschuss gern einmal einladen, die Fischereiaufsicht zu besuchen, die wir in den Ämtern für ländliche Räume und insbesondere auch von Kiel aus betreiben, um sich mit der Problematik auseinander zu setzen, was sich vielleicht sehr schön auf dem Schiff „Greif“ machen lässt. So könnten wir vor Ort sehen, wo die Probleme sind, und sie diskutieren. Wir wollen den Bericht in der September-Tagung des Landtages erteilen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit schließe ich die Beratung. Anträge, dass wir das noch im Ausschuss ein bisschen hin und her bewegen sollen, sind nicht gestellt worden; also werden wir über den
Antrag in der Sache abstimmen. Wer dem Berichtsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann haben wir einstimmig so beschlossen.
Das Wort zur Begründung wird natürlich nicht gewünscht. Die Aussprache ist eröffnet. Für die CDUFraktion hat Herr Abgeordneter Kalinka das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass Stasi-Dateien zehn Jahre in Amerika lagern konnten, ist ein trübes Kapitel in der Bewältigung der Wiedervereinigung. Dass wir in diesen Wochen lesen müssen, dass es Computerprobleme gibt, dass Beamte der Bundesregierung keine Genehmigung zur Aussage vor den Ausschüssen bekommen, ist eine Hinhalte- und Verschleierungstaktik der Bundesregierung, die verdächtig macht.
Umso wichtiger ist es, dass wir klare Signale dafür geben, dass diejenigen, die für SED und Stasi spioniert haben, zur Verantwortung gezogen werden und aktiv Aufklärung betrieben wird. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, sich bei der Bundesregierung entsprechend zu verwenden.
- Nein. - Bei 2.000 im Raum stehenden Agenten kann man sich kaum vorstellen, dass nicht auch SchleswigHolstein betroffen sein wird.
Nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz sind die Akten an die Gauck-Behörde zu liefern. Dies gilt auch für Regierungen - es sei denn, das Wohl des Landes ist gefährdet. Eine solche Aussage liegt aber nicht vor.
Meine Damen und Herren, solche Dateien gehören - das wollen wir deutlich bekunden - an die zuständigen Behörden und nicht in Verfassungsschutzbereiche, die zur Hauptsache nur Regierungen zugänglich sind. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass nicht nur diejenigen zur Verantwortung gezogen werden,
die in den letzten Jahren zufällig enttarnt wurden, sondern alle, die für die andere Seite spioniert haben.
Viel ist in dieser Zeit in Deutschland und in Berlin - in einem anderen Zusammenhang, das ist klar - von Offenheit und Aufklärungswillen die Rede.
In diesem Zusammenhang, über den wir jetzt sprechen, wäre es gut, wenn wir ein gemeinsames Signal für diese Offenheit und Aufklärung setzten und die Bundesregierung aufforderten, dafür zu sorgen, dass diese Dateien möglichst rasch an die Gauck-Behörde gehen, damit sie einer Aufklärung, Enttarnungsmöglichkeit und Offenheit zugänglich werden.
Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Rother das Wort. Ich weise darauf hin, dass dies sein erster Debattenbeitrag ist, den er hier im Haus „zelebrieren“ wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich leiste meinen ersten Debattenbeitrag in diesem Hause zu einem etwas außergewöhnlichen Thema. Die so genannten Rosewood-Akten haben in den vergangenen Wochen und Monaten für eine spannende Berichterstattung in den Medien gesorgt. Bei den „Rosewood“Akten handelt es sich um Listen mit Agenten des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR. Diese Listen sind im Laufe der Wende 1989/1990 vermutlich durch einen so genannten Maulwurf an die CIA verkauft worden. Um diesen Verkauf ranken sich denn auch die tollsten Geschichten.
Zum einen enthalten diesen Listen Namen von Mitarbeitern der Hauptverwaltung Aufklärung der DDR. Die Zahl der dort angegebenen Namen hat eine hohe Schwankungsbreite. Von bis zu 500.000 Karteikarten ist die Rede. Es ist klar - Herr Kalinka hat es angesprochen -, dass gerade die Gauck-Behörde und die Mitglieder der DDR-Bürgerrechtsbewegung ein großes Interesse an diesen Listen haben.
Zum anderen - und darum geht es auch bei dem vorliegenden Antrag - sollen rund 1.900 Namen von westdeutschen Spionen für die DDR in den „Rosewood“Akten genannt sein. In die Agentenlisten der Stasi
- soweit sie die CIA besitzt - hat der Bundesnachrichtendienst bereits Einsicht erhalten und über 1.500 Ermittlungsverfahren sind nach dieser Einsicht eingeleitet worden. Unter anderem wurde auf diesem Weg der Top-Spion „Topas“ alias Rainer Rupp enttarnt, um den es auch eine tolle Geschichte gibt.
Nunmehr wurden auf Initiative der Bundesregierung die Akten - zumindest schon in Teilen - dem Innenministerium überstellt. Bis zum Ende des Jahres 2001 soll die Lieferung von rund 1.000 CD-ROMs abgeschlossen sein.
Damit wurde in rund acht Monaten geschafft, was die CDU/CSU-F.D.P.-Bundesregierung in acht Jahren leider nicht geschafft hat.
Seither gibt es Streit, ob die Akten neben dem Verfassungsschutz auch dem Bundesamt für Datenschutz und der Gauck-Behörde zugänglich und damit öffentlich gemacht werden sollen. Die berechtigten Interessen der Mitglieder der DDR-Bürgerrechtsbewegung und die Notwendigkeit der Aufarbeitung des DDRUnrechts lassen dies sinnvoll erscheinen. Das ist gar keine Frage. Dennoch geht es hier auch um Auslandsspionage und nicht nur um Bürgerrechte in der DDR. Die Rückgabevereinbarung mit der US-Regierung vor allem der Geheimschutz - muss beachtet werden. Eine starre Haltung von deutscher Seite - das StasiUnterlagen-Gesetz, das Sie zitiert haben, sieht ja eine Herausgabepflicht öffentlicher Stellen vor - würde den Erfolg der Rückführung eventuell infrage stellen, gerade weil die Software - das haben Sie ja auch genannt - zum Lesen der CD-ROMs von den USA noch gar nicht geliefert worden ist.
Die Bundesregierung hat in der Innenausschusssitzung des Bundestages am 5. Juli mitgeteilt, dass sie - sobald die Akten vorliegen und entschlüsselt werden können die Gauck-Behörde und das Bundesamt für Datenschutz an der Sicherung und Bewertung der Daten in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe beteiligen werde. Dazu müssen allerdings erst alle technischen und rechtlichen Möglichkeiten - also auch die Einsicht nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz - vorliegen.
Leider wird es dann nicht mehr möglich sein, die strafrechtliche Verfolgung aller danach bekannten Sachverhalte in die Wege zu leiten - mit Ausnahme von Landesverrat. Im Oktober dieses Jahres werden einige Tatbestände verjährt sein. Doch nach den Gründen für die Verzögerung der Rückgabe müsste man bei Herrn Kanther, Herrn Kohl oder in den USA nachfragen. Das hat die jetzige Bundesregierung
wahrhaftig nicht zu verantworten. Ich habe schon auf den Zeitablauf hingewiesen. Nicht die Lust an der Sensation oder an wilden Agentenstorys, sondern die wirkliche Aufklärung sollte im Vordergrund stehen.
Daher möchte ich auch beantragen, dass der Antrag an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen wird. Vor einer Stellungnahme sind Fragen des Geheimschutzes bezüglich des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und der Verjährungsfristen zu klären. Und wenn die Landesregierung schnell arbeitet, kann das auch rechtzeitig erfolgen. Vielleicht reichen der CDU-Fraktion aber auch schon diese Ausführungen - und einige weitere Kolleginnen und Kollegen werden dazu ja noch Ausführungen machen - und sie zieht den Antrag als im Prinzip erledigt zurück.
Ich erteile jetzt für die Fraktion der F - Punkt - D Punkt - P - Punkt Herrn Abgeordneten Hildebrand das Wort.