(Beifall bei der SPD - Martin Kayenburg [CDU]: Erstens gibt es Gutachten und zwei- tens kommt das Wasser sauber zurück!)
hat man diesen Gedanken noch nicht gehabt. Heute gilt - ich komme zum Schluss, Herr Präsident! -, dass alle Eingriffe in die Natur nicht umsonst zu haben sind.
(Holger Astrup [SPD]: Eine „Wasser- juristin“! - Konrad Nabel [SPD]: Auch Juris- tinnen kochen nur mit Wasser!)
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich bin keine „Wasserjuristin“ - um das gleich vorweg zu sagen.
Auch die F.D.P. ist selbstverständlich gegen die Einführung einer Oberflächenwasserentnahmeabgabe in Schleswig-Holstein. Trotzdem, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, hat uns Ihr Antrag doch etwas überrascht, denn Sie fordern die Landesregierung praktisch dazu auf, das Denken aufzugeben,
obgleich - jedenfalls nach meinen Informationen bereits im Juni ein Gesetzentwurf vorgelegt worden ist. Ich habe zumindest den Eindruck, dass das an dem Antragsteller ein wenig vorbeigegangen ist.
Das Stadium der „Planungen“ zur Einführung einer Oberflächenwasserentnahmeabgabe ist nach der zugegeben - wochenlangen Geheimniskrämerei also bereits deutlich überschritten. Von dieser Geheimniskrämerei habe ich selbst bei meiner Kleinen Anfrage zur Oberflächenwasserabgabe - damals hieß sie noch so - Ende April erfahren dürfen, als die Landesregierung noch den Hasen spielte, der angeblich von nichts wusste.
Frau Kollegin Sassen, Sie haben da wesentlich mehr Glück gehabt. Ich hatte den Eindruck, dass dies nicht gerade eine kooperative Arbeitsweise der Landesregierung war, zumal sie immer betont, dass dieser Gesetzentwurf so unbedenklich sei.
Ich will hier und heute gar nicht näher auf die von der CDU angesprochenen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die für Schleswig-Holstein geplante Abgabe eingehen. Fest steht, dass das Bundesverfassungsgericht bereits 1995 in seiner Entscheidung zum baden-württembergischen und hessischen Wasserpfennig zu einer Wasserentnahmeabgabe grundsätzlich sein Okay. gegeben hat. Frau Sassen - Sie haben es gesagt -, es steht aber auch fest, dass gegen eine gleichartige Abgabe in Niedersachsen inzwischen geklagt wird. Eine Entscheidung liegt hierzu noch nicht vor. Gegen die Einführung einer solchen Wasserentnahmeabgabe in Schleswig-Holstein sprechen aber viel greifbarere Gründe, nämlich wirtschaftliche. Die Einführung einer solchen Abgabe ist standortfeindlich. Sie belastet den Wirtschaftsstandort unnötig. Die hiesige Stromproduktion wird im Wettbewerb geschwächt und der Abbau von Arbeitsplätzen in der Energiewirtschaft wird beschleunigt. Die F.D.P.-Fraktion lehnt sie daher ab.
Gerade in einem Zeitalter, in dem die Regelungskompetenzen im energiepolitischen Bereich im Wesentlichen beim Bund und in Europa liegen, kann es nicht angehen, dass wir uns als Land ausgerechnet damit profilieren wollen, noch eine Regelung einzuführen, die den Standort gefährdet. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die so genannte Ökosteuer, die Förderung der Kraft-Wärme-Koppelung, das Gesetz über erneuerbare Energien oder auch auf die Diskussion zur Kernenergie. Wir haben das gestern hier erlebt. Das sind doch wahrlich mehr als genug staatliche Vorgaben. Glauben Sie wirklich, dass es sich in irgendeiner Weise positiv auswirken könnte, als Landesgesetzgeber noch mit einer zusätzliche Regelung aufzuwarten und den wirklich wirtschaftsstarken Unternehmen im Lande eine zusätzliche Abgabe aufzubrummen? Wir sind der Auffassung: Das ist mit Sicherheit nicht richtig.
Standortvorteile erwirbt man nicht dadurch, dass man so ist wie die anderen. Man muss besser sein als die anderen und spezielle Anreize schaffen, die die anderen gerade nicht bieten. Oder lässt der heruntergewirtschaftete Haushalt eine andere Sichtweise nicht mehr zu? Zumindest scheint er das rot-grüne Weltbild erheblich ins Wanken zu bringen. Das gilt zunächst für den Bereich der Kernenergie. Die Landesregierung wollte jahrelang lieber heute als morgen die Atomkraftwerke an der Elbe abschalten. Jetzt werden sie dringend gebraucht, um die Haushaltslöcher zu stopfen, und mit etwa 40 Millionen DM zur Landeskasse gebeten. Das finde ich schizophren.
Doch der Teufel steckt wie immer im Detail - oder hat irgendjemand von Ihnen schon einmal daran gedacht, wie sich diese geplante Abgabe auf das Pumpspeicherwerk Geesthacht auswirkt? Auch heute habe ich dazu überhaupt nichts gehört. Um Spannung und Frequenz aufrechtzuerhalten und einen wirtschaftlichen Betrieb zu garantieren, werden täglich 8 Millionen m3
Wasser benötigt. Nach dem geplanten Gesetz bedeutet das Kosten von 12 Millionen DM und mit Sicherheit das Aus für das Pumpspeicherwerk in Geesthacht.
Ist es das, was Sie wollen? Wollen Sie wirklich unüberwindliche finanzielle Hürden aufbauen und damit gleichzeitig den effizienten Einsatz regenerativer Energieformen wie der Windenergie verhindern?
- Herr Kollege, das wissen Sie offenbar noch gar nicht. Wir sollten im Zusammenhang mit der Beratung dieses Gesetzes vielleicht auch diesen Aspekt einmal ansprechen. Sie haben mir aber eben gerade gezeigt, dass Sie darüber überhaupt nicht Bescheid wissen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verbal ist auch die CDU für eine ökologische Gesellschaft. So misst sie in ihrem Landtagswahlprogramm - ich lese es immer wieder gern
dem Gewässer- und Grundwasserschutz große Bedeutung zu und betont, dass der Rahmen für umweltverträgliches Wirtschaften eine ökologische und soziale Marktwirtschaft ist. Aber, wie kann es anders sein, wenn es in der Praxis ernst wird, dann kneift die CDU. So sind die Auslassungen der CDU-Fraktion zur Oberflächenwasserentnahmeabgabe peinlich und zeigen, dass das Bewusstsein der CDU weit hinter ihrem eigenen Programm hinterherhinkt.
Selbstverständlich ist die Oberflächenwasserentnahmeabgabe ökologisch begründet. Es gehört inzwischen zum Allgemeinwissen, dass die Wasserorganismen an bestimmte Wassertemperaturen angepasst sind und dass Temperaturveränderungen die Organismen schädigen. Bei jedem Temperaturanstieg sinkt der Sauerstoffgehalt, was zu verminderter Selbstreinigungskraft führt und alle Lebewesen im Wasser schädigt, weil sie Sauerstoff brauchen.
Nein. - Die neue Umweltabgabe soll die Unternehmen anhalten, sich darüber Gedanken zu machen, ob unter anderem die Kühlung von Kraftwerken nicht mit weniger ökologischen Beeinträchtigungen bewerkstelligt werden könnte. Solange es nichts kostet, Oberflächenwasser in großen Mengen zu entnehmen
In Schleswig-Holstein gibt es Gebühren für die Entnahme von Grundwasser sowie für das Einleiten von Abwasser. Die Entnahme von Oberflächenwasser ist bislang kostenlos. Wenn das geändert wird, passen wir uns an die Lage in anderen Bundesländern an, in denen es diese Abgabe bereits gibt. Baden-Württemberg, Niedersachsen, Brandenburg, MecklenburgVorpommern und Sachsen sind keine rot-grünen AntiAKW-Länder. Dennoch haben sie aus Vernunft die Oberflächenwasserentnahmeabgabe eingeführt. Umweltabgaben leben immer in dem Spannungsfeld zwischen ökologischer und fiskalischer Wirkung.
Ist die ökologische Wirkung größer, so ist die fiskalische geringer und umgekehrt. Daher kann man für Haushälter verlässliche Angaben über eine Umweltabgabe immer nur recht kurzfristig machen. Die Landesregierung hat die Höhe der Abgabe sehr vorsichtig und konservativ mit niedrigen Sätzen und hohen Freigrenzen ausgestaltet, um die Gefahr großer Eingriffe in die ökonomischen Entscheidungen zu vermeiden und um kleinere Betriebe nicht zu sehr finanziell und mit Bürokratie zu belasten.